Regresswelle
Zitat:
@Spi95 schrieb am 30. Juli 2025 um 19:30:01 Uhr:
Bah. Bah. !!!
Da muss man erstmal drauf kommen.
Da sind die Versicherungen ja nicht selber drauf gekommen. Im Gegenteil hat man denen jahrelang gesagt:
"Auch wenn der Gutachter oder die Werkstatt schlecht gearbeitet hat ist das nicht das Problem des Geschädigten. Wenn der seriöse Firmen beauftragt hat waren die Kosten für ihn notwendig und sind im vollen Umfang zu erstatten. Das Risiko trägt der Schädiger, der kann ja die Werkstatt bzw. den Gutachter in Regress nehmen!"
Ja nun, dann machen sie das jetzt also offensichtlich...
Und dann wirds, davon muss man ausgehen, ganz sicher Fälle geben wo die Versicherungen gewinnen werden und es notfalls bis zur letzten Instanz austragen.
Wenn die schwarzen Schafe in der Branche auf die Art und Weise ausgesiebt werden muss das ja nicht verkehrt sein. Allerdings wird das auch dazu führen, dass mittelfristig die Kosten für die Abwehr ungerechtfertigter Regressansprüche eingepreist werde müssen.
Verbraucherfreundlicher wird es dann wohl werden.
14 Antworten
Zitat:
@hk_do schrieb am 30. Juli 2025 um 22:46:55 Uhr:
Wenn die schwarzen Schafe in der Branche auf die Art und Weise ausgesiebt werden muss das ja nicht verkehrt sein.
Da bin ich ganz bei dir, und "schwarze Schafe" gab und gibt es ganz sicher nicht wenige.
Da man aber mit der Schrotflinte in die Herde schießt trifft man auch alle anderen.
Und unabhängig davon, das gesamte System, welches sich da um das tägliche Blechverbiegen herum etabliert hat ist inzwischen völlig entgleist.
Kann man u.a. schön an den Prämien beobachten.
Im Prinzip finde ich diese Regresswelle super. Womit wird das Gutachten/die Reparaturrechnung angefochten? Mit den "Prüfgutachten" von dubiosen Kontrollorganisationen, idealerweise noch solchen, an denen die Versicherungswirtschaft beteiligt ist? Mit Stundenverrechnungssätzen vom Vorjahr? Streichung von Verbringungskosten, die erst nach Nachweis des Anfalls (bei fiktiver Abrechnung?) erstattet werden?
Gibt bereits einige erstinstanzliche Urteile, die diese Prüfgutachten als das einstufen, was es ist - bedrucktes Papier, für nichts zu gebrauchen. Und da sich dann richtig gestritten wird, gibt es hoffentlich bald ein obergerichtliches Urteil, das diesen Prüfwahnsinn dann beendet.
Wenn man gegenüber der Versicherung darauf hinweist, erhält man ein Standardanschreiben, wie hoch qualifiziert die Mitarbeiter dort doch sind. Aber darauf, dass hier kein Mitarbeiter, sondern ein PC-Programm die "Prüfung" vornimmt, wird nicht eingegangen.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 31. Juli 2025 um 12:33:23 Uhr:
Da man aber mit der Schrotflinte in die Herde schießt trifft man auch alle anderen.
die Schrotflinte ist ja nicht neu, nur die Herde ist eine andere.
Bisher ging es gegen die Anspruchsteller, jetzt offensichtlich gegen Werkstätten und Gutachter. Die 'neue' Herde ist dann kleiner und (hoffentlich) wehrhafter.
Das hoffe ich auch und nicht, dass da ein fauler Kompromiss geschlossen wird. Es nervt doch, wenn der hauseigene Gutachter der Kaskoversicherung z.B. die Beilackierung durchwinkt und im Haftpflichtschaden diese dann von den "Prüforganisationen" als nicht notwendig abgelehnt wird. Was macht denn der Praktiker in der Lackiererei? Lackiert erst das erneuerte Teil, schaut sich das Ergebnis an und macht dann nach Bedarf eine Beilackierung?
So verkaufen es einem doch die Kürzungsprogramme: "Normalerweise sind die Lackierer heute so gut, dass es nicht mehr nötig ist Ob es nötig ist sieht man erst im Einzelfall hinterher."
Was sagen die denn wohl, wenn man mal wirklich zweimal Zerlegen und Zusammenbauen berechnet, inklusive zusätzlichem Besichtigungstermin für das Nachtragsgutachten und zwei bis drei Tage mehr Nutzungsausfall? (Und das ohne aussagekräftige Fotos, weil man das eh nicht ordentlich aufs Bild bekommt?!)
