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S-Pedelec auf dem Fahrradweg

Ich fahre nun seit 6 Monaten mit einem S-Pedelec und bin öfter mal auch in Bremen unterwegs, meist aber nur in ländlichen Gebieten. Da S-Pedelecs als versicherunspflichtige Kleinkrafträder gelten, sind Fahrradewege für sie Tabu.
Das Problem ist nun, dass gerade in der Großstadt das S-Pedelec nicht gern gesehen wird. Man wird auf der Straße angeranzt, angepöbelt bis hin zur Nötigung. Deshalb überlege ich mir, doch mal auf den Fahrradweg auszuweichen, wenn es möglich ist.
Nur laut StVG habe ich dort nichts zu suchen. Was würde mir drohen, wenn mich die Rennleitung dort erwischt. Und was würde passieren, wenn ich dort einen Unfall verursache. Da könnte mir die Versicherung schon fast Vorsatz unterstellen. Somit würde wohl auch ein Verlust der Haftpflichtversicherung drohen.
Leider finde ich im Netz darüber so gut wie gar nicht.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hjluecke schrieb am 17. Juni 2019 um 17:22:25 Uhr:


Moin!
Warum wirst du angepöbelt, wenn du auf der Straße fährst? Verhalte dich so, wie es die Straßenverkehrsordnung vorgesehen hast, und dann wird vielleicht auch das anpöbeln weniger.
G

Warum? Weil man ihn für so einen verdammten Radfahrer hält, der die StVO nicht kennt und auf der Straße fährt statt auf dem Radweg. 😉

Grüße vom Ostelch

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Nach

BKatV

müsste ein Bußgeld zwischen 15 und 30 € drohen:

Zitat:

Lfd. Nr. 140 Vorschriftswidrig einen Radweg (Zeichen 237) (...) benutzt 15 €
lfd. Nr. 140.1 – mit Behinderung 20 €
lfd. Nr. 140.2 – mit Gefährdung 25 €
lfd. Nr. 140.3 – mit Sachbeschädigung 30 €

Grüße vom Ostelch

Ich sehe das Problem nicht bei den drohenden Bußgeldern, eher, wie Du selbst schon erkannt hast, bei den Folgen eines Unfalls. Und das ist nicht kalkulierbar, das würde ich ganz sicher nicht riskieren.

Da geht es dann außerdem im Schwerpunkt nicht mehr um einen Missbrauch des Fahrradweges, sondern im Ernstfall um Körperverletzung.

Moin!
Warum wirst du angepöbelt, wenn du auf der Straße fährst? Verhalte dich so, wie es die Straßenverkehrsordnung vorgesehen hast, und dann wird vielleicht auch das anpöbeln weniger.
G

Zitat:

@hjluecke schrieb am 17. Juni 2019 um 17:22:25 Uhr:


Moin!
Warum wirst du angepöbelt, wenn du auf der Straße fährst? Verhalte dich so, wie es die Straßenverkehrsordnung vorgesehen hast, und dann wird vielleicht auch das anpöbeln weniger.
G

Warum? Weil man ihn für so einen verdammten Radfahrer hält, der die StVO nicht kennt und auf der Straße fährt statt auf dem Radweg. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@fplgoe schrieb am 17. Juni 2019 um 16:19:55 Uhr:


Da geht es dann außerdem im Schwerpunkt nicht mehr um einen Missbrauch des Fahrradweges, sondern im Ernstfall um Körperverletzung.

Das ist aber nicht anders wenn man mit dem S-Pedelec auf der Straße fährt oder auf dem Radweg mit dem Fahrrad:

Wenn man einen Unfall verschuldet, muss man dafür gerade stehen. Wenn bei dem Unfall jemand verletzt wird, lautet der Vorwurf "fahrlässige Körperverletzung"

Wenn Du aber unzulässiger Weise auf dem Radweg fährst, wird daraus schnell grob fahrlässig, vielleicht sogar ein Eventualvorsatz.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 17. Juni 2019 um 17:22:25 Uhr:


Moin!
Warum wirst du angepöbelt, wenn du auf der Straße fährst? Verhalte dich so, wie es die Straßenverkehrsordnung vorgesehen hast, und dann wird vielleicht auch das anpöbeln weniger.
G

Ganz einfach. Weil ein großer Teil der Autofahrer völlig ignorant und der Meinung ist, dass ein Kleinkraftrad in Form eines S-Pedelecs nichts auf den Straßen zu suchen hat bzw. eine Behinderung für denselbigen darstellt. Versucht man dann, die Umstand zu erklären, bekommt man bestenfalls dumme Sprüche. Einige reagieren dann auf derartige Belehrungen sogar agressiv.

