ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Sehschwäche

Sehschwäche

Themenstarteram 25. Dezember 2015 um 21:56

Guten abend ich habe eine frage zum thema c1 führerscheinoder C

Ich habe auf den rechten Auge ein vererbtes manko

Bei einer Untersuchung sagte man mir dass ich auf dem rechten Auge nur 15 %sehstärke habe (das linke liegt bei 98% man sagte ich könne nicht räumlich sehen wobei ich es einfach nur belustigend finde dass die Ärzte mir das sagen wollen weil ich kein 3D sehen kann nun da ich auf den Bau arbeite konnte ich wohl feststellen dass ich mich im der Rubrik räumliches sehen auch mit einem Auge ganz gut schlage auch beim autofahren hab ich keinerlei probleme hab mich noch nicht verschätzt und auch kein unfall gebaut (4jahre einwandfreies fahren sowohl auto als auch sprinter mit Anhänger ) man sagte bei mir würde keine brille helfen man wisse nicht was es ist was mich so schlecht sehen lässt das einzigste wass ich nicht mit rechts lesen kann sind buchstaben und zahlen weil sie verdchwommen aussehen mann muss sich mein problem vorstellen wie wenn man gerade in ein helles licht gesehen hatte und danach nicht klar sehen kann

Nur bekomme ich tag für tag selber mit dass ich alles was ich sehe tuhe und mache nur durch mein linkes auge verfolge ist es denn möglich in meiner situation den schein zu machen

 

Ps und bei meinem linken auge habe ich null probleme bei nachtfahrten pder ähnlichen

 

Vielen dank schonmal

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Männchen schrieb am 25. Dezember 2015 um 23:06:25 Uhr:

Hast du eine Frage?

Die Frage steht am Ende des dritten Absatzes:

"...ist es denn möglich in meiner situation den schein zu machen"

@ TE

So wie Du es beschreibst, liegt bei Dir eine "Schwachsichtigkeit" (gib mal "Amblyopie" bei Wiki ein) vor.

Habe auf die Schnelle nur ein Urteil aus Bayern gefunden, welches sich auf die Klasse C1/C1E bezieht:

https://dejure.org/.../rechtsprechung?...

Hier wird ein Mindestvisus von 0,1 auf dem schlechten Auge verlangt. Dies entspricht 10 % Sehstärke. Du weist einen Wert von 0,15 (15 %) auf. Dürftest also die Klasse C1/C1E erwerben. Leider habe ich nichts zu C/CE gefunden. Da müsstest Du mal direkt bei Deiner Führerscheinstelle nachfragen.

11 weitere Antworten
11 Antworten

Hast du eine Frage?

Zitat:

@Männchen schrieb am 25. Dezember 2015 um 23:06:25 Uhr:

Hast du eine Frage?

Die Frage steht am Ende des dritten Absatzes:

"...ist es denn möglich in meiner situation den schein zu machen"

@ TE

So wie Du es beschreibst, liegt bei Dir eine "Schwachsichtigkeit" (gib mal "Amblyopie" bei Wiki ein) vor.

Habe auf die Schnelle nur ein Urteil aus Bayern gefunden, welches sich auf die Klasse C1/C1E bezieht:

https://dejure.org/.../rechtsprechung?...

Hier wird ein Mindestvisus von 0,1 auf dem schlechten Auge verlangt. Dies entspricht 10 % Sehstärke. Du weist einen Wert von 0,15 (15 %) auf. Dürftest also die Klasse C1/C1E erwerben. Leider habe ich nichts zu C/CE gefunden. Da müsstest Du mal direkt bei Deiner Führerscheinstelle nachfragen.

am 26. Dezember 2015 um 8:15

Hier mal die Anlage 6 der FEV.

Dort steht genau drin (ab Ziff. 2), welche Anforderungen für den Erwerb der FE C nötig sind.

Und da steht ja eindeutig im Absatz 2 gültig für C etc... für das bessere Auge 0,8 und das schlechtere 0,5.

 

Ich habe das gleiche Problem wie der TE, von daher kann ich da mitfühlen. Mein besseres Auge hat mit Sehhilfe nur 0,7.

 

Der TE hat nur den Vorteil, das er auf dem besseren Auge fast volle Sehkraft hat.

