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Personenbeförderung

Themenstarteram 24. Juni 2018 um 18:05

Hallo,

für nicht gewerbliche Nutzung bis zu 9 Personen braucht man ja keinen Personenbeförderungschein. Wie sieht es aus wenn man 16 Personen fahren will?

In diesem Fall geht es um Schülerbeförderung die von der Gemeinde unentgeltlich gemacht wird.

Danke für die Antworten.

8 Antworten

Da wirst du meines Wissens nach den D1 Führerschein machen müssen, da der B nur bis 9 Personen einschließlich Fahrer zugelassen ist.

Selbst, wenn du nur bis 9 Personen fahren würdest, müsstest du den Personenbeförderungsschein machen.

Ich hab vor kurzem genau diesen Schein gemacht, deshalb bin ich da im Thema:

Also der sog. Kleine Personenbeförderungsschein berechtigt zum gewerblichen Transport von bis zu 8 Personen (+ man selbst als Fahrer) aslso eine 9 Sitzer. Allerdings ist der ohne sog. Ortskenntnisnachweis und ohne extra 1. Hilfe Kurs. Das wäre dann ein Taxischein. gwerblich heißt auch ehrenemtlich z.B. einen Bürgerbus.

Für Behinderte und Schüler gibt dazu es Sonderregelungen, da kommt man um den Taxischein nicht drumherum.

Die Anzahl der Personen ist zusätzlich durch den Führerschein begrenzt. Ein Fahrzeug mit dem mehr wie 9 Personen befördet werden können ist kein PKW mehr. Also braucht man den Busführerschein(Klasse D). dafür braucht man dann aber auch zusätzlich den "Großen" Personenbeförderungsschein. Das mit den 16 Personen ist so, glaub ich garnicht mehr geregelt. Entweder Klein bis 8 Pasagiere oder Groß =unbegrenzt.

Der Kleine schein kostet übrigens alles in allem zwischen 150€ und 200€

Zitat:

@cologne1949@arc schrieb am 24. Juni 2018 um 20:05:03 Uhr:

Hallo,

für nicht gewerbliche Nutzung bis zu 9 Personen braucht man ja keinen Personenbeförderungschein. Wie sieht es aus wenn man 16 Personen fahren will?

In diesem Fall geht es um Schülerbeförderung die von der Gemeinde unentgeltlich gemacht wird.

Danke für die Antworten.

Bei gewerblicher Personenbeförderung brauchst du immer also ab einer Person einen sogenannten personenbeförderungsschein

Sonst dürfte ja jeder Taxi fahren.

Zitat:

@worti32 schrieb am 25. Juni 2018 um 06:00:55 Uhr:

Zitat:

@cologne1949@arc schrieb am 24. Juni 2018 um 20:05:03 Uhr:

Hallo,

für nicht gewerbliche Nutzung bis zu 9 Personen braucht man ja keinen Personenbeförderungschein. Wie sieht es aus wenn man 16 Personen fahren will?

In diesem Fall geht es um Schülerbeförderung die von der Gemeinde unentgeltlich gemacht wird.

Danke für die Antworten.

Bei gewerblicher Personenbeförderung brauchst du immer also ab einer Person einen sogenannten personenbeförderungsschein

Sonst dürfte ja jeder Taxi fahren.

Und bei Taxi kommt da noch der sog. Ortskenntnisnachweis und der 1. Hilfe Nachweis dazu. Aber z.B. sog. Funkmietwagen (können auch VW-Busse sein) kann man mit dem "normalen" Schein fahren. Ein Bürgerbus der max. 9 Plätze hat wird zwar ehrenamtlich gefahren (unentgeltlich für den Fahrer) aber auch hierfür ist der Schein unbedingt nötig.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 24. Juni 2018 um 22:54:38 Uhr:

Die Anzahl der Personen ist zusätzlich durch den Führerschein begrenzt. Ein Fahrzeug mit dem mehr wie 9 Personen befördet werden können ist kein PKW mehr. Also braucht man den Busführerschein(Klasse D). dafür braucht man dann aber auch zusätzlich den "Großen" Personenbeförderungsschein.

Umgekehrt wird ein Schuh draus:

Wer die Klasse D1 oder D hat braucht keinen zusätzlichen Personenbeförderungsschein (es sei denn, will ein Taxi fahren oder einen Mietwagen in einem Ort mit mindestens 50.000 Einwohnern).

Da für ein Fahrzeug mit 16 Sitzplätzen in jedem Fall ein "Bus-Führerschein" benötigt wird, stellt sich also die Frage nach dem P-Schein für den Schülerverkehr nicht.

Ansonsten gilt: Die Beförderung mit Kraftfahrzeugen durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht ist nach §1 Nummer 4 Buchstabe d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freigestellt.

Wenn also die Beförderung mit einem PKW (auch: Kleinbus, also 9-Sitzer) erfolgen würde, würde kein P-Schein benötigt. In diesem Fall wäre aber zu beachten, dass diese Verwendung des Fahrzeugs der Zulassungsstelle unter Vorlage des Fahrzeugscheins anzuzeigen wäre (siehe §13 (2) Nr. 2 FZV) mit der Folge, dass das Fahrzeug jährlich zur HU müsste (siehe Anlage VIII Nummer 2.1.2.2 StVZO) und dass, wenn es sich um ein Fahrzeug mit mehr als 6 Plätzen (einschließlich Fahrer!) handelt, diese HU nicht nur nach §29 StVZO sondern auch nach den Regeln des §41 BOKraft erfolgen müsste (siehe §1(2) BOKraft).

Zitat:

@StephanRE schrieb am 25. Juni 2018 um 20:00:42 Uhr:

Aber z.B. sog. Funkmietwagen (können auch VW-Busse sein) kann man mit dem "normalen" Schein fahren.

Für Mietwagen (also die, die man mit Fahrer mietet) braucht man auch den P-Schein.

Ausgenommen sind nur Inhaber der Klasse D1 oder D, wenn der Ort des Betriebssitzes weniger als 50.000 Einwohner hat.

Siehe §48 (1) und (2) FeV.

Was man tun bzw. vorlegen muss um die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (ugs. P-Schein) zu bekommen bzw. zu behalten, steht dann dort in Absatz 4 bzw. 5.

Zitat:

@hk_do schrieb am 25. Juni 2018 um 22:19:10 Uhr:

Zitat:

@StephanRE schrieb am 25. Juni 2018 um 20:00:42 Uhr:

Aber z.B. sog. Funkmietwagen (können auch VW-Busse sein) kann man mit dem "normalen" Schein fahren.

Für Mietwagen (also die, die man mit Fahrer mietet) braucht man auch den P-Schein.

Ausgenommen sind nur Inhaber der Klasse D1 oder D, wenn der Ort des Betriebssitzes weniger als 50.000 Einwohner hat.

Siehe §48 (1) und (2) FeV.

Was man tun bzw. vorlegen muss um die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (ugs. P-Schein) zu bekommen bzw. zu behalten, steht dann dort in Absatz 4 bzw. 5.

Das meinte ich mit dem "normalen" Schein. Der P-Schein OHNE Ortskenntnisnachweis.

Ja, die Ortskunde für Mietwagen (und für Krankenkraftwagen) ist irgendwann in den letzten 10 Jahren weggefallen. Die Einschränkung in Absatz 2 Nummer 5 auf Orte von weniger als 50.000 EW ist insofern nicht mehr so ganz nachvollziehbar...

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