re: gewichtsbesteuerung - urteil finanzgericht düsseldorf

hallo zusammen!

bin gerade über diesen aktuellen artikel auf spiegel-online gestolpert: Urteil Finanzgericht Düsseldorf

Zitat: "...Im konkreten Fall hatte sich der Besitzer eines Land Rover Defender gegen die höhere Steuer zur Wehr gesetzt. Die Richter gewährten ihm die Aussetzung der Vollziehung des höheren Steuerbescheides. Auch vor anderen Finanzgerichtes hatten sich in der Vergangenheit Besitzer schwergewichtiger SUV gewehrt. Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof. Bis zu einer Entscheidung Können Geländewagen-Besitzer Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einlegen, um von einem positiven Ausgang des Verfahrens zu profitieren..."

vielleicht hilft diese info ja dem einen oder anderen hier im forum.

gruss
linus71

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Re: re: gewichtsbesteuerung - urteil finanzgericht düsseldorf

Zitat:

Original geschrieben von linus71


hallo zusammen!

bin gerade über diesen aktuellen artikel auf spiegel-online gestolpert: Urteil Finanzgericht Düsseldorf

Zitat: "...Im konkreten Fall hatte sich der Besitzer eines Land Rover Defender gegen die höhere Steuer zur Wehr gesetzt. Die Richter gewährten ihm die Aussetzung der Vollziehung des höheren Steuerbescheides. Auch vor anderen Finanzgerichtes hatten sich in der Vergangenheit Besitzer schwergewichtiger SUV gewehrt. Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof. Bis zu einer Entscheidung Können Geländewagen-Besitzer Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einlegen, um von einem positiven Ausgang des Verfahrens zu profitieren..."

vielleicht hilft diese info ja dem einen oder anderen hier im forum.

gruss
linus71

http://ftd.de/politik/deutschland/108375.html

Geländewagen behält Steuerprivileg

Die Besitzer schwerer Geländewagen können nach einer Entscheidung des Düsseldorfer Finanzgerichts auf ihr altes Steuerprivileg hoffen. Demnach muss ein Land Rover zunächst wie ein Lastwagen versteuert werden.

Ob die Besteuerung nach Hubraum anstatt nach Gewicht bei schweren Kombis und Geländewagen für die Zukunft Bestand haben wird, ist mehr als fraglich.

Kfz-Besitzer,die seit dem Frühjahr für schwere Kombis und Luxus-Geländewagen eine höhere Kfz-Steuer zahlen müssen können wieder hoffen.Die zum 1. Mai eingeführte Hubraumbesteuerung ist für viele dieser Fahrzeugenach Ansicht des Finanzgerichtes Köln (Az.:6 V 3715/05) rechtswidrig..Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig,da die Richter Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof zugelassen haben.

Nach dem Urteil seien die Finanzämter auch nach der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung verpflichtet,die geltende EU-Richtlinie(2001/116/EG vom 20.Dezember 2001) anzuwenden.Daher dürften Fahrzeuge,die den Kategorien.-AF Mehrzweckfahrzeuge.-oder .-Geländefahrzeug(Symbol G).-zuzuordnen seien,nicht nach Hubraum besteuert werden,weil es sich um .-andere Fahrzeuge.- und nicht um Pkw handle. Zahlreiche Steuerbescheide sind deshalb rechtswidrig !

Hallo

lasst Euch nicht irritieren, dieses Urteil ist kein Urteil, das die Gewichtsbesteuerung wieder herholt, dieses Urteil hat nur !!!! entschieden, das eine Aussetzung der Vollziehung gewährt werden muß, für den, der nicht weiß was das bedeutet: die Zahlung muß vorerst nicht geleistet werden, sondern man darf die endgültige Entscheidung der Politik und der Gerichte solange abwarten, bis die Regelung für die M1AF-Fahrzeuge geklärt ist.
Es gibt jetzt einige Urteile der Finanzgerichte die so geurteilt haben, aber auch einige wenige Fälle, wo die Aussetzung der Vollziehung nicht gewährt wurde.
Diese Entscheidungen sind reine Fallentscheidungen und haben keine Präzedenzwirkung auf andere, man muß also selber dieses durchfechten oder eben abwarten.

Nordjoe

Das ist alles Schwachfug.....

Die Finanzämter machen eh was sie wollen, für sie ist es geltendes Recht und Gesetz das nach Hubraum besteuert wird.

