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Papiere AHK

Themenstarteram 6. Mai 2009 um 14:04

Hallo! Ich brauche Papiere für eine Anhängerkupplung für einen Chevy s10 Pickup ´91. Der Hersteller ist HMT in Bremen. Da hab ich schon angerufen, aber 500€ nur für ein Gutachten sind mir eindeutig zu viel.... Hat jemand so was? Der Typ ist 2011200. Oder weiss jemand, wie ich den Haken sonst eingetragen bekomme???

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15 Antworten
Themenstarteram 8. Mai 2009 um 17:53

Keiner eine Idee, was ich machen könnte??

Irgend jemand vlt ne ahk an einem s10 eingetragen??

Evtl. auch per PN:D

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PS:und bitte kein erneutes Geblubber von Blubber Box :o!

 

Schau doch mal auf das Typenschild. Wenn du da eine E-irgendwas Nummer drauf hast, dann brauchst du das Ding nicht eintragen lassen. Allerdings ist es Pflicht die Papiere mitzuführen. Aber mich hat da noch nie einer nach gefragt. Weder bei Verkehrskontrollen, noch bei der HU.

Sonst könnte es einfacher und billiger sein eine neue oder eine gebrauchte mit Papieren auf Ebay zu schießen. Versuchs mal bei Rameder. Ich hatte eine abnehmbare AHK an meinem Winterauto. Nur die einsteckbare Kugel mit Aufnahme fehlte. Für das Geld was das Ding als Ersatzteil kosten sollte, hätte ich mir zwei starre AHK kaufen können.

Themenstarteram 9. Mai 2009 um 17:41

Danke für die Antwort! Da steht der Typ, ein "D-Wert 14,6KN" und die Stützlast 120Kg drauf. Und ne eingeschlagene Nummer, die wohl zum Gutachten passen muss. Hersteller ist HMT, wobei ich die AHK als Alko-Ahk gekauft habe..... Von denen ist wohl nur ein Stützlastaufkleber, schade, die hätten mir ein Gutachten für 9€ zugeschickt, hatte ich vor dem Kauf gefragt. HMT stellt sich quer, die machen jetzt keine AHK mehr, und Gutachten eben nur für 500€, ne Frechheit!!!!!

am 5. Oktober 2009 um 5:55

HMT hatte diese AHK mit Einzelgutachten- nie mit EG- Prüfnummer.-

wende Dich an den Hersteller Beeken- Fahrzeugteile GmbH, (www.ahk-preisbrecher.de) die können Dir behilflich sein-

Man kann AHK auch per Einzelabnahme eitragen lassen. Bei meinem Suburban ist es so, kam ca. 21,-€ und ich hab die originale AHK (mit deutschem Kugelkopf natürlich) eingetragen mit 3 to AHL.

Themenstarteram 8. Oktober 2009 um 15:09

Und du hattest für die AHK keine Papiere?

Zitat:

Original geschrieben von frank-knut

Und du hattest für die AHK keine Papiere?

NEIN - sie war nur angebaut und alle nötigen Zahlen sind doch eingeschlagen. Mehr brauchte ich nicht.

Nach dem Import hatten wir sie nur als Rangierkupplung eintragen lassen. Damit durfte ich aber nicht draußen mit Anhänger fahren. Wenn ich überlege, daß ich deshalb noch nie kontrolliert wurde, frag ich mich, warum ich sie überhaupt eintragen ließ.

Lass die mal einen Tüv Prüfer anschauen ob er sie dir einträgt.

