Seitenmarkierungsleuchten

Da ich jetzt meinen ersten Ami habe muß ich euch wohl oder übel oft mal das ein oder andere Fragen....

Am GMC Saturn SL1 sind vorne L+R je ein gelber Reflektor und hinten je L+R ein roter Reflektor. Alle 4 haben eine Lampe integriert, vorne die beiden haben die Blinkfunktion

Aber müßten nicht alle 4 Leuchten mit angehen sobald Standlicht eingeschaltet ist? Wäre es in Deutschland legal die am Standlicht anzuklemmen?

Bis dann

Marco

13 Antworten

Hallo Marco,

oríginal müssten alle 4 leuchten.

In Deutrschland sind aber rote Seitenmarkierungsleuchten verboten, deswegen werden die bei dir still gelegt sein (Kabel durchgeschnitten, Glühbirne fehlt etc.).
Ausnahme ist wenn die Seitenmarkierungsleuchte in die Heckleuchte integriert ist.

Schalte mal das Standlicht ein und blinke: leuchten dann Blinklicht und Seitenmarkierungsleuchte vorne abwechselnd auf? Wenn ja dann wurden die eventuell auch für Deutschland umgebastelt (erfahrungsgemäß müssten die bei GM Fahrzeugen abwechselnd aufleuchten, ob das aber bei solchen modernen Fahrzeugen noch so ist weiß ich nicht).

Gruß
Hendrik

Hallo.
Es ist so, das vorne die gelben mit den Blinkern und hinten die roten mit den Schlußleuchten gekoppelt sein dürfen. Sonst nichts.

Quelle: TÜV
Stand: 1990
Objekt: Reimportierter Golf Cabrio US Version.
Umbaumaßnahmen: Seitenmarkierungsleuchten wie oben beschrieben sowie dritte Bremsleuchte in der Hecklappe.

Letztere mußte damals noch als Nebelschlußleuchte umfunktioniert werden. Das hatte sich aber 1 Jahr später geändert. Jedoch nicht die Regelung der Seitenmarkierungsleuchten.

Gruß,
Mario

stimmt so nicht ganz, es kommt auf die urspüngliche verwendung der SML an, bei mir wurde sie als Blinker und SML genutzt, also beides so i.O. prob dabei ist nur die 2te auflage für blinker das diese gleich blinker müssen, bei nutzung als sml ist die funktion ja invers. rote sml sind garnicht erlaubt, einzigste zugelassene farbe ist gelb.

ABER im endeffekt alles ne Sache des Prüfers, wobei da unterschiedliche auch unterschiedlich prios legen, allerdings können offensichtlich falsche eintragungen auch wieder rückgängig gemacht werden.

btw. der Zaubersatz heißt mE immernoch IEW (in etwa wirkung) 😉

So so.....

*Schlaumeiermodus an*

Soweit ich weiß, gibt es diese "in etwa Wirkung" nicht mehr......

Nicht umsonst verlangen die Jungs bei Leuchtmitteln ein (E)- Prüfzeichen im Glas.......

*Schlaumeiermodus aus*

Meinetwegen sollen die Sherriffs und TÜVologen wollen was sie mögen.........

Solange jeder zweite Prollgolf und Honda-Civic mit Sidemarkern aus dem Zubehörladen durch die Gegend bügelt und mit ´ner EU-ABE winkt, werde ich an meinem AMI die Lichtanlage auf original US-Standart zurückrüsten.

Neumann

ich hab meine hinteren "Seitenmarkierungsteile" mal raus geschraubt, und siehe da, es sind nur reflektoren ganz ohne Fassung hinten dran, ob das so serie in den usa war hab ich leider keine ahnung von.
Aber ich weiß schonmal das ich an den Kabeln einiges machen muß, die hinteren Lautsprecher knacken (Kabel sind per Lüsterklemmen am Original Kabel festgemacht), vorne die Lautsprecher knacken, geben nur höhen von sich und fallen auch ab und an aus...

die Bohrlöcher ausm Amaturenbrett müssen noch entfernt werden, und gestern ist mir die Kiste auf der Straße liegen geblieben, absolut tot -> nach einigem kontrollieren der Sicherungen und schauen, mußte ich feststellen das die Batterieklemme vom Massekabel nicht mehr ganz ok war, jetzt ein wenig modifiziert und es läuft 1a.

