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Probleme mit Umrüster wegen schlechten lauf der Gasanlage

Themenstarteram 11. September 2008 um 15:59

Hallo. Ein bekannter von mir hat wie ich auch seinen Ford Focus ST BJ 2008 direkt vor der Erstzulassung sein Fahrzeug umgerüstet.

Nun hat er 20000km auf der Uhr und die Anlage läuft immer noch nicht Fehlerfrei. Er war schonb mindestens mehr als 5 mal deswegen beim Umrüster. Da er beruflich sehr eingeschränkt ist hat er nicht immer so viel Zeit dart jedesmal anzutanzen und angewiesen ist er auf das Fahrzeug auch.

Was hat er denn da für möglichkeiten? Kann er vom umrüster verlangen dass er die Anlage auf eigene Kosten ausbaut und sein Geld zurück bekommt ?

Wie sieht es denn Rechtlich aus.

Gabs da mal nicht sowas dass bei einem Garantiefall 3 Chancen bestehen um das Fahreug wieder ordentlich zu machen und wenn diese dann nicht erfolgreich waren dass er dann das Geld zurück verlangen kann ?

 

Schön wenn ihr mir da helfen könntet. der junge ist echt verzweifelt.

 

mfg

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10 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von BlackaZ

Hallo. Ein bekannter von mir hat wie ich auch seinen Ford Focus ST BJ 2008 direkt vor der Erstzulassung sein Fahrzeug umgerüstet.

Nun hat er 20000km auf der Uhr und die Anlage läuft immer noch nicht Fehlerfrei. Er war schonb mindestens mehr als 5 mal deswegen beim Umrüster. Da er beruflich sehr eingeschränkt ist hat er nicht immer so viel Zeit dart jedesmal anzutanzen und angewiesen ist er auf das Fahrzeug auch.

Was hat er denn da für möglichkeiten? Kann er vom umrüster verlangen dass er die Anlage auf eigene Kosten ausbaut und sein Geld zurück bekommt ?

Wie sieht es denn Rechtlich aus.

Gabs da mal nicht sowas dass bei einem Garantiefall 3 Chancen bestehen um das Fahreug wieder ordentlich zu machen und wenn diese dann nicht erfolgreich waren dass er dann das Geld zurück verlangen kann ?

 

Schön wenn ihr mir da helfen könntet. der junge ist echt verzweifelt.

 

mfg

Der Umrüster darf drei mal nachbessern, dann kann man den Vertrag wandeln. Oder dein bekannter kann ja mal vorschlagen bei der umrüstfirma, das er zu einem erfahrenerem Umrüster geht um alle srichtig einzustellen, auf rechnung des jetzigen umrüstfirma.

Wen es mit guten Worten nicht klappt, einfach mal die Verkehrs Rechtschutz bemühen und einen Anwalt bemühen.

Hallo,

ich habe die gleichen Probleme und wenn morgen beim Umrüster nichts passiert geh ich zum Anwalt und kann Dir genaueres sagen.

Gruß

Themenstarteram 11. September 2008 um 17:13

Zitat:

Original geschrieben von m.p.flasch

Zitat:

Original geschrieben von BlackaZ

Hallo. Ein bekannter von mir hat wie ich auch seinen Ford Focus ST BJ 2008 direkt vor der Erstzulassung sein Fahrzeug umgerüstet.

Nun hat er 20000km auf der Uhr und die Anlage läuft immer noch nicht Fehlerfrei. Er war schonb mindestens mehr als 5 mal deswegen beim Umrüster. Da er beruflich sehr eingeschränkt ist hat er nicht immer so viel Zeit dart jedesmal anzutanzen und angewiesen ist er auf das Fahrzeug auch.

Was hat er denn da für möglichkeiten? Kann er vom umrüster verlangen dass er die Anlage auf eigene Kosten ausbaut und sein Geld zurück bekommt ?

Wie sieht es denn Rechtlich aus.

Gabs da mal nicht sowas dass bei einem Garantiefall 3 Chancen bestehen um das Fahreug wieder ordentlich zu machen und wenn diese dann nicht erfolgreich waren dass er dann das Geld zurück verlangen kann ?

 

Schön wenn ihr mir da helfen könntet. der junge ist echt verzweifelt.

 

mfg

Der Umrüster darf drei mal nachbessern, dann kann man den Vertrag wandeln. Oder dein bekannter kann ja mal vorschlagen bei der umrüstfirma, das er zu einem erfahrenerem Umrüster geht um alle srichtig einzustellen, auf rechnung des jetzigen umrüstfirma.

