ForumWohnmobile & Wohnwagen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Parkflächenmarkierung + Überschreiten

Parkflächenmarkierung + Überschreiten

Themenstarteram 23. August 2009 um 20:28

So liebe Freunde, es gibt mal wieder nen Grund hier zu schreiben

 

Wir haben unseren Wohnwagen wie immer gegenüber von unserem Haus geparkt, ihn ausgeladen und innerhalb von 8 Tagen zu seinem Unterstellplatz gebracht. In der Zwischenzeit waren jedoch die Frauen da, die ihr Geld auf der Straße - meistens am Bordstein - verdienen ;)

sprich die Politessen.

 

nun wird uns vorgeworfen, wir hätten mit unserem Wohnwagen die Parkfllächenmarkierung überschritten, weswegen wir in den nächsten Tagen eine schriftliche Anhörung mit Verwarnungsgeld zugestellt bekommen.

 

Fakt ist, dass wir zwei Parkplätze in Anspruch genommen haben, weil der Wohnwagen dort nicht anders unterzustellen ist, ohne dass er in Straße ragt.

Die Tatort liegt in einem verkehrsberuhigten Bereich Zeichen 325, die Fahrbahn ist rot gepflastert, die "Parkmöglichkeiten" blau. Um dort die einzelnen Parktaschen anzudeuten sind dort rote Steine quasi als Linie eingepflastert. Die Parktaschen sind im 90 Grad Winkel zur Fahrbahn.

Wir haben unseren Wohnwagen schräg auf zwei Parkplätze gestellt, da sonst die Deichesl gut und gerne 2m in die Straße ragt. Autos und LKWs würden jedoch noch vorbeikommen.

 

Meine 1 Frage ist daher nun, stellen diese roten Steine eine Parkflächen,arkierung im Sinne der StVo dar, ich kann dazu nix finden.

2. soll ich jetzt demnächst meinen Wohnwagen in die Straße ragen lassen? oder muss ich tatsächlich meinen Wohnwagen gut 500m weiter wegparken? Was meint ihr?

13 Antworten

zu deinen Fragen:

zu 1) stell doch mal ein Foto hier ein, dann ist die Situation besser zu beurteilen.

zu 2) folgendes habe ich im Netz gefunden: "auf markierten Parkflächen dürfen Wohnanhänger, die größer sind als die durch die Parkflächenmarkierung bezeichneten Räume, nicht abgestellt werden, denn die Parkflächenmarkierungslinien sind bußgeldbewehrte Vorschriftszeichen (vgl. § 41 Abs. 3 Ziff. 7 StVO)."... scheinbar darf der Wohnwagen wirklich nicht über die Markierungen ragen. Also auf den Marktplatz oder auf einen anderen Stellplatz, auch wenn dieser 500m entfernt ist

Themenstarteram 23. August 2009 um 21:26

das hab ich auch gefunden, stellt sich nur die Frage ob damit die weißen linien gemeint sind, oder eben auch diese drei roten Steine, denn dann sind die janz schnell ausgebuddelt :D

 

frag mich nur, obs ein nachbar war, denn das ordnungsamt kommt hier eigentlich nicht durch. Hab da auch jemanden in Verdacht.

am 24. August 2009 um 6:20

Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

vgl. § 41 Abs. 3 Ziff. 7 StVO

Die StVO §41 verlangt im ersten Satz generell weiße Markierungen (die üblichen Parkstreifen). Allerdings macht sie auf "gekennzeichneten" Parkplätzen für Parkmarkierungen eine Ausnahme und lässt "einfachere Markierung" zu. Da wird ein Richter wohl zu sagen, dass solche "einfacheren Markierungen" ausreichend sind, wenn sie ein durchschnittlich begabter Mensch als solche erkennen kann und sie damit ihren Zweck erfüllen.

Also löhnen und und das nächste Mal nicht satte 8 Tage zum Packen benötigen - dann klappt es sicher auch mit dem Nachbarn, der sich über ein paar Stunden einige Male im Jahr sicher nicht aufregt.

Gruß situ

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

vgl. § 41 Abs. 3 Ziff. 7 StVO

Die StVO §41 verlangt im ersten Satz generell weiße Markierungen (die üblichen Parkstreifen). Allerdings macht sie auf "gekennzeichneten" Parkplätzen für Parkmarkierungen eine Ausnahme und lässt "einfachere Markierung" zu. Da wird ein Richter wohl zu sagen, dass solche "einfacheren Markierungen" ausreichend sind, wenn sie ein durchschnittlich begabter Mensch als solche erkennen kann und sie damit ihren Zweck erfüllen.

Also löhnen und und das nächste Mal nicht satte 8 Tage zum Packen benötigen - dann klappt es sicher auch mit dem Nachbarn, der sich über ein paar Stunden einige Male im Jahr sicher nicht aufregt.

Gruß situ

Gut, zumal man ja als Anwohner einen Einblick dafür erlangen könnte, wofür die farbigen Steinchen eingelassen sind.