Der bzw. die Vorbesitzer haben das Autochen aber wirklich absolut rein gar nicht gepflegt 🙁 , Radioverkabelung vorne war auch absoluter Horror, den Steckersatz vom Radio genommen ISO Stecker ab, den Stecker am Fzg weg und die Kabel per Klebeband befestigt :-/ , hätte nen schönen Kabelbrand geben können.

Aber so langsam wird der Zustand immer besser, bald will ich noch nen Ölwechsel machen lassen, zumindest sobald ich weiß wo ich nen passenden Ölfilter her bekomme

Re: So so.....

Zitat:

Original geschrieben von Neumann


*Schlaumeiermodus an*

Soweit ich weiß, gibt es diese "in etwa Wirkung" nicht mehr......

Nicht umsonst verlangen die Jungs bei Leuchtmitteln ein (E)- Prüfzeichen im Glas.......

*Schlaumeiermodus aus*

Meinetwegen sollen die Sherriffs und TÜVologen wollen was sie mögen.........

Solange jeder zweite Prollgolf und Honda-Civic mit Sidemarkern aus dem Zubehörladen durch die Gegend bügelt und mit ´ner EU-ABE winkt, werde ich an meinem AMI die Lichtanlage auf original US-Standart zurückrüsten.

Neumann

IEW eintragung im Mai bekommen da schweizer import 😉

zum zweiten kommentar sag ich jetzt mal nichts 😉

E-Zeichen sind nur wichtig bei Hauptscheinwerfern. Alle anderen Beleuchtungseinrichtungen werden dann mit IEW eingetragen.

Hinten sind auch in D rote SML legal, jedoch nur, wenn sie in die Rückleuchte integriert sind. In diesem Fall braucht man keine Eintragung.

Jürgen

auf meinen Frontscheinwerfern ist nichtmal ein E Zeichen drauf, ich bezweifle auch stark das es für dieses Modell je Scheinwerfer mit E Kennzeichnung gegeben hat 🙂

Wenns keinen Ersatz gibt mit E-Zeichen, ist es möglich, Scheinwerfer über ein Gutachten eintragen zu lassen.

Jürgen

die sind weder eingetragen noch haben die ein E Zeichen *g*

aber der Wagen ist doch damals irgendwie bei der Dekra abgenommen worden, und hat bisher auch jede TÜV Prüfung überstanden...., also müssen die es wohl nicht sooooo genau damit nehmen?!?

Edit: ich muß mich berichtigen, die Scheinwerfer stehen doch im Fzg Schein drin

Bei meinem leuchtet es vo. gelb und hinten rot, so wie`s mir gefällt und original ist, eingetragen ist auch dieser Satz mit in etwa wirkung und lediglich "mit seitl. schlußleuchten". Ich glaube der TÜV prüfer hat damals (2005, §21 und H zuteilung) auch was von baujahrabhängig erwähnt, bin mir aber nicht mehr sicher.
Gruß Stephan

Schlimm, diese ganzen dt. Verordnungen!!!! Beim letzten Hollandurlaub habe ich einen Lincoln Navigator gesehen. Holländisches Kennzeichen und hat wie wild in ROT geblinkt beim Abbiegen. Toll, da klappt es!!! Ob eine NSL montiert war habe ich nicht gesehen.

Und in Dt. muss alles 101% erfüllen :-(

Zitat:

Original geschrieben von olds02


Schlimm, diese ganzen dt. Verordnungen!!!! Beim letzten Hollandurlaub habe ich einen Lincoln Navigator gesehen. Holländisches Kennzeichen und hat wie wild in ROT geblinkt beim Abbiegen. Toll, da klappt es!!! Ob eine NSL montiert war habe ich nicht gesehen.

Und in Dt. muss alles 101% erfüllen :-(

mittlerweile ja EU-Richtlinie 😉 und in USA mußten ja auch die Deutschen Autos damals nach ihren (USA) anforderungen umgerüstet werden.

Deine Antwort