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Nach einem Jahr in SF 1/2 und nicht SF1

Hallo,
Ich bin 24 und besitze seit September 2011 mein Führerschein. Hab am 15. Januar 2012 bei der Allianz ein Corsa auf meinem Namen mit der SF0 versichern lassen. Nun habe ich zu Cosmos gewechselt und hatte angenomen nach einem unfallfreien Jahr kommt man in die SF1. Dem ist nicht so weil ich im die SF 1/2 gelandet bin. Dachte das wäre nur ne Sonderstufe.

Beste Antwort im Thema

Moin,

es steht aber auch in den Bedingungen, dass die SF0 mindestens 1 Kalenderjahr (01.01. - 31.12.) bestanden haben muß.

Der TE hätte den Vertrag zum 01.01.2012 zurückdatieren müssen.
Aber wenn man keine Ahnung hat, passiert sowas.

Hätte er ein wenig mehr bezahlt und zu einen Fachmann gegangen, hätte der Fachmann ihm das wohl angeboten.
So muß er eben in 2013 bei SF1/2 verweilen.

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Das ist so richtig. Steht so in deinen Bedingungen.

Moin,

es steht aber auch in den Bedingungen, dass die SF0 mindestens 1 Kalenderjahr (01.01. - 31.12.) bestanden haben muß.

Der TE hätte den Vertrag zum 01.01.2012 zurückdatieren müssen.
Aber wenn man keine Ahnung hat, passiert sowas.

Hätte er ein wenig mehr bezahlt und zu einen Fachmann gegangen, hätte der Fachmann ihm das wohl angeboten.
So muß er eben in 2013 bei SF1/2 verweilen.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Moin,

es steht aber auch in den Bedingungen, dass die SF0 mindestens 1 Kalenderjahr (01.01. - 31.12.) bestanden haben muß.

Der TE hätte den Vertrag zum 01.01.2012 zurückdatieren müssen.
Aber wenn man keine Ahnung hat, passiert sowas.

Hätte er ein wenig mehr bezahlt und zu einen Fachmann gegangen, hätte der Fachmann ihm das wohl angeboten.
So muß er eben in 2013 bei SF1/2 verweilen.

Moin, zunächst einmal herzlichen Dank für die Antwort.

Wenn ein ganzes Kalenderjahr in SF0 verbracht worden ist, dann ist ein Überspringen auf SF1, ohne jemals in der Klasse 1/2 gewesen zu sein, möglich?

Ich bin damals zur Haftpflicht-Versicherer meiner Eltern (Eltern haben kein Auto), zu dem auch ein freundschaftliches Verhältnis bestand, gegange, in der Annahme als Anfänger ihm Vertrauen zu können.

Wenn das was du beschreibst zutreffen ist, werde ich dadurch ein Lebenlang immer eine SF-Klasse niedriger sein als möglich wäre. Über all die Jahre hochgerechnet kommt da wohl ein sehr hoher Betrag zu stande.

Gibt es da rückwirkend keine Möglichkeiten, auch den Allianz-Vertreter in Haftung zu nehmen. Aus unserem Vertrag ergeben sich doch auch Rücksichtspflichten, die mithin verletzt worden sind.
Ich nehme mal dass eine Rückdatierung jetzt nicht mehr möglich ist.

Offensichtlich kannte sich der Fachmann nicht aus.

Obwohl die Ausbildung bei der Allianz ganz sicher hervorragend ist (hatte 1980 auch dort meine Ausbildung erhalten).

Richtig wäre gewesen, er hätte Dir vorgeschlagen, den Vertrag auf den 01.01. zurück zu datieren (hättest zwar 2 Wochen für nichts bezahlt, dann aber am 01.01.13 auf SF1 gekommen).

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Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Offensichtlich kannte sich der Fachmann nicht aus.

Obwohl die Ausbildung bei der Allianz ganz sicher hervorragend ist (hatte 1980 auch dort meine Ausbildung erhalten).

Richtig wäre gewesen, er hätte Dir vorgeschlagen, den Vertrag auf den 01.01. zurück zu datieren (hättest zwar 2 Wochen für nichts bezahlt, dann aber am 01.01.13 auf SF1 gekommen).

Vielen Dank für deine Hilfe. Ich werd da am Montag mal hingehen und ihn zur Rede stellen, wenn er als Berater fungiert hat er sich mit sowas auszukennen. Du bist dir da aber auch ganz sicher?

Entweder ich kenne mich in den Bedingungen aus oder nicht.
Dein Allianzer sollte das können.

Oder eben, er ist in der Vertriebsstrucktur "Leben", diese Leute wissen zwar alles über Lebensversicherungen, aber nichts (oder nur begrenzt) über SHUK - Versicherungen.

Das wäre Pech für Dich.

Hallo,

seid Ihr sicher, daß man einen Vertrag so einfach zurückdatieren könnte?
Ich kenne so pauschal niemanden, der das machen würde.
Das wäre ja wohl auch theoretisch so, wenn mir mein freundlicher Versicherungsvertreter eine private Haftpflicht zurück datiert, und sei es nur um 2 Tage.
Was würde der aber sagen, wenn ich plötzlich mit einem hohen Schaden in dem zurückdatierten Zeitraum bei Ihm auftauchen würde?
Was wenn mit dem Fahrzeug in dem besagten Zeitraum ein Schaden verursacht worden wäre?
Das kann der gute Versicherungsvertreter alles nicht wissen, und soll doch seinen Kopf dafür hinhalten?

Gruß Jürgen

Zitat:

Gibt es da rückwirkend keine Möglichkeiten, auch den Allianz-Vertreter in Haftung zu nehmen. Aus unserem Vertrag ergeben sich doch auch Rücksichtspflichten, die mithin verletzt worden sind.
Ich nehme mal dass eine Rückdatierung jetzt nicht mehr möglich ist.

Das Rückdatieren ist ein "Trick". Keineswegs ist es die Pflicht des Vertreters, dir das anzubieten. Ihn in Haftung zu nehmen kannst du also vergessen. Höchstens ins Gewissen kannst du ihn reden.

Das ist überhaupt kein Trick, sondern ganz normal Standard und wird der Versicherung gegenüber auch so kenntlich gemacht, nämlich als Rückdatierung aus technischen Gründen.
Keine Versicherung fühlt sich hier ausgetrickst.

Rein rechtlich hat dein Vertreter alles richtig gemacht.
Du hast das Auto eben am 13.01. zugelassen und nicht am 01.01. des Jahres.

Also irgendwelche Ansprüche kannst du hier nicht geltend machen.
Wie schon gesagt wurde, ist diese Rückdatierung (die auch nicht unbegrenzt möglich ist) ein Kniff, mit dem man eben solche Stufungen verhindern kann.
Oft wird dies auch zur Jahresmitte gemacht, um noch die vollen 6 Monate des Kalenderjahres voll zu bekommen, damit der Vertrag im nächsten Jahr gestuft werden kann.
Eine irgendwie geartete Pflicht hierzu gibt es allerdings nicht.

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund


Das ist überhaupt kein Trick, sondern ganz normal Standard und wird der Versicherung gegenüber auch so kenntlich gemacht, nämlich als Rückdatierung aus technischen Gründen.
Keine Versicherung fühlt sich hier ausgetrickst.

Meine Güte! Ein Trick im Sinne eines geschickten (und listigen) Vorgehens war gemeint. Ich denke aus meiner gesamten Ausführung wurde das sehr deutlich.

Das Rückdatieren auf den 1.1., bzw. den 31.06. ist ein absolut übliches Vorgehen, welches einem der Versicherer u.U. sogar selbst vorschlägt (solange man einen Sachbearbeiter gegenüber hat und nicht alles per Online - Formular erledigt).
Die HUK z.B. fragte mich von sich aus ob ichs möchte.
Offenbar ganz normales Gebaren, nur wissen muss mans halt.

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