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Parkscheibe mit 15-Minuten-Unterteilung

Hallo,

gerade noch schnell in der Tanke eine Parkscheibe gekauft - um dann am Parkplatz festzustellen, dass sie eine 15-Minuten-Unterteilung hat. Zuerst habe ich gedacht häh? das war doch immer auf halbe Stunden vorzustellen. Und die StVO meint das auch.

Warum aber werden denn überhaupt Parkscheiben mit 15-Minuten-Unterteilung verkauft? Wer sich vom 15-Minuten-Strich verleiten läßt, bekommt unter Umständen ein Bußgeld....

mfg, pgs

Beste Antwort im Thema

Es gibt einen Unterschied zwischen deutschen und österreichischen Parkuhren. Bei den österr. ist zwingend die Viertelstundenteilung vorgeschrieben, es darf auch nur auf die nächste Viertelstunde vorgestellt werden.

Parkscheiben

LG robert

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Zitat:

Original geschrieben von pgs-hd


Warum aber werden denn überhaupt Parkscheiben mit 15-Minuten-Unterteilung verkauft? Wer sich vom 15-Minuten-Strich verleiten läßt, bekommt unter Umständen ein Bußgeld....

Scheint was neues zu sein. Es tauchen immer mehr schilder auf, wo man nur 15 Minuten parken darf. Auf dem selben Parkflächen durfte man noch vor wenigen Monaten 30 Minuten parken. 😕😕😕😕

Zitat:

Original geschrieben von MvM



Zitat:

Original geschrieben von pgs-hd


Warum aber werden denn überhaupt Parkscheiben mit 15-Minuten-Unterteilung verkauft? Wer sich vom 15-Minuten-Strich verleiten läßt, bekommt unter Umständen ein Bußgeld....
Scheint was neues zu sein. Es tauchen immer mehr schilder auf, wo man nur 15 Minuten parken darf. Auf dem selben Parkflächen durfte man noch vor wenigen Monaten 30 Minuten parken. 😕😕😕😕

Und selbst wenn ... die ("amtlich erlaubte"😉 Parkscheibe funktioniert nun mal in 30-Minuten-Schritten.

Lass das Schild ruhig "nur" 15 Minuten erlauben. Wenn du z. B. um 15:01 dort parkst und die Parkscheibe erlaubter Weise auf 15:30 stellst ("... die Parkscheibe ist auf die der Ankunftszeit folgenden halben Stunde zu stellen ..."😉 - kannst du also folglich bis 15:45 dort stehen bleiben, ergo machst du aus 15 Minuten dann 44 Minuten. 🙂

Sind Parkscheiben mit 15-Minuten-Unterteilung eigentlich "zugelassen"? Gibt ja auch einen Thread irgendwo in den Tiefen dieses Forums, wo es um Größe und Farbe der Parkscheibe geht. Könnte mir also gut vorstellen, dass auch der Aufbau der "Zeitanzeige" genormt ist.

Ich habe man bei unseren Fuhrpark nachgefragt. Im Straßenverkehr sind die "neuen" 15Minuten Parkschilder nicht zulässig. Auf Privatgrundstücken können die aufgestellt werden. Eine Parkscheibe mit 15 Minuten Unterteilung, ist nicht bekannt.

Noch nie gesehen. Aber warum sollte man sich sowas zulegen? Schiesst man sich doch höchstens ein Eigentor mit.Gesetzlich ist erlaubt auf die nächste halbe Stunde zu stellen, unterteilung 30min. Mit der neuen Einteilung schränkt man sich nur selbst ein.

Zitat:

Original geschrieben von John-Mac-Dee


Noch nie gesehen. Aber warum sollte man sich sowas zulegen? [...]

Weil man schnell eine braucht und sich an der nächstbesten Tanke eine kauft.

mfg, pgs

Es gibt einen Unterschied zwischen deutschen und österreichischen Parkuhren. Bei den österr. ist zwingend die Viertelstundenteilung vorgeschrieben, es darf auch nur auf die nächste Viertelstunde vorgestellt werden.

Parkscheiben

LG robert

Das mag ja alles sein.
Wir sind aber in D und die Frage ist schon berechtigt, warum man sich eine Parkscheibe kaufen sollte, die einen mehr begrenzt, als gesetzlich vonnöten ist.

Zumal:
Das Design und die Funktion der Parkscheibe in D ist vorgeschrieben (wie ein Verkehrsschild).
Die gesetzl. Vorgabe zur Teilung ist halbstündlich.
Größe, Farbe etc., alles vorgegeben.
Daher haben schon Leute Tickets gesammelt, die ihr Auto faktisch ordnungsgemäß mit einer pinkfarbenen Parkscheibe abgestellt haben - die ist regulär ungültig, wie immer man darüber auch denken mag.
Ich finde zwar auch etwas engstirnig, wenn ansonsten der Parkende keine Vorteile durch ein abweichendes Design hat (z.B. nur volle Stundenteilung), aber, tja, that´s life.

Die Ösis sind also mal wieder schuld. Klasse.

Hast du die besagte Parkscheibe etwa in Grenznähe gekauft? 😰

Das würde Einiges erklären...😉

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Hast du die besagte Parkscheibe etwa in Grenznähe gekauft? 😰

Das würde Einiges erklären...😉

Nein, in Heidelberg.

mfg, pgs

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz


Das mag ja alles sein.
Wir sind aber in D und die Frage ist schon berechtigt, warum man sich eine Parkscheibe kaufen sollte, die einen mehr begrenzt, als gesetzlich vonnöten ist.

Zumal:
Das Design und die Funktion der Parkscheibe in D ist vorgeschrieben (wie ein Verkehrsschild).
Die gesetzl. Vorgabe zur Teilung ist halbstündlich.
Größe, Farbe etc., alles vorgegeben.
Daher haben schon Leute Tickets gesammelt, die ihr Auto faktisch ordnungsgemäß mit einer pinkfarbenen Parkscheibe abgestellt haben - die ist regulär ungültig, wie immer man darüber auch denken mag.
Ich finde zwar auch etwas engstirnig, wenn ansonsten der Parkende keine Vorteile durch ein abweichendes Design hat (z.B. nur volle Stundenteilung), aber, tja, that´s life.

Ist eine Parkscheibe die für Deutschland und Österreich hergestellt wurde. 😁

Zitat:

Original geschrieben von pgs-hd


Wer sich vom 15-Minuten-Strich verleiten läßt, bekommt unter Umständen ein Bußgeld....

Zitat:

Original geschrieben von John-Mac-Dee


Mit der neuen Einteilung schränkt man sich nur selbst ein.

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz


...warum man sich eine Parkscheibe kaufen sollte, die einen mehr begrenzt, als gesetzlich vonnöten...

Na da bin ich ja mal auf die Erklärung gespannt...

Würde versuchen, die Parkscheibe zurückzugeben, da sie nicht dem amtlichen Vorgaben entspricht.
Es gingen in der Vergangenheit verschiedene Kommunen durch die Presse. Diese hatten ihre Ordnungsorgane dazu angehalten, die Verwendung von nicht normgerechten PS als OWi zu ahnden.

Den Vogel hatte Kassel abgeschossen, die einer Autofahrerin eine OWi aufgedrückt hatten, für eine PS welche die Stadt selbst im Rahmen der Musiktage verteilt hatte ...

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