Schuldfrage bei Unfall ungeklärt. Meinungen/Tipps erwünscht !

Hallo community,

ich hatte vor einigen Tagen um 00:29 einen Unfall und würde mich über Meinungen zur Schuldfrage freuen und weiterhin ggf. Tipps zum weiteren vorgehen.

Folgendes ist passiert:

Um 00:29 bin ich in einem Wohngebiet (30er-Zone) mit meinem Auto unterwegs gewesen. Ich war auf der Suche nach einem geeigneten Parkplatz. Da das Wohngebiet dem Stadtzentrum sehr nahe ist, war es auch entsprechend voll. Aufgrund dessen und der Dunkelheit bin ich die Straße relativ langsam entlang gefahren. Da ich keinen Parplatz finden konnte, wollte ich bei der nächsten Einfahrt wenden. Die nächste Einfahrt befand sich auf der anderen Straßenseite. Daher bremste ich nochmal ein wenig runter, setzte den Blinker nach links und lenkte ein.
Die Person im Wagen hinter mir dachte ich bleibe stehen und überholte mich. Wie schon oben erwähnt, ich lenkte ein, der andere Wagen überholte mich und wir kollidierten. Ich musste auch noch abgeschleppt werden, da mein linkes vorderes Rad eingeklemmt war. Das war der Ablauf.

Die Polizei nahm unsere beiden Aussagen auf. Weiterhin ließen es sich die Polizisten nicht nehmen Stellung zu beziehen bzw. ihre Meinung abzugeben. Ihrer Meinung nach soll ich Schuld sein, da es einen Paragraphen geben soll, der besagt, dass ich beim abbiegen eine besondere Sorgfaltspflicht inne habe.

Das kann ich gar nicht verstehen ! Erst einmal ist meine Frage, ob die Meinung der Polizei bei der Schuldfrage herangezogen wird ? Ich dachte eigentlich, dass die Polizei nur Aussagen aufnimmt.

Weiterhin sehe ich die Schuld beim anderen ! Ich habe zu keinem Zeitpunkt signalisiert, dass ich anhalte möchte und habe beim abbiegen auch nach links geblinkt. Der andere hat mich meiner Meinung nach dann einfach innerorts überholt !

Den Vorfall habe ich meiner Versicherung mitgeteilt. Eine Schadensanspruch habe ich auch bei der gegnerischen Versicherung gestellt. Die schicken jetzt einen Gutachter und schauen sich meinen Wagen an bzw. ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, da mein Wagen schon 10 Jahre alt ist (Ford Fiesta). Der Wagen war vor dem Unfall vielleicht noch 1.200 - 1.500 € Wert.

Der ganze Papierkram mit den Versicherungen hat noch nicht stattgefunden, da der Unfall erst gestern früh passiert ist. Bisher musste ich "nur" herumtelefonieren.

Was würdet ihr jetzt tun ? Ein Anwalt lohnt sich für die Summe nicht oder? Ich möchte jedoch nicht hochgestuft werden. Ich bin ja auch der Meinung, dass ich nicht schuld bin! Wo seht ihr den Schuldigen und was haltet ihr von der Aussage der Polizei zu dem Fall ?

PS: Sorry für den endlos langen Text, ich konnte mich nicht kurz fassen ........

Beste Antwort im Thema

Du hast zu 100 % schuld - sorry. Wer auf privatgrund abbiegen will , muss sich vergewissern das er nicht uberholt wird. Selbst wenn du blinkst und der uberholt hast du schuld. Anwalt lohnt nicht . Zahlst nun Lehrgeld passiert.

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OLG München (Urteil vom 25.04.2014 - 10 U 1886/13):

Gegen den Linksabbieger spricht der Anscheinsbeweis für einen Verstoß gegen § 9 I StVO. Der Linksabbieger muss deshalb beweisen, dass er seiner zweiten Rückschaupflicht genügt hat. Verstößt der Linksabbieger gegen die zweite Rückschaupflicht, so haftet er zu 30% mit, wenn er sich links blinkend rechtzeitig zur Mitte hin eingeordnet hat, weil dann von einem Überholen in unklarer Verkehrslage mit einem Haftungsanteil von 70% zu Lasten des Überholenden auszugehen ist.

Und im Münchener Fall ging es um eine normale Kreuzung, nachweisbar rechtzeitigem Blinken und links einordnen. Daher die unklare Verkehrslage. Schau Dir die Schilderung des TE nochmal an, davon lese ich bei ihm nichts, eher das Gegenteil.

Was noch sehr wichtig ist:
das überholende Fahrzeug war schon neben ihm als der TE abgebogen ist.
Wie will er da plausibel erklären, dass er den Schulterblick angewendet hat?
Kann er nicht, daher wird er schlechte Karten haben.

Gruß Cokefreak

Das ganze ist auch noch nachts passiert, gerade nachts bemerkt man in einer ruhigen Wohngegend jeden beleuchteten Verkehrsteilnehmer, verstehe gar nicht wie man da überraschend überholt werden kann... Vermutlich in der rechten Seite eine Parklücke gesucht, keine gefunden, dann unkonzentriert gewesen und einfach blind in die Einfahrt hineingefahren zum Wenden...

Naja,

zu der Haftung ist "von-bis" ja fast alles vertreten / gesagt worden. Eigentlich war das Thema schon durch für mich, da ist mir noch folgender Satz ins Auge gesprungen.

Zitat:

Eine Schadensanspruch habe ich auch bei der gegnerischen Versicherung gestellt. Die schicken jetzt einen Gutachter und schauen sich meinen Wagen an bzw. ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, da mein Wagen schon 10 Jahre alt ist (Ford Fiesta).

Unabhängig

von der tatsächlichen Rechtslage scheint der gegnerische Versicherer wohl von einem (Mit-)Verschulden seines VN auszugehen. Oder anders: Bei uns auf jeden Fall wird kein Gutachter rausgeschickt, wenn die Haftungslage unklar ist. Im Zweifel bekommt der AS nun 100% angelastet und die Gutachterkosten waren für die Katz; auch noch bei Quote von 30% Verschulden des VN übersteigt wohl der Regulierungsbetrag die Gutachterkosten???

Kann sich das jemand ggf. anders erklären?

Phaeti

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Einige Versicherer beschäftigen eigene Gutachter, da habe ich komischerweise noch nie eine Rechnung gesehen, auch nicht, wenn nur nach Quote abgerechnet wurde.

Der Unfallgegner hat ja im Regelfall eine Gefährdungshaftung und muss beweisen, dass entweder a) der Unfall für ihn ein unabwendbares Ereignis war oder b) das Verschulden beim TE so hoch war, dass seine Gefährdungshaftung dahinter zurück tritt.

a) ist ja bekanntlich nur sehr schwer zu beweisen und so könnte ich mir denken, dass eine wirtschaftlich denkende Versicherung (soll es ja geben) ein paar Euro zahlt, keinen Rechtsstreit riskiert und ohnehin davon ausgeht, dass ihr VN den Minischaden dann zwecks Erhalt des SFR erstattet.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. November 2014 um 18:21:58 Uhr:


Einige Versicherer beschäftigen eigene Gutachter, da habe ich komischerweise noch nie eine Rechnung gesehen, auch nicht, wenn nur nach Quote abgerechnet wurde.

Das ist nicht komisch sondern logisch.

Der, der beauftragt, zahlt erst einmal. Egal um in physisch elektronischer Form (Extern beauftragter Gutachter) oder durch Zahlenschieberei zwischen den Kostenstellen bei internen / Haus- Sachverständigen.

Der Versicherer kann also nicht sein eigenes in Auftrag gegebenes Gutachter quotal in Abzug bringen, wenn er auf Grund einer Mithaftung nur teilweise regulieren muss.

Der Unterschied zwischen der Beauftragung des SV durch den Versicherer oder durch AS liegt somit auf der Hand.
Bei einer Quote von 50% und einem Schaden von insgesamt 2000 € und Gutachterkosten von 500€ muss der Versicherer:
bei Beauftragung durch den Anspruchsteller 1000€ Schaden + 250€ Gutachterkosten zahlen.
bei Beauftragung durch den VR 1000€ Schaden zahlen. Hat aber zudem Kosten i.H.v. 500€. Die siehst Du natürlich nicht.

Aus der Überlegung leite ich wie oben beschrieben ab, dass die gegnerische Versicherung - unabhängig von der tatsächlichen Rechtslage (hier ist wohl alles gesagt zu) wohl anders denkt als die Mehrheit in diesem Thread.

Phaeti

"Daher bremste ich nochmal ein wenig runter, setzte den Blinker nach links und lenkte ein."

Die Reihenfolge sollte sein:
1. Blinken
2. Bremsen
3. Spiegel/Schulterblick und dann erst
4. Abbiegen

Scheint bei Dir ein wenig anders gelaufen zu sein, also solltest Du auch Deine Schuld/Schulanteil einsehen. Ich habe in einem ähnlichen Fall im Ausland (F) lieber gleich über die eigene VK abrechnen lassen, damals war ich jedoch der Überholende ... der Unfallgegner wollte nach links in eine Tankstelle einbiegen und ich habe natürlich auch keinen Blinker gesehen, sonst hätte ich ja wohl nicht versucht zu überholen (damals noch im R4!). Der Unfallgegner ist natürlich für seinen Schaden selber aufgekommen, Sache erledigt.

Ich wurde gerade daran erinnert, warum ich als Parkplatzsuchender in so einer Situation lieber rechts blinke, kurz anhalte und den Hintermann vorbei lasse, bevor ich die nervtötende Parkplatzsuche wieder aufnehme.

Wenn ein Verkehrsteilnehmer abgelenkt und der andere genervt ist, kommt selten etwas Gutes dabei raus. 😉

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