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Nutzungsausfall

Themenstarteram 6. Dezember 2018 um 19:53

Hallo,

ich habe einigen Fragen zum Nutzungsausfall bzw. allgemein zu einem unverschuldeten Unfall.

Der Unfall war am 21.09.2018 -> Gutachten kam am 28.09 bei mir an.

Der Gutachter war leider von der Versicherung bestellt (klar jetzt weiß ich, dass ich nächstes mal einen eigenen nehme ... war aber bei einer anderen Versicherung angestellt laut email-Adresse/Visitenkarte) und der WBW zu niedrig um ein gleichwertiges Auto zu bekommen :(

Auto ist aber schon lange abgeholt. Da lässt sich nichts mehr dran ändern, ich war selbst nicht da in der Zeit.

Im Gutachten werden mir 10 Tage eingeräumt um ein neues Fahrzeug zu finden. Ich habe jetzt Ende Novemeber ein passendes gefunden.

Jetzt meine Fragen:

Was darf bzw muss ich schwärzen, wenn ich den Kaufvertrag zur Verischerung schicke ?

Daten von der Verkäuferin auf jeden Fall. Wie ist es mit dem Kaufpreis ? Der war niedriger als der WBW, aber ich muss ja etwas für Reparaturen zurücklegen bei einem unbekannten Auto.

Wenn mir die Summe nicht passt, darf ich dann immer noch zum Anwalt oder gibt es eine Frist ab der die gegnerische Versicherung nicht mehr dafür zahlen muss ? Als Student will ich keine unnötigen Kosten aber natürlich das was mir zusteht.

Mein Auto war über 10 Jahre alt -> daher wohl nur die niedrigste Stufe nach Sanden-Danner, da 2 mal runtergestuft wird ? Die komplette Tabelle kann ich auf google nicht so schnell finden.

Bekomme ich die Zeit bis zum Gutachten plus die 10 Tage oder nur 10 Tage Nutzungsausfall ?

Gibt es sonst was zu beachten ? Will keine sinnlosen Fehler mehr machen. Beim Schaden haben sie aber schnell und ohne Probleme gezahlt (nur halt leider zu wenig)

Vielen Dank schon mal :)

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10 Antworten
Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 0:31

achja Auto war "fahrbereit aber nicht verkehrssicher"

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 0:38

Letzte Frage: Wie sieht es mit den Kosten für Abmeldung des alten Autos und Anmeldung des neuen Autos aus ?

Wäre ein Anwalt wohl doch sinnvoll, da man hier ja einiges vergessen kann ?

Hallo. Meines Wissens sind max.14 Tage Nutzungsausfall üblich.

Das hat auch der von MIR bestellte unabhängige Gutachter in 2 Unfällen von 2013 und 2017 für mich ins Gutachten geschrieben.

(Konnte ich nicht, bzw.nicht voll geltend machen , da fiktiv abgerechnet, bzw.WTS und selbst repariert.)

Hier scheint schon der 1.Leim zu sein auf den Dich der von der gegnerischen Vers. beauftragte SV geführt hat.

 

Die Anmeldekosten und sonstigen Auslagen werden mit einer 25.- Pauschale erstattet.

 

Was den Kaufvertrag angeht, bin ich überfragt.

Ob ich da überhaupt etwas schwärzen würde oder sollte bin ich unsicher.

Wenn ausser Deinen Daten quasi nichts zu lesen wäre, würde ich als Versicherer daß nicht als KV anerkennen.

Die Personalien des Verkäufers sollten doch m.M.nach lesbar sein, sonst kannst ja gleich irgendwas selbstgemachtes denen schicken.

Ob Du mehr oder weniger für dein Ersatz Auto gezahlt hast interessiert doch auch nicht. Das ist Deine Privatsache.

 

EDIT: mir fällt grad ein: bei meinem 2017er Crash hätte der Gegner Vers. eine Kopie der ZB 1 oder 2 des neuen Gebrauchten genügt als Nachweis daß ich ein Ersatzfzg.angeschafft gehabt hätte.