 

Typ. Stützlast und D-Wert (zur berechnng der Anhängelast) ist vorhanden, mehr braucht es eigentlich auch nicht damit man sie eintragen kann.

am 9. Oktober 2009 um 12:19

ein D- Wert spiegelt doch eigentlich die Festigkeit und die Materialgebung der AHK wieder- diesen D- Wert gibt es in der USA aber nicht-

es mag jemanden beim Tüv geben, der dies mal aus Unkenntnis auf seine Kappe nimmt...aber wie lange ist der wohl noch dort beschäftigt- ? ...also schnell beeilen, wenn noch ein Gutachten benötigt wird..ha ha..- dann können die bundesweiten speziellen Testzentren für Materialfestigkeit ja bald dichtmachen...

wenn ich an meine Nebelschlussleuchte am Van nachdenke..wie lange die nach der EG Nummer gesucht haben...und darauf gepocht haben- ohne geprüft geht nix.- bei 3 tüv- niederlassungen-

und dann soll es so einfach mit dem sicherheitsrelevanten Teil gehen...wo soll das gehen, ich hätte auch noch ein paar Änderungen die ich nachgetragen haben möchte-..Tritt, Bullfänger- und Seitenleuchten-

Ich glaub du verstehst es nicht ganz.

 

Hier geht es nicht um eine Anhängerkupplung aus Amerika ohne irgendwelche Daten.

 

 

Er hat eine Anhängerkupplung die in Deutschland gebaut wurde und die in Deutschland angeschraubt wurde. Entsprechend hat er auch ein Typenschild auf dem der Typ, die Stützlast und der D-Wert eingeschlagen sind, geprüft wurde das alles also schonmal. Die gleichen Daten stehen auch auf allen Anhängekupplungen die man im Handel kaufen kann.

 

Die frage ist nur wo die Typenschilder drann sind. Am Anbaubock oder am angeschraubten Kugelkopf

Der Anbaubock kommt von HMT und die Kugelkopfkupplung warscheinlich von Alko. Haben beide Typenschilder ist das eintragen ohne Papiere eigentlich kein Problem, von Alko würde ich sie mir evtl noch schicken lassen. 

 

Oder was für entsprechende Daten hättest du den sonst gerne?

 

Also, zum Tüv fahren, einen Prüfer freundlich fragen ob er sich das mal anschauen kann, wenn ihm die Daten lagen kann er sie eintragen und evtl findet der Prüfer sogar ein Gutachten in seinen Unterlagen, mit viel Glück hat er sogar noch was auf seinem PC. Evtl. sagt der Prüfer er macht es so nicht, evtl sagt er auch da er keine Unterlagen hat das du hier oder da noch zusätzliche Verstärkungsplatten in den Rahmen einsetzen musst, oder andere Schrauben zu befestigung, das liegt dann im ermessen des Prüfers.

 

 

am 9. Oktober 2009 um 14:34

hmt hat die Dinger über Dekra prüfen lassen..irgendwo in den neuen Bundesländern...Typenschild ist ziemlich unrelevant, es ist die seinerzeit vergebene Prüfnummer darauf eingeschlagen..eine Schlüsselnummer der Dekra...nicht Tüv....und über die Prüfnummer lässt sich im Regelfall auch immer (mit etwas betteln) bei der Dekra ne Zweitschrift ergattern- dort ist dann auch der errechnete/ geprüfte D- Wert ersichtlich...Kugelkopf müsste mit EG- Prüfnummer sein..also eh problemlos..

Also- damit hier niemand was falsch versteht - ich hab die originale amerikanische AHK mit Bock, aber einem deutschen Kugelkopf von Ackerschiene. Eine ABE oder Gutachten hatte ich ausschließlich für den Kugelkopf, den ich von Rameder habe. Für die AHK selbst sind keine Papiere vorhanden, keine D-Nummer, keine E-Nummer oder sonst was. Die Amis haben im Bock nur verschiedene Zahlen eingemeißelt, aus denen man die Stütz- und Anhängelast schließen kann, mehr nicht. Das hat zum Eintragen gereicht, was ja bei einer massiven amerikanischen AHK normal sein dürfte.

