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Punktetilgung Neuregelung

Themenstarteram 15. Januar 2005 um 17:52

Hallo Gemeinde...

Im August 2003 wurde ich mit 28km/h zu viel auf der AB geblitzt. Nun ließ ich mir damals, als der Anhörungsbogen kam, das Photo schicken. Woraufhin ich die Punkte und das Bußgeld anerkannt habe.

Rechtskräftig wurde Verstoß somit ca Ende Spetember 03.

Nun werden die Punkte ja nach 2 Jahren Punktefreiem Fahren getilgt. Laut der Gesetzesneuregelung ist nicht mehr der Tag der Rechtskräftigkeit des Vergehens entscheidend sondern der "Tat-Tag"

Was ich mich nun Frage ist folgendes..

-Gilt die Neuregelung auch rückwirkend?

-und falls nein }> würden meine bestehenden 3 Punkte, bei einem weiteren Punkte-Vergehen im Zeitraum "mitte august" bis "mitte september" 05 nicht getilgt?

Gruß

Patronn-Citron

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11 Antworten

Re: Punktetilgung Neuregelung

 

Zitat:

-Gilt die Neuregelung auch rückwirkend?

Nein.

D.h. für deine Punkte aus 2003 bleibt es bis zur Löschung (nach 2 bis max. 5 Jahren) bei der alten Regelung, wonach der Tag der Rechtskraft maßgeblich war.

Wenn du vor Ablauf des Tilgungszeitraumes ein Neues Punktevergehen hast, werden die Punkte dazuaddiert und die 2 Jahre beginnen von vorne.

Zitat:

Original geschrieben von rob_zombie

Wenn du vor Ablauf des Tilgungszeitraumes ein Neues Punktevergehen hast, werden die Punkte dazuaddiert und die 2 Jahre beginnen von vorne.

Aber nach max. 5 Jahren werden Punkte gelöscht.

Themenstarteram 11. Februar 2005 um 8:24

hallo

das thema ließ mir keine ruhe und so habe ich gestern eine mail ans KBA mit meinem anliegen geschickt....

heute morgen um halb 8 bekam ich dann einen anruf, in dem der sachbearbeiter sich redlich bemühte mir die sachlage zu verdeutlichen.

dabei kam folgendes herraus}>

zu meiner überraschung erlangten meine punkte, vom verstoß im august 03, ihre rechtsgültigkeit erst am 12.12.03

von meinem fall ausgehend ergibt sich folgendes}>

-sollte ich nun vor dem 12.12.05 wieder einen "punktedelikt" begehen so würden meine vorherigen punkte nicht getilgt auch wenn der eigentliche tatabstand mehr als 2 jahre beträgt

-bei einem "punktedelikt" nach dem 12.12.05 wären meine vorherigen punkte getilgt und es würden nur die, dann anfallenden punkte, in die kartei kommen.

überraschend war dabei nur daß in beiden fällen (geblitzt "vor" bzw "nach" dem 12.12.05) erst mit erlangen der rechtskräftigkeit die 2-jahresfrist erneut beginnt...

wie so oft im leben wird hier also mit zweierlei maß gemessen ;)

für mein punktekonto ist der "tat-tag" ausschlaggebend und für den neubeginn der "2-jahresfrist" der tag der rechtsgültigkeit...

-----------------------------------------------------------

daß das verschleppen der punkte ein unding war gegen das vorgegangen werden musste unterstütze ich voll und ganz...

so wie die lage nun geregelt wurde sehe ich den grundgedanken des ganzen aber "ad absurdum" geführt.

gruß

patronn-citron

@ Patron

Ich verstehe nicht, was dich dabei so überrascht. Und wo soll mit zweierlei Maß gemessen werden?

Themenstarteram 18. Februar 2005 um 11:51

zweierlei maß bedeutet daß nach einem verstoß die 2 jahre tilgungsfrist erst mit erlangen der rechtsgültigkeit beginnen....

bei einem erneuten verstoß ist dann aber der dessen tat-tag ausschlaggebend für die berechnung ob nun schon 2 jahre vergangen sind wobei beim 2ten verstoß die tilgungsfrist wiederum erst mit der rechtsgültigkeit beginnt...

wesentlich gerechter und konsequenter wäre es gewesen wenn immer nur der tat-tag für die verjährungsfrist ausschlaggebend wäre und der tag der rechtsgültigkeit dabei keine rolle spielen würde...

nach der neuregelung ist es so daß man seit dem letzten verstoß zwar 2 jahre puntefrei gefahren sein kann... die tilgunsfrist aber noch nicht vorbei ist..

bei der alten regelung war dies zwar genauso möglich, nur wäre bei identische abständen von tat-tag und rechtsgültigkeit bei verstoß a und b dann die tilgungsfrist vorbei gewesen....

in meinem fall geht es um 4 monate, was dann schon relativ heftig ist....

