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Rechtsberatung erfolgt!

Themenstarteram 11. Juli 2011 um 15:36

Der Hauptthread: http://www.motor-talk.de/.../...m-gang-man-zu-fahren-hat-t3350482.html

wurde zwischenzeitlich geschloßen, dennoch möchte ich euch das heutige Zwischenergebnis meiner Rechtsberatung nicht vorenthalten.

Eigentlich wollte ich mich ja erst zum Anwalt begeben, wenn konkret ein Rechtsschutzfall in Form eines Bußgeldbescheides vorliegt, aber ich muss zugeben das mich euer fast einstimmiger Tenor leicht verunsichert hat (soviel habt ihr tatsächlich erreicht), so das ich heute meinen mir lange bekannten Verkehrsrechtanwalt konsultiert habe.

 

Mein Anwalt, selber Sportwagenfahrer, war sehr amüsiert, ja fast entzückt über den noch nicht vorhanden Fall und meinte:

Allein aufgrund der "Tatzeit" und des "Tatortes" würde das Anbringen §30 StVO jeglicher Rechtsgrundlage entbehren. Ich könnte selbst in einem dicht besiedelten Anwohnergebiet genauso fahren, sofern keine konkrete Anwohnerbeschwerde vorliegt, gibt es keinen Grund §30 anzuziehen. Und selbst dann würde es schwierig für die Staatsgewalt das durchzuboxen, da dies nicht den Tatbestand von unötigen hin- und Her fahren erfüllt und ein Sportwagen Bauartbedingt nunmal ein lauteres Betriebsgeräusch verursacht.

Hier müßte dann ein Beweis des Klägers in Form einer Lautstärkemessung vorgebracht werden.

Aber viele zahlen da lieber aus Unwissenheit, kennt man ja zu gut von den Briefumschlägen: Bitte freimachen falls Marke zur Hand!

Mit anderen Worten: Ich soll mir keinen Kopf machen, denn mit 99%tiger Sicherheit würde da kein Bußgeldbescheid kommen und falls doch einer kommt, würde er meinen Fall mit Freuden übernehmen und dafür Sorge tragen, daß die Stadt auf den vollkommen unnötig entstandenen Kosten sitzen bleibt.

 

Was hab ich draus gelernt, eigentlich nichts was ich nicht schon vorher wußte:

Lass dich nicht von dem gefährlichen Halbwissen diverser anonymer Forenposter (Ein besonderes Hallo an Tecci6n, Dellenzähler und Drahke) beeinflussen, sondern geh direkt zum Anwalt wenn du dich deiner Rechte beschnitten fühlst! Nur da erhält man auch eine Fachkompetente Auskunft.

In diesem Sinne vielen Dank für den Schwachsinn den ihr (bis auf wenige Ausnahmen) hier verzapft habt!

Vielleicht sollte manch einer hier lieber mal an die frische Luft gehen, anstatt sich anhand von Paragraphen wie ein Aushilfsjurist aufzuspielen und womöglich Hilfe suchenden, kompletten Murks zu erzählen. Wenn ihr nicht in der Lage seid das Gesamtbild schlüssig zu erfassen, ist es besser einfach mal nichts zu sagen, anstatt euch von Schlagwörtern wie "Lärm" oder "vermeidbar" zu einen vorschnellen Urteil verleiten zu lassen!

Für mich ist die Diskussion hiermit beendet, sollte wiedererwartend doch noch ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern werde ich es wissen lassen und euch über den weiteren Ablauf auf dem laufenden halten, sofern dieser Thread bis dahin nicht auch geschloßen ist.

Beste Antwort im Thema

Du hast dich extra wegen dieses Themas hier angemeldet - du kannst deine Forenaktivität auch ruhig bei diesem einen Thema belassen... Ist kein Verlust, bei dem Ton, den du hier anschlägst...

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14 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo

Was hab ich draus gelernt, eigentlich nichts was ich nicht schon vorher wußte:

Lass dich nicht von dem gefährlichen Halbwissen diverser anonymer Forenposter (Ein besonderes Hallo an Besserwisser Tecci6n, Glaskugelbesitzer Dellenzähler und Postingschinder Drahke) beeinflussen, sondern geh direkt zum Anwalt wenn du dich deiner Rechte beschnitten fühlst! Nur da erhält man auch eine Fachkompetente Auskunft.

Das ein Forum im Zweifelsfall, keine Rechtsberatung ersetzen kann, sollte eigentlich jedem klar sein :rolleyes:

am 11. Juli 2011 um 15:40

Ich würde mich niemals auf Aussagen von Forenuser verlassen. Erstrecht nicht in Rechtsfragen.

am 11. Juli 2011 um 15:47

Das persønliche Angreifen von Usern hættest weglassen kønnen. Desweiteren ist schon so mancher Anwalt Optimistisch in einen Rechtsstreit gegangen und schaute dann dumm aus der Wæsche. Abwarten was noch kommt an der Stelle. Ich hoffe du Postest dann auch noch das Ergebnis.

Dennoch danke fuer den zwischenstand

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo

 

 

In diesem Sinne vielen Dank für den Schwachsinn den ihr (bis auf wenige Ausnahmen) hier verzapft habt!

 

Vielleicht sollte manch einer hier lieber mal an die frische Luft gehen, ...

Mit dem Schwachsinn hast Du angefangen, indem Du den Thread eröffnet hast. :D

Schon schlimm genug es zu tun, mit dem Motoraufheulen.

