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PKW Kauf: Garantie im Kaufvertrag vereinbart, jedoch nie geleistet.

Themenstarteram 9. März 2021 um 14:14

Hi,

das ist zwar eher rechtlich, und weniger Auto bezogen, aber ich frag hier dennoch mal, vielleicht kennt sich einer aus.

Also, erworben wurde ein PKW.

Im Kaufvertrag ist vermerkt, dass eine PKW Gebrauchtwagengarantie mitverkauft wird.

Diese wurde nie vom Gebrauchtwagenhändler abgeschlossen.

Mündliche Rücksprache führt zum Angebot die Kosten für die Garantie zurückzuerstatten.

Dies ist auch (seit 1 Jahr) nicht geschehen.

Frage:

Was kann der Käufer tun?

Lässt sich argumentieren, dass der Kaufvertrag ohne Garantie nicht zum Vertragsabschluss geführt hätte?

Falls nicht, wie kann diese nicht erbrachte Leistung als finanzielle Rückforderung abgebildet werden?

Kenn sich jemand aus?

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15 Antworten

Zitat:

@Driepa schrieb am 9. März 2021 um 15:14:14 Uhr:

Mündliche Rücksprache führt zum Angebot die Kosten für die Garantie zurückzuerstatten.

Dies ist auch (seit 1 Jahr) nicht geschehen.

Wurde dem Verkäufer hier keine Frist für die Rückerstattung gesetzt?

Woher weißt du das das sie nicht abgeschlossen wurde? Gebraucht wurde sie ja nicht wie es scheint oder?

Was wurde denn mal mündlich als Erstattung angeboten?

Ob du nach so langer Zeit noch eine Rückabwicklung mit Ausgleich gelten machen kannst halte ich mal für fragwürdig.

Wenn nicht abgeschlossen wurde, was ich jetzt mal annehme, ist dir ja nur ein Schaden in Höhe dieser Versicherungsleistung entstanden. Den kannst du eventl. geltend machen. Zu bedenken gebe ich allerdings das das sehr schwammig ist da so eine Garantie meist nur 1 Jahr läuft und dies ja schon um ist, somit ist dir da nicht mal ein Schaden entstanden. Oder wolltest du in der Garantiezeit ein Garantiemangel geltend machen?

Zitat:

@Driepa schrieb am 9. März 2021 um 15:14:14 Uhr:

Im Kaufvertrag ist vermerkt, dass eine PKW Gebrauchtwagengarantie mitverkauft wird.

Wurden die Garantiebedingungen bei der Fahrzeugübergabe mit ausgehändigt?

Zitat:

@Driepa schrieb am 9. März 2021 um 15:14:14 Uhr:

..., erworben wurde ein PKW.

Im Kaufvertrag ist vermerkt, dass eine PKW Gebrauchtwagengarantie mitverkauft wird.

mit welchem Garantieumfang?

THEORETISCH könnte der Händler sich ja darauf beschränkt haben, einen 5-jährigen Jungwagen 1 Jahr lang gegen Durchrostungen zu versichern?

(und seinem Schwager, der diese Garantie kraft Notiz auf einem Bierdeckel übernimmt, dafür wegen des minimalsten Risikos 10 Cent zahlen)

Zitat:

@Driepa schrieb am 9. März 2021 um 15:14:14 Uhr:

Lässt sich argumentieren, dass der Kaufvertrag ohne Garantie nicht zum Vertragsabschluss geführt hätte?

Nein, denn diese Argumentation wäre angesichts der Tatenlosigkeit über einen Zeitraum von 1 (!) Jahr nicht nachvollziehbar.

Gibt es jemanden, dem so eine 1-jährige Garantie schon mal genützt hat?

Gibt auch diverse überteuerte Versicherungen mit sogar 2-3 Jahren Garantie, bei denen dann tausend Ausschlusskriterien bestehen!...

Bringt das was?

Zitat:

@divad_de schrieb am 9. März 2021 um 16:30:19 Uhr:

... so eine 1-jährige Garantie ...

Bringt das was?

ja:

dem Händler bringt das Entlastung von seinen Gewährleistungskosten ... und der Kunde zahlt dafür extra ...

Es ist aber nicht so, daß eine Gebrauchtwagen-Garantie die gesetzliche Gewährleistung komplett aushebelt.

Bei meiner Frau hat es einen kaputtgefrohrenen Motor im Fiat 127.gegeben, den die Zusatzversicherung ohne murren bezahlt hat

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 9. März 2021 um 17:07:18 Uhr:

Es ist aber nicht so, daß eine Gebrauchtwagen-Garantie die gesetzliche Gewährleistung komplett aushebelt.

Korrekt

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 9. März 2021 um 17:07:18 Uhr:

Es ist aber nicht so, daß eine Gebrauchtwagen-Garantie die gesetzliche Gewährleistung komplett aushebelt.

natürlich nicht

es bleibt nur das Delta zwischen Theorie und Praxis:

WENN sich der Kunde schon eine Garantie hat aufschwatzen lassen:

dann wird der Händler als erstes versuchen, die Reparatur eines Gewährleistungsfalls der Garantieversicherung "reinzudrücken"

und zweitens sehr unwillig sein, ersatzweise oder weitere Gewährleistung auf eigene Kosten zu übernehmen ...

--> der Stress bei Inanspruchnahme der Gewährleistung ist wohl vorprogrammiert ;)

Die Garantie kommt dann gut zum Zuge wenn die 6 Monate Gewähr um sind und der Händler aus der Beweislast raus ist.

Dann lassen sich versicherte Schäden gut abhandeln.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 9. März 2021 um 17:07:18 Uhr:

Es ist aber nicht so, daß eine Gebrauchtwagen-Garantie die gesetzliche Gewährleistung komplett aushebelt.

Genau, eher ergänzend und nicht reduzierend.

Es wurde über Garantie gesprochen, es ist ja nicht gesagt worden, daß eine Versicherung die Garantie abdeckt. Eine Garantie kann auch der Verkäufer gewähren. Er hat sich dann das Risiko bezahlen lassen.

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