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Probleme nach fiktiver Abrechnung
Folgender Sachverhalt;
Vor 3wochen ist meinem Freund einer an den linken Kotflügel gefahren
Er hat sich bei dem Autohaus wo er vor 3monaten das Auto gekauft hat ein ein Gutachten erstellen lassen. 669 € schaden ohne Mwst. Er hat bei der Versicherung fiktiv abgerechnet und die haben nur 514 € gezahlt.
Punkt 1; es wurde eine andere Werkstatt reingeschrieben die 25km enfernt ist anscheind weil Sie billiger ist. Er ist zwar der 3besitzer des Autos aber kann nachweisen das der Wagen nur in diesem Autohaus gewartet etc wurde. Da stehen ihm doch die Stundensätze des Autohaus zu oder?
Punkt 2: die verbringungskosten von 86€ wurden komplett gestrichen und die Lackierarbeiten um 43 € verringert. So wie ich gehört habe stehen ihm aber die verbringungskosten u die kompletten Lackierarbeiten zu stimmt das??
Vielen Dank für eure hilfe
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von wvn
Es wäre nett, wenn Du solche pauschalen Unterstellungen in Zukunft unterlassen würdest!
Lieber wvn,
wenn ich schreibe "soll angeblich" so ist dies natürlich erkennbar keine Unterstellung sondern lediglich die Weiterverbreitung eines mir zu Ohren gekommenen Gerüchts, von welchem den Wahrheitsgehalt zu prüfen mir ohne Weiteres leider nicht möglich ist.
:-)
Ich will aber sehr gern versuchen künftig drauf zu verzichten.
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27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Den Beweis zur Schadenhöhe muss der Geschädigte führen. Dazu gehört natürlich auch der Beweis, dass die Beilackierung erforderlich ist, nicht umgekehrt.
Wurde durch das Gutachten eines Sachverständigen bereits bewiesen.
Also verdreh hier mal nicht die Tatsachen.
Tatsachen verdrehen soll angeblich in Versicherungskreisen eine anerkannte Berufskrankheit sein.
@TE: Weitere Diskussionen mit der Versicherung würde ich mir nicht antun. Du wirst eh nur veralbert.
Der erste Versuch der Abwicklung ohne RA ist gescheitert, wenn die Versicherung meint hier und da willkürlich kürzen zu müssen. Ich wüsste genau gar keinen keinen Grund warum sie das nicht mit meinem RA ausdiskutieren sollte, wenn sie ihn schon bezahlen muss.
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Wurde durch das Gutachten eines Sachverständigen bereits bewiesen.
Also verdreh hier mal nicht die Tatsachen.
Tatsachen verdrehen soll angeblich in Versicherungskreisen eine anerkannte Berufskrankheit sein.
@TE: Weitere Diskussionen mit der Versicherung würde ich mir nicht antun. Du wirst eh nur veralbert.
Der erste Versuch der Abwicklung ohne RA ist gescheitert, wenn die Versicherung meint hier und da willkürlich kürzen zu müssen. Ich wüsste genau gar keinen keinen Grund warum sie das nicht mit meinem RA ausdiskutieren sollte, wenn sie ihn schon bezahlen muss.
Es wäre nett, wenn Du solche pauschalen Unterstellungen in Zukunft unterlassen würdest!
Danke!
wvn
Zitat:
Original geschrieben von Stoffi100
Es ist im Gutachten ja aufgelistet was gemacht werden müsste die Versicherung hat ja auch Bilder vom.Schaden u das bei Kratzern u Lackabsplitterungen lackiert werden muss erscheint für mich logisch daher versteh ich nicht was da nachgewiesen werden soll.
@steini es geht nicht darum das beste rauszuholen sondern darum das rauszuholen was meinem Freund zusteht.
Wollen wir wetten, dass das die gegnerische Versicherung auch so sieht?
Zitat:
Original geschrieben von wvn
Es wäre nett, wenn Du solche pauschalen Unterstellungen in Zukunft unterlassen würdest!
