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Rat bei MöpUnfall (durch Splitt)

Mir und meinem Möp ist das schlimmste passiert, was überhaupt passieren konnte, ich habe mich hingelegt! *rotzheul*

Szenario: Fahre schön gemütlich auf der Landstraße (80 km/h) und möchte in einer Kreuzung nach links abbiegen, also runter auf 30-40 km/h (niemand kam von vorn) und mitten in der mitte auf der kreuzung liegt rollsplitt.

!!! DIE GEFAHR WAR NCHT GEKENNZEICHNET !!!

Folge davon: Lenkrad zieht auf einmal nach links bis zum anschlag und schon lag ich.

Viele Kratzer an möp (tank, spiegel, motor) und Helm, zerissene Handschuhe und Hose, und nen kaputten vorderen spiegel und hinterer kotflügel.

Hatte zum Glück ne digicam bei und sofort alles dokumentiert.

Nun meine Frage: Wie soll ich mich bei der Versicherung verhalten? habe Vollkasko mit 500 € SB. Oder bin ich viellecht selber an dem schlamassel schuld? nochmal: ES war nicht gekennzeichnet, dass rollsplitt auf der kreuzung liegt?! Eine Baustelle WAR es mal, doch der Splitt liegt eben noch seit einiger zeit immernoch da.

Nach STVO: Der Verursacher der Verschmutzung ist verpflichtet, diese auch "zeitnah" zu entfernen. Bei Baustellen muss eine Verschmutzung durch Dreck oder Rollsplit ebenfalls gekennzeichnet sein (müssen mit dem Zeichen 116 Splitt/Schotter gekennzeichnet werden).

Oder melde ich mich bei meinem händler. der begutachtet den schaden und nimmt dann selber mit der Versicherung kontak auf?
Oder gleich zum zuständigen Verkehrsträger gehen und Ansprüche stellen?

(hier mal die meinugen der anderen:
link

Hat jemand erfahrung damit?
Bräuchte dringend rat.

MfG
Kosmospilot

10 Antworten

deine VK zahlt bei selbst verschuldeten unfall....also wäre es ein ausweg..

trotzdem würde ich mich an deiner stelle ein anwalt nehmen, und gegen die stadt vorgehen.

Zitat:

Original geschrieben von Kartman


trotzdem würde ich mich an deiner stelle ein anwalt nehmen, und gegen die stadt vorgehen.

Mit einer Rechtsschutz vllt..

Ich bin der Meinung, das es ziemlich schlecht aussieht gegen jemanden vorzugehen, im allg. soll man so fahren, dass man auf Ereignisse angemessen reagieren kann und für den Zustand der Straße sollte man als Motoradfahrer ein besonders gute Auge haben.

Versuchen kann man es sicher, über Sinn und Unsinn läßt sich streiten.

Die Sorgfaltspflicht der Kommune als Betreiber der Straße beinhaltet noch nicht einmal bei stark befahrenen Straßen eine tägliche Kontrolle. Bei wenig befahrenen Straßen kann auch schon mal eine jährliche Kontrolle ausreichen. Daher sind die Karten leider fast immer sehr schlecht, gegen die Kommune vorzugehen. Daher würde ich davon grundsätzlich abraten, es sei denn es handelt sich z.B. um Rollsplitt von einer frischen Baustelle, die nicht richtig gekennzeichnet war. Aber selbst dann würde ich keine guten Chancen sehen.

@ Kartman:

Wie jetzt, bei Vollkasko zahlt meine Versicherung bei meinem unfall, oder wie vertehe ich das?

Falls ja, werde ich doch aber unfreiwillig in der schadenfreiheitsklasse höhergestuft, oder net?

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Vollkasko ist kein Thema. Die reguliert.
Die Beulen und Blessuren am Moped tun weh und werden genauso verheilen wie die körperlichen.

Aber:
Wenn Du jetzt an Klage gegen irgend jemand denkst,
dann solltest Du ganz schnell Dein Moped verkaufen.
Du hast das Wichtigste übersehen:

Motorradfahrer überleben auf Dauer nur, wenn es Ihnen gelingt so zu fahren, dass Sie Reserven für genau solche Stellen und Fehler anderer im eigenen Fahren einbauen.
Sonst bist Du morgen auf einer Ölspur auf der Landstaße weg,
übermorgen biegt einer ohne Blinker ab, während Du überholst, und und und.

Hol Dir mal ein paar alte Motarradzeitungen und verinnerliche die Fahrsicherheitstipps.
Es ist Dein Leben.

Ein geschultes Auge hätte den Rollsplit gesehen und entsprechend abgebremst oder wäre erst mal geradeaus gefahren.
Übrig bleibt nicht angepasste Geschwindigkeit.

Vernünftige Motoradbekleidung lacht über einen Abflug bei 30 bis 40 km/h.
Jeans, Turnschuhe und Jäckchen zerreißen, die darin enthaltenen Kunsstoffe brennen sich bei höheren Geschwindigkeiten schon mal in die Haut ein.
Ist vor der Narkose und dannach für einige Zeit nicht so angenehm.

Ich hoffe bei Dir setzt jetzt ein Denkprozeß ein.
Du kannst davon nur profitieren.