Wen es mit guten Worten nicht klappt, einfach mal die Verkehrs Rechtschutz bemühen und einen Anwalt bemühen.

Wo hast du diese Informationen her ? Kann ich das irgendwo nachlesen im internet ?

Habe jetzt mal genau nachgesehen, so ist es genau richtig:

In § 437 BGB Abs. 2 steht, dass man bei Mängeln auch vom Vertrag (laut §440 BGB) zurücktreten kann.

In § 440 BGB (Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadenersatz) habe ich folgendes gelesen:

Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Aber am besten zum Anwalt, wenn der das nich in den griff bekommt, dafür sind se ja da...

Ich hatte letztes Jahr drei Monate lang Ärger mit meiner Gasanlage und habe sogar mehr wie drei Nachbesserungsversuche über mich ergehen lassen, weil die Fehlerursache angeblich immer wieder wo anders lag.

Dann habe ich per Anwalt eine Frist setzen lassen und bin nach erfolglosem Fristablauf zum passenden Importeur gefahren.

Dort wurden die Fehler behoben (war nicht billig).

 

Momentaner Stand der Dinge ist:

Meine Rechtschutz soll nochmal 1000,-€ Sicherheitsleistung an das zuständige Gericht leisten,

damit dieses einen unabhängigen Gutachter bestellt.

Dann sehen wir weiter.

 

Hätte ich keine Rechtschutz, wäre ich jetzt nicht mehr in der Lage, das Verfahren weiter zu finanzieren und müsste aufgeben.

Der von mir geforderte Schadenersatz beträgt zur Zeit etwa 3000,-€ + Zinsen.

Nicht schlecht bei einem ursprünglichen Auftragsvolumen von 1950,-€.

 

Selbst wenn ich das Geld zugesprochen bekomme, ist meine Hoffnung, etwas davon zu sehen recht gering,

da mein Ex-Umrüster früh genug dafür gesorgt hat, dass er offiziell Pleite ist.

Er macht inoffiziell aber immer noch auf dicke Hose, wie mir Freunde berichten, die ihn ein wenig im Auge behalten.

 

@blackaz,

Dein Bekannter sollte sofort zum Anwalt gehen, 20.000km ist lange genug gewartet.

Es ist aber nicht anzunehmen, das jeder Umrüster sofort pleite macht, so bald jemand ihn verklagt. Dann gäbe es keine Umrüster, die schon mehrere Jahre erfolgreich arbeiten. (Auch diese machen manchmal Fehler, sind alles nur Menschen) Da hast Du Dir echt einen sehr schlechten Umrüster ausgesucht, das tut mir echt leid für Dich.

Yes, richtig schlecht.

In der letzten Verhandlung erwähnte der Richter (Zitat):

"Gegen Sie sind ja noch weitere Vefahren anhängig."

Nahm dann den Obersten von mindestens drei-vier Ordnern in die Hand, schlug ihn auf und sagte dann:

"Hier geht es zum Beispiel um einen Motorschaden."

Da wusste ich, dass ich trotz des ganzen Ärgers tatsächlich noch halbwegs glimpflich davongekommen bin.

 

Pleite ist mein Ex-Umrüster mit Sicherheit nicht, mir fehlen zur Zeit aber noch die Beweise dafür.

Habe aber Jemanden auf ihn angesetzt, der mir was beschaffen wird.

Zitat:

Original geschrieben von schleuti

Yes, richtig schlecht.

In der letzten Verhandlung erwähnte der Richter (Zitat):

"Gegen Sie sind ja noch weitere Vefahren anhängig."

Nahm dann den Obersten von mindestens drei-vier Ordnern in die Hand, schlug ihn auf und sagte dann:

"Hier geht es zum Beispiel um einen Motorschaden."

Da wusste ich, dass ich trotz des ganzen Ärgers tatsächlich noch halbwegs glimpflich davongekommen bin.

Pleite ist mein Ex-Umrüster mit Sicherheit nicht, mir fehlen zur Zeit aber noch die Beweise dafür.

Habe aber Jemanden auf ihn angesetzt, der mir was beschaffen wird.

Ist auch bestimmt anzunehmen, das die Firma kurze Zeit später unter einem Namen der Frau oder Bruder oder sonst was wieder aufmacht.

Ist schon längst passiert, inklusive Standortwechsel.

Zitat:

Original geschrieben von schleuti

Ist schon längst passiert, inklusive Standortwechsel.

Das gemeine daran ist, das das sogar legal ist. Gibt halt zu viele Schlupflöcher für Verbrecher.

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