Aber nochmal zur Praxis des TE: Es ist ihm wohl kaum oder unnötigerweise zuzumuten, dass er aufgrund der Markierungen zukünftig sein Urlaubsgepäck über 500m zum Caravan transportiert.

Fragen:

1. Wie lange dürfte er denn parken um seine Urlaubsvorbereitungen abzuschließen?

2. Bestünde nicht die Möglichkeit, beim OA eine Erlaubnis zu bekommen, seinen WW ein bis dreimal pro Jahr dort über Nacht, quasi 48h zu parken, um das Ding zu packen.

3. Apropos packen: Bestünde für den TE, schon alleine aus sportlichen Gründen, die Parktat zu bestreiten?

Damit müsste dann doch ein Zeuge (mglw. der Nachbar) Butter bei die Fische geben und man ist sich somit bekannt?!

am 24. August 2009 um 9:22

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

Zitat:

Original geschrieben von situ

 

 

Die StVO §41 verlangt im ersten Satz generell weiße Markierungen (die üblichen Parkstreifen). Allerdings macht sie auf "gekennzeichneten" Parkplätzen für Parkmarkierungen eine Ausnahme und lässt "einfachere Markierung" zu. Da wird ein Richter wohl zu sagen, dass solche "einfacheren Markierungen" ausreichend sind, wenn sie ein durchschnittlich begabter Mensch als solche erkennen kann und sie damit ihren Zweck erfüllen.

Also löhnen und und das nächste Mal nicht satte 8 Tage zum Packen benötigen - dann klappt es sicher auch mit dem Nachbarn, der sich über ein paar Stunden einige Male im Jahr sicher nicht aufregt.

Gruß situ

Gut, zumal man ja als Anwohner einen Einblick dafür erlangen könnte, wofür die farbigen Steinchen eingelassen sind.

Aber nochmal zur Praxis des TE: Es ist ihm wohl kaum oder unnötigerweise zuzumuten, dass er aufgrund der Markierungen zukünftig sein Urlaubsgepäck über 500m zum Caravan transportiert.

Fragen:

1. Wie lange dürfte er denn parken um seine Urlaubsvorbereitungen abzuschließen?

2. Bestünde nicht die Möglichkeit, beim OA eine Erlaubnis zu bekommen, seinen WW ein bis dreimal pro Jahr dort über Nacht, quasi 48h zu parken, um das Ding zu packen.

3. Apropos packen: Bestünde für den TE, schon alleine aus sportlichen Gründen, die Parktat zu bestreiten?

Damit müsste dann doch ein Zeuge (mglw. der Nachbar) Butter bei die Fische geben und man ist sich somit bekannt?!

Falsch!

Denn die Ordnungsbehörde die vor Ort war benennt ihren Mitarbeiter als Zeuge.

Könnte ja auch sein das ein Anonymus war der sich gemeldet hat.

Zitat:

Original geschrieben von renn-harry

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

 

 

Falsch!

Denn die Ordnungsbehörde die vor Ort war benennt ihren Mitarbeiter als Zeuge.

Könnte ja auch sein das ein Anonymus war der sich gemeldet hat.

Schade! Darum würde aber die Erlaubnisvariante mit bem OA immer attraktiver.

BTW; War der `Zeuge´ vom OA tatsächlich vor Ort, oder hat er bloß aufgenommen, was ihm vorgetragen wurde? (Frage an TE)

Themenstarteram 24. August 2009 um 9:49

parken dürfte ich dort 14 Tage ohne das Dingen einen Zentimeter zu bewegen, wenn ich eben diese Markierungen einhalten würde, was ja wegen der Länge nicht geht. Um die 10 Euro gehts mir eigentlich auch weniger, die das kosten wird. Nur weiß ich eben nicht, wie bzw. wo ich den Wohnwagen sonst für die Zeit hinstellen soll. Und 500m laufen wollt ich auch nicht - sind aber laut Fahrradtacho auch nur 430m :(

andere parken da drei Autos, weil ihre zwei Garagen mit Tischtennisplatten belegt sind - das ganze Jahr. Der stand auch nur 8 Tage da, weil der zwischenzeitlich noch in die Werkstatt musste. Aber 6 mal im Jahr steht der da für max. 5 Tage.

Weiß jemand was zu dieser Sondergenehmigung bzw. zu diesem Zumutbar mit den Metern?

 

 

Kann ich dir nicht sagen, ob da sone Bordsteintante da war - sorry

am 24. August 2009 um 9:57

Mach doch mal ein Foto von der Situation vor Ort und geh doch einfach mal beim Ordnungsamt vorbei.

Und dann sagst du denen freundlich dass der Wohnwagen da nur parkt weil du den für den Urlaub beladen musst. Es muss auch ein Kabel dran um die Batterien aufzuladen, den Kühlschrank runterzukühlen usw, das geht leider nicht in 30Min. Du willst ja niemand behindern.

Dann frag sie freundlich wie sie das sehen und ob sie dir vielleicht einen alternativvorschlag machen können wie du verkehrsgerecht parken kannst.

Wenn der Ordnungsamtsleiter das genauso sieht wie du storniert er den Zettel und sagt dir vielleicht sogar zu dass du künftig wieder da parken darfst.

