ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Schadensfreiheitsklasse SF23 übertragen

Schadensfreiheitsklasse SF23 übertragen

Themenstarteram 20. Dezember 2013 um 13:44

Hallo,

ich habe eine Frage - zur Übertragung der FS-Klasse - an meinen Sohn.

Da mein Fahrzeug still gelegt wird, möchte ich den Schadensfreiheitsrabatt auf meinen Sohn übertragen.

Bei Anfrage (Versicherung HDI) wurde mir gesagt, dass es erst geprüft werden muss, was übertragen werden kann. Die Rechnung für 2014 (die ich nicht mehr benötige, weist den Rabatt von SF23 und 30% aus).

Laut Versicherung, werden aber bei Übertragung sämtliche Unfälle - in der Vergangenheit- berücksichtigt und der Rabatt dem entsprechend gekürzt.

Ist das rechtens - oder normal?

Hatte einen (leichten) Auffahrunfall vor 2 oder 3 Jahren, der aber nicht zur Rückstufung geführt hat.

Weitere Schäden waren ein Hagelschaden und vor 19 Jahren ein Auffahrunfall (da war das Fahrzeug 2 Wochen alt), wobei ich die Geschädigte war.

Mein Sohn ist bei einer anderen Versicherung und somit fällt die Versicherung bei der HDI raus.

Gibt es da eine Rechtslage, oder liegt das im Ermessen der Versicherung?

Was muss ich beachten, damit der Rabatt nicht verfällt?

Hoffe, ich habe nicht zu viel geschrieben, aber so ist der Fall vielleicht besser verständlich

vielen Dank im Voraus

mogli

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mogli68

Hallo,

ich habe eine Frage - zur Übertragung der FS-Klasse - an meinen Sohn.

 

Da mein Fahrzeug still gelegt wird, möchte ich den Schadensfreiheitsrabatt auf meinen Sohn übertragen.

Es wird aber nur der Teil Deines SFR übertragen, den Dein Sohn mit seinem FS erfahren hätte können (Jahre)

 

Bei Anfrage (Versicherung HDI) wurde mir gesagt, dass es erst geprüft werden muss, was übertragen werden kann. Die Rechnung für 2014 (die ich nicht mehr benötige, weist den Rabatt von SF23 und 30% aus).

Geprüft wird, ob in dieser Zeit von Dir verschuldete Unfälle vorliegen.

 

Laut Versicherung, werden aber bei Übertragung sämtliche Unfälle - in der Vergangenheit- berücksichtigt und der Rabatt dem entsprechend gekürzt.

Ist das rechtens - oder normal?

Ja, ist i.O., machen alle Versicherer.

 

Hatte einen (leichten) Auffahrunfall vor 2 oder 3 Jahren, der aber nicht zur Rückstufung geführt hat.

Selbst verschuldetet ?

 

Weitere Schäden waren ein Hagelschaden und vor 19 Jahren ein Auffahrunfall (da war das Fahrzeug 2 Wochen alt), wobei ich die Geschädigte war.

Hagelschaden ist TK und hat mit dem SFR nichts zu tun, der Auffahrunfall wenn Du Geschädigte gewesen bist hat auch nichts damit zu tun.

 

Mein Sohn ist bei einer anderen Versicherung und somit fällt die Versicherung bei der HDI raus.

Spielt keine Rolle bei welchen Versicherer.

 

Gibt es da eine Rechtslage, oder liegt das im Ermessen der Versicherung?

Wozu ?

Was muss ich beachten, damit der Rabatt nicht verfällt?

Wenn der SFR einmal abgetreten ist, kann er nicht wieder zurück gegeben werden.

 

Hoffe, ich habe nicht zu viel geschrieben, aber so ist der Fall vielleicht besser verständlich

 

vielen Dank im Voraus

mogli

7 weitere Antworten
Ähnliche Themen
7 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von mogli68

Hallo,

ich habe eine Frage - zur Übertragung der FS-Klasse - an meinen Sohn.

