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Rechtsprobem

Themenstarteram 29. Oktober 2007 um 17:11

Hi!

Also zur Geschichte!

Ich war heute auf der Linksabbiegerspur, die Ampel war rot und ich stand davor! Dann merkte ich das ich ja eigentlich Rechts wollte! Nun setzte ich den Blinker nach Rechts, die Frau neben mir (Rechtsabbieger) ist erschrocken und bremste! Nun ist der Frau ein anderer Hinten drauf gefahren! Jetzt will der Typ mir ne Teilschuld anghängen! Wie komm ich aus der Sache raus? Ich hab nen Zeugen und zur Not nochmal einen!

18 Antworten

Wir sind hier im Unterforum Versicherung. Stichwort Mithaftung.

Ob Du hier mit Deiner Unfallbeteiligung eine Schadenmeldung Deiner Versicherung machen musst möchte ich bezweifeln. Fakt ist, der Auffahrende ist auf ein verkehrsbedingt bremsendes Fahrzeug aufgefahren. Du schreibst, dass Du Deinen Fahrtrichtungsänderungwunsch nur durch Blinken rechts angezeigt hast aber diesen noch nicht vollzogen hattest.

Warte ab, ob der Auffahrende Schadenersatzansprüche von Deiner Versicherung fordert. In diesem Fall bekommst Du dann einen Unfallfragebogen von dieser, diesen Bogen schickst Du dann wieder ausgefüllt zurück. Und nicht vergessen, benenne dann auch Deinen Zeugen.

auch den "Notfall" Zeugen nicht vergessen..

klares verschulden des auffahrenden! ist doch klar. scheiss egal was vorne passiert!

Zitat:

Original geschrieben von DocMAX

klares verschulden des auffahrenden! ist doch klar. scheiss egal was vorne passiert!

nur durch blinken gibt man seine absicht zu sehen. der gute mann hätte mehr abstand halten sollen.

Themenstarteram 18. Dezember 2007 um 16:27

So jetzt gibts ein Problem, Mein Unfallgegner (der wo aufgehfaren ist) droht meiner Versicherung (oder mir) mit dem Anwalt wenn sie den Schaden nicht zahlen! Nun was soll ich machen? Die Bullen waren nicht da, fotografiert hat er auch nix, bloß eine Zeugin nämlich die Betroffene hat er! Ich hab auch nen Zeugen, meinen Bruder! Wie soll ich vorgehen?

Themenstarteram 18. Dezember 2007 um 16:51

bitte helft mir

Den Sachverhalt genau der Versicherung schildern, Zeugen angeben und abwarten.

Zitat:

Original geschrieben von oli_kf

bitte helft mir

geh zum anwalt!

Zitat:

Original geschrieben von oli_kf

Mein Unfallgegner (der wo aufgehfaren ist) droht meiner Versicherung (oder mir) mit dem Anwalt wenn sie den Schaden nicht zahlen!

Sprich mit deiner Versicherung und teile dem Unfallgegner mit, daß du damit einverstanden bist, daß die Sache über einen Anwalt geregelt wird. Wenn der Unfallgegner in einem Rechtstreit unterliegt, zahlt er seine Anwaltskosten selbst (bzw. seine Versicherung) und wenn du unterliegst, dann gehen die Kosten zu Lasten deiner Versicherung. Worin der Unfallgegner hierbei eine Drohung seinerseits sieht, ist mir allerdings auch schleierhaft.

Tach auch.

Eine Mitschuld wirst Du Dir wohl anrechnen lassen müssen.

Ich meine ein Urteil gelesen zu haben, das sich mit genau dem gleichen Thema befasst hat. Demnach wurde dem Linksabbieger eine Teilschuld angerechnet, weil er sich auf der entsprechenden Spur eingeordnet hatte.

Demnach muß der Abbiegevorgang, in diesem Fall nach links, auch durchgeführt werden.

Für den Geradeausverkehr ist es nämlich weder erkennbar noch muß er damit rechnen, daß sich jemand umorientiert.

Ciao

F 213

Zitat:

Original geschrieben von F213

Tach auch.

Eine Mitschuld wirst Du Dir wohl anrechnen lassen müssen.

Ich meine ein Urteil gelesen zu haben, das sich mit genau dem gleichen Thema befasst hat. Demnach wurde dem Linksabbieger eine Teilschuld angerechnet, weil er sich auf der entsprechenden Spur eingeordnet hatte.

Demnach muß der Abbiegevorgang, in diesem Fall nach links, auch durchgeführt werden.

Für den Geradeausverkehr ist es nämlich weder erkennbar noch muß er damit rechnen, daß sich jemand umorientiert.

Ciao

F 213

Vor Gericht ist alles möglich.Schau mal ob du das Urteil noch findest.

Wenn das stimmt werde ich in Zukunft ohne Blinker abbiegen, aus der Parklücke fahren, in eine Parklücke fahren, etc. Sonst bin ich noch schuld wenn einer wegen meinem Blinker in Panik gerät.

Gruß,

Joschi

Holla Joschi.

Ich suche das Urteil fieberhaft, habe es aber noch nicht gefunden.

Aber ob das Nichtblinken dich vor Strafe schützt wenn es deswegen kracht ? ;)

Andererseits ist das mit dem Blinken auch so eine Geschichte. Ich sehe fast täglich auf der Autobahn, daß so manche Kameraden denken, daß sie automatisch Vorfahrt haben, wenn sie beim Fahrspurwechsel den Blinker gesetzt haben.

Davon mal abgesehen. Mittlerweile ist es doch so, daß gerade im Straßenverkehr die Schuldfrage meistens nie hundertprozentig jemanden allein trifft.

Wenn ich z. B. jemanden aufs Hinterteil fahre, weil er beim Start nach der roten Ampel sein Auto abwürgt, bekomme ich genauso wie der Verursacher eine Teilschuld. Er, weil der Fehler vermeidbar war, ich weil ich Abstand hätte einhalten müssen.

 

Ciao

F 213

Wenn der §1 der StVO von allen Verkehrsteilnehmern etwas konsequenter beachtet würde, ließen sich viele Unfälle und Beinahe-Unfälle vermeiden...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von oli_kf

bitte helft mir

geh zum anwalt!

Besser zu seiner Versicherung, die befasst sich nämlich auch mit der Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen...und die haben die urteile parat ;)

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