Habe aufgrund dieser Berichte und "Urteile" auch bei meinem FA die Aussetzung des Vollzugs beantragt, zumindest bis die Sache Entgültig für uns entschieden ist.

Erst kam ein freundliches Schreiben das dies nicht ginge, darauf ne Mahnung und mein Einspruch und anschließend die Kontopfändung.

Ich sag ja, die kommen an mein Geld ran, aber wie komm ich im Gegenzug wieder an mein Geld wenn ich Recht habe?

Das dauert dann wieder ewig lange und es muß erst eine Prüfung der Prüfung stattfinden.

Gruß Ac.

@4x4fu
Hast du die Angelegenheit einem Fachanwalt für Steuerrecht übergeben?

Ne, habe ich nicht.

Das Problem bei einem Anwalt ist das der auch noch Geld haben will, und ob ich mir das leisten kann laß ich mal dahin gestellt.

Letzt endlich muß das FA die Kosten ja nur tragen wenn ich den Fall gewinne.
Auch wenn man immer öfter hört das die Bescheide zu unseren Gunsten ausfallen bleibt doch ein nicht zu überschauendes Risiko für mich.

Ich werde jetzt in Ruhe eine Lösung abwarten und dann mein Geld mit Zinsen zurück verlangen.
Nach meiner Info sind sie dazu verpflichtet, drücken sich aber gerne davor.

Unterm Strich wird es eh egal wie es läuft, wenn ich das Geld in die eine Tasche rein bekomme wird mir unser verarmter Vater Staat das Geld aus der anderen Tasche wieder raus ziehen.
Je mehr ich darüber nachdenke umso wütender werde ich auf mich selbt das ich nicht Ausgewandert bin wie ich es mal vor hatte.

Gruß Ac.

mir ist es genau so gegangen, mit zitieren der urteile habe ich um eine aussetzung gebeten. erst kam ein schreiben,d ass das nicht geht, dann haben mich sogar leute imemr wieder angerufen, dass so was GAR nicht geht, darauf hin habe ich wieder geschrieben, und möglichst alle infos von proallrad und MT verwertet -> nichts
zahlen, oder stillegen. zahlen wollte ich nicht (als firma) darauf hin hat mir der nette FA beamte freundlich gesagt, dass es zwei möglichkeiten gibt, er schickt nun die polizei und der stempel wird entfernt und/oder er redet mit dem für uns zuständigen kollegen im benachbarten FA und wir werden nette und ganz regelmässige prüfungen haben.....ich nenn das mal schlicht erpressung

wir haben gezahlt - guter deutscher hat sich der ordnung unterworfen....jawoll, so war das ;-(

xen

@xen
Genau, wir stehen zu unserem Vaterland und Unterstützen es wo es uns braucht. lol ;-)
Wie war der Spruch noch?! ....grübel.... Frag nicht was dein Vaterland für dich tun kann sondern was du für es tun kannst.

Mal im ernst, mit dem guten deutschen Michel kann man es ja machen,er ist noch nicht genug gemolken.

Bin gespnnt wie lange es noch dauert bis die Leute auf die Straße gehen.
Aber anscheinend ist die Schmerzgrenze noch weit weg.

Solange sich die dicken Bonzen die Taschen voll schaufeln können ist alles in Ordnung, aber wehe der kleine Mittelständische Betrieb führt nicht pünktlich seine Gebühren und Steuern ab, oder ein in Lohn und Arbeit stehender Vater versucht mal etwas dazu zu verdienen damit es seiner Familie besser geht.

Von dem ganzen Gesocks was auf unser Kosten lebt und obendrein noch SCHWARZ arbeiten geht will ich erst gar nicht reden...

Gruß von Ac, der sich jetzt erstmal wieder abregen muß.

Hallo,
leider helfen in solchen Dingen nur die gerichte - schon schade!
Diese Aussetzungen der Vollziehung werden in der Tat schon im Zusammenhang mit dem Preisunterschied und der "Zahlungsfähigkeit" des Steuerzahlers gesehen.
Ich kann nur empfehlen, bei der nächsten Wahl entsprechend zu protestieren und den beiden Großparteien aber auch den Grünen keine Stimme zu schenken, leider, wenn man dann die ultra-Parteien rausnimmt, bleiben kaum noch Alternativen. Sollte nicht mal eine Partei der "unverstandenen geländewagen und Wohnmobilfahrer" ins leben gerufen werden?
smile