 

Da mein Fahrzeug still gelegt wird, möchte ich den Schadensfreiheitsrabatt auf meinen Sohn übertragen.

Es wird aber nur der Teil Deines SFR übertragen, den Dein Sohn mit seinem FS erfahren hätte können (Jahre)

 

Bei Anfrage (Versicherung HDI) wurde mir gesagt, dass es erst geprüft werden muss, was übertragen werden kann. Die Rechnung für 2014 (die ich nicht mehr benötige, weist den Rabatt von SF23 und 30% aus).

Geprüft wird, ob in dieser Zeit von Dir verschuldete Unfälle vorliegen.

 

Laut Versicherung, werden aber bei Übertragung sämtliche Unfälle - in der Vergangenheit- berücksichtigt und der Rabatt dem entsprechend gekürzt.

Ist das rechtens - oder normal?

Ja, ist i.O., machen alle Versicherer.

 

Hatte einen (leichten) Auffahrunfall vor 2 oder 3 Jahren, der aber nicht zur Rückstufung geführt hat.

Selbst verschuldetet ?

 

Weitere Schäden waren ein Hagelschaden und vor 19 Jahren ein Auffahrunfall (da war das Fahrzeug 2 Wochen alt), wobei ich die Geschädigte war.

Hagelschaden ist TK und hat mit dem SFR nichts zu tun, der Auffahrunfall wenn Du Geschädigte gewesen bist hat auch nichts damit zu tun.

 

Mein Sohn ist bei einer anderen Versicherung und somit fällt die Versicherung bei der HDI raus.

Spielt keine Rolle bei welchen Versicherer.

 

Gibt es da eine Rechtslage, oder liegt das im Ermessen der Versicherung?

Wozu ?

Was muss ich beachten, damit der Rabatt nicht verfällt?

Wenn der SFR einmal abgetreten ist, kann er nicht wieder zurück gegeben werden.

 

Hoffe, ich habe nicht zu viel geschrieben, aber so ist der Fall vielleicht besser verständlich

 

vielen Dank im Voraus

mogli

Aus Erfahrung würde ich mal sagen, dass man mit der SF Übertragung auch den Versicherer wechseln sollte. Einige Sachbearbeiter beim HDI prüfen, ob der Sohn z.B. als Fahrer eingetragen war und übertragen den SFR dann gegebenenfalls nicht.

Wenn du wegen des Auffahrunfalls vor einigen Jahren nicht zurückgestuft wurdest weil du dir einen Rabattschutz "gekauft" hast, so wird dir der Unfall jetzt bei einer Übertragung oder VR Wechsel in Abzug gebracht. Wenn es ein unverschuldeter Unfall war und HDI somit nichts gezahlt hat, wird es keine Rolle spielen.

Entscheidend für die Übertragung ist auch das Führerscheindatum des Sohnes. Ein 20 jähriger mit 2 Jahre Führerschein wird bei keiner Versicherung 23 schadenfreie Jahre angerechnet bekommen.

Der Rabatt kann meist innerhalb von 1 Jahr nach Stilllegung übertragen werden. Für dich verfällt der Rabatt nach 10 Jahren ohne Nutzung beim HDI.

Wurde der Rabatt auf den Sohn übertragen, so ist er für dich vollständig weg, auch wenn dem Sohn ggf nur z.B. 10 Jahre angerechnet wurden. (z.B. da er nur so lange den Führerschein hat). ein SFR ist nie teilbar.

Themenstarteram 20. Dezember 2013 um 18:17

Hallo tomtom,

erst einmal danke für die Antwort

Zitat:

Aus Erfahrung würde ich mal sagen, dass man mit der SF Übertragung auch den Versicherer wechseln sollte. Einige Sachbearbeiter beim HDI prüfen, ob der Sohn z.B. als Fahrer eingetragen war und übertragen den SFR dann gegebenenfalls nicht.