Die sagen dann "was können wir dafür, wenn Ihr Lackierer so eine Niete ist..."
Bei der letzten Regulierung eines TT Roadster haben diese F(l)achleute im Prüfbericht was vom Coupé geschrieben, konnten an der rechten Heckleuchte keine Schäden erkennen (logisch, beschädigt war die linke) und für die Reparatur waren zwei oder drei Tage angemessen. Gedauert und nachgewiesen wurden dann 11 Tage. Dann wurde keine Nutzungsausfallentschädigung gezahlt, wäre bei betrieblich genutzten Fahrzeugen (auf die GmbH zugelassen, aber überwiegend privat genutzt) nicht zulässig. Gab es dann mit Hinweis auf entsprechende Urteil sogar noch. Da dürften viele Regressklagen tierisch in die Hose gehen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 31. Juli 2025 um 17:47:51 Uhr:
Gibt bereits einige erstinstanzliche Urteile, die diese Prüfgutachten als das einstufen, was es ist - bedrucktes Papier, für nichts zu gebrauchen. Und da sich dann richtig gestritten wird, gibt es hoffentlich bald ein obergerichtliches Urteil, das diesen Prüfwahnsinn dann beendet.
Naja. Aktuell habe ich einen Haftpflichtschaden (mit meiner Firma als Anspruchsteller) am Laufen. Parkplatzdellen, weil Windböe dem Nebenmann die Tür aus der Hand gerissen hat.
Reperaturkosten: 3.800 €l aut Gutachten + 700 € Wertminderung.
Das Prüfgutachten hat das Beilackieren nicht bemängelt (Race-Blau Metallic). Aber das Auslesen des Fehlerspeichers sehr wohl. Das kann ich durchaus nachvollziehen.
Aber vielleicht ist es auch hilfreich, dass der Halter meines Firmenwagens eins der größten SV-Büros Deutschlands ist...
Airbagsystem, Fenstersteuergerät, Außenspiegelsteuerung, Türschlosssteuerung, Audiosystem ... ohne Auslesen kann nicht auf Ereignisse und Werte geprüft werden, was aber Einfluß auf die Schadenhöhe und den Reparaturweg hat. Ferner Überprüfung der FIN und des Auslösecounters im Bodycontrollsystem, was für Wertbestimmungen relevant ist. Der SV sieht das Kfz nur einmal zur Begutachtung und er kann nicht wissen was es alles "erlebt" hat, was aber Einfluß auf die Schadensberechnung haben kann. Da müssen die Fehlerspeicher als Erkenntnisquelle genutzt werden. Auslesen ist nahezu immer notwendig.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 1. August 2025 um 09:34:00 Uhr:
... Aber das Auslesen des Fehlerspeichers sehr wohl.
Kommt mir sehr bekannt vor. 😁
Der Einwand wurde aber, so wie (fast) alle am Gutachten bemängelten Punkte, schon in der ersten Instanz fallen gelassen.
Warum man den Fehlerspeicher da auslesen muss wird Delle sicher genau beantworten können, ich vermute mal als Laie dass es mit dort verbauten Steuergeräten und / oder Crashsensoren für die Airbags / Unfalldetektion zu tun haben könnte.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 1. August 2025 um 10:19:34 Uhr:
Steht nicht in den NUB, dass ...
Steht in den NUB, dass Oberleherer Streife laufen sollen ?
Zitat:
@Spi95 schrieb am 1. August 2025 um 09:59:45 Uhr:
Warum man den Fehlerspeicher da auslesen muss wird Delle sicher genau beantworten können, ich vermute mal als Laie dass es mit dort verbauten Steuergeräten und / oder Crashsensoren für die Airbags / Unfalldetektion zu tun haben könnte.
So stark war die Windböe nun auch nicht. Wir sprechen von drei kleinen Dellen (eine davon unglücklicherweise genau in der Falz) und etwas Lackabschürfung...
Hätte ich das Gutachten gegengelesen hätte ich noch die Frage gestellt, warum ein HV-Mechaniker für teuer Geld das Auto vor dem Entfernen der Dellen und dem Lackieren spannungsfrei schalten muss. Der Dellendoktor, der den Vorgänger-Enyaq vor dessen Rückgabe aufgehübscht hat, hat das leichtsinnigerweise ohne hinbekommen.