Relevanz Allgefahrendeckung
Hallo zusammen,
bin gerade dabei mir eine Versicherung für meinen neuen Wagen, der nächste Woche kommt, rauszusuchen. Dabei bin ich jetzt auf dir mir vorher völlig unbekannte Allgefahrendeckung oder auch All-Risk-Deckung in der Kasko gestoßen. In alten Threads hier ist sie ab und an erwähnt, aber richtig fundiertes hab ich nicht gefunden. Auf den ersten Blick scheint mir so eine Deckung recht sinnvoll, aber für welche relevanten Fälle springt die überhaupt ein und was deckt die Standard-Kasko bereits?
Folgende Fälle kommen mir da in den Sinn. Könnt ihr was dazu sagen?
- Reifen platzt während der Fahrt. Platzt er, weil ich über irgendeinen Gegenstand gefahren bin, ist es wohl ein Unfall, aber was, wenn das nicht nachgewiesen werden kann? Vor allem in Fällen, wo ich dann noch im Graben lande und mir den ganzen Wagen beschädige. Ist das dann ein Unfall und die normale Kasko würde lediglich den Reifen nicht bezahlen oder ist das insgesamt dann ein nicht versichertes Ereignis?
- Irgendwas im Auto geht kaputt (Zahnriemen reißt, Motor platzt, etc.). Kann man da überhaupt Verschleiß widerlegen, der ja dann doch wieder ausgeschlossen ist?
- Schiebedach offen gelassen und es regnet rein. Dürfte normal kein großer Schaden sein, der groß über den SB hinausgeht. Oder doch?
- Achsenbruch bei schlechter Fahrbahn schreibt die Versicherungskammer Bayern noch als Beispiel. Passiert so was wirklich?
- was noch?
Es sind scheinbar nur wenige Versicherungen, die eine solche Deckung anbieten. Ich habe bis jetzt Axa, Versicherungskammer Bayern, Feuersozietät Berlin und Generali gefunden. Da frag ich mich halt, wie sehr ich mich bei der Versicherungswahl einschränke, wenn ich die Allgefahrendeckung din haben will.
Danke für eure Kommentare
17 Antworten
genau. Da es aber leider nur ne gute Handvoll Anbieter sind, die dies anbieten, steht bei mir auch ne ganz ander Preisdifferenz auf dem Papier: günstiger Anbieter ohne oder teurerer Anbieter mit. Von dann noch anderen Unterschieden ganz zu schweigen.
Ist schon komisch. Lese gerade nochmal die Bedingungen der VKB in Ruhe:
Andere Gefahren
A.2.6.8 Darüber hinaus sind über den Ergänzungsschutz
VollkaskoPLUS, Schäden durch alle weiteren Gefahren versichert,
denen das versicherte Fahrzeug ausgesetzt ist. A.2.21.3 findet keine
Anwendung.
A.2.6.8.1 Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden
- durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach A.2.21.1
- durch Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken und Rennen nach A.2.21.2,
- durch Kriegsereignisse nach A.2.21.4,
- durch Kernenergie nach A.2.21.5,
- durch allmähliche Einwirkung oder aufgrund des gewöhnlichen Alterungsprozesses (z. B. Rost, Gebrauchsspuren, Verschleiß, Abnutzung),
- an mechanischen, hydraulischen, elektrischen und elektronischen Teilen aufgrund eines Betriebsvorgangs.
Grad der letzte Ausschluss irritiert. Werben tun sie ja mit "Allgefahren-Deckung z.B. Achsenbruch bei schlechter Fahrbahn". Heißt dann ja wohl, sie zahlen mir den Schaden an der Karosserie, wenn ich auf Grund des Achsbruchs im Graben lande, aber nicht die Achse selbst. Aber das wär dann ja wohl nachdem, was ihr oben geschrieben hat, eh ein Unfall.
Mach ich einen Denkfehler? Wo liegt beim beworbenen Achsbruch jetzt der Vorteil?
Denke der Ausschluss soll eher die Abgrenzung zur Garantieversicherung sein. Wirft aber irgendwie trotzdem fragen auf... Müsste das mal genau ansehen und die Formulierung mit Tarifen vergleichen die wir schon länger nutzen.