Aber hier dann einen auf cool und dicke Hose machen, schießt Dich von Anfang an ins Abseits.

 

Aber jetzt mit "Gude Anwald" wirst Du es schon allen zeigen.

 

Schönen Erfolg im restlichen Leben noch.

am 11. Juli 2011 um 15:50

Dann hoffen wir dass du bald was von dir hören lässt!

und ich mein jetzt nicht das Freibrennen

Gruß Alex

Du hast dich extra wegen dieses Themas hier angemeldet - du kannst deine Forenaktivität auch ruhig bei diesem einen Thema belassen... Ist kein Verlust, bei dem Ton, den du hier anschlägst...

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Du hast dich extra wegen dieses Themas hier angemeldet - du kannst deine Forenaktivität auch ruhig bei diesem einen Thema belassen... Ist kein Verlust, bei dem Ton, den du hier anschlägst...

Lese erstmal seinen Ursprungsthread!

Nachvollziehen kann ich ihn schon ganz gut, so blöde wie er von vielen angemacht wurde, obwohl er sich nur sachlich geäußert hat.

Moin!

@TE:

Schön für dich. Wieder 20 Öcken gespart.

Du bist der Held den wir hier brauchen.

Zum Schluss möchte ich noch anmerken

das du bei regelmäßiger Nutzung deiner RSV

in die HIS Datei aufgenommen wirst.

HIS steht für Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft

Was dir irgendwann mal zum Verhängnis werden kann!

Da sämtliche Versicherungen über jeden Kunden ein

Risikoscoring durchführen welches angibt wie wahrscheinlich

es ist, das die Versicherungsleistung auch in anspruch

genommen wird.

Dieses wird Spartenmäßig berechnet, ganz ähnlich dem der

Schufa.

Aber nimm ruhig deine RSV wegen Lapalien in Anspruch.

Ist ja bald hier wie im Kindergarten....

MfG

von einem nicht mehr aus dem Kopfschütteln herauskommenden Surfkiller20

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo

Der Hauptthread: http://www.motor-talk.de/.../...m-gang-man-zu-fahren-hat-t3350482.html

wurde zwischenzeitlich geschloßen, dennoch möchte ich euch das heutige Zwischenergebnis meiner Rechtsberatung nicht vorenthalten.

 

 

Mein Anwalt, selber Sportwagenfahrer, war sehr amüsiert, ja fast entzückt über den noch nicht vorhanden Fall und meinte:

 

Allein aufgrund der "Tatzeit" und des "Tatortes" würde das Anbringen §30 StVO jeglicher Rechtsgrundlage entbehren. Ich könnte selbst in einem dicht besiedelten Anwohnergebiet genauso fahren, sofern keine konkrete Anwohnerbeschwerde vorliegt, gibt es keinen Grund §30 anzuziehen. Und selbst dann würde es schwierig für die Staatsgewalt das durchzuboxen, da dies nicht den Tatbestand von unötigen hin- und Her fahren erfüllt und ein Sportwagen Bauartbedingt nunmal ein lauteres Betriebsgeräusch verursacht.

Hier müßte dann ein Beweis des Klägers in Form einer Lautstärkemessung vorgebracht werden.

Ist der befreundete Anwalt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?

 

Hier geht es um Verkehrslärm, also Lärm im öffentlichen Verkehrsraum. Da muss sich kein Anwohner beschweren. Anders liegt die Sache bei Baulärm, Kneipenlärm , Maschinenlärm und dgl, wo das Immissionsgesetz greift.

Im § 30 gibt es keine Grenzwerte für Lärm und daher müssen auch keine Lärmgrenzen überschritten werden und daher werden auch keine Messwerte benötigt. Es reicht, es ist vemeidbarer Lärm: z.B. unnötiges( = ohne sachlichen Grund) Hupen, Hochjagen des Motors im Leerlauf oder im 1. Gang und dgl.

Wenn jetzt ein Polizist einen gemessenen Wert vorlegen würde ( z.b. 100 db), wie bewertet dann der Anwalt den Wert? anhand eines nicht vorhandenen Grenzwertes? Auf die Antwort wäre ich gespannt.

 

Lärm ist hier Ermessenssache und daher ist auch zweifelhaft, ob hier überhaupt eine Bussgeld eingefordert wird.

 

O.

Mit Lesen haben es hier einige echt nicht :D

der anwalt verdient - unabhängig von erfolg oder misserfolg vor gericht, d.h. er wird auch versuchen jeden fall vor gericht zu bringen ;) entsprechend weichen die einschätzungen vieler anwälte auch oft von den späteren urteilen ab ... aber das nur am rande ...

Wieso war mir das eigentlich gestern schon klar, dass es diesen Thread hier geben wird? Es gibt halt Leute, die können keine Niederlage auf sich sitzen lassen und haben nun schon Verkehrsrechtsanwälte als gute Kumpel... Zufälle gibt´s :rolleyes:

 

Könnte Meister Ghost dieses Fred bitte auch schließen, führt doch eh wieder zu nichts, der TE will seinen Fehler nicht einsehen, also wozu weiter diskutieren?

Manch ein Rechtsverdreher sieht nur die Dollarzeichen, auch wenn der Fall noch so aussichtgslos für den Mandanten ist ...

Ich mach den Thread hier dicht, eine gesonderte PN an den TE wird folgen.

Tecci6N

MT-Moderation

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