Lieber wvn,
wenn ich schreibe "soll angeblich" so ist dies natürlich erkennbar keine Unterstellung sondern lediglich die Weiterverbreitung eines mir zu Ohren gekommenen Gerüchts, von welchem den Wahrheitsgehalt zu prüfen mir ohne Weiteres leider nicht möglich ist.
:-)
Ich will aber sehr gern versuchen künftig drauf zu verzichten.
die sog. "verbringungspauschale" KANN durchaus ausgeschlossen werden. urteile gibts genug für eine auszahlung. es ist halt die frage ob man wegen keinen 100€ vor gericht streiten muss.
meiner meinung nach:
hat den die kfz werkstatt überhaupt HAUSEIGENE lackiererei? wen nein (was zu 99% zutreffen wird) dann ist meiner meinung nach die versicherung schon im recht. gemacht wurde ja nix, somit sind keine verbringungskosten angefallen und selbst WEN dann hätte man das ja in einer anderen werkstatt nicht bezahlen müssen. anders siehts aus wen die werkstatt eine eigene lackiererei hat. den dann würde auf keinen fall kosten aufkommen.
Bevor ihr mir unterstellt, Tatsachen zu verdrehen oder sonstige dünne Bretter bohrt, empfehle ich nachdrücklich, dass ihr euch zu den Themen Beweislast, Beweismittel und Parteivortrag aufschlaut.
Kleiner Tipp: ein außergerichtliches Gutachten ist kein Beweismittel, sondern nur Parteivortrag, auch wenn das manche gerne anders sehen.
Mit Parteivortrag ist nichts bewiesen, sondern erstmal nur behauptet.
Beweismitel ist das Gutachten, das der gerichtlich bestellte SV im Prozess erstellt.
Wenn man ....
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Kleiner Tipp: ein außergerichtliches Gutachten ist kein Beweismittel, sondern nur Parteivortrag, auch wenn das manche gerne anders sehen.
N´Abend Hafi,
danke für den Tipp. Schon gut zu wissen, dass eine von Seiten des Versicherers eingeholte Expertise als Beweismittel nix taugt.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
die sog. "verbringungspauschale" KANN durchaus ausgeschlossen werden. urteile gibts genug für eine auszahlung. es ist halt die frage ob man wegen keinen 100€ vor gericht streiten muss.
meiner meinung nach:
hat den die kfz werkstatt überhaupt HAUSEIGENE lackiererei? wen nein (was zu 99% zutreffen wird) dann ist meiner meinung nach die versicherung schon im recht. gemacht wurde ja nix, somit sind keine verbringungskosten angefallen und selbst WEN dann hätte man das ja in einer anderen werkstatt nicht bezahlen müssen. anders siehts aus wen die werkstatt eine eigene lackiererei hat. den dann würde auf keinen fall kosten aufkommen.
Nun ja, die von der Versicherung "vorgestellte" Werkstatt dürfte ein Karosserie-Fachbetrieb zwei Orte weiter sein, der alle Qualifikationen bietet um das beschädigte Fahrzeug zu reparieren und zudem wahrscheinlich auch einen kostenlosen Hol- und Bringdienst, bzw. ein kostenloses Ersatzfahrzeug anbietet.
Das wurde vom Threaderöffner wahrscheinlich nur vergessen zu erwähnen ... vermute ich!
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Kleiner Tipp: ein außergerichtliches Gutachten ist kein Beweismittel
N´Abend Hafi,
danke für den Tipp. Schon gut zu wissen, dass eine von Seiten des Versicherers eingeholte Expertise als Beweismittel nix taugt.
Tja, wenn Du aus meiner Aussage, dass außergerichtliche Gutachten keine Beweismittel sind, ableitest, dass sie alle nix taugen, dann ist es dein gutes Recht, dieser Meinung zu sein.
Habe jetzt einen Anwalt eingeschalten u warten einfach mal ab was passiert. Und ob es sich lohnt wegen unter 100 € vor gericht zu gehen ist mir egal, man findet genug urteile zu gunsten des geschädigten von daher gehen wir zur not bis vor gericht.
Sag uns wie es ausgegangen ist