Da ich als Eiinzelfahrer eingetragen bin, kommt dieser Punkt wohl nicht zum Abzug.

Zitat:

Wenn du wegen des Auffahrunfalls vor einigen Jahren nicht zurückgestuft wurdest weil du dir einen Rabattschutz "gekauft" hast,

Wie kann man sich einen Rabatt kaufen? Die Versicherung hat den Schaden übernommen, aber ohne Rückstufung. Mir wurde gesagt, dass man einen "Freischuss" hat.

Zitat:

Entscheidend für die Übertragung ist auch das Führerscheindatum des Sohnes. Ein 20 jähriger mit 2 Jahre Führerschein wird bei keiner Versicherung 23 schadenfreie Jahre angerechnet bekommen.

Von den Jahren - mit Führeschein und Fahrerfahrung - könnte er die 23 Jahre übernehmen.

Zitat:

Der Rabatt kann meist innerhalb von 1 Jahr nach Stilllegung übertragen werden. Für dich verfällt der Rabatt nach 10 Jahren ohne Nutzung beim HDI.

Wenn ich das Fahrzeug abmelde und nicht gleich ein neues Fahrzeug anmelde- bzw. der Sohn erst später entscheidet, welches Fahrzeug er ummeldet - bekomme ich da von meiner Versicherung automatisch eine Bestätigung über den Schadensfreiheitrabatt?

Zitat:

Wurde der Rabatt auf den Sohn übertragen, so ist er für dich vollständig weg

Das ist mir klar, aber ich werde wohl kein Auto mehr anmelden.

Wenn du als einziger Fahrer eingetragen warst, dann ist das genau der Punkt. Einem genau arbeitenden HDI Mitarbeiter wirst du wohl schwer klar machen können, warum du auf dem Übertragungsformular auf einmal angibst, dass dein Sohn immer mit dem Auto gefahren ist, du aber nur alleine als Fahrer eingetragen warst. Dein Sohn müsste auch als Fahrer eingetragen gewesen sein, sonst wird beim HDI teilweise abgelehnt.

Du kannst dir den Schutz vor einer Rückstufung im Schadenfall "kaufen" in dem du den Rabattschutz einschließt. Kommt es daher, dass du keine Rückstufung hattest, dann wird das jetzt bei der Übertragung erfolgen. War es aber so, dass du den alten Rabattretter hattest, dann bist du sehr wohl von der SF Klasse zurückgestuft worden, aber deine Prozente sind gleich geblieben. Man hat hier auch "vom Schuss frei" gesprochen. Diese Rückstufung ist dann schon "eingepreist" und führt erstmal zu keiner schlechteren Übernahme. Führerscheindaten vom Sohn müssen halt auch diese Rückstufung "Hergeben". Bei einem VR Wechsel fällt dieser Umstand aber häufig unter den Tisch.

Du bekommst bei Abmeldung keine Bestätigung. Der Rabatt steht beim HDI und wartet darauf entweder vom HDI oder einer anderen Gesellschaft abgerufen zu werden. Du kannst dies je nach Gesellschaft 7-10 Jahre, vereinzelt auch länger machen. In der Kombination mit Übertragung auf deinen Sohn geht es meist nur ein Jahr. Also keine Eile beim Autokauf, aber nicht bummeln :-)

Themenstarteram 20. Dezember 2013 um 21:36

Hallo tomtom,

Zitat:

Wenn du als einziger Fahrer eingetragen warst, dann ist das genau der Punkt. Einem genau arbeitenden HDI Mitarbeiter wirst du wohl schwer klar machen können, warum du auf dem Übertragungsformular auf einmal angibst, dass dein Sohn immer mit dem Auto gefahren ist, du aber nur alleine als Fahrer eingetragen warst. Dein Sohn müsste auch als Fahrer eingetragen gewesen sein, sonst wird beim HDI teilweise abgelehnt.

