Schnäppchenangebot bei Neuwagen? An diesen Stellen wird gespart:

Bitte die anwesenden Profis hier einfach überlesen,
für neue und oder junge Anfänger/Käufer aber recht informativ:
http://www.promobil.de/.../...ppchensuche-bei-wohnmobilen-8816424.html

20 Antworten

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 10. Februar 2017 um 13:27:11 Uhr:


Der RA kämpft doch schon ewige Zeiten für dieses Recht.

http://www.wohnmobilrecht.de/0000019b740c6d206/0000009c7a103cf0a.html

Stand das nicht hier auch schon mal ?: 😁 🙂
http://www.motor-talk.de/.../...stellen-wird-gespart-t5940547.html?...
Aber doppelt gemoppelt hält ja bekanntlich besser. 🙂

"Dazu müsste jeder Händler verpflichtet werden einen Wohnwagen nur mit Wiegeprotokoll auszuliefern aus dem dann das tatsächliche Gewicht im fahrbereitem Zustand hervorgeht."

Genau, bzw. personenanzahlabhängige Gewichtsreserve, wiegen bei EZ und TÜV.
Gewichtsangaben bei Zubehör und Montagemarterial deutlicher hervorheben.

Mir ist sowieso irgendwie schleierhaft, dass das in unserer sehr oft überreglementierten Bürokratie nicht selbstverständlich ist. Das geht doch bei einem ganz normalen PKW schon los. Da steht als Leergewicht im Schein und Brief die Angabe des Herstellers was so ein Auto wiegt, allerdings in Basisausstattung ohne jegliches Zubehör.

Bestelle ich Heute einen PKW und zusätzlich noch Klima, Standheizung, bessere Sitze, AHK und... und.... und dann stimmt doch da schon das Leergewicht bei Weitem nicht mehr. Juckt aber Keinen.

Das Wiegen ist entbehrlich. Ich habe ja kürzlich einen neuen Wohnwagen gekauft und einen Mover kpl. einbauen lassen. Ich musste unterschreiben (!!!), dass ich im Gegensatz zu manchem User hier, kapiert habe, dass das Gewicht des kpl. Movergerödels zum angegebenen Leergewicht zu addieren ist und sich die Nutzlast entsprechend verringert. Zum Glück geht das mal ganz ohne Bürokratie.

Ich verstehe nicht, warum jemand eine Änderung der Zulassung bezahlen möchte, wenn er einen Mover nachrüstet (denn das muss ja dann egal sein, wer das macht).

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Zitat:

@Taxler222 schrieb am 11. Feb. 2017 um 20:8:56 Uhr:


Bestelle ich Heute einen PKW und zusätzlich noch Klima, Standheizung, bessere Sitze, AHK und... und.... und dann stimmt doch da schon das Leergewicht bei Weitem nicht mehr. Juckt aber Keinen

Bei PKW,s steht das individuelle Leergewicht inkl. aller ab Werk eingebauten SA im CoC Papier. Hier kann sich niemand ausreden. Mein GLC 250d steht mit 1845kg Leergewicht im Prospekt. Im CoC steht 2110kg. Entsprechend muss ich dann die Zuladung kalkulieren. Bei meinem WoWa gab es kein CoC daher habe ich auf eine Wiegung bestanden und auch bekommen.

Zitat:

@ZSaleh schrieb am 12. Februar 2017 um 11:27:54 Uhr:



Zitat:

@Taxler222 schrieb am 11. Feb. 2017 um 20:8:56 Uhr:


Bestelle ich Heute einen PKW und zusätzlich noch Klima, Standheizung, bessere Sitze, AHK und... und.... und dann stimmt doch da schon das Leergewicht bei Weitem nicht mehr. Juckt aber Keinen

Bei meinem WoWa gab es kein CoC daher habe ich auf eine Wiegung bestanden und auch bekommen.

Moin,
die wird bei den neuen Fahrzeuge seit ein paar Jahren mitgeliefert.
Trotzdem ist es für jeden Ratsam, bei Abholung des Neufahrzeuges zu verwiegen.
Meine bisherigen FENDT-Händler haben das aber auch angeboten.

Aber auch in der CoC meines KUGA ist nicht das echte Leergewicht eingetragen.
Mehrere Testverwiegungen haben das gezeigt.

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