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Reifen-/Felgenproblem, brauche dringend HILFE !!!

Themenstarteram 4. Juli 2010 um 20:05

Hallo,

ich bin neu hier im forum. hab auch gleich mal ne frage bzw. ein problem:

und zwar hab ich mir letzte woche nen 1er golf cabrio gekauft und ein paar tage später hab ich bemerkt, dass die reifen, die die karre drauf hat (205/55R15), laut zulassungsbescheinigung teil I nicht eingetragen sind (da sind nur 175/70R13 eingetragen).

hab jetzt im internet mal gelesen, dass es noch sog. coc-papiere gibt, auf denen evtl. noch andere größen stehen. diese habe ich beim kauf jedoch nicht mitbekommen und ich bezweifle, dass der händler die noch hat. heißt also: ich fahre gerade mit nicht eingetragenen reifen rum.

dazu kommt die tatsache, dass die reifen bei einem fahrer und beifahrer in der kurve oder bei ner bodenwelle hinten den radkasten streifen... (ich frag mich, wie man solche schlappen dann draufmachen kann...).

jetzt ist die frage, was ich mach. hab von meiner mutter reifen mit der größe 170/65R14 bekommen. erste frage: passen die überhaupt auf meine felgen? und macht es dann sinn diese eintragen zu lassen? oder kann man sich irgendwoher (tüv o.ä.) diese coc-papiere oder ähnliches nachmachen lassen, auf denen die anderen reifengrößen stehen?

vielen dank schon mal für eure antworten.

mz1202

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23 Antworten
am 4. Juli 2010 um 20:23

1) Bei Fahrzeugen älteren Datums gab es noch keine COC-Papiere. Jede KFZ-Prüfstelle kann aber eine Liste der werkseitig freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen ausdrucken, sowie auch ein VW-Händler.

2) Felgendurchmesser und Reifeninnendurchmesser müssen schon zueinander passen, also beide z.B. 13, 14 oder 15.

Zitat:

... dass die reifen, die die karre drauf hat (205/55R15), laut zulassungsbescheinigung teil I nicht eingetragen sind (da sind nur 175/70R13 eingetragen).

Alle für dein Fahrzeug zulässigen Größen stehen im alten, entwerteten Fahrzeugbrief.

(Deswegen bekommt man den bei der Umstellung auf die neuen Papiere auch zurück).

205/55R15 gehört mit Sicherheit nicht dazu. Bei der Reifengröße dürfte dein Tacho auch zuwenig anzeigen.

Das bedeutet: Der Händler hat dir ein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis verkauft. (Hat er dich im Kaufvertrag drauf hingewiesen?).

Das kann im Falle eines Unfalls den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten!

Falls du eine Freigabeliste beschaffen kannst, kontrollier auch die Abmessungen der Felgen einschließlich ET.

Themenstarteram 5. Juli 2010 um 6:11

danke schon mal für eure antworten.

der händler hat mich nicht darauf hingewiesen, dass diese reifen nicht eingetragen sind. habe ich jetzt anspruch auf andere reifen/felgen, die für dieses fahrzeug auch zulässig sind?

Ich habe 2 seiten von der alten zulassungsbescheinigung teil II (fahrzeugbrief) jeweils mit nem ungültig-stempel drauf. da kann ich aber leider keine angaben zu reifengrößen finden.

Themenstarteram 5. Juli 2010 um 6:12

ist diese liste dann auch aussagekräftig? also darf ich dann mit bestimmten reifen, die auf der liste auftauchen, fahren, ohne dass sie im schein stehen?

am 5. Juli 2010 um 6:13

Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2 sind die neuen Papiere.

Es stand in den alten, also Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief.

Haue den Händler an, evtl. gibt er Dir einen Satz Stahlfelgen incl. Reifen.

am 5. Juli 2010 um 6:14

Zitat:

Original geschrieben von mz1202

ist diese liste dann auch aussagekräftig? also darf ich dann mit bestimmten reifen, die auf der liste auftauchen, fahren, ohne dass sie im schein stehen?

Ja darfst Du, da es denn eine Serienbereifung ist.

am 5. Juli 2010 um 6:20

Serienbereifung:

175/70 R13 82S 5,5Jx13 H2

185/60 R14 82S 6Jx14 H2

155R13 780 M+S mit 5Jx13 H2 od. 5,5Jx13 H2

am 5. Juli 2010 um 6:25

mit Querstrebe an der Vorderachse auch:

185/55 R15

195/50 R15

Themenstarteram 5. Juli 2010 um 6:36

wow super!

vielen dank nice-dj!

Die Freigabeliste, die du beim TÜV oder bei VW bekommst, gilt nur für original VW-Räder.

Bei Abweichungen von der genauen Rad-/Reifenkombination ist auf jeden Fall eine TÜV Abnahme erforderlich.

Wenn du jetzt Leichtmetallräder von einem Fremdhersteller hast, benötigst du das dazugehörige Gutachten.

Themenstarteram 6. Juli 2010 um 6:05

ich hab jetzt mit dem händler gesprochen, er meinte er besorge mir schnellstmöglich neue reifen die den serienmäßigen größen entsprechen. passende alufelgen gibts auch dazu. dann müssts ja passen oder müssen die alus wirklich original vw sein?

am 6. Juli 2010 um 6:54

Nein müssen nicht.

Für nicht Original brauchst denn ne ABE oder müssen eingetragen werden.

ähhhhh hast du den ALTEN brief?

das problem (zuminderst hier in baden württemberg) ist/war das bei einführung der neuen papiere ALLE zusätzlichen eintragungen in sachen rad/reifen kombination KOMMENTARLOS GESTRICHEN wurden! sprich du hattest vorher 10 rad/reifen kombis eingetragen und nach dem ummelden auf den neuen schein waren die ALLE weg! nurnoch die kleinste kombi stand oben drinne.

der damalige kommentar der zulassungsstellen:

die polizei weiss was da drauf sein darf!

das ganze gipelte soweit das die polizei per tel bei der zulassungsstelle nachfragen sollte. das sowas natürlich sonntags ganz gut klappt hat keiner berücksichtig. und somit war nach 3-5 monaten das ganze hinfällig und es wurden wieder alle kombis eingetragen. deshalb war es immer gut den alten brief/schein noch zu besitzen wo alles drin stand.

am 6. Juli 2010 um 7:50

Es gibt auch LK, wo die Zulassungsstelle einen extra Ausdruck zur Verfügung stellt.

Der ist beglaubigt und stehen alle Reifen-Kombis drin.

Siehe Anhang

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