Sehr Fragwürdig

Hallo Kollegen,
wie Ihr vielleicht mitbekommen habt,oder auch nicht,ist ein Trucker (48 Jahre alt),
wegen fahrlässiger Tötung in 3 Fällen für 2,5 Jahre auf Bewährung verurteilt worden.
Er hat voriges Jahr auf der A31 bei Dorsten das Stauende übersehen und ist
ungebremst in die Pkw gekracht. Soweit zu den Fakten.
Bei allem Mitgefühl für die Opfer/Angehörigen,ja auch für den Trucker,der sagte:
Ich habe das Bremspedal mit dem Gaspedal verwechselt,ich konnte den Tempomat
nicht ausschalten(kein Defekt),neuer Daf,beherrschte das Fahrzeug wohl noch nicht so,
trotz Einweisung auf dem Betriebshof. Ich fahre selber seit 25 Jahren,aber die Pedale
verwechseln? Und wenn doch wirklich so geschehen,dann merke ich doch im
Bruchteil einer Sekunde,da stimmt was nicht.Der Lkw fuhr laut Zeugen mehrere
hundert Meter ohne die Geschwindigkeit zu reduzieren.Wie der Tempomat
ausgeschaltet wird beim Actros weis ich,ist das beim Daf so viel anders?
Diese ganze Argumentation kann ich absolud nicht nachvollziehen,er hatte wohl
einen guten Anwalt.Aber das Gutachter und Gericht dem zustimmen(siehe Urteil)
"sehr Fragwürdig" Was meint Ihr dazu?
mfG Nobby

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Ich wünsche auch keinem den Knast - kann mir das kaum vorstellen - aber einen Ausgleich für die Tötung von Menschen muß es schon geben.
Gerichtsprozesse ad hoc als "Schauspiele bzw Unterhaltung" zu bezeichnen ist realitätsfremd und das nicht nur weil es so ziemlich allen Beteiligten die Ernsthaftigkeit abspricht.
Nö...

Sag mal, Du weist schon was Du so schreibst?

Welchen Ausgleich für die Tötung von Menschen soll es denn geben?
Es kann nur eine für die Hinterbliebenen mehr oder weniger befriedigende Strafe geben.
Solange es sich um eine vorsätzliche Tat handelt, kann diese Strafe in meinen Augen nicht hart genug sein.

Aber hier handelt es sich um einen Unfall, der Kollege wird bestimmt nicht mit Absicht den Knaller gebaut haben. Auch wenn er aus irgendeinem Grund nicht aufgepasst hat, sowas hat er mit Sicherheit nicht gewollt oder geahnt.

Auch wenn es jeder verdrängt, jedesmal wenn man sich in/auf ein Fzg. setzt und im Straßenverkehr fährt besteht das Risiko dass man nicht wieder kommt. Und es kann wirklich jeden treffen, PKW, LKW, Krad- und Radfahrer sowie Fußgänger. Straßenverkehr, zumal in Ballungszentren ist einfach lebensgefährlich. Nur wird uns durch Airbags, Sicherheitsgurte und was weis ich vorgegaukelt das dem nicht so ist, passiert dann doch was ist das Geschrei groß.

So schlimm wie es für die Angehörigen ist, es war ein blöder Unfall. Der wäre vermeidbar gewesen wenn der Kollege aufgepasst hätte. Er hat dafür vom Gericht seine Quittung bekommen und fertig.
Das Urteil ist auch nachvollziehbar. Das Gericht hat gesehen dass der Kollege Fehler gemacht hat die schlimmste Folgen hatten. Jedoch hat es auch gesehen dass diese Folgen keinesfalls beabsichtigt waren. Es musste nun eine Strafe finden die die "offentliche Meinung" halbwegs befriedigt, jedoch nicht das ganze Leben des Kollegen zerstört. Für die Angehörigen kann die Strafe eh nie hart genug sein. Ich denke, das Gericht hat da ganz gute Arbeit gemacht.

Und wenn Du schon mal an einem Strafprozess teilgenommen hast, siehst Du die "Ernsthaftigkeit" solcher "Verhandlungen" auch anders, das kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen.

Und immer dran denken sowas kann jedem von uns jederzeit auch passieren und zwar als Opfer wie auch als Täter. Wir können nur versuchen das Risiko so klein wie möglich zu halten.

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Essen/Dorsten. Juristisch ist es nicht entscheidend. Aber die II. Essener Strafkammer gibt im Prozess um den tödlichen A 31-Unfall auch dem Leid der Angehörigen Raum, hört sich ihre Geschichte an. Hört, wie einschneidend der Unfalltod das Leben der Familien veränderte.
Peter T. (48), der wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen angeklagte Lkw-Fahrer aus Kerpen, wirkt wieder gefasst und unbeteiligt. Aber das ist nur der äußere Eindruck. Wie es drinnen aussieht, weiß niemand im Saal 101 des Landgerichtes Essen. Auch Peter T. wird die Bilder vor Augen haben. Die Bilder des Aufpralls, der brennenden Wracks, der in ihrem VW Golf verbrannten drei Männer vom Niederrhein. Und das alles, weil er am 2. Juli 2010 mit seinem Kühl-Lkw kurz hinter der Ausfahrt „Schermbeck“ in Fahrtrichtung Bottrop ungebremst auf die stehenden Fahrzeuge prallte. Er selbst überstand den Unfall in seiner Fahrerkabine fast unverletzt.
Am zweiten Prozesstag hört das Gericht den Angehörigen zu. Andrej W. (37), Mustafa E. (30) und Cemil Ö. (24) starben auf dem Heimweg von der Arbeit, als sie am Ende des Staus standen. Sie hatten nichts falsch gemacht, doch der Zufall entschied, dass der Lkw auf ihren Wagen traf.
„Er hat diesen Tod so nicht verdient“, klagt die Witwe von Mustafa E. als Erste der Angehörigen. Es sollte damals ein besonders schöner Tag für das Ehepaar werden. Elif E. war schwanger, wollte es abends ihrem Mann erzählen. Doch die Todesnachricht veränderte alles, die 30-Jährige erlitt eine Fehlgeburt. „Wäre der Unfall nicht passiert, ich hätte heute mein Kind auf dem Arm.“ Mit Tabletten halte sie sich aufrecht. Sie versuche, für ihre fünfjährige Tochter da zu sein. Auch dieses Kind leide: „Sie ist so ängstlich geworden, so verschüchtert.“
Ausblick
Vier Plädoyers
Am Freitag will die Essener Strafkammer ihr Urteil verkünden. Zuvor nimmt sie die Plädoyers von Staatsanwalt, zwei Nebenklageanwälten und dem Verteidiger entgegen. Außerdem hat der Angeklagte noch das „letzte Wort“.
Sie erzählt von der Schwiegermutter, die nicht glaube, dass der Sohn tot ist. Denn ihnen sei gesagt worden, sie sollten den Sarg nicht öffnen.
„Ihr Körper lebt noch, aber ihre Seele ist tot“
Tatjana W. (39), die mit ihrem Ehemann Andrej 2002 aus Kasachstan einwanderte, versucht für ihre drei Kinder zu sorgen. Sie habe den Wunsch, dass diese „alles haben, was sie sich wünschen“. Finanzielle Sorgen drücken. Erst 2008 hatten ihr Mann und sie ein Haus gebaut. Verkaufen will sie es nicht: „Ich kann das Haus nicht verkaufen, das mein Mann für uns gebaut hat. Es war der Traum, den er verwirklicht hat.“
Metyl C. (28) verband ein enges Verhältnis zu ihrem drei Jahre jüngeren Bruder Cemil Ö., dem dritten Todesopfer. Ge­lebt hat der 24 Jahre alt ge­wordene Viersener noch bei der Mutter. Sie verlor den einzigen Sohn, entwickelte seitdem Wahnvorstellungen, weil sie sich schuldig fühlt an seinem Tod. Metyl C., die selbst in psychologischer Behandlung ist: „Ihr Körper lebt noch, aber ihre Seele ist tot.“
Warum Peter T. nicht rechtzeitig abbremste, bleibt unklar. Der technische Sachverständige Dirk Terhardt hat keine Erklärung: „Er hatte freie Sicht auf das Stauende und genug Zeit zum Abbremsen. Er hätte auch auf die freie Standspur ausweichen können.“ Die Erklärung des Angeklagten zur Unfallursache überzeugt ihn nicht. Der Tempomat hätte sich mit einem Tritt auf die Bremse ausschalten lassen. Und die Pedale hätten den selben Abstand wie im alten Lkw von Peter T. 

http://www.derwesten.de/.../...ert-Geschichte-der-Opfer-id4614826.html

Zitat:

Original geschrieben von 18.430



Früher bei meinem TGA ist der Tempomat auch während der Schaltvorgänge dringeblieben (hatte nen manuelles 16-Gang Getriebe)

Das heißt Autobahn Berg hoch beladen in 7 groß!

Wenn man dann die Kupplung getreten hat, ist die Drehzahl kurz nach oben geschossen, da ja der Tempomat weiter "Gas gegeben" hat und dann in 8 klein und die Kupplung wieder kommen lassen!

Da hab ich mich immer gefragt, ob das nicht eigentlich "schädlich" ist, wenn man mit eingeschalteten Tempomat die Kupplung tritt und die Drehzahl für nen kleinen Moment nach oben geht!

Ja das schadet der Kupplung und zwar nicht wenig. Wenn Du den Knopf am Schalthebel drückst regelt er das Gas selber. 😉

Aber machen würde ich das nicht! Die Kupplung leidet arg! Wir hatten gerade ein Kupplungsschaden wegen Lastwechsel allerdings nicht Fahrbedingt passiert.

Zitat:

Original geschrieben von Wolle86



Zitat:

Original geschrieben von Karthago500SEC


Ne, es gibt auch Sonderfälle - wenn die Staatsanwaltschaft keinen Einspruch erhebt geht das - kenne selber so einen Fall - da wurden sogar 3 Jahre auf Bewährung ausgesetzt.

Sternengruß

Lese dazu § 56 StGB.....

"Deadline" sind 2 Jahre

Brauche ich nicht lesen - ich hab gehört wie der Anwalt nach der Verhandlung dem "Davongekommenen" die Sachlage erklärt hat - war mit dessen Bruder dabei 🙂

...der Anwalt hat allerdings auch nicht versäumt eine freiwillige zusätzliche Honorarzahlung anzuregen, da nur die Summe der Rechtsschutzversicherung kam - und die DMchen wurden auch gerne bezahlt.

Kannste schon glauben - warum sollte ich sowas erfinden 😉

Sternengruß

Zitat:

Original geschrieben von ascona b 400


Ja klar,ist schon richtig was Du sagst.Hab mich nur gewundert,das die oberen
Instanzen sich auf sowas einlassen.Ok,Sie konnten ja auch
nicht das Gegenteil beweisen.Das ging alles übers Radio und durch
die Presse,trägt schön zum guten Ruf der Trucker bei.
Unfähig mit 2 (3) Pedalen klar zukommen.
Nobby.

Der Anwalt muß seinem Mandanten doch Aussagen an die Hand geben die wenigstens etwas zünden - der Beklagte kann ja schlecht sagen das er das Stauende verschnarcht hat - so wird das gelaufen sein.

Jeder der auf ein Stauende auffährt wird bekomt vom Anwalt eine Story gestrickt um den Aufprall des Gesetzes abzumildern ...so vermute ich das.

Sternengruß

Vielleicht hat der eine oder andere auch schon mal einen Unfall gemacht
... soll ja gelegentlich vorkommen ...

Knast für einen 50 jährigen bedeutet einiges - und bisher ist mir noch kein Fall bekannt geworden, dass duch Inhaftierung Opfer wieder lebendig wurden.

---

Besonders schwer ist es im Nachhinein ohne Kenntnis der Fakten im Rahmen eines Forums wie diesem zu versuchen, das Urteil des Gerichtes nachvollziehen zu wollen.
Üblicherweise stützt sich die Anklage/Verteidigung im wesentlichen auf die Pressedarstellungen, die besonders bei der verbreiteten Zeitung für Bildungsferne sehr kurz und vor allem prägnat Verbreitung finden.

---

Wer schon einige Male das fragwürdige Vergnügen geniessen durfte, als aktiver Teilnehmer an einem Prozess der Rechtsprechung teilnehmen zu dürfen, sollte wissen, dass dergleichen Schauspiele im wesentlichen der "Unterhaltung" der juristischen Fakultät dienen.
Erwartungshaltungen der Laiendarsteller werden bestenfalls milde belächelt ...

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir


Vielleicht hat der eine oder andere auch schon mal einen Unfall gemacht
... soll ja gelegentlich vorkommen ...

Knast für einen 50 jährigen bedeutet einiges - und bisher ist mir noch kein Fall bekannt geworden, dass duch Inhaftierung Opfer wieder lebendig wurden.---

Besonders schwer ist es im Nachhinein ohne Kenntnis der Fakten im Rahmen eines Forums wie diesem zu versuchen, das Urteil des Gerichtes nachvollziehen zu wollen.
Üblicherweise stützt sich die Anklage/Verteidigung im wesentlichen auf die Pressedarstellungen, die besonders bei der verbreiteten Zeitung für Bildungsferne sehr kurz und vor allem prägnat Verbreitung finden.

---

Wer schon einige Male das fragwürdige Vergnügen geniessen durfte, als aktiver Teilnehmer an einem Prozess der Rechtsprechung teilnehmen zu dürfen, sollte wissen, dass dergleichen Schauspiele im wesentlichen der "Unterhaltung" der juristischen Fakultät dienen.Erwartungshaltungen der Laiendarsteller werden bestenfalls milde belächelt ...

Ich wünsche auch keinem den Knast - kann mir das kaum vorstellen - aber einen Ausgleich für die Tötung von Menschen muß es schon geben.

Gerichtsprozesse ad hoc als "Schauspiele bzw Unterhaltung" zu bezeichnen ist realitätsfremd und das nicht nur weil es so ziemlich allen Beteiligten die Ernsthaftigkeit abspricht.

Nö...

Zitat:

Original geschrieben von Karthago500SEC



Zitat:

Original geschrieben von Wolle86


Lese dazu § 56 StGB.....

"Deadline" sind 2 Jahre

Brauche ich nicht lesen - ich hab gehört wie der Anwalt nach der Verhandlung dem "Davongekommenen" die Sachlage erklärt hat - war mit dessen Bruder dabei 🙂
...der Anwalt hat allerdings auch nicht versäumt eine freiwillige zusätzliche Honorarzahlung anzuregen, da nur die Summe der Rechtsschutzversicherung kam - und die DMchen wurden auch gerne bezahlt.
Kannste schon glauben - warum sollte ich sowas erfinden 😉

Sternengruß

Naja dann hast du mal Recht und ich meine Ruhe....

Aber kannst mir mal sagen welche Rechtschutzversicherung das war?
Die empfehle ich weiter wenn die auch bei Strafprozessen die RA-Gebühren übernehmen......

Zitat:

Ich wünsche auch keinem den Knast - kann mir das kaum vorstellen - aber einen Ausgleich für die Tötung von Menschen muß es schon geben.
Gerichtsprozesse ad hoc als "Schauspiele bzw Unterhaltung" zu bezeichnen ist realitätsfremd und das nicht nur weil es so ziemlich allen Beteiligten die Ernsthaftigkeit abspricht.
Nö...

Sag mal, Du weist schon was Du so schreibst?

Welchen Ausgleich für die Tötung von Menschen soll es denn geben?
Es kann nur eine für die Hinterbliebenen mehr oder weniger befriedigende Strafe geben.
Solange es sich um eine vorsätzliche Tat handelt, kann diese Strafe in meinen Augen nicht hart genug sein.

Aber hier handelt es sich um einen Unfall, der Kollege wird bestimmt nicht mit Absicht den Knaller gebaut haben. Auch wenn er aus irgendeinem Grund nicht aufgepasst hat, sowas hat er mit Sicherheit nicht gewollt oder geahnt.

Auch wenn es jeder verdrängt, jedesmal wenn man sich in/auf ein Fzg. setzt und im Straßenverkehr fährt besteht das Risiko dass man nicht wieder kommt. Und es kann wirklich jeden treffen, PKW, LKW, Krad- und Radfahrer sowie Fußgänger. Straßenverkehr, zumal in Ballungszentren ist einfach lebensgefährlich. Nur wird uns durch Airbags, Sicherheitsgurte und was weis ich vorgegaukelt das dem nicht so ist, passiert dann doch was ist das Geschrei groß.

So schlimm wie es für die Angehörigen ist, es war ein blöder Unfall. Der wäre vermeidbar gewesen wenn der Kollege aufgepasst hätte. Er hat dafür vom Gericht seine Quittung bekommen und fertig.
Das Urteil ist auch nachvollziehbar. Das Gericht hat gesehen dass der Kollege Fehler gemacht hat die schlimmste Folgen hatten. Jedoch hat es auch gesehen dass diese Folgen keinesfalls beabsichtigt waren. Es musste nun eine Strafe finden die die "offentliche Meinung" halbwegs befriedigt, jedoch nicht das ganze Leben des Kollegen zerstört. Für die Angehörigen kann die Strafe eh nie hart genug sein. Ich denke, das Gericht hat da ganz gute Arbeit gemacht.

Und wenn Du schon mal an einem Strafprozess teilgenommen hast, siehst Du die "Ernsthaftigkeit" solcher "Verhandlungen" auch anders, das kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen.

Und immer dran denken sowas kann jedem von uns jederzeit auch passieren und zwar als Opfer wie auch als Täter. Wir können nur versuchen das Risiko so klein wie möglich zu halten.

Zur Ergänzung und Klarstellung betreffs meines vorangegangenen Posts möchte ich erläutern, dass ich mit "Unterhaltung" nicht den Begriff im freizeitlichen Sinne, sondern den Lebensunterhalt der Juristen gemeint habe - daher auch die Gänsefüssli.

So ein Verfahren kostet nämlich richtig Geld.

Übrigens bedeutet "auf Bewährung" nicht einfach vergessen und nach Hause gehen, sondern es gibt dazu gewisse Auflagen, die den Betroffenen sehr oft daran erinnern, was vorgefallen ist.

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