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Privatverkauf

Hallo
Nach einem Monat ruft mich der Käufer (privat) an und berichtet, dass er die Steuerkette wechseln muss. Die Kette wurde vor paar Jahren gewechselt was mach ich jetzt. Es gab einen Vertrag und sagte ihm dass sie gewechselt wurde was auch die Wahrheit ist!!
War bei 120/130 t km das Auto hat jetzt 200t
Was kommt auf mich zu ?

12 Antworten

Was für ein Kaufvertrag war es denn?

Den Vertrag hab ich vom Netz

Ich hab meinen Vertrag immer aus dem Drucker. Ist also von HP?!

Wenn das ein Vertrag ist, wie man ihn beim ADAC findet oder den großen Portalen, dann kommt da nichts auf dich zu. Eine arglistige Täuschung oder grobe Fahrlässigkeit wirst du nicht begangen haben, so hoffe ich doch.

Kann er von mir verlangen dass ich das Auto zurück nehme und ihm das Geld zurück gebe

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Nein.

In dem Vertrag steht ja praktisch, gekauft wie gesehen. Du hast keine Gewährleistungspflicht, wie ein Händler.

Du hast ja den Wechsel machen lassen und den Köufer nicht irgendwie getäuscht.

Hast du ne KFZ Rechtsschutz oder bist du ADAC Mitglied? Dann könntest dich kostenlos anwaltlich beraten lassen.

Du bist ja kein gewerblicher Händler.

Habe beim ADAC eine Rechtsschutzversicherung

Zitat:@Steven4880 schrieb am 3. Mai 2025 um 23:24:27 Uhr:

Nein.In dem Vertrag steht ja praktisch, gekauft wie gesehen. Du hast keine Gewährleistungspflicht, wie ein Händler.Du hast ja den Wechsel machen lassen und den Köufer nicht irgendwie getäuscht.Hast du ne KFZ Rechtsschutz oder bist du ADAC Mitglied? Dann könntest dich kostenlos anwaltlich beraten lassen.Du bist ja kein gewerblicher Händler.

Bitte nichts durcheinander bringen...

Jeder Verkauf in Deutschland unterliegt der Gewährleistung. Bei privaten verkäufen kann sie ausgeschlossen werden. Tut man das nicht rechtskonform, dann gilt auch bei privaten verkäufen die Gewährleistung.

Der Text "gekauft wie gesehen" allein reicht dafür nicht aus.

Wenn der TE uns mal genau den verwendeten Vordruck nennen würde, dann kann man genaueres sagen.

Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, dann braucht man keine Angst zu haben, dass weiteres passiert. Am besten ist es oft, erst gar nicht zu reagieren. Maximal kann man dem Käufer klar machen, dass man freiwillig nichts zahlen wird und eine Rechtsschutz hat.

Grüße

Steini

Ich bringe Nix durcheinander.

Er schrieb dass er einen Vertrag aus dem Netz hat. Dann gehe ich einfach mal davon aus dass es ein standard Vertrag für den Privatverkauf ist. Und da steht der Ausschluss drin. Gibt’s ja bei Mobile.de oder dem ADAC…

Wir können aber auch auf den nächsten 20 Seiten jede Art von möglichen Verträgen durchkauen.

Meistens ist die einfachste Antwort die Richtige.

der Ausschluss steht drinnen !!
Wäre vill besser abzuwarten was der Käufer macht , wenn er mich weiter belästigt, einen Anwalt zu kontaktieren ?

Wenn er dich belästigt, blockiere die Nummer.

Vielleicht sollte sich der Käufer anwaltlich beraten lassen. ;

Der Anwalt wird ihm dann schon erklären was in dem Vertrag steht. Und du hattest ja ohnehin keine bösen Absichten.

Wenn du dir Sorgen um Folgen machst, dann ruf doch beim ADAC an, und lass dich beraten. Die sagen dir das dann, und dann hast es aus sicherer Quelle.

Zudem in einem Monat viel passieren kann.
Du weisst nicht, was der Käufer mit der Kiste angestellt hat.
Def. Steuerkette hört man beim Kauf - nach einem Monat . . . . 🙄

Wie andere schon geschrieben haben, Füße stillhalten und abwarten...

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