Pflichten bei Leasingrückgabe
Hallo,
ich habe einen gewerblichen Leasingvertrag. Dieser läuft am 22.09.24 aus. Er ist dann 36 Monate gelaufen.
In meinem Vertrag steht nichts spezielles bei Rückgabe, nur das übliche, von wegen verkehrssicher und so.
Jetzt meine Frage, die erste HU ist in 10/20 fällig, ist es meine Pflicht den zu machen?
Ebenso eine Inspektion ist fällig nach km Leistung, habe ich nicht erreicht, oder 36 Monate, die sind dann am 31.09.2024 zu Ende. Muss ich die also noch machen?
Danke Grüße Domi
19 Antworten
Hast Du schon mal mit dem Händler gesprochen? Er ist zwar nicht der Leasinggeber, aber er kann Dir die weitere Vorgehensweise aufzeigen. Kommt das Folgeauto auch vom selben Händler? Dann hat er sicher noch ein wenig Spielraum und berechnet die Inspektion nicht mehr oder nur zum Teil.
Also bei VW wäre es z.B Inspektion bei Abgabe kleiner 1000km oder im Abgabemonat. Es wäre also bei einer Abgabe im Oktober völlig egal ob die am 10 oder 22 fällig ist, bezahlt wird sie immer durch dich.
Zur Frage zählt KM oder Datum: Auch ganz einfach, dass was zuerst eintritt
Hmmm, das mit der Selbstreflektion ... :-) Was hat Euch denn die Verkäuferin damals für einen Quatsch erzählt? Aber auch so ein Servicepaket entbindet einen doch nicht, die vertraglichen Pflichten zu erfüllen?
Das Paket würde sich nicht rechnen.
Nein, aber ich müsste jetzt nicht noch 1200 Euro bezahlen
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Da ich nicht alle Konditionen & Rahmenparameter kenne, mag ich ich das nicht beurteilen, aber so ein bisschen habe ich doch verstärkt das Gefühl, das Ihr Euch über die Gesamtkosten des Fahrzeugs keine Gedanken gemacht habt.