 

Ich fahre ungern im Dunkeln auf unbekannten Strecken und kann im Hellen bei höheren Geschwindigkeiten schon keine Geschwindigkeitsbegrenzungen und ähnliche kleine Schilder gut erkennen. Aber das weiß ich eben und stelle mich darauf ein. Bin bisher unfallfrei unterwegs, von daher passt das wohl.

am 26. Dezember 2015 um 9:59

Auf Grund dieses Problems musste mein Kollege sein Führerschein abgeben da seine Sehstaerke auf einem Auge immer schwächer wurde darf jetzt nur noch Klasse B fahren . Bin selbst Berufskraftfahrer LKW und Bus die Anforderungen dafür sind schon hoch

Zitat:

@Transportcampus schrieb am 26. Dezember 2015 um 09:15:27 Uhr:

Hier mal die Anlage 6 der FEV.

Dort steht genau drin (ab Ziff. 2), welche Anforderungen für den Erwerb der FE C nötig sind.

Hier dürfte der folgende Absatz der Entscheidende sein:

2.2.1 Zentrale Tagessehschärfe:

Fehlsichtigkeiten müssen — soweit möglich und verträglich — korrigiert werden.

Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:

Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,8,

Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,5

Werden diese Werte nur mit Korrektur erreicht, soll die Sehschärfe ohne Korrektur auf

keinem Auge weniger als 0,5 betragen.

Die Korrektur mit Gläsern von mehr als plus 8,0 Dioptrien (sphärisches Äquivalent) ist nicht

zulässig; dies gilt nicht für intraokulare Linsen oder Kontaktlinsen.

In Einzelfällen kann unter Berücksichtigung von Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung der Visus
des schelchteren Auges für die Klassen C, Ce, C1, C1E unter 0,5 liegen, ein Wert von 0,1 darf
nicht unterschritten werden. Ein augenärztliches Gutachten ist in diesen Fällen erforderlich

Themenstarteram 29. Dezember 2015 um 23:36

Okay besten dank erstmal an alle der Augenarzt meinte aber auch zu mir da ich durch dass schlechtere auge kein räumliches sehen habe darf ich kein C machen nur bin ich der meinung dass wenn ich von meinem fall ausgehe ich ohnehin quasi mein schlechteres auge gar nicht benötige da ich (so kommt es mir vor ) zu 94%eh nur dass sichtbild meines gutem auge verwende

Ja, und!? Ist bei mir auch so, nur das mein Gehirn komischerweise nicht das bessere linke Auge nutzt, sondern das schlechtere Rechte. Zum Großteil jedenfalls.

 

Hol dir eine Zweitmeinung oder lebe damit, was der Augenarzt dir sagt.

 

PS: mir wurde damals gesagt, das ich früher sogar ein Nachtfahrverbot bekommen hätte. Gibt's aber wohl nicht mehr.

Ist sicherlich eine Einzelfallbetrachtung notwendig. Du brauchst für die "C-Klassen" eh ein augenärztliches Gutachten.

Wenn dein Augenarzt sagt, dass du aufgrund des fehlenden räumlichen Sehens keine derartige Fahrerlaubnis erwerben darfst, ist das zumindest als Pauschal-Aussage definitiv falsch.

Ich selbst habe ebenfalls kein räumliches Sehen, aber mit Sehhilfe (normale Brille, keine Glasbausteine etc.) auf beiden Augen 100% Sehkraft. In meinem alle 5 Jahre bei der Verlängerung vorzulegenden Gutachten steht das alles so drin und wird stets anstandslos akzeptiert bei der Führerscheinstelle.

Viel Glück und allzeit gute Fahrt.

Ja, dann ist es eben ein Ergebnis der Betrachtung verschiedener Einzelheiten.

Mein Führerschein ist von 1994. Mein gutes Auge hat mit Sehhilfe 120%, mein schlechtes Auge 15%. Dadurch habe ich eine funktionelle Einsichtigkeit. Mein Führerschein wird alle 5 Jahre verlängert. Es kommt auf den Augenarzt an der das augenärztliche Gutachten macht. Der muß sich mit den Vorschriften auskennen. Ich habe die Fahrerlaubnisklassen B C E.

Deine Antwort