Dann kann man sich mal überlegen, wer sich nicht an die Straßenverkehrsordnung hält.

Zitat:

@fplgoe schrieb am 17. Juni 2019 um 21:22:57 Uhr:


Wenn Du aber unzulässiger Weise auf dem Radweg fährst, wird daraus schnell grob fahrlässig, vielleicht sogar ein Eventualvorsatz.

naja,

Grobe Fahrlässigkeit gibt es ja nur im Zivilrecht, und im Haftpflichtfall spielt sie kaum eine Rolle.

Für den bedingten Vorsatz kommt es arg auf die Fahrweise und die (nur schwer nachweisbare) innere Einstellung des Fahrers an. Natürlich wird es i.d.R. leichter sein, auf einem Radweg bedingt vorsätzlich einen Unfall zu verursachen als auf der Fahrbahn. Aber man muss ja nicht nach dem Motto "Augen zu und durch" fahren...

Zitat:

@hk_do schrieb am 17. Juni 2019 um 22:05:08 Uhr:


...
Grobe Fahrlässigkeit gibt es ja nur im Zivilrecht, und im Haftpflichtfall spielt sie kaum eine Rolle. ...

Und was ist eine Klage auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld?

Ein Haftpflichtfall.

Und Deine Versicherung verweigert die Zahlung ganz sicher nicht wegen z.B. grober Fahrlässigkeit? Lies mal die Versicherungsbedingungen einer beliebigen Haftpflichtversicherung.

Zitat:

@hk_do schrieb am 18. Juni 2019 um 07:27:35 Uhr:


Ein Haftpflichtfall.

Und das ist wohl nicht gerade der Traum eines jeden Verkehrsteilnehmers. SAchon gar nicht, wenn man sich (und andere) in diese Gefahr bringt, nur weil andere die Verkehrsvorschriften nicht kennen. Ein S-Pedelec ist rechtlich ein Kleinkraftrad auch wenn es aussieht wie Omas Drahtesel.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@fplgoe schrieb am 18. Juni 2019 um 15:12:31 Uhr:


Und Deine Versicherung verweigert die Zahlung ganz sicher nicht wegen z.B. grober Fahrlässigkeit? Lies mal die Versicherungsbedingungen einer beliebigen Haftpflichtversicherung.

Es gibt nahezu keine Situationen, in denen eine Kfz-Haftpflichtversicherung im Außenverhältnis Leistungsfrei wäre (also die Zahlung verweigern kann). Vorsätzlich herbeigeführte Schäden wären eine Ausnahme davon.

Da kann die Versicherung auch vertraglich nicht viel regeln, weil die Leistungspflicht sich aus gesetzlichen Vorschriften ergibt die vor allem dem Schutz der Geschädigten dienen!

Im Innenverhältnis kann das etwas anders aussehen, da kann in bestimmten Fällen bis 5.000 Euro Regress genommen werden. Aber auch nicht für eine 20-Euro-OWi; denn nicht der Schaden muss grob fahrlässig herbei geführt werden, sondern die Obliegenheitsverletzung muss grob fahrlässig begangen worden sein und diese muss dann auch noch für den Schadenseintritt oder die Schadenshöhe ursächlich sein.

Auch hier gibt es wieder eine Ausnahme: Wer unberechtigt ein Fahrzeug führt (z.B. ein Autodieb), von dem kann die Versicherung die geleistete Entschädigung vollständig zurückfordern.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 18. Juni 2019 um 15:34:53 Uhr:



Und das ist wohl nicht gerade der Traum eines jeden Verkehrsteilnehmers. SAchon gar nicht, wenn man sich (und andere) in diese Gefahr bringt, nur weil andere die Verkehrsvorschriften nicht kennen. Ein S-Pedelec ist rechtlich ein Kleinkraftrad auch wenn es aussieht wie Omas Drahtesel.

Keine Frage:

In einen Unfall verwickelt zu werden (egal ob schuldhaft oder schuldlos) ist nie erstrebenswert, und das auch ganz unabhängig davon wie hinterher die Haftungs- oder Versicherungsfrage aussieht!

Allerdings hat man es auf dem Radweg zu weiten Teilen selbst in der Hand: Wenn man dort so fährt wie man mit einem Fahrrad fahren würde, ist das Unfallrisiko auch nicht größer als mit dem Fahrrad.

Auf der Fahrbahn dagegen setzt man sich zu mindestens gefühlt mehr den Fehlern anderer aus.

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