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Pace Car Blitzer

Vauxhall
Themenstarteram 22. Juli 2003 um 8:24

Hallo zusammen,

bin gerade bei ebay über diese Pace Car Blitzer gestolpert. Was haltet ihr denn von diesen Dingern?? Hat die einer von euch verbaut?? Vorallem wo habt ihr die eingebaut??

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17 Antworten
am 22. Juli 2003 um 8:33

Moin Meister :)

Die Teile darfst Du im öffentlichen Straßenverkehr nicht eingebaut haben oder verwenden, sondern nur zu Showzwecken auf öffentlichem Gelände !

Du meinst sicher die Strobos, die kommen meines Wissens nach ANSTELLE der H4 oder H1 Birnen rein !

Für hinten gibts auch noch so lustige Dingers mit Glasfiberleitungen, die sind ebenso verboten laut StVo !

Gruß,

Sven

am 22. Juli 2003 um 8:49

Es gibt auch welche, diene eigene Fassung haben, allerdings muss man dafür von hinten den Scheinwerfer aufbohren und die da reinstecken!

Sieht zwar schon ganz nett aus, ist aber wie schon gesagt total illegal und deshalb nicht mein Ding!!

am 22. Juli 2003 um 9:10

Also ich hab die Dinger in meinem Corsa.

Erst hatte ich sie vorne in den Scheinwerfern drin, was aber beim Cors nicht so der Hit ist, weil wenn man sie über´s Standlicht schaltet, sind se immer an, weil beim Corsa das Licht so geschalten ist, dass wenn man das Abblend oder Fernlicht anhat, die Standlichter immer mit anbleiben.

Und jetzt hab ich sie mir oben in die Innenbeleuchtung eingebaut. Ist schon geil, aber auch nur, wenns so richtig dunkel ist.

Ich habe das Stroboskoplicht mit einem Kippschalter und Regler.

Wollte es auch erst in den Scheinwerfer machen...hatte aber keine Lust mit aufbohren usw.

Habe das jetzt im Fußraum (mit den Alufußmatten sieht das richtig gut aus)!

Schöne Grüße

Corsagirl 83

Seit dem 01.05.2003 gilt eine verschärfte Rechtslage betreffend derartige unzulässige lichttechnische Ausstattungen: Da diese nicht eintragungsfähig sind, wird grundsätzlich davon ausgegangen, daß durch die Montage die Betriebserlaubnis erloschen ist. Werden daher bei einer Kontrolle derartige Installationen festgestellt, so ist das betreffende Fahrzeug an Ort und Stelle stillzulegen, mit allen entsprechenden Konsequenzen für Fahrer UND Halter desselben.

Spaßverderber

Zitat:

Erst hatte ich sie vorne in den Scheinwerfern drin, was aber beim Cors nicht so der Hit ist, weil wenn man sie über´s Standlicht schaltet, sind se immer an, weil beim Corsa das Licht so geschalten ist, dass wenn man das Abblend oder Fernlicht anhat, die Standlichter immer mit anbleiben.

Ist auch gut so....

STVZO § 51. Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1.000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.

Gruß

PS. Ich halte solch einen Proll-Lichtermist für absolut lächerlich.

Wie geht Ihr denn ab?

 

Der Gesetzgeber blablubbla

Der Staat nimmt deine Stuern, auch KFZ, der Staat kasiert 2/3 vom Benzinpreis, du sollst 10€ pro Quartal beim Arzt lassen obwohl dir so oder so schon 14% für die Krankenkasse abgezogen werden!

Jetzt wollen sie auch noch die Autobahnen privatisieren wie in Italien.

Bitte, ich schehre mich mitlerweile einen Dreck um Gesetzte, zumindest um solche. Den der Staat hat genausoviel interesse an uns.