Nordjoe

Hey Nordjoe, warum nennst Du das Kind nicht beim Namen:

Die FDP war im letzten Wahlkampf doch die einzige Partei, die uns nicht mit Steuererhöhungen gedroht hat, sondern mit einer Sanierung des Staatshaushalts durch den Abbau von Unwirtschaftlichkeiten (Bundesagentur für Arbeit u.ä.). Wenn wir in unserem zunehmend vom einem nationalen Sozialismus geprägten Wirtschaftsverständnis endlich einmal zu einem mehr durch Marktmechanismen geprägten Verständnis von Wirtschaft kämen, müsste der Staat seine ("besserverdienenden"😉 Bürger auch nicht so schamlos ausnehmen.

Nur zur Erinnerung für die, die sich unterprivilegiert fühlen und sich gegen diese Aussage sperren: Die untere Hälfte der Einkommen (< ca. 26.850 € p.a.) leistet gerade einmal 6,8 % des Lohn- und Einkommensteueraufkommens, die obersten 5 % der Einkommen (>86.400 €) leisten 42% dieses Aufkommens.

Wer sich jetzt immer noch unwohl fühlt, weil er nicht in die obersten 5 % der Einkommen fällt: Einfach Job wechseln und ´was anderes machen - noch ist Deutschland ein freies Land! 😉

Zitat:

Original geschrieben von roboprof


Hey Nordjoe, warum nennst Du das Kind nicht beim Namen:

Die FDP war im letzten Wahlkampf doch die einzige Partei, die uns nicht mit Steuererhöhungen gedroht hat, sondern mit einer Sanierung des Staatshaushalts durch den Abbau von Unwirtschaftlichkeiten (Bundesagentur für Arbeit u.ä.). Wenn wir in unserem zunehmend vom einem nationalen Sozialismus geprägten Wirtschaftsverständnis endlich einmal zu einem mehr durch Marktmechanismen geprägten Verständnis von Wirtschaft kämen, müsste der Staat seine ("besserverdienenden"😉 Bürger auch nicht so schamlos ausnehmen.

Nur zur Erinnerung für die, die sich unterprivilegiert fühlen und sich gegen diese Aussage sperren: Die untere Hälfte der Einkommen (< ca. 26.850 € p.a.) leistet gerade einmal 6,8 % des Lohn- und Einkommensteueraufkommens, die obersten 5 % der Einkommen (>86.400 €) leisten 42% dieses Aufkommens.

 

Danke für diesen Beitrag!

Zitat:

Original geschrieben von roboprof


Wer sich jetzt immer noch unwohl fühlt, weil er nicht in die obersten 5 % der Einkommen fällt: Einfach Job wechseln und ´was anderes machen - noch ist Deutschland ein freies Land! 😉

So ist es. Nur leider fehlt inzwischen vielen Zeitgenossen der Mut zum Risiko...

Leute ihr seit nicht ganz auf dem neuesten Stand. Ich habe bei mir im Forum dazu einen langen Artikel von Anfang an bis heute (bitte verzeiht, wenn ich darauf verlinke hier und nicht wiederhole - zu viel Text - es sind mittlerweile 2 Threads geworden):

Kraftfahrzeugsteuer - Teil 1 (alle Infos von Anfang an bis incl. 31.07.2006)

Kraftfahrzeugsteuer - Teil 2 (ganz brandneue Infos vom 02.09.06 !)

Ihr könnt die Threads ohne Anmeldung lesen. Die Politik gibt nicht auf. Resumee für mich: Die einzig sichere Methode ist die Katnachrüstung bzw. KLR. Alles andere ist nach wie vor sehr ungewiss und wird es auch weiterhin bleiben.

Die Threads werden kontinuierlich weitergeführt von mir. Im Bezug auf die Zulässigkeit der Rückwirkung eines belastenden Steuergesetzes bin ich aber der Meinung, dass es sich hier um eine echte Rückwirkung handelt und diese nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nun gut, das heißt, dass - solange nicht rechtswirksam das Steuergesetz geändert wird, muss für diese Zeit, denen - die Einspruch eingelegt haben - das Geld zurückerstattet werden - nur, wann, das ist hier die große Frage - irgendwann mal. Bis jetzt ist das geld für den Zeitraum 01.05.2005 - bis heute und weiter bis zur tatsächlichen Rechtsänderung die PKW-Steuer nicht rechtmäßig und muss daher zurückgezahlt werden.. (eigentlich)

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