Ich habe so ein paar kritische Situationen überlebt.
Aber nicht durch Klagen.

Wenn eine dicke Lage Schotter an unübersichtlicher Strecke war, kann man sich das überlegen.

Aber an einer Kreuzung hat man beim Abbiegen ohnehin gemäßigt zu fahren. Mehr als ein Teilverschulden wird nicht rauskommen - wenn überhaupt.

Zitat:

Eine Baustelle WAR es mal, doch der Splitt liegt eben noch seit einiger zeit immernoch da.

Der Satz zeigt sogar auf, dass Dir die Gefahr bekannt war. 🙄

Aber Hallo, jetzt noch Klagen ? 😠

FS noch auf Probe ..., sollte man auch berücksichtigen,
sonst geht der Schuß womöglich ganz nach hinten los 😉

@madcruiser:

Probezeit habe ich nicht mehr.
Und woher willst du bitteschön wissen, ob die Kreuzung "gut einsehbar" ist?! Das ist sie nämlich NICHT!
Nur die Straße ist es, aber der Abzweig ist hinter hohen hügeln & büschen versteckt.
Und wenn ich geradeaus weiter gefahren wäre, käm entweder der große Graben, pder danach der Baum.

"Ich habe so ein paar kritische Situationen überlebt.
Aber nicht durch Klagen."

Erstens, es war weiß gott nicht solch eine Situation, in der ich hätte sterben können (eigentlich eher ne lapalie)?
Zweitens, wer spricht hier von klagen? Wollte nur wissen, wie ich mich zu verhalten habe, ob ich es besser der VS melde oder selber in die Tasche greife, und ob ich überhaupt ne chance hätte, bei der VS was zu bekommen. Da heißt es wohl Augen auf! (nicht nur im Straßenverkehr)

"Der Satz zeigt sogar auf, dass Dir die Gefahr bekannt war"

Absolut scheiß Argument. Ich weiß auch, dass es bei uns viel Wild gibt. Also wenn ich jetzt deiner Meinung nach nen Wildunfall habe, ich aber schließlich wusste, dass es in dieser Gegend viel Wildverkehr gibt, bin ich selber schuld?
Es gibt nun mal Situationen, da ist nicht alles berechenbar! Oder hast du jede situation unter kontrolle? es gibt keine 100%ige sicherhet!

Ja gut, das hätte ich auch wissen müssen, habs aber leider net, weil ich nicht immer an alles deken kann.
Zum Sicherheitstraining habe ich mich aber schon mal angemeldet 😉

Die Versicherungsfrage habe ich direkt und klar beantwortet.
Hinweis:
Schäden sind unverzüglich zu melden, man sollte das innerhalb von sieben Tagen tun.

Die Intention meiner Absicht war Dich vor den Gefahren zu bewaren.
Wenn Du sehenden Auges auf einer bekannten Strecke mit bekannten Fehlern schon Probs hast, verdeutlicht das doch den Sinn meiner Ausführungen.
Zu den Fahrfehlern hatte ich mich ja im anderen Thread bereits geäußert.

Auch als Autofahrer ist man sterblich, aber man hat mehr Blech drumherum.

Bei größeren Schäden wird sich im übrigen die Vollkasko Gedanken machen, ob Sie Regress vom verantwortlichen Bauunternehmer oder einer Behörde bekommen kann. 😉
Fotos hast Du ja.

@Kosmos

Wenn ich aber weiß, dass in einem Waldstück besonders viel Wild unterwegs ist, dann fahre ich doch auch lieber mit 50 durch statt mit 100, oder? Passe mich also EVTL. Gefährdungen an, auch wenn die Wahrscheinlichkeit dafür gering ist. Dann habe ich die Gefahr zwar nicht eliminiert, sie aber erheblich verringert.

Wenn ich weiß, dass in einem Kreuzungsbereich schon einmal eine Baustelle war, biege ich nicht mit 30-40 km/h ab (btw: das ist schon für eine gut einsehbare Kreuzung viel) sondern mit entsprechend weniger Geschwindigkeit. Gerade wenn ich nur zwei Räder unter mir habe statt vier und wenn ich die Kreuzung nicht einsehen kann.

Also: 100%ige Sicherheit gibts net, aber ganz um eigene Schuld kommst du glaub ich nicht rum.
Kann Mad da nur Recht geben...

~

mir ist doch bewusst, dass ich fast selber schuld bin, doch vielleicht kann man ja noch was mit der VS klären, denn ein versuch ist es ja allemal wert, dass nicht ich allein auf den schaden sitzen bleibe

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Vollkasko ist kein Thema. Die reguliert.

lauteten meine ersten Worte.

Sachverhalt schildern, Fotos beilegen und ab geht die Post.

Die Versicherung wird einen Gutachter schicken, der wird das Gutachten erstellen und die Maschine zur Reparatur freigeben.

Danach kannst Du entscheiden, ob Du reparieren lässt oder das Geld einstreichst und bastelst.
Dann gibt es den Betrag ohne MwSt, d.h. es gehen nochmals 16 Prozent ab. Hast Du Rechnungen (Ersatzteile etc.), so bekommst Du darauf den Mehrwertsteueranteil ausgezahlt.
Die 500 EUR SB gehen immer ab (und ohne MwSt).

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