Nutzungsausfall bei kurzem Werkstattaufenthalt

Moin,

ein Beteiligter möchte bei einem kleinen Unfall ohne erkennbare Schäden zur Sicherheit eine Achsvermessung machen lassen, da die Radkappe der Berührungspunkt war. Steht dem geschädigten für die Dauer der Achsvermessung (max. 1 Stunde) auch ein Nutzungsausfall zu ?

Beste Antwort im Thema

Auch wenn es ihm zustehen würde. Wenn er es in Anspruch nimmt ist mir klar, durch welche Mentalität unsere Versicherungsprämien immer weiter steigen.

Jeder kann sich mal eine Stunde freischaufeln um das in einer Werkstatt machen zu lassen

18 weitere Antworten
18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


War ja auch nur ein Späsle von mir.

und ich dachte schon "Drahkke" hätte deinen account geknackt...

Zitat:

<em>Original geschrieben von MagirusDeutzUlm </em>

und ich dachte schon "Drahkke" hätte deinen account geknackt...

Grööööhl......

der ist gut.......😁

Hier das Ergebnis des Falles: Die Unfallbeteiligten haben sich aufgrund der Geringfügigkeit gütlich geeinigt; die Forderung nach einem  Nutzungsausfall wurde fallengelassen.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star


Hier das Ergebnis des Falles: Die Unfallbeteiligten haben sich aufgrund der Geringfügigkeit gütlich geeinigt; die Forderung nach einem  Nutzungsausfall wurde fallengelassen.

Ein in meinen Augen der erstrebenswerteste Ausgang einer solchen Geschichte.

Ähnliche Themen
Deine Antwort
Ähnliche Themen