Stubenfliege - Du solltest eventuell mal nachdenken, bevor Du hier irgendwelchen Quatsch schreibst. Unsere Prüfer tragen letztendlich auch nur das ein, was jeder andere Prüfer bei Euch ebenfalls eintragen kann, es gibt doch in Deutschland einheitliche Regelungen diesbezüglich, dachte ich. Mein Prüfer hat meine AHK in 2006 eingetragen nach Rückversicherung bei seinem Regionalchef und ist immer noch Prüfer. Sonst noch Fragen???

am 15. Oktober 2009 um 19:28

Zitat:

Original geschrieben von kellypit

Also- damit hier niemand was falsch versteht - ich hab die originale amerikanische AHK mit Bock, aber einem deutschen Kugelkopf von Ackerschiene. Eine ABE oder Gutachten hatte ich ausschließlich für den Kugelkopf, den ich von Rameder habe. Für die AHK selbst sind keine Papiere vorhanden, keine D-Nummer, keine E-Nummer oder sonst was. Die Amis haben im Bock nur verschiedene Zahlen eingemeißelt, aus denen man die Stütz- und Anhängelast schließen kann, mehr nicht. Das hat zum Eintragen gereicht, was ja bei einer massiven amerikanischen AHK normal sein dürfte.

Stubenfliege - Du solltest eventuell mal nachdenken, bevor Du hier irgendwelchen Quatsch schreibst. Unsere Prüfer tragen letztendlich auch nur das ein, was jeder andere Prüfer bei Euch ebenfalls eintragen kann, es gibt doch in Deutschland einheitliche Regelungen diesbezüglich, dachte ich. Mein Prüfer hat meine AHK in 2006 eingetragen nach Rückversicherung bei seinem Regionalchef und ist immer noch Prüfer. Sonst noch Fragen???

Lieber kellypit -

danke für das Nachdenken- aber bitte tobe Dich im Sandkasten aus-

so einen Blödsinn mit Ackerschiene Traktor...glaubt wirklich kein Mitteleuropäer mit zumindest zu 30% durhblutetem Gehirn-..

du solltest hier nicht Leuten Ratschläge auf den Weg geben, welche unverantwortlich sind-

nur weil dein leichtsinniger Prüfer Dir einen Gefallen getan hat-

Diese Prüfer haben die Richtlinien vom Kraftfahrtbundesamt auszuführen- und sich an bestehende Gesetze zu halten-

Deine Schilderungen, wenn Sie denn tatsächlich zutreffen sollten- sind mehr als unverantwortlich-- (ich kann nur raten, bei einer TÜV/ Dekrastation des Vertrauens anzufragen- die beraten eigentlich sehr

kompetent...es sei denn er fragt bei seinem Regionalchef, das sollte einem zu denken geben...dann ist der vermutlich Lokführer und kein Tüv/ Dekra- Prüfer-

hoffentlich fangen die den Herrn bald wieder ein...

... ich möchte die Reste später nicht mit meinem gelben Fahrzeug mit Rundumlicht einsammeln müssen...

a.) wurde bei Deiner AHK auch nachgetragen, dass diese nicht für Heckträger und Antschlingerkupplungen verwendet werden kann ? oder wurde dies auch vergessen ?

 

b.) eine Kugel von der Traktor- Ackerschiene, wie Du schreibst... sind schon lustige Leute bei Euch..

wenn ich mal in der Gegend bin, rauche ich auch etwas von Eurem Zeug...

 

 

Stubenfliege: mit dem geistigen Horizont einer sich bückenden Ameise sollte man hier keine Beiträge schreiben.

Erkundige Dich lieber erst, bevor Du solchen geistigen Dünnschiß absonderst wie im letzten Beitrag.

Bei Rameder gibt es nun mal (gab es zumindest vor ein paar Jahren) Kugelköpfe zum Nachrüsten mit der Bezeichnung "Ackerschiene", was aber nicht besagt, daß diese Kugelköpfe ausschließlich für Schlepper und Traktoren hergestellt werden. Bei uns werden alle bestehenden Richtlinien des Kraftfahrtbundesamtes eingehalten, da in meinem Bekanntenkreis, der sich auf mehrere Bezirke / Landkreise erstreckt, einige Leute die Kugelköpfe von Rameder verbaut und abgenommen / eingetragen bekommen haben.

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