Schadenersatz nach Crash
Ahoi alle!
Ein Freund von mir ist mit seinem Mopped von einem Laster angefahren worden. Mopped vor 2 Wochen für 3.400 gekauft, Gutachten sagt 3.100 Schaden. Lässt er reparieren... Sinnfrage wollen wir hier mal gar nicht stellen.
Beim Sturz ist er wohl auch mit dem Kopf, also Helm, aufgekommen, am Helm ist aber auf den ersten Blick kein Schaden ersichtlich. Trotzdem soll man doch einen Helm nicht mehr fahren, wenn man damit schon gefallen ist - ergo: es sollte ein neuer her. Wer bezahlt eigentlich solche Schäden?? Oder bleibt man gar drauf sitzen?
Danke für Infos, die Linke zum Gruß,
LadyBiker
P.S.: Die Klamotten sind alle nicht älter als ca. 8 Wochen, weil er Fahranfänger ist!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Killboy
Achja ich hoffe er war dan gleich so schlau und hat starke Schmerzen gehabt und macht diese gegen Bares geltend...So hab ich nochmal kanpp mehr als tausend Euronen bekommen...
mit dem Fahrrad zum Arzt.. dann mit Schmerzverzerrten Gesicht rein, grinzend wieder raus (mal 3) und da klingelts in der Kasse..
gruß killboy
Ich les' ja in diesem Forum erst seit kurzem mit, aber Du scheinst ja ein ganz besonderer Spacken zu sein. Was Du dort beschreibst, das ist vollendeter Versicherungsbetrug, dagegen sind die Ausfälle, die ich von Dir in anderen Threads schon lesen durfte, eine echte Lachnummer. Also, wenn ich Deine Selbstdarstellung so in voller Gänze auf mich wirken lasse, würde ich Dir dringend mal die Auseinandersetzung mit Begriffen wie "Reputation Management"
empfehlen. Du kannst Dir gern auch mal den Auftritt von Leuten, die wirklich schnell und gekonnt Motorrad fahren können, anschauen - die haben es nämlich nicht nötig, an jeder ecke rausängen zu lassen, was für Helden sie sind.
Sampleman
26 Antworten
Wenn die Schuldfrage geklärt ist und sie zu Lasten des LKW-Fahrers geht, hat dessen Haftpflichtversicherung alle Schäden zu regulieren, welche durch den Unfall entstanden sind oder kausal damit zusammenhängen.
Kurz gesagt, der ursprüngliche Zustand, welcher vor dem Unfall herrschte, muss wieder hergestellt werden.
Er soll zum Rechtsanwalt gehen!
Gruß
Auch die beschädigten Klamotten muß die gegnerische Versicherung bezahlen. Hatte selbst vor kurzen dem Fall gehabt, kann daher also aus Erfahrung berichten.
Die gegnerische Versicherung ist grundsätzlich zum Ersatz aller durch den Unfall hervorgerufenen Sach- und Personenschäden verpflichtet.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die gegnerische Versicherung ist grundsätzlich zum Ersatz aller durch den Unfall hervorgerufenen Sach- und Personenschäden verpflichtet.
Korrekt!
OT: Hey Drahkke altes Haus! Auch wieder im Lande??? 😁 Im "Sagt's uns-Bereich" ham wer dich schon vermisst! 😉
Alles klar soweit?
Gruß
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Zahlt normal die Gegnerversicherung,so wars bei mir.
Habe eine feine Aufstellung der beschädigten Klamotten Jacke, Hose, Helm, Stiefel mit Angabe von ca.Neupreis und Alter gemacht. Die haben ca. 20% abgezogen und die Kohle
überwiesen. Die wollten auch keine Belege sehen.Muß aber dazu sagen, ich hatte einen Mega-Crash und da waren die Kosten für die Bekleidung eher Peanuts.
Zitat:
Original geschrieben von Börnybärchen81
Hey Drahkke altes Haus! Auch wieder im Lande??? Im "Sagt's uns-Bereich" ham wer dich schon vermisst! 😉
Alles klar soweit?
