Nutzungsausfall bei kurzem Werkstattaufenthalt
Moin,
ein Beteiligter möchte bei einem kleinen Unfall ohne erkennbare Schäden zur Sicherheit eine Achsvermessung machen lassen, da die Radkappe der Berührungspunkt war. Steht dem geschädigten für die Dauer der Achsvermessung (max. 1 Stunde) auch ein Nutzungsausfall zu ?
Beste Antwort im Thema
Auch wenn es ihm zustehen würde. Wenn er es in Anspruch nimmt ist mir klar, durch welche Mentalität unsere Versicherungsprämien immer weiter steigen.
Jeder kann sich mal eine Stunde freischaufeln um das in einer Werkstatt machen zu lassen
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
War ja auch nur ein Späsle von mir.
und ich dachte schon "Drahkke" hätte deinen account geknackt...
Grööööhl......Zitat:
<em>Original geschrieben von MagirusDeutzUlm </em>
und ich dachte schon "Drahkke" hätte deinen account geknackt...
der ist gut.......😁
Hier das Ergebnis des Falles: Die Unfallbeteiligten haben sich aufgrund der Geringfügigkeit gütlich geeinigt; die Forderung nach einem Nutzungsausfall wurde fallengelassen.
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Hier das Ergebnis des Falles: Die Unfallbeteiligten haben sich aufgrund der Geringfügigkeit gütlich geeinigt; die Forderung nach einem Nutzungsausfall wurde fallengelassen.
Ein in meinen Augen der erstrebenswerteste Ausgang einer solchen Geschichte.