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Probefahrten bezahlen

Themenstarteram 2. Juli 2007 um 19:51

Falls ein Mod mal eine Umfrage daraus machen könnte wäre das perfekt.

zum Thema:

Wie ist es aus eurer Sicht möglich bzw vorstellbar für Probefahrten über einen gewissen Zeitraum (Wochenende z.B.) einen gewissen Unkosten Betrag zu zahlen oder aus Verkäufersicht zu erheben!?

Bevor ich weiter ins Detail gehe, interessieren mich ganz unbefangen eure Meinungen dazu.

11 Antworten

Ausm Bauch raus ohne groß nachzudenken:

 

Wenn ein Kaufinteresse da ist, dann sollte es auch kein Problem sein, die Karre mal über Nacht zu bekommen.

Ist kein Kaufinteresse da, dann darf eine längere (!) Probefahrt auch Geld kosten. Eine 1-Stunden-Probefahrt sollte meiner Meinung nach aber kostenfrei bleiben.

Das Problem ist halt, dass man einem Interessenten nicht ansieht, ob er das Auto ganz oder nur mal für 2-3 Tage mag... Aber man könnte ja bspw. den Betrag einfach mit dem Kaufpreis verrechnen, falls ein Kauf zustandekommt.

Schwieriger ist es, die Höhe des Betrages festzusetzen - auf der einen Seite sollte er so niedrig wie möglich sein, um potentielle Kunden nicht von vorneherein abzuschrecken, auf der anderen wird der Service garantiert als Mietwagenservice missbraucht, wenn's zu billig ist. "Oh, ein T5 für 10€/Tag - da zahl' ich bei Sixt mehr . Und nagelneu isser auch noch!"

Gruß

Ralle

Zitat:

Original geschrieben von rallediebuerste

... um potentielle Kunden nicht von vorneherein abzuschrecken, auf der anderen wird der Service garantiert als Mietwagenservice missbraucht, wenn's zu billig ist. "Oh, ein T5 für 10€/Tag - da zahl' ich bei Sixt mehr . Und nagelneu isser auch noch!"

Gruß

Ralle

So siehts wohl aus. Leider haben wir in unserer Gesellschaft in allen Schichten immer mehr "Sozialschmarotzer", die dann so schlau sind, alles mögliche für sich (aus)zunutzen.

Also, wenn ich Autoverkäufer wäre, würde ich pauschal keines meiner Fahrzeuge länger als eine Stunde raus geben. Weder für Geld noch für gute Worte.

Andererseits könnten Autovermieter Autoverkäufer, die das tun, wegen Geschäftsschädigung verklagen.

Gruß,

Mario

Zitat:

Original geschrieben von MC.Lux

Andererseits könnten Autovermieter Autoverkäufer, die das tun, wegen Geschäftsschädigung verklagen.

Klaro, und die Bahn verklagt jetzt alle Autohersteller wegen dem selbigen Umstand :D

BTT - bei mehrtägigen Ausleihen einfach ein Entgeld der Summe X verlangen, dass dann bei Abschluss eines Kaufvertrages wieder gutgeschrieben wird.

am 3. Juli 2007 um 14:21

bevor meine eltern sich einen wagen gekauft haben, habe sie mehr als 8 probefahrten mit verschiedenen modellen gemacht, gekauft wurde aber dann ein gebraucher.

es ist schwer zu sagen wo das schmarozen anfängt, und wo es aufhört. kler hatten meine eltern ein kaufinteresse, sie waren auf keine marke festgelegt, aber im grunde schauten die ersten 7 dann dumm aus der wäsche.

ach ja. probefahren dauerten nicht mehr als 2 stunden, und mit jedem fahrzeug wurde die gleiche strecke gefahren, um stärken und schwächen zu erkennen.

ich denke wenn mann eine probefahrt macht, und am ende feststellt das das auto doch nicht gekauft wird, sollte man wenigstens so fair sein und ein wenig zutanken (halt das was man verfahren hat) auch wenn man darauf nicht hingewiesen wird. ich denke das gehört zum guten umgang dazu.

Zitat:

Original geschrieben von 944er

Klaro, und die Bahn verklagt jetzt alle Autohersteller wegen dem selbigen Umstand :D

...

:D:D

 

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

... sollte man wenigstens so fair sein und ein wenig zutanken (halt das was man verfahren hat) auch wenn man darauf nicht hingewiesen wird. ich denke das gehört zum guten umgang dazu.

Zu schön um wahr zu sein. Aber ich denke, das wäre bei einigen Zeitgenossen zu viel verlangt.

Ich denke auch, eine Stude oder zwei für eine Probefahrt sollten durchaus reichen. Wozu die Karre über Nacht behalten, wenn man damit keinen Umzug machen möchte? Damit man sieht, wie sich der Wagen so vor der eigenen Haustüre oder in der heimischen Garage macht?!

Sowas würde mir schon meine Bescheidenheit verbieten. ;)

Gruß,

Mario

Bezahlen für eine Probefahrt? Nein!