Da habe ich mich wohl sehr missverständlich ausgedrückt. Als Einzelfahrer war nur ich eingetragen, da mein Sohn immer ein eigenes Auto hatte.

Zitat:

Du kannst dir den Schutz vor einer Rückstufung im Schadenfall "kaufen" in dem du den Rabattschutz einschließt. Kommt es daher, dass du keine Rückstufung hattest, dann wird das jetzt bei der Übertragung erfolgen.

Das habe ich nicht gemacht, wusste nicht einmal, das es so etwas gibt.

Zitat:

War es aber so, dass du den alten Rabattretter hattest, dann bist du sehr wohl von der SF Klasse zurückgestuft worden, aber deine Prozente sind gleich geblieben. Man hat hier auch "vom Schuss frei" gesprochen. Diese Rückstufung ist dann schon "eingepreist" und führt erstmal zu keiner schlechteren Übernahme.

Das kann schon so sein, denn auf der Rechnung für 2014 bin ich von SF 22 auf SF 23 eingestuft worden.

Auf der Rechnung von 2013 steht keine Einstufung drauf, wahrscheinlich weil es gleich geblieben ist.

Das habe ich bisher nie beachtet, da ich immer nur auf die Prozente geschaut habe und die sind gleichbleibend bei 30%.

 

Zitat:

Führerscheindaten vom Sohn müssen halt auch diese Rückstufung "Hergeben". Bei einem VR Wechsel fällt dieser Umstand aber häufig unter den Tisch.

Den Führerschein hat er seit 1986 und hat immer ein eigenes Auto gefahren

Zitat:

Du bekommst bei Abmeldung keine Bestätigung. Der Rabatt steht beim HDI und wartet darauf entweder vom HDI oder einer anderen Gesellschaft abgerufen zu werden.

Da habe ich dann doch noch eine Frage. Wie geht das mit dem Abrufen, wenn es eine andere Gesllschaft ist.

Muss ich dann abrufen, oder macht das die Versicherung? Kann meine Versicherung eine Rückstufung vorhehmen, auch wenn es keinen Grund dafür gibt - liegt es also im Ermessen der Versicherung oder ist das gesetzlich geregelt?

Auf jeden Fall muss ich mein Auto jetzt erst einmal still legen, bevor der neue Beitrag fällig wird.

Danke

Ich vermute, dass es sich hierbei nicht um einen Rabattschutz, sondern um den sogenannten Rabattretter handelt.

Interessant wären die SF Jahre der letzten Jahre.

Ich vermute folendes:

Der Schaden ist im Jahre 2012 passiert.

Schadenfreie Jahre damals SF 25 + X

Durch den Schaden erfolgte zum 1.1.2013 die Rückstufung auf SF 22.

Die Prozente bleiben dabei auf 30%.

Nennt sich Rabattretter, da sich am Beitragssatz nichts ändert, obwohl eine Rückstufung erfolgt.

Wenn das der Fall ist, so können die kompletten SF 23 im Jahre 2014 übertragen werden.

Themenstarteram 22. Dezember 2013 um 0:59

Zitat:

Ich vermute, dass es sich hierbei nicht um einen Rabattschutz, sondern um den sogenannten Rabattretter handelt.

das denke ich auch...

Zitat:

Interessant wären die SF Jahre der letzten Jahre.

der -´Schaden war 2011 - da hatte ich noch SF24

bin dann für das Jahr 2012 auf SF21 zurück gestuft worden,

im Jahr 2013 war es dann wieder SF 22

und so bin ich jetzt für 2014 auf SF23 gesetzt worden.

Ist mir nie so aufgefallen, weil ich eben immer die 30% behalten habe.

so müsste die SF23 ohne Abzug übertragbar sein?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Schadensfreiheitsklasse SF23 übertragen