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Schwerbehindertenparkplatz : 300 €, 3 Punkte & 4 Wochen Fahrverbot ?

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten
- Einsatzfahrzeug
- Digitalbilder
- Anfahrtkosten
- Einsatzdauer 1-2 Stunden
- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),
- 3 Punkte in Flensburg,
- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!
Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

Beste Antwort im Thema

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten
- Einsatzfahrzeug
- Digitalbilder
- Anfahrtkosten
- Einsatzdauer 1-2 Stunden
- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),
- 3 Punkte in Flensburg,
- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!
Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

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Zitat:

Original geschrieben von dbr70


Tach zusammen,

als Nicht-Besitzer eines Parkausweises kommen mir Deine Forderungen auf den ersten Blick etwas übertrieben vor. Andererseits wird aber auch niemand gezwungen, sich unberechtigterweise auf einen solchen Parkplatz zu stellen. Und jedem wie mir, der sich daran hält, kann es sowieso egal sein, ob darauf 10 Euro stehen oder die Todesstrafe. Mich würde allerdings die Relation zu anderen Verkehrsvergehen stören. Denn wenn jemand mit 80 Sachen durch eine 30er-Zone am Kindergarten vorbeirauscht, bringt er Unschuldige in Lebensgefahr, käme dabei aber immer noch billiger weg, als wenn er sich auf Deinen Parkplatz stellen würde. Verstehst Du, was ich meine?

Selbst wenn es zu einer so drastischen Strafverschärfung käme, hättest Du immer noch das gleiche Problem, sollte doch wieder jemand (ob nun aus Übermut oder Versehen) Deinen Parkplatz blockieren. Hast Du stattdessen mal dran gedacht, bei Deiner Stadt einen elektrischen Parkbügel zu beantragen? Die Dinger kosten um 500 Euro, hätten sich also nach spätestens zwei (nicht erfolgten) Polizeieinsätzen rentiert. Und selbst wenn sie die Kosten nicht (voll) übernehmen, wäre es doch für Dich eine Überlegung wert, so ein Teil installieren zu lassen. Wenn ich 40 Mal pro Jahr im Auto sitzenbleiben müsste, weil irgendwelche Armleuchter meinen Parkplatz belegt haben, würde ich irgendwann (Erlaubnis der Stadt vorausgesetzt) das Geld selber investieren, um endlich Ruhe zu haben. Ich weiß, Dir geht es ums Prinzip und Du denkst wahrscheinlich nicht im Traum daran, wegen dieser Idioten auch noch Geld auszugeben. Aber im Endeffekt geht es doch darum, dass Dein Parkplatz frei bleibt, und das wäre mit einem Parkbügel zumindest gewährleistet.

Schöne Grüße
Dirk

Denn wenn jemand mit 80 Sachen durch eine 30er-Zone am Kindergarten vorbeirauscht, bringt er Unschuldige in Lebensgefahr.....

Sind aber meistens immer die Selbigen die dort ihre Bälger abliefern und dann wegbrettern wie die Irren, als gäb es keinen Morgen mehr.

Zitat:

Das war doch schon immer so das derjenige haftet, der sein Fahrzeug an Personen, egal ob Familienmitglieder oder Fremde ausleiht haftet, ohne Wenn und Aber. Außerdem kommts dann immer noch darauf an, was in der Police der Kaskoversicherung steht, ob das Fahrzeug nur vom Versicherungsnehmer bzw. Halter bewegt wird, oder noch von anderen Personen. Wenn das Fahrzeug lt. KFZ-Versicherung nur von einer Person bewegt wird, kann's im Schadensfall brenzlig werden, wenn nachgewiesenermaßen jemand anderst am Steuer saß. Wenn ein behinderungsgedingter Fahrzeugumbau im Wagen vorhanden ist, darf sowieso nur der Behinderte den Wagen fahren, höchstens in seltenen Ausnahmefällen Begleitpersonen, und auch nur dann wenn Fahrstunden in einer speziellen Fahrschule für jeweiliges System nachweisbar sind, ansonsten kann's im Schadenfall teuer werden.

Bei Straftaten ist es ja so, dass du dich mit deiner Aussage vor Gericht nicht selber belasten mußt. Für Familienangehörige gibt es ebenfalls ein Aussageverweigerungsrecht. Was allerdings nicht bedeutet, dass es aufgrund anderer Beweise oder Zeugenaussagen zu einem Urteil kommen würde. Deine Einstellung zum Verhalten im Familienclan bzw. dem Ehrencodex kann dazu führen, dass ein Unfallopfer der Schadenersatz deiner Haftpflichtversicherung versagt bleibt. Aber gut, dass du jetzt ausdrücklich nicht sagst, was du in so einem Fall tun würdest.

Angewendet auf den hypothetischen Fall einer Bepunktung einer rechtswirdrigen Belegung eines Schwerbehindertenparkplatzes duch ein nicht schwerbehindertes Familienmitglied bedeutet deine Einstellung ja auch, dass weder du noch der Verursacher Punkte bekommst. Du führst dann halt ggf. das Fahrtenbuch, was ich wiederum sehr gerecht finde. Da man dich mit so einer Sanktion ja nicht zu einer Aussagebelastung "zwingen" möchte ist das auch völlig in Ordnung. Die Maßnahme "Fahrtenbuch" verhindert dann ja nur, dass Vorsorge getroffen wird, dass in einem weiteren Fall der Fahrer ermittelt werden kann.

Um es mal ganz klar zu sagen : Es ist absolut nicht in Ordnung, wenn jemand ohne die entsprechende Berechtigung einen Behindertenparkplatz belegt. Decken würde ich ein solches Verhalten ganz sicher nicht.

JoJoMS

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS


@ Parkbügel

Das finde ich einen Vorschlag, der gar nicht so schlecht ist. Aber er muss auch angemessen sein. Eine Lösung für einen Rollstuhlfahrer ist es nicht, denn der müßte erstmal aussteigen, den Bügel einklappen, dann zurück ins das Auto und parken. Das ist eine zusätzliche Belastung, die sehr hinderlich ist. Für Leute, die sich noch knapp bewegen können, mag dies eine Lösung sein. Mein Parkplatz in einer seitlichen Bucht würde sich für für einen Klappbügel nicht eignen. Der letzte Verkehrssünder forderte eine Beleuchtung beider Schilder. Ich denke, dass alle technischen Lösungsansätze verkehrt sind.

Deswegen hab ich ja einen ELEKTRISCHEN Parkbügel vorgeschlagen, den Du per Fernbedienung umlegen kannst. Für einen längs zur Straße gelegenen Parkplatz müsste dieser zusätzlich voll im Boden versenkbar sein - auch kein Ding der Unmöglichkeit, aber sicher wieder wesentlich teurer. Und wie Du ja schon geschrieben hast: Eine rein technische Lösung reicht Dir ohnehin nicht aus.

Zitat:

Gegenfrage :

Welches Bußgeld, wieviel Punkte und welche Fahrverbotsdauer würdet ihr als angemessen betrachten ? Nach unter muss es so wirksam sein, dass es auch einen erheblichen Abschreckungsfaktor hat. Angemessen wären meiner Meinung nach auch die Inrechnungstelleung der Einsatzkosten. (2 Polizisten plus 1 Fahrzeug x Einsatzdauer).

DAS ist jetzt wirklich mal ein richtig guter Vorschlag! Solltest Du tatsächlich eine Petition einreichen, würde ich dafür gerne meine Unterschrift hergeben.

Schöne Grüße
Dirk

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Zitat:

Original geschrieben von zepter


Sind aber meistens immer die Selbigen die dort ihre Bälger abliefern und dann wegbrettern wie die Irren, als gäb es keinen Morgen mehr.

Da geb ich Dir recht, kenne das selbst nur zu gut: Die Typen, die selbst wie irre durchs Wohngebiet rasen, springen Dir fast an den Hals, wenn Du mit vorgeschriebenen 25 bis 30 km/h an Ihrem Haus vorbeifährst und wegen einem ihrer Kinder bremsen musst. Aber ich glaube, jetzt wird's offtopic...

Dirk, also ganz ehrlich - ich hatte "elektrisch" überlesen - sorry!!! Wenn sowas geht, dann ist natürlich ne prima Lösung. Würd ich auch akzeptieren, denn in ersten Linie kommt es mir ja darauf an, dass "mein" Parkplatz künftig frei ist. Das kann eben durch eine solche Einzelfallregelung mit elektrischem Parkbügel erfolgen oder eben in generalis durch Bußgelder etc..

Kennst du Beispiele für solche Parkbügel ? Herstellerquellen im Internet ? Dann würd ich nal mit dem Ordnungsamt drüber reden. Wo kommt der Strom für den Bügel her ?

Leider ist die Inrechnungstellung der Polizeieinsatzkosten auch schon recht umstritten - z.B. bei Fußballspielen. Wobei - es gibt ja auch andere Beispiele wie das Auslösen von Alarmanlagen und die Überprüfung durch die Polizei kost ja auch schon heftig. Deshalb - gerecht wäre es in jedem Fall.

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS


Bei Straftaten ist es ja so, dass du dich mit deiner Aussage vor Gericht nicht selber belasten mußt. Für Familienangehörige gibt es ebenfalls ein Aussageverweigerungsrecht. Was allerdings nicht bedeutet, dass es aufgrund anderer Beweise oder Zeugenaussagen zu einem Urteil kommen würde. Deine Einstellung zum Verhalten im Familienclan bzw. dem Ehrencodex kann dazu führen, dass ein Unfallopfer der Schadenersatz deiner Haftpflichtversicherung versagt bleibt. Aber gut, dass du jetzt ausdrücklich nicht sagst, was du in so einem Fall tun würdest.

Die Haftpflicht müßte in einem solchen Fall definitiv zahlen. Und ja, ich bleibe auch dabei, daß ich nicht eindeutig sage, ob ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen würde. Lügen würde ich für meine Angehörigen aber definitiv nicht.

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS


Angewendet auf den hypothetischen Fall einer Bepunktung einer rechtswirdrigen Belegung eines Schwerbehindertenparkplatzes duch ein nicht schwerbehindertes Familienmitglied bedeutet deine Einstellung ja auch, dass weder du noch der Verursacher Punkte bekommst. Du führst dann halt ggf. das Fahrtenbuch, was ich wiederum sehr gerecht finde. Da man dich mit so einer Sanktion ja nicht zu einer Aussagebelastung "zwingen" möchte ist das auch völlig in Ordnung. Die Maßnahme "Fahrtenbuch" verhindert dann ja nur, dass Vorsorge getroffen wird, dass in einem weiteren Fall der Fahrer ermittelt werden kann.

Joa. Das mit dem Fahrtenbuch würde mich direkt nur treffen, wenn es mein Purzel machen würde. Eigentlich sind die Autos mit meinem Namen im Schein klar aufgeteilt. Den grünen Corsa fährt z.B. nur mein Bruder, Mazda fahre (fast) nur ich 🙂 Nur der alte Panda wechselt manchmal zwischen meinem Schatz und mir hin und her 😉

Aber mal weg von mir. Bei meinen Kisten weiß ich einfach, daß sie nicht von rücksichtslosen Leuten gefahren werden und dieses Problem eigentlich an mir vorbeigeht 🙂

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS


Um es mal ganz klar zu sagen : Es ist absolut nicht in Ordnung, wenn jemand ohne die entsprechende Berechtigung einen Behindertenparkplatz belegt. Decken würde ich ein solches Verhalten ganz sicher nicht.

Klar, es kommt auch sehr darauf an.

Solange es nur ein Verwarnungsgeld gibt, ist der Fall klar: Ich bezahle und hole mir das Geld familienintern zurück. Bisher kam aber nur genau einmal ein 25-€-Blitzerfoto von Purzel in meinem Ex-Daihatsu - und eine Menge Falschparken (Nichtbezahlen am Parkscheinautomat) von mir 😉 Wie das allerdings im Bußgeldbereich mit Punkten wäre, das kann ich einfach nicht sagen.

Ein größeres Problem bei den aktuellen geringen Verwarngeldern für das Parken auf dem Behindertenparkplatz ist mMn der Umstand, daß sie absolut nicht kostendeckend sind, somit die Motivation der Behörden nicht sehr groß sein wird, hierfür Personal abzustellen.

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS


Kennst du Beispiele für solche Parkbügel ? Herstellerquellen im Internet ? Dann würd ich nal mit dem Ordnungsamt drüber reden. Wo kommt der Strom für den Bügel her ?

Hab auf die Schnelle mal

die hier

gefunden. Da gibt's auch eine

mit Akku

, wobei man nicht weiß wie lange der hält. Die bessere Alternative wäre natürlich, die Stadt spendiert Dir das Ding und legt auch gleich ne Stromleitung hin :-)

Wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg beim Ordnungsamt!

Schöne Grüße
Dirk

Komme gerade vom Supermarkt, dort sind 6 Schwerbehindertenparkplätze wovon ich bislang max. einen in Benutzung gesehen habe.

Heute waren alle!!! besetzt, das lag daran, dass die entsprechende Markierung wegen Schneefalls nicht zu sehen war. Zusätzliche Schilder sind nicht angebracht.

Wie ist es in einem solchen Fall mit der Strafe? ( Unwissenheit schützt vor Strafe nicht )

Wieviel Punkte sind hier angebracht?
Wieviel € Strafe?
Wie lange Fahrverbot?

...................oder sogar Todesstrafe?😰😉😁

Bitte Smilies beachten 🙂

Gruss

QQ 777

Zitat:

Original geschrieben von QQ 777


Komme gerade vom Supermarkt, dort sind 6 Schwerbehindertenparkplätze wovon ich bislang max. einen in Benutzung gesehen habe.

Heute waren alle!!! besetzt, das lag daran, dass die entsprechende Markierung wegen Schneefalls nicht zu sehen war. Zusätzliche Schilder sind nicht angebracht.

Wie ist es in einem solchen Fall mit der Strafe? ( Unwissenheit schützt vor Strafe nicht )

Wieviel Punkte sind hier angebracht?
Wieviel € Strafe?
Wie lange Fahrverbot?

...................oder sogar Todesstrafe?😰😉😁

Bitte Smilies beachten 🙂

Gruss

QQ 777

Wenn keine Schilder angebracht sind, sind es auch keine offizielle Behindertenparkplätze. Hier ist also gar keine Strafe fällig.

So ist es : Bodenmarkierungen sind in der StVO nicht vorgesehen. Ein korrekt eingerichteter Schwerbehindertenparkplatz muss ein entsprechendes Schild haben. Was Supermärkte auf privatem Grund einrichten ist deren Sache. Dort wird übrigens auch nicht abgeschleppt. Die Stadt nimmt auf meinem PArkplatz keine Bodenmarkierung vor. Auf Blocksteinen hält die nicht und auf Teer zu fest, daher müßte neu geteert werden, wenn ich wegziehen würde. Zudem ist die Bodenmarkierung nicht in der StVO enthalten.

Zu dem Parkbügeln. Wenn dann müßte es ein anderer Bügel sein, als du hier per link eingestellt hattest. Mein Parkplatz ist längs der Fahrrichtung und hat eine Länge von 10,5 m aufgrund der örtlichen Gegebenheiten. Da würde man mindestens 3 Bügel brauchen. Ich glaube auch nicht, dass das Ordnungsamt hier solche Bügel wie gezeigt genehmigt. Da müßte auch Unfallvorsorge betrieben werden. Längs der Fahrtrichtung könnten die Parksperren übersehen werden - die Leute übersehen ja auch zwei große Tafeln. Eine Akkulösung ist auch nicht so direkt praktisch - da müßte schon etwas mit festem Stromanschluß her. Leider ist die nächste Laterne etwas entfernt. An den Kosten würde ich mich auch angemessen beteiligen, aber übernehmen könnte ich die nicht.

Meehster - also für deine Einstellung habe ich echt kein Verständnis - auch wenn ich deine anderen Beiträge schätze. Gesetzt den Fall, es käme ein höheres Bußgeld, Punkte und ein Fahrtverbot, dann wird das genau so wie die anderen Vorschriften der StVO durchgesetzt werden. Das sollten wir auch dann dem jeweiligen konkreten Fall überlassen.

Wie stehts denn mit der Ursprungsfrage ?

LG JoJoMS

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS


Meehster - also für deine Einstellung habe ich echt kein Verständnis - auch wenn ich deine anderen Beiträge schätze. Gesetzt den Fall, es käme ein höheres Bußgeld, Punkte und ein Fahrtverbot, dann wird das genau so wie die anderen Vorschriften der StVO durchgesetzt werden. Das sollten wir auch dann dem jeweiligen konkreten Fall überlassen.

Wie stehts denn mit der Ursprungsfrage ?

Das Problem, was ich nach wie vor habe, wäre eine eventuelle Halterhaftung. Selbst wenn ich in meinem Fall Bruder oder Schatzi verraten würde, könnten beide auch abstreiten, dort geparkt zu haben. Bisher gilt da AFAIK bei Parkverstößen, daß dann der Halter geradezustehen hat.

Grundsätzlich finde ich allerdings, daß - wenn der Fahrer festgestellt werden kann - die Strafen hoffnungslos zu niedrig sind und es für den Fahrer ruhig Punkte und im Wiederholungsfall Fahrverbote hageln darf.

Ich habe mich mal vor ein paar Jahren mit einem Kanadier über Behindertenparkplatz unterhalten. Ihm war aufgefallen das Behindertenparkplätze hier ständig von Nichtberechtigten benutzt werden. Er fragte mich wie teuer das denn wäre ??? ich sagte ihm es kostet 35 € + Eventueller Abschleppkosten ca 100 -150 €. Er war erstaunt das es so billig ist. Darauf meinte er in Kanada bis zu 300 Kanadische Dollar kosten. Sollte er öfters auffallen kann überprüft werden ob er geeignet ist zum Führen eines Fahrzeuges. Das würde ich dann ein Abschreckung nennen.
Ich fragte ihn naxh seinen Erfahrungen. Darauf meinte er. In Kanada wagt sich selten ein Nichtberechtigter auf einen Behindertenparkplatz.

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS


Zu dem Parkbügeln. Wenn dann müßte es ein anderer Bügel sein, als du hier per link eingestellt hattest. Mein Parkplatz ist längs der Fahrrichtung und hat eine Länge von 10,5 m aufgrund der örtlichen Gegebenheiten. Da würde man mindestens 3 Bügel brauchen. Ich glaube auch nicht, dass das Ordnungsamt hier solche Bügel wie gezeigt genehmigt. Da müßte auch Unfallvorsorge betrieben werden. Längs der Fahrtrichtung könnten die Parksperren übersehen werden - die Leute übersehen ja auch zwei große Tafeln. Eine Akkulösung ist auch nicht so direkt praktisch - da müßte schon etwas mit festem Stromanschluß her. Leider ist die nächste Laterne etwas entfernt. An den Kosten würde ich mich auch angemessen beteiligen, aber übernehmen könnte ich die nicht.

Dass jemand einen Parkbügel übersieht, kann gelegentlich vorkommen - genauso wie man mal ein Schild übersehen kann, aber in den meisten Fällen sind das doch nur faule Ausreden! Maßgeblich ist natürlich, was das Ordnungsamt dazu sagt. Immerhin gibt es ja auch in vielen Städten elektrisch versenkbare Poller für Notfall- und Versorgungsfahrzeuge, an denen man ebenfalls Kratzer findet, aber ganz bestimmt kommen da nicht jedes Jahr 40 Schrammen dazu! Vorsprechen solltest Du da auf jeden Fall mal, vielleicht haben die ja auch noch ne andere Lösung parat.

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS


So ist es : Bodenmarkierungen sind in der StVO nicht vorgesehen. Ein korrekt eingerichteter Schwerbehindertenparkplatz muss ein entsprechendes Schild haben. Was Supermärkte auf privatem Grund einrichten ist deren Sache. Dort wird übrigens auch nicht abgeschleppt.

?

LG JoJoMS

Die Aussage ist insofern nicht richtig, dass dort wohl abgeschleppt werden darf und zwar zu Lasten des Halters.

Das Thema abschleppen auf Parkplätzen (wie z.B. Einkaufscenter) war gerade ein aktueller Fernsehbeitrag.

Das Bodenmarkierungen nicht "zählen" ( Danke für den Hinweis ) wusste ich nicht, werde dort aber trotzdem nicht parken solange ich die 50 meter mehr noch laufen kann.

Gruss

QQ 777

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