Aber ein wenig haben sie hier schon recht:

Bitte die Dinger nicht aif Straßen und vor allem nicht auf Autobahnen benutzen. Steht ihr aber vor der Disco oder Tanke oder Bürger King so kann man auf unseren Gesetzgeber doch echt scheißen!

am 15. Januar 2004 um 19:32

Ich finde die Typen krass die dennoch weiter machen.

Jeden morgen 2 Autos mit Blauen Spritzdüsen (ach wie cool)

Hier und da abends Blaue UBB

In der gegend fahren auch welche mit diesen komischen Blitzern rum.

Sind meistens die türeken die alte mercedes fahren, tiefergelegt und schwarze rückleuchten. Die dinger sind scheiße. Würd keine 3€ für den Kinderkram ausgeben. Das ist wirklich für andere Fahrer irritierend.

Re: Wie geht Ihr denn ab?

 

Zitat:

Original geschrieben von LuckyB80

Steht ihr aber vor der Disco oder Tanke oder Bürger King so kann man auf unseren Gesetzgeber doch echt scheißen!

Öffentlich zugängliche Parkplätze (z.B. vor Diskotheken und Schnellrestaurants) und Tankstellen gelten auch als öffentlicher Verkehrsraum. Daher dürfen auch dort illegale Beleuchtungseinrichtungen nicht in Betrieb genommen werden.

Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis bereits durch die Montage dieser Leuchteinrichtungen. Und im übrigen muß der Fahrer ja auch irgendwie zu den Parkplätzen kommen, also über öffentliche Straßen. Und mit Sicherheit aus eigener Kraft und nicht auf 'nem Anhänger....;)....

am 15. Januar 2004 um 20:07

Alles was spaß macht ist in diesen Land verboten und das was verboten werden soll ist erlaubt.

Wenn man ein Kind entführt und in den kofferraum sperrt und mit blauen neonröhren im fußraum nach hause fährt bekommt man ein jahr gefängnis wegem dem kind und 70€ strafe 5 Punkte in flensburg und 3 jahre führerscheinentzug.

Ok ist etwas zu krass aber soweit wird es doch kommen.

Die Autotreffen finden jetzt immer einen tag früher statt damit alles wieder einbauen muss.

die essener motorshow wird auch um 2 tage verlängert da alle austeller die lichter einbauen müssen.

Sonalng wir aber noch licht im tacho haben können wir froh sein.

Zitat:

Original geschrieben von Skaarj

Alles was spaß macht ist in diesen Land verboten...

Im Falle der Außenbeleuchtung eines KFZ haben die geltenden Regelungen allerdings voll und ganz ihre Berechtigung, weil alle Außenleuchten eine bestimmte Signalwirkung auf andere Verkehrsteilnehmer ausüben, und da haben so manche vom Besitzer montierte und wenig durchdachte Show-Beleuchtungen schon Irritationen mit üblen Folgen hervorgerufen.

jetzt ma ohne scheiss: übertreiben tun die bullen bei uns schon, aber des ist ja wohl für unser Land normal..

=)

Aber spätestens wenn die Innenbeleuchtung in der Scheibe den Fahrer blendet, die Wischerdüsenbeleuchtung ihm ins Gesicht scheint, das blaue Frontlicht zwar blau strahlt aber nur 5meter weit , die UBB andere Verkehrsteilnehmer total irritiert und der STROBO (das iss ja wohl der abschuss!!) wohl andere dazu bringt in den acker zu fahren iss schluss mit lustig!!

PS: und auch bei einem Crash ist alles beleuchtet wenn die mit 5KW beleuchtete Heckablage einem um die Ohren fliegt

:-) net falsch verstehen, iss halt meine meinung wo man schluss machen sollte!

ich finds ja auch cool, aber viel zu viele haben es während der fahrt an und gefährden damit potentiell andere Autofahrer!!

Zitat:

Original geschrieben von Voolean

...aber viel zu viele haben es während der fahrt an und gefährden damit potentiell andere Autofahrer!!

...und genau die waren der Grund, warum die Gesetzeslage so rigoros ausgelegt wurde...

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