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NSW bei Nacht
Das Thema gab es ja schon des öfteren und wie ich doch denke ist es bei Nacht (solange man sie nicht durch nebel oder sonstiges fährt) verboten die NSW einzuschalten.
Nun aber zu meiner Frage:
Wo in der STVO oder ähnlichem kann ich nachlesen das es verboten ist. Ich habe mit jemanden gewettet das es verboten ist, muss aber das ganze nun noch belegen.
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15 Antworten
Hier der entsprechende Auszug aus der StVo:
§ 17
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Das "auch" interpretier ich jetzt mal so, dass es sowohl tags als auch nachts erlaubt ist mit NSW zu fahren, wenns die Bedinungen erfordern!!!
Hast die Wette wohl verloren...hoffe der Einsatz war nicht zu hoch :D
Siehe dazu:
@Löbchen:
Lies nochmal richtig:
Zitat:
...ich doch denke ist es bei Nacht (solange man sie nicht durch nebel oder sonstiges fährt) verboten die NSW einzuschalten...
Ich würde eher sagen, dass er die Wette gewonnen hat :) Denn er schließt das Verbot bei Nacht ja eindeutig bei Nebel aus.
mfg
Jo, Asche über mein Haupt!!! ;)
Hast natürlich Recht...
Hab das während des Postens wohl nicht mehr richtig im Kopf gehabt (einfach zu voll, das Tail :D)
Naja, hatte ja aber in meiner "Interpretation" das gleiche gesagt, es sei mir also verziehen ;)
@ytna: Hatte das doch schon gepostet...
@Löbchen
Mag ja sein, aber schau mal auf die Zeiten - du bist mir so knapp zuvor gekommen, dass ich deinen Beitrag vorher gar nicht bemerken konnte. :)
Im übrigen meine ich mich dunkel zu erinnern, dass in der ersten Version deines Beitrages nicht Absatz 3 zitiert war, sondern Absatz 2? ;)
Okay, okay...ich gebe mich geschlagen:D
Bekenne mich in allen Anklagepunkten schuldig!
(Hatte tatsächlich zuerst den falschen absatz reinkopiert)
Naja, hauptsache TonyMiller konnte geholfen werden!
Viel schlimmer find ich die jenigen, die immer bei dem geringsten Nebel die Nebelschlußleuchte einschalten...
Ich bin für eine automatische / elektronische Drosselung des Fahrzeugs auf 50 km/h bei eingeschaltener Nebelschlußleuchte ...
Gruß
Thomas
Naja und was ist wenn du auf der Autobahn fährst?!
Gut, dass du bei schlechten Sichtverhältnissen nicht 200 fährst, leuchtet ein, aber es gibt auch noch nen Bereich, der zwischen leichtem Nebel und starkem Nebel (mit Nebelschlußleuchten) liegt und in dem es durchaus legitim ist, die NSW anzumachen und dennoch mehr als 50 zu fahren...
Nunja .. da hab ich meine eigene Meinung...
Wenn ich so wenig sehe, dass ich die Nebelschlußleuchte brauche, um gesehen zu werden, kann ich keine 100 oder 80 fahren.
Wenn ich schneller wie 50 fahren kann, dann blendet die Schlußleuchte nur und ich finde es erstens extrem unangenehm, und zweitens gefährlich, weil ich die bRemsleuchten erst später sehe, da sich meine Augen an das helle Licht gewohnt haben.
Kann sein, dass ich das zu eng sehe, aber bei schlechter Sicht ist es eh schon anstrengend genug zu fahren, da brauche ich nicht noch blendende Vordermänner ...
Muss das schon wieder sein? Zu dieser Frage haben wir schon diesen Thread hier:
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
Die Frage war hier ein andere, das Gespamme am Thema vorbei muss doch nun wirklich nicht sein, zumal die letzte Diskussion darüber erst ein paar Tage her ist.
Ups sorry .. ich lese in dem forum eher selten ...
Zitat:
Original geschrieben von Löbchen
...in dem es durchaus legitim ist, die NSW anzumachen und dennoch mehr als 50 zu fahren...
Nein, das ist unzulässig. Die StVO sagt eindeutig aus, daß bei eingeschalteter NSL die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h liegt.
Edit: Die Geschwindigkeitsbeschränkung bezieht sich explizit auf die NSL. Für die NSW gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Nein, das ist unzulässig. Die StVO sagt eindeutig aus, daß bei eingeschalteter NSL die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h liegt.
Edit: Die Geschwindigkeitsbeschränkung bezieht sich explizit auf die NSL. Für die NSW gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Ich denke, Du willst das richtige damit aussagen.
Die Argumentation ist nur andersrum:
Ist z.B. bei Nebel - gilt aber allgemein für Sichtbehinderung - die Sichtweite unter 50 Meter, so darf die Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden (siehe hier ).
Und wenn die oben genannte Sichtweite unter 50 Meter beträgt, darfste in der Tat die Nebelfunzel einschalten.
Weder die Höchstgeschwindigkeit noch die NSL erzeugen die eine oder andere Vorschrift, sondern sind Regeln, die aus der Sichtweite resultieren.
saluti
Torsten
Zitat:
Original geschrieben von Elkman
Weder die Höchstgeschwindigkeit noch die NSL erzeugen die eine oder andere Vorschrift, sondern sind Regeln, die aus der Sichtweite resultieren.
Ja, natürlich. Sorry für die Verwirrung die ich gestiftet habe...;)