Ja, alles klar bei mir...😉
Den Thread im "Sag's uns" habe ich auch schon gefunden...😁 Bin gerade aus meinem Istrien-Urlaub zurück und hatte dort vor Ort keine günstige Surf-Möglichkeit.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ja, alles klar bei mir...
Den Thread im "Sag's uns" habe ich auch schon gefunden... Bin gerade aus meinem Istrien-Urlaub zurück und hatte dort vor Ort keine günstige Surf-Möglichkeit.
Na dann simmer ja froh! 🙂
Sag nächstes mal bescheid, wenn du mal wieder Urlaub machst! Die wollten schon das Forum dicht machen, weil kaum noch Traffic war 😰 ...! 😉 😁
Wie immer ein kleiner Spaß!
Gruß
Zum Thema Klamotten:
Zitat:
Neue Kleider
Durch ein PKW (schuldiger) Unfall wird ein Motorradfahrer mehrere Meter über den Asphalt geschleift und stößt mit dem Helm gegen den Boardstein.
Die Kleidung zeigt sich stark mitgenommen.Die Haftpflicht des PKW Fahrers wird in Anspruch genommen. Die Versicherung weigert sich aber ohne Rechnungsnachweis, die volle Höhe der Bekleidung zu zahlen. Leidglich eine Pauschale von 300 EUR werden dem KRAD fahrer zugesprochen.
Der KRad Fahrer reicht die Kaufbelege für die erst 3 Jahre alte Motorradbekleidung nach.
Daraufhin erhält er ein Schreiben, dass NICHT der Neuwert sondern der Zeitwert hier: 60 % des Kaufpreises zu erstatten wäre.Nach dem Anwalt erfährt der KRadfahrer, dass dieser Maßstab NICHT bei Motorradbekleidung gilt !
Nach einem Urteil des LG Oldenburg aus 2001 dient Motorradbekleidung vornehmlich der Sicherheit und ist daher, wenn sie noch relativ neuwertig ist, auch mit dem Neuwert zu erstatten.Ähnlich sieht es auch das AG Bad Schwartau: Werden bei einem Verkehrsunfall ein dreieinhalb Jahre alter Helm und eine zwei Jahre Jacke beschädigt, dann ist kein Abzug "neu für alt" vorzunehmen, da kein kontinuierlicher Wertverlust durch das Alter eintritt.
Auch das LG Köln sprach kürzlich einem Kläger den vollen Neuwert der Kleidung zu. Anders könne nur gelten, wenn der Versicherer nachweist, dass bereits vor dem Unfall die Schutzfunktion nicht mehr gegeben war
So und damit hat Düssi die balzende Fraktion (Tec - Gsxler) mit einem einzigen Beitrag ausgestochen. Man(n) kann auch einfach mit Wissen glänzen ihr Looser ... 😁 😁 😁
@Düssi - jawoll das hat was - kurz und bündig... nur Aktenzeichen fehlen noch - aber ich will ja nicht unverschämt werden 😉
Ben
Jap so wars bei mir im November letzten Jahres auch...
hab alles Nagelneu bekommen...besser aber die "alten Sachen durfte ich behalten" 😁 und da waren nur kleine Macken dran bis auf den Helm der war hinüber..
Achja ich hoffe er war dan gleich so schlau und hat starke Schmerzen gehabt und macht diese gegen Bares geltend...
So hab ich nochmal kanpp mehr als tausend Euronen bekommen...
mit dem Fahrrad zum Arzt.. dann mit Schmerzverzerrten Gesicht rein, grinzend wieder raus (mal 3) und da klingelts in der Kasse..
gruß killboy
Landgericht Oldenburg (2 O 514/00)
und
Landgericht Oldenburg 2002, DAR 02,171
Bad Schwartau AZ 3 C 312/99.
Dat von Kölle hab ich gerade nicht griffbereit :-)
Bleibt nur zu hoffen, dass man nicht vor dem Landgericht Frankfurt streitet:
Urteil vom 30.03.2007