Rückkaufpreis
Moin,
meine Frage bezieht sich zum Rückkaufpreis.
Im Jahr 2014 habe ich eine Finanzierung von meinem Auto, VW Scirocco 2.0 Bj. 2009, begonnen.
Nun habe ich mir ein paar Gedanken gemacht.
Die Finanzierung geht über 3 Jahre und somit komme ich zu meiner Frage.
Im Vetrag ist der Rückkaufpreis von 4.038€ festgehalten bei der das Auto nicht mehr als 106.442 Km aufweisen darf.
Was bedeutet dieser Rückkaufpreis für mich? Ist es quasi die letzte Rate die ich zu zahlen habe? Oder ist es der tatsächliche Rückkaufpreis von seiten des Händlers die er mir zu bezahlen hat nach Ablauf der Finanzierung sollte ich mich entscheiden das Auto doch nicht behalten zu wollen?
Mit freundlichem Gruß
Bela
Beste Antwort im Thema
Wie dieses Forum einfach immer wieder offenbart das einzig und allein die Volljährigkeit absolut nichts mit der Fähigkeit und dem Recht zu tun haben sollte Kreditverträge oder eigentlich jegliche Art von Verträgen abzuschließen.
9 Antworten
Der Vertraglich vereinbarte Rückkaufpreis ist das, was der Händler dir garantiert am Vertragsende für das Auto zahlt. Dein Finanzierungsvertrag ist davon unabhängig.
Die Schlussrate (falls du so etwas hast, bsp. 3-Wege-Finanzierung) musst du so oder so zahlen, unabhängig davon wie viel der Händler dir am Ende für dein Auto gibt.
Manch einer versucht sich über den vertraglich vereinbarten Rückkaufpreis abzusichern, damit er im Zweifel das Auto zurückgibt und mit dem Rückkaufpreis die Schlussrate begleicht.
Wie dieses Forum einfach immer wieder offenbart das einzig und allein die Volljährigkeit absolut nichts mit der Fähigkeit und dem Recht zu tun haben sollte Kreditverträge oder eigentlich jegliche Art von Verträgen abzuschließen.
Zitat:
@Goreone schrieb am 17. November 2015 um 14:50:09 Uhr:
Wie dieses Forum einfach immer wieder offenbart das einzig und allein die Volljährigkeit absolut nichts mit der Fähigkeit und dem Recht zu tun haben sollte Kreditverträge oder eigentlich jegliche Art von Verträgen abzuschließen.
Wir können uns gerne über Biomechanik unterhalten allerdings habe ich vom Recht tatsächlich relativ wenig Ahnung aber danke für die Aufklärung
Man sollte grundsätzliche Fragen aber VOR der Vertragsunterzeichnung klären...
...das sollte auch Biomechanik-Experten bekannt sein.
Sonst werden sie wohl früher oder später andere Probleme haben...
Sich jetzt erst Gedanken zu machen über einen Vertrag der vor mehr als einem Jahr unterzeichnet wurde, verstehe das wer will ...
Natürlich sollte man sich eigentlich davor Gedanken dazu machen, aber muss man jeden, der es nicht ausreichend getan hat, deshalb hier so runter machen?
Ich denke, besser spät als nie, aber solche Kommentare sorgen nur für eines, besser nie!
Zitat:
@mat.schie1 schrieb am 17. November 2015 um 13:48:25 Uhr:
Der Vertraglich vereinbarte Rückkaufpreis ist das, was der Händler dir garantiert am Vertragsende für das Auto zahlt. Dein Finanzierungsvertrag ist davon unabhängig.
Ich glaube, dass hier ein Missverständnis vorliegt. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Ballonfinanzierung mit dem bei VW üblichen verbrieften Rückgaberecht geht (@TE: bitte dies zu bestätigen bzw. zu klären). Dies schließe ich aus dem Kontext des Threads und dem genannten Preis in Verbindung mit einem vereinbarten Kilometerstand.
In diesem Fall ist der Rückkaufpreis der Preis, den der Händler an die VW-Bank bezahlt, um das Fahrzeug auszulösen. Sollte der TE das Auto behalten, wäre dies die Schlussrate, die zu bezahlen wäre.
Zitat:
Manch einer versucht sich über den vertraglich vereinbarten Rückkaufpreis abzusichern, damit er im Zweifel das Auto zurückgibt und mit dem Rückkaufpreis die Schlussrate begleicht.
Das wäre schön, wenn es so ginge. Ich kenne keine Finanzierungsart, bei der dies in der von Dir beschriebenen Weise möglich wäre.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 18. November 2015 um 09:03:44 Uhr:
Bei einer Drei Wege Finanzierung ist das doch durchaus üblich. Rückgabe oder Schlussrate blechen.Zitat:
Das wäre schön, wenn es so ginge. Ich kenne keine Finanzierungsart, bei der dies in der von Dir beschriebenen Weise möglich wäre.
Vielleicht kommt der TE durch eine einfache Rechnung selbst drauf
Kaufsumme - Anzahlung+monatliche Raten+Zinsen=Rückkaufsumme
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 18. November 2015 um 10:12:55 Uhr:
Bei einer Drei Wege Finanzierung ist das doch durchaus üblich. Rückgabe oder Schlussrate blechen.
Das ist üblich, richtig.
Das Posting, auf das ich mich bezog, stellt dies jedoch anders dar (vielleicht auch unglücklich ausgedrückt). In dem Thread von mat.schie1 steht geschrieben, dass der Händler am Schluss den Rückkaufpreis "Dir", also dem Kreditnehmer, bezahlen würde. Und das ist eben nicht richtig.
So wie Du es formuliert hast, ist es klar verständlich: Rückgabe an den Händler - dann ist das Auto weg, man muss nichts mehr bezahlen, bekommt aber auch nichts. Oder Schlussrate bezahlen und das Auto gehört dem Kreditnehmer.
Gruß
Der Chaosmanager