ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. MwSt an Privatperson beim Reisebusausfuhr

MwSt an Privatperson beim Reisebusausfuhr

Themenstarteram 26. Januar 2013 um 20:50

Sehr geehrte Fachleute,

im Februar beabsichtige ich einen Reisebus beim einen Busunternehmer kaufen und in die Ukraine ausführen (lassen).

Wichtig ist, dass mein Name im Fahrzeugbrief stehen muss. Der Reisebus soll in der Ukraine als eine Investition (von mir) bei der Zulassung betrachtet werden.

Ich bin selber eine Privatperson, berufstätig. Staatsangehörigkeit: deutsch.

Meine Frage: gibt"s eine Möglichkeit die Mehrwertsteuer nach dem Ausfuhr zu bekommen?

 

Beste Antwort im Thema

Frage das nächste Zollamt in deiner Nähe!!

DIe können Dir die Formalitäten aus erster Hand nennen.

10 weitere Antworten
10 Antworten

Frage das nächste Zollamt in deiner Nähe!!

DIe können Dir die Formalitäten aus erster Hand nennen.

Themenstarteram 27. Januar 2013 um 10:20

Zitat:

Original geschrieben von gesperrt

Frage das nächste Zollamt in deiner Nähe!!

DIe können Dir die Formalitäten aus erster Hand nennen.

Vielen Dank.

Das werde ich wieder tun. Weiß aber, dass als Privatperson die MwSt ist nicht möglich zurück zu bekommen.

Vielleicht habe ich meine Frage falsch formuliert.

Das Problem ist hier: wie kann ich als Privatperson einen Reisebus vom einen Busunternehmer mit Nettopreis kaufen? und

wie dann nach dem Ausfuhr der Unternehmer die MwSt erstattet bekommen kann?

Wie soll alles richtig zwischen Kaufvertrag - Ausfuhrkennzeichen und Zoll abgewickelt werden?

Frag an dem Grenzübergang nach , an dem der Bus rüber  soll . Die müssen es ja

wissen . Fahrzeuge dürfen nur bis zu einem bestimmten Alter importiert werden .

Welcher Unternehmer soll die Mwst. erstattet bekommen ?  :confused:

V

Das Problem ist hier: wie kann ich als Privatperson einen Reisebus vom einen Busunternehmer mit Nettopreis kaufen? und

wie dann nach dem Ausfuhr der Unternehmer die MwSt erstattet bekommen kann?

 

[/quote

Das geht nicht. Der Busunternehmer verkauft Dir den Bus immer mit Mwst, die kannst Du Dir dann bei der Ausfuhr an der Grenze wieder selbst zurückholen (da musst Du fragen, ob das auch für Privatpersonen gilt, ich glaube eher nicht) oder Du bist selbst Gewerbetreibender in Deutschland und kannst Die Mwst beim Finanzamt geltend machen.

"Zum Nettopreis kaufen" gibt es nicht, der Busunternehmer muß nämlich seinerseits die Mwst vom Verkaufspreis abführen.

MFG Sven

Zitat:

Original geschrieben von Daimler201

 

Das geht nicht. Der Busunternehmer verkauft Dir den Bus immer mit Mwst, die kannst Du Dir dann bei der Ausfuhr an der Grenze wieder selbst zurückholen (da musst Du fragen, ob das auch für Privatpersonen gilt, ich glaube eher nicht) oder Du bist selbst Gewerbetreibender in Deutschland und kannst Die Mwst beim Finanzamt geltend machen.

"Zum Nettopreis kaufen" gibt es nicht, der Busunternehmer muß nämlich seinerseits die Mwst vom Verkaufspreis abführen.

MFG Sven

Komplett falsch!

Ob an eine Privatperson verkauft wird oder an einen Gewerbetreibenden ist unerheblich! Das Einzige Kriterium ist der Sitz des Käufers im Drittland und das die Ware nachweislich ins Drittland verbracht wird. Die Umsatzsteuer zurückholen könne sich nur Touristen mit Ausfuhr Kassenzettel oder Tax-Free Cheque. Ansonsten wird Netto verkauft und die Steuer als Kaution behalten, wenn der Nachweis, in der Regel die Ausfuhranmeldung, vorliegt wir die Kaution erstattet. Ausgewiesene Umsatzsteuer muss abgeführt werden!

Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist das Verfahren abweichend von obigem.

 

 

Das die MWSt nicht erstattet wird, ist so nicht richtig.

WICHTIG ist, das der Export/die Warenausfuhr bestätigt ist.

Da der TE IN Deutschland die deut. MWSt zurück haben will, muss dieser den Export nachweisen...

Wie man das macht, erklärt der Zoll...

Dort bekommt man auch gleich die Angaben was man noch alles beachten muss... vgl. "Anmelden" und so - ein Reisebus hat ja auch einen gewissen Wert, damit kann man nicht einfach so über die (deutsche) Grenze...

Also morgen mal beim Zoll anrufen und nachfragen wie das läuft. Verbindliche Infos wird man nur dort bekommen...

Zitat:

Original geschrieben von buckdanny99

Zitat:

Original geschrieben von Daimler201

 

Das geht nicht. Der Busunternehmer verkauft Dir den Bus immer mit Mwst, die kannst Du Dir dann bei der Ausfuhr an der Grenze wieder selbst zurückholen (da musst Du fragen, ob das auch für Privatpersonen gilt, ich glaube eher nicht) oder Du bist selbst Gewerbetreibender in Deutschland und kannst Die Mwst beim Finanzamt geltend machen.

"Zum Nettopreis kaufen" gibt es nicht, der Busunternehmer muß nämlich seinerseits die Mwst vom Verkaufspreis abführen.

MFG Sven

Komplett falsch!

Ob an eine Privatperson verkauft wird oder an einen Gewerbetreibenden ist unerheblich! Das Einzige Kriterium ist der Sitz des Käufers im Drittland und das die Ware nachweislich ins Drittland verbracht wird. Die Umsatzsteuer zurückholen könne sich nur Touristen mit Ausfuhr Kassenzettel oder Tax-Free Cheque. Ansonsten wird Netto verkauft und die Steuer als Kaution behalten, wenn der Nachweis, in der Regel die Ausfuhranmeldung, vorliegt wir die Kaution erstattet. Ausgewiesene Umsatzsteuer muss abgeführt werden!

Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist das Verfahren abweichend von obigem.

"Komplett falsch" würde ich das jetzt nicht nennen, nur halt so wie es in der EG läuft ;). Auf die Geschichte mit der Ukraine hab ich nicht geachtet, sorry.

 

Themenstarteram 27. Januar 2013 um 19:06

[Vielen Dank an allen!

Ich freue mich so viele Ratschläge zu bekommen!

Ich habe heute viel recherchiert und es ist mir klar, dass alles mit großer Vorsicht abgewickelt werden soll.

Ich werde auch beim Autohