Schweröl Gefahrgut???
Es kursieren Gerüchte, daß das schwere Heizöl (HS) ab Dezember oder Frühjahr 2011 Gefahrgut werden soll. Weiß jemand etwas darüber und kennt jemand Möglichkeiten des Nachrüstens von normalen nicht Gefahrguttankern?
Beste Antwort im Thema
Wenn ihr bisher nichts mit Gefahrgut zu tun hattet, muss ein Gefahrgutbeauftragter in der Firma sein. Dazu kann man einenen eigenen Mitarbeiter schulen lassen oder sich entsprechende Fachleute "von draussen" holen.
Für die Ausrüstung von Fahrzeugen gibt es Bestimmungen, die man sich eben besorgen muss - Foruminfos dürften kaum hinreichend sein - und wenn ein Tank eben nicht geeignet ist, ist er eben nicht geeignet.
Für mehr Informationen würde ich weniger in einem Forum suchen, als bei den Stellen, die ADR-Ausbildung machen. Dort bekommt man auch die Ansprechpartner, die wirklich etwas Genaues wissen oder zumindest eine Empfehlung an eine kompetente Stelle.
23 Antworten
So, hab jetzt den Profi gefragt, also:
Zur Zeit ist das ganze noch in der Luft schwebend.
Die ganze Geschichte basiere auf Selbstdeklaration. Das heisst auf gut deutsch: Interpretationssache, des einzelnen. Mach wie Du willst.
Er ist der Ansicht dass, Altöl und gleiches ins ADR fallen wird. Somit hätte der Themenstarter mit seiner Vermutung recht!
Bezüglich Emulsion und Oelabscheider besteht die Eigendeklaration, das heisst, wenn es zuviel Oel drin hat ist es ADR und wenn viel Wasser= kein ADR.... Also sind wir ab 1.1.2011 wieder gleich weit wie jetzt.
Strassensammlerschlamm wo es Nickel, Blei, Cadmium usw. drin hat seien aber vermutlich kein ADR mehr weil es fast nicht handhabbar sei.
Der Gesetzgeber sei seiner Ansicht nach ziemlich in Handlungszwang. Er erwarte nach den Sommerferien konkrete Weisungen. Weil es ja nur noch 6 Monate bis Inkraftteten seien.
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Zusammengefasst:
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So wie es aussieht sind eindeutige Dinge wie Altoel, Schweröl (wie in unserem Beispiel), Bremsflüssigkeiten usw. alles ADR. Sie müssen in einem ADR geprüften Behälter transportiert werden.
Gefahrenzahl 99 oder 90 mit UN Nummer 3082 und dem neuen Signalschild "Baum mit Fisch".
Ich werde mich mal nach den Sommerferien beim Bundesamt für Umwelt, Verkehr u. Landschaft erkundigen! Aber wie gesagt, erst in ein bis zwei Monaten, bis die Ferien vorüber sind.
Hallo Peah
Hab gestern unseren Gefahrgutbeauftragten angerufen,und er bestätigte mir,das wir zuerst mal davon ausgegangen sind,das alle Emus ab 2011 gefahrgut sind.Haben das aber geprüft,und dann festgestéllt,das das nur diejenigen Emulsionen betrifft,die R 50,51,52 haben,vermute mal, das das Randnummern sind.Und diese Nummern kommen bei unseren Kunden ni ht vor(Sorry,eine taste geht niht mehr,die zwishen b und d)
Also fahren wir Emus auh weiterhin ohne ADR.
Was mih aber brennend interresieren würde,ist die Geshihte mit der Bremsflüssigkeit,ob die wirklih in die ADR kommt?????
Gruß S aniafan66
Zitat:
Original geschrieben von scaniafan66
Hallo PeahHab gestern unseren Gefahrgutbeauftragten angerufen,und er bestätigte mir,das wir zuerst mal davon ausgegangen sind,das alle Emus ab 2011 gefahrgut sind.Haben das aber geprüft,und dann festgestéllt,das das nur diejenigen Emulsionen betrifft,die R 50,51,52 haben,vermute mal, das das Randnummern sind.Und diese Nummern kommen bei unseren Kunden ni ht vor(Sorry,eine taste geht niht mehr,die zwishen b und d)
Also fahren wir Emus auh weiterhin ohne ADR.Was mih aber brennend interresieren würde,ist die Geshihte mit der Bremsflüssigkeit,ob die wirklih in die ADR kommt?????
Gruß S aniafan66
Was meinst Du mit R50,51,52?????
Bremsflüssigkeit dürfte mit absoluter Sicherheit ADR sein, weil:
Bremsflüssigkeit, extrem aggressiv auf Lack wirkt. Bremsflüssigkeit ist sicherlich umwelt- bzw. wasserschädlich.
Daher gemäss ADR 2009/2011 3082 Flüssiger Stoff n.a.g. ....... M6 wassergefährdend. Also ich würde in Bremsflüssigkeit das grössere Umweltrisiko sehen als in Altöl, wobei ja beides nicht gut für die Umwelt ist. Aber Bremsflüssigkeit dürfte sicherlich ADR werden.
Ich bin heute nicht dazu gekommen, werde aber morgen mal versuchen dem Bundesamt ein paar Antworten abzubekommen. 😁
# R 51 Giftig für Wasserorganismen.
# R 52 Schädlich für Wasserorganismen.
# R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
das komplette Sammelsurium der sogenannten R-S-Sätze findet man auch in wikipedia - wen's interessiert
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Achso R S Sätze
alles klar!
Also gemäss dem Telefon von heute ist die Geschichte noch komplexer.
Grundsätzlich ist der Stoff in die Klasse 9 einzuteilen, aber nur wenn der Flammpunkt mitentscheidend ist.
Unter dem ADR Punkt 2.2.9.1.10.5.2 ist nachzulesen:
Zitat aus ADR:
2.2.9.1.10.5.2 Ungeachtet der Vorschriften des Absatzes 2.2.9.1.10 müssen
a) Stoffe, die keinen Eintragungen der Klasse 9 mit Ausnahme der UN-Nummern 3077 und 3082 oder keinen anderen Eintragungen der Klassen 1 bis 8 zugeordnet werden können, die jedoch in der Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe15) in der jeweils geltenden Fassung als Stoffe identifiziert sind, denen der Buchstabe N «umweltgefährlich
» (R50; R50/53; R51/53) zugeordnet worden ist, und
b) Lösungen und Gemische (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle) von Stoffen, denen in der Richtlinie 67/548/EWG in der jeweils geltenden Fassung der Buchstabe N «umweltgefährlich» (R50; R50/53; R51/53) zugeordnet worden ist und denen nach der Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 1999 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen16) in der jeweils geltenden Fassung ebenfalls der Buchstabe N «umweltgefährlich » (R50; R50/53; R51/53) zugeordnet worden ist und die keinen Eintragungen der Klasse 9 mit Ausnahme der UN-Nummern 3077 und 3082 oder keinen anderen Eintragungen der Klassen 1 bis 8 zugeordnet werden können,
je nach Fall der UN-Nummer 3077 oder 3082 der Klasse 9 zugeordnet werden.
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In der Richtlinie stet aber nichts konkretes neues drin. Zu finden unter:
eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do
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Das schärfste, heikelste Produkt zähle.
Wenn Du reines Hydrauliköl abholst sei es kein ADR. Wenn Du nun aber Abtropffässer von Werkstätten holst und nur einer nen Benzinfilter austropfen lassen hat ist es ADR weil es ja Kraftstoff drin hat.
Emulsion sei kein ADR da der Flammpunkt überhaupt kein Thema sei. Wenn jetzt aber brennbare Lösungsmittel in der Emulsion drin sind, welche ADR sind (vom Flammpunkt her), muss die Emulsion als ADR geführt werden.
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Des weiteren gibt es die R+S Sätze per 01.12.2010 (für Gemische bis 2015 noch) nicht mehr, sie werden ersetzt. Nachzulesen unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/H-_und_P-S%C3%A4tze
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Der Typ war symphatisch und hat auch beide Seiten erläutert. Das Gespräch dauerte ca. 20-25min.. Staatsangestellte haben ja meist Zeit wenn nicht gerade Pause drückt. 😁😁😁😁😁
Der Abfallsektor sei der komplexeste Sektor. Man wisse nie so genau was man wirklich sauge bzw. befüllt bekomme. Daher sei man bestens beraten grundsätzlich vom schlimmsten auszugehen. Allerdings stehe man ab u. an mal vor eine Tunnel der nicht befahren werden darf, davon hat es in der Schweiz einige. Vorallem sind alles wichtige Transittunnels die nicht befahren werden dürfen.
Also irgendwie sind wir wieder gleich weit wie am Anfang. Grundsätzlich gilt Selbstdeklaration.
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Zum Thema Schweröl würde ich sagen -> unklar.
Wenn effektiv kein Stoff drin ist der unters ADR fällt ist es kein ADR, auch wenn es gemäss 2.2.9.1.2 M6 (wasserverunreinigende Stoffe) wäre. So gemäss Aussage Bundesamt, bzw. der soll ein Kantonspolizist gewesen sein. Dies habe ich über eine Drittperson erfahren. 😉
Was ich noch nicht verstanden habe ist die EWG Richtlinie. Dort steht irgendwie nichts konkretes drin.
Zitat:
Original geschrieben von peach82
Der Typ war symphatisch und hat auch beide Seiten erläutert. Das Gespräch dauerte ca. 20-25min.. Staatsangestellte haben ja meist Zeit wenn nicht gerade Pause drückt. 😁😁😁😁😁
Als "Doppelbürger" der Schweiz als auch des "Grossen Kantons" (Deutschland) kann ich Deine Aussage bestätigen, sofern damit Angestellte/Beamte
schweizerBehörden gemeint sind.
In Deutschland pfeift da ein ganz anderer Wind in den Bürokorridoren - allein die Unverschämtheit, einen Beamten aus seinem wohlverdienten Büroschlaf zu reissen, wird dort mit harscher Unfreundlichkeit geahndet.
Diese Einschätzung erfolgt aufgrund meiner persönlichen nichtrepräsentativen Studie mit je 200 zufällig ausgewählten Behördenkontakten aus den Bereichen Meldewesen - Sozialwesen - Zoll - Verkehrsamt - Polizei - Post - Steueramt - Schule - Industrie+Handelkammer - Arbeitsamt - und viele andere.
Die einzige wirklich unfreundliche Entgegnung, die ich von einem schweizer Beamten je erfuhr, war in einem Basler Amt, als ich in den ersten Sekunden für einen "Einwanderer" gehalten wurde.
Die einzige freundliche Entgegnung mit einem deutschen Beamten war ... auf einer privaten Party mit einem Polizisten ausser Dienst.
Du bist ein CH ????????????????????????????
Also wir schweizer sind grundsätzlich anständige Leute. Was viele Schweizer nicht gerne erdulden ist die herrscherische Art und Weise wie gewisse Ausländer auftreten. Das erweckt hier einen falschen Eindruck.
Wenn ich einigen Deutschen und anderen zuhöre wie die hier sprechen dann wundere ich mich nicht das sie nicht gerne gesehen sind. In Deutschland ist das die übliche Umgangsform. Hier wird es einfach anders wahrgenommen.
Aber zurück zum Thema:
Für mich ist nix neues dazu gekommen ausser ein paar tausend Buchstaben in einer bestimmten Abfolge.
Versteht jemand den Sinn der EWG Verordnung? Ich schnall die nicht.
Zitat:
Original geschrieben von alfred138
Es kursieren Gerüchte, daß das schwere Heizöl (HS) ab Dezember oder Frühjahr 2011 Gefahrgut werden soll. Weiß jemand etwas darüber und kennt jemand Möglichkeiten des Nachrüstens von normalen nicht Gefahrguttankern?
Alles ist möglich, aber rechtlich gesehen brauchen die noch ne Menge daraus eine Gefahrgut zu machen. Ich denke man sollte sich darüber keine Sorgen machen bis nicht die ersten Ansätze da sind ...