Wie gesagt, Probefahrt. Ich könnte jeden Händler verstehen wenn er sich die "Probefahrt" ab dem 20. km bezahlen lässt - beispielsweise mit 30 Cent/km.

Aber dieses vorgetäuschte Kaufinteresse gibt es wahrscheinlich eh nur bei ausgefallenen Fahrzeugen. Wenn jemand einen Vorführwagen "missbrauchen" will, dann nimmt er doch nicht den Golf mit 80 PS, sondern wird nach einem GTI fragen:)

am 4. Juli 2007 um 16:45

Neuwagen: Als ich mit 23 meine erste Probefahrt hatte, bestand der Verkäufer darauf, mitzufahren (Dauer ca. 60min), dafür ohne Nachtanken. Seitdem ich das Fzg. kaufte und auch meine Eltern zu dieser Marke gebracht habe, bietet mir der damalige Verkäufer gelegentlich Probefahrten an (bis 10-18:00Uhr, max. 250km, mit Nachtanken), zur "Markenbindung". Manchmal bedarf es eben auch etwas Zeit, sich an ein neues Fahrzeug zu gewöhnen. Selbst nach meinem Markenwechsel 2005 sollte einer Probefahrt in diesem Hause nichts entgegenstehen, da man mich sicherlich gern als Kunde zurückgewinnt. Vertrauen spielt halt auch eine Rolle.

Eine Gebühr für Fzg.-Reinigung und Nachtankpauschale von max. 20EUR für ein 2-stündige Probefahrt, die ggf. auch beim nächsten Kauf verrechnet wird, wäre mir das Kennenlernen bestimmter Modelle wert. Allerdings würde es beim nächsten Neukauf die Anzahl der in Erwägung gezogenen Modelle reduzieren. Übers WE erscheint mir auch ein entsprechender Mietpreis akzeptabel.

Gebrauchtwagen: Ohne kostenfreie Probefahrt (nat. nicht übers WE) sinkt mein Kaufinteresse auf 0.

am 7. Juli 2007 um 11:09

1-2 Stunden Probefahrt müssen ohne Bezahlung und nachtanken drin sein. Dafür sind die Vorführmodelle da und dafür werde ich bestimmt nichts bezahlen. Einen Wagen, den ich mal einen ganzen Tag hatte, habe ich danach natürlich aufgetankt, das Benzin hätte ich mit meinem Wagen schließlich auch verfahren.

Wenn ich ein Auto kaufe, will ich das beste für mich finden und dazu muß ich auch 10 verschiedene ausprobieren. Daß dann 9 Händler leer ausgehen gehört zu deren Berufsrisiko.

Marcel

ich hab mir den neuen volvo C30 mit 145 PS ausgeliehen um zu sehen wie der so geht... ich musste Sprit selber zahlen. bei diesem Verkäufer werde ich kein Auto kaufen. Volvo/Ford Autohaus in Rutesheim

Zitat:

Original geschrieben von Ravedigger

... bei diesem Verkäufer werde ich kein Auto kaufen. ...

womöglich hatte er dies schon vorher gewußt/geahnt. ;)

Gruß,

Mario

am 17. Juli 2007 um 0:08

Ich kann mir zwar vorstellen dass sich paar Leute mit unehrlichen Interessen ein Auto ausleihen, genauso wie es paar falsch eingeschätzten verwehrt wird...

Aber Mitleid?

Nein, sicher nicht.

Die haben eine Marge von 25%, nicht anders beim Teileverkauf und nehmen fast 80€ pro Arbeitsstunde bei Reparaturen und es sind keine Nobelpreisträger die die Schrauben festdrehen...

Übrigens ja, eine Probefahrt sollte in 2 Stunden gegessen sein, zwar stimmt das Argument nicht dass man es nicht Nachts weiter Probe-fährt, insoweit, da man es am Morgen der restlichen 2 Tage doch noch weiter fährt ;) aber trotzdem reichen wohl 2 Stunden.

Übrigens die Unsitte Termine (hauptsächlich soweit wie in einer Woche und später, also nicht morgen) für Probefahrten zu vergeben sind schon lustig. Was denkt der Verkäufer denn? Dass ich 2 Wochen einer Probefahrt quasi nachlaufe durch unnötiges Warten? Das Auto steht da, ein Ausweis kann er noch haben und dafür gibt es in 5 Min ein Schlüssel, ansonsten ist es gegessen und die haben schon viel Glück wenn ich ein grosses Interesse am Modell/Marke habe und es noch einmal beim anderen Händler probiere (der ist dann sowieso fürs Leben gegessen), ansonsten kann es bei mir und ich bin nicht der einzige der trotzig ist, gut sein dass der Kauf der Modells an sich schon damit meinerseits ausgeschlossen wurde.

Naja manche leben halt noch von Stammkunden den sie schon seit 50 Jahren Misst andrehten, aber ich würde es nicht riskieren und mich nur auf die verlassen.

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