AnmeldeDatum muss halt entsprechend NACH dem Unfalldatum liegen.

(Falls Du das Ersatzauto 8 Tage nach dem Crash gekauft hast, kriegst natürlich auch nur max.8 Tage Nutzungsausfall.)

Schick doch bloss sowas oder frag telef.ob das denen genügt!

 

Anwalt steht Dir immer frei, bei klarer Unschuld am Unfall deinerseits zahlt den auch die Gegnerische V., aber bei dem verbliebenen Kleinkram wirst du wohl keinen finden, der das gerne macht.

Hättest sofort nehmen müssen.

Nimm dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der kümmert sich darum, dass deine Ansprüche vollständig geltend gemacht werden.

Es stimmt nicht, dass die Kostenpauschale von ca. 25,- € auch die Kosten für die Fahrzeugabmeldung und Fahrzeuganmeldung sowie die Kosten für die Kennzeichen beinhaltet.

Vielmehr kannst du diese Kosten abrechnen.

Ich würde den Nutzungsausfall für den Zeitraum vom Unfalltag bis 10 Tage nach Kenntnis des Gutachtens fordern.

Soweit Mehrwertsteuer angefallen ist, kannst du die auf Nachweis, bis zur Höhe lt. Gutachten erstattet bekommen.

Daher würde ich den Kaufpreis nicht schwärzen.

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 17:49

Vielen Dank schon mal für die Antworten :)

Dann schaue ich Montag mal ob sich ein Anwalt dafür findet. Bei dem relativ geringen Streitwert wird es natürlich nicht ganz einfach. Für mich ist es aber trotzdem eine Summe bei der es sich lohnt mir die Arbeit zu machen.

aber wofür neukauf bei VS melden?

Ich hatte 3 unverschuldete Unfälle gehabt und nie ein neukauf gemeldet. Nur wenn du beschädigste Auto verkaufst, soll Preis noch Höhe als abgerechnete restwert sein , sonst wird abgezogen.

Den Neukauf muss er nachweisen um den Nutzungsausfall zu bekommen. Einen Mietwagen hat er ja nicht bekommen/genommen.

Und das Auto hat er nicht reparieren lassen.

 

Aber der Einwand ist sicher berechtigt!

Ich kenne mich da rechtlich nicht aus, aber in dem Fall : sollte nicht grundsätzlich Nutzungsausfallsentschädigung gezahlt werden müssen?

Das Auto ist ja so oder so nicht mehr nutzbar, da nicht verkehrssicher.

Unabhängig davon, ob man sich ein Ersatzauto kauft oder nicht.

Ich glaube gelesen zu haben, daß die Vers.dir dann unterstellt, das(ein) Auto nicht weiter nutzen zu wollen, wenn du keinen Ersatz anschaffst.

Somit auch kein Ausfallgeld berechtigt sei.

Vielleicht weiß jemand hier genauer wie sich das verhält?!

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 08. Dez. 2018 um 11:56:26 Uhr:

Den Neukauf muss er nachweisen um den Nutzungsausfall zu bekommen.

Nutzungsausfall wird bis 14 Tage bezahlt. Wenn neukauf frühe gemeldet wird, dann verkürzt sich natürlich die Summe. Wie gesagt, 2 Wochen kassieren und keine neubeschaffung melden.

Je nach Lage des Falles wird der Nutzungsausfall solange gezahlt, bis Ersatz beschafft ist. Dass können auch mal 265 Tage und mehr sein. Im Fall der Fälle geht man mit sowas zum Anwalt. :)

Geh zum Anwalt , du musst auch nur nachweisen das du ein Ersatzfahrzeug gekauft hast was das gekostet hat ist deine Sache, lass es dir vom Anwalt genau erklären, alles andere bringt nichts, im Gegenteil die Versicherung versucht bestimmt noch zu sparen was geht!

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