Zitat:

Original geschrieben von DjLaWienen

 

Weiß jemand was zu dieser Sondergenehmigung bzw. zu diesem Zumutbar mit den Metern?

 

Kann ich dir nicht sagen, ob da sone Bordsteintante da war - sorry

Geh doch mal zum OA und rede dort mit allem Verständnis und bitte dort um Hilfe.

Vielleicht hilft es, wenn Du erklärst, dass 20 cm (Einhaltung eines Parkplatzes) nix nutzen würden, weil Du ja den WW eben über diese zeit (verkehrssicherheitstechnisch richtig) beladen musst und das geht halt nicht am zeitlichen Stück sondern nur mit Organisation und mit viel Köpfchen (Lademeisterei) weil Du nicht den Verkehr und die Familie gefährden willst, da bist Du halt sehr genau.

am 24. August 2009 um 12:40

Wie ist den die Parksituation bei euch? Gäbe es aus Parkplatz gründen berechtigte Beschwerden? gibt es jemanden der normal regelmäßig auf einem der beiden Parkplätze steht?

Wenn die Parksituation regelmäßig knapp ist, würde ich eine Beschwerde verstehen, und sagen, dass du den Wohnwagen auf die 430m entfernte stelle parkst, und zum beladen, oder für einen Tag dann auf dem Parkplatz stellst.

Für weitere Tipps fehlen uns hier einfach die örtlichen Gegebenheiten, um zu beurteilen, was es für Möglichkeiten gäbe... Vielleicht eine Parkgelegenheit auf dem eigenen Grundstück, oder in der Einfahrt?

Wie ist es denn wenn man einen Anhänger am Zugfahrzeug hat, und dann als Gespann genau 2 Parklücken braucht? ist das denn erlaubt, auch wenn der Wohnwagen in die Parkfläche des eigenen Autos ragt?

Oder wie ist es mit "normalen" Autos? normale Parklücken sind ja für gewöhnlich 4,5-5m lang (natürlich + Überhang vorne und hinten) Wäre es hier Fahrzeugen die länger sind (4,6m oder 5,1m) nicht erlaubt zu parken? oder auch in der Breite, die Parkplätze sind ja meist 1,8m oder so Breit. Wenn ein Auto jetzt Breiter ist, darf es da nicht Parken??? Ich habe bisher Parkplatz Markierungen immer nur als diese angesehen, das sie als Parkfläche dient, und nicht aussagt, das das Fahrzeug nicht über diese hinausragen darf.

Im Notfall erkundige dich, wie lange dein Fahrzeug dort für ein Knöllchen stehen darf, und betrachte die Knöllchen als Parkgebühr. bei 10€ sollte es ja vertretbar sein, wenn es nur 3-4 mal im Jahr ist....

Themenstarteram 24. August 2009 um 19:49

ich mach morgen mal ne Skizze. Also Autos stehen da gewöhnlich unser Zugwagen, der ausser im Urlaub nicht bewegt wird, und ab und an steht da noch meiner daneben. Also ändert sich eigentlich nix an der Parksituation, ausser, dass mit dem Wohnwagen insgesamt 1 Platz weniger zur Verfügung steht.

 

Nein leider darf auch als Gespann nicht über die Parkflächenmarkierung geparkt werden. Nunja, unser Volvo V70 - Länge 4,70 passt gerade in die Lücke - sie sollte also 5m lang sein. Unser Wohnwagen ist innenmaß 4,60 kommt also bestimmt auf 6m Länge, würde also 1m in die Fahrbahn ragen, darf ja auch nicht.

 

Wenns bei den 10 Euro bleiben würde gut, aber das ist ja nur einmal. Unseren Wohnwagen müssen wir zum Abholen anmelden, denn in der Scheune müssen dann erst noch ein paar Träcker raus

am 25. August 2009 um 7:48

Ich weiß ja nicht, wie viel platz nach hinten hin wäre. eventuell kann man den Wohnwagen ja auch beidseitig ein wenig überstehen lassen, dann fällt es möglicherweise nicht so stark auf, und stört vielleicht auch keinen. Aber auf jedenfall sollte die Deichsel deutlich kenntlich gemacht werden, nicht das da nachher was passiert,... soll ja schon mal vorkommen, das die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls steigt je mehr sich jemand daran stört... Guck mal in die Pappiere, wie lang der Wohnwagen genau ist, wenn er vorne und hinten etwas übersteht, beschwert sich vermutlich auch keiner mehr, weil ja nur ein Parkplatz blockiert wird... so ein diagonal aufgestellter Wohnwagen ist ja nicht gerade unauffällig...

Themenstarteram 26. August 2009 um 19:30

nach hinten ist kein Platz mehr, leider, da ist nämlich ne Hecke, heute ist das Parkticket für 10 Euro gekommen, werden mal oben vorgeschlagenes Statement zum Widerspruch beifügen und mal abwarten, was die Bußgeldstelle dazu schreibt.

Deine Antwort
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Parkflächenmarkierung + Überschreiten