}>

-15.08.03 -- 28km/h+ -- rechtsgültigkeit 12.12.03

nach neuer regelung>

-bei einem punkteverstoß vor dem 12.12.05 sind die 2 jahre tilgungsfrist nicht vorbei (meine vorherigen punkte bleiben also erhalten)

-bei einem verstoß nach dem 12.12.05 wäre mein konto getilgt

nach alter regelung>

-bei einem punkteverstoß vor dem 12.12.05 wären die 2 jahre tilgunsfrist nicht vorbei

ABER: hätte dann die zeit bis zur rechtsgültigkeit dieses verstoßes auch 4monate betragen so wären meine vorherigen punkte getilgt gewesen (entscheidender zeitraum: 15.08.05-12.12.05)

-bei einem verstoß nach dem 12.12.05 wäre mein konto getilgt

------------------------------------------------------------

die neue sowie die alte regelung widersprechen dem gedanken daß nach 2 jahren schuldfreiem fahren die punkte getilgt werden... der zeitraum beträgt immer 2jahre + X

------------------------------------------------------------

die neuregelung war zwar notwendig wurde aber sehr schlecht und für den verkehrsteilnehmer äusserst "unfair" umgesetzt....

gruß

patronn-citron

Tja, das nennt sich Übergangsfristen und/oder Übergangsregelung.

Frag mich doch mal in 20 Jahren, was ich davon halte, immer noch zu arbeiten, während vor 10 Jahren gesunde Männer auf Kosten der Allgemeinheit und zu Gunsten der Arbeitgeber frühverrentet worden sind.

12 Uhr Mittag heißt 12 Uhr Mittag; 12:05 ist zu spät.

Note 3,4 gibt ne glatte 3; Note 3,5 gibt ne glatte 4 im Zeugnis.

Weitere Beispiele gerne auf Anforderung

Zitat:

Original geschrieben von Patronn-Citron

die neuregelung war zwar notwendig wurde aber sehr schlecht und für den verkehrsteilnehmer äusserst "unfair" umgesetzt....

gruß

patronn-citron

Wenn ich das richtig verstanden habe, war bei alter Regelung die "Bewährungszeit" zwei Jahre und 4 Monate und bei der neuen Regelung tatsächlich 2 Jahre. Halt nur von der Rechtskräftigkeit gerechnet und nicht vom Tat-Tag, das finde ich fair.

Ihr habt eines bisher nicht bedacht:

Der große Vorteil des Systems ist doch das die Rechtskräftigkeit des Verstosses maßgeblich ist:

Beispiel :

AB Tempo 100 geblitzte 170

2 Monate Fahrverbot 4 Punkte

Verstoss am 02.05.2003

Rechtskräftig

am 02.06.2003

2. Verstoss:

AB Tempo 100 geblitzte 170

2 Monate Fahrverbot 4 Punkte

Verstoss am 02.11.2004

Also erst 1,5 Jahre nach dem ersten Verstoss.

Da man ja die Addition der Punkte vermeiden will

muß man die Rechtskräftigkeit des 2 Verstosses nach hinten ziehen.

Wie macht man das:????

Rechtsanwalt: Widerspruch etc

Wenn die 2Jahres Frist rum ist kann der Rechtsanwalt dann einlenken und den 2 Verstoss zugeben.Dann wird das Urteil Rechtskräftig aber die Punkte vom ersten Verstoss sind dann bereits getilgt und Du hast nur 4 Punkte!!

Wäre die Rechtslage anders und der Tatzeitpunkt ausschlaggebend wäre das oben beschriebene Prozedere nicht möglich.!!!Somit haben wir "Glück" das man das Problem verschleppen kann.

Zugegeben das System funktioniert nur wenn zwischen den beiden Verstössen min. 1 Jahr liegt.Denn länger als 1 Jahr kann sicher selbst der beste RA nicht die Rechtsfähigkeit des 2. Verstosses hemmen

am 25. Februar 2005 um 9:15

ich hab das aber so verstanden, daß für die Eintragung und Tilgung von Punkten ausschließlich der Tattag maßgeblich ist, egal wann der zugehörige Verkehrsverstoß rechtskräftig wird ! ?

Zitat:

Original geschrieben von martin22926

ich hab das aber so verstanden, daß für die Eintragung und Tilgung von Punkten ausschließlich der Tattag maßgeblich ist, egal wann der zugehörige Verkehrsverstoß rechtskräftig wird ! ?

Hm, zieht sich ein Verfahren um die Dauer von 2 Jahren hin und man wird schuldig gesprochen, ist das Urteil neuer als das die Punkte noch bestehen.

Wieder ein Beweiss das das Punkte System krank ist. Den selben staatlichen Aufwand in die Sicherheit der Bürger dieses Landes gesteckt und ich müsste als Vater einer Tochter von 15 Jahren nicht immer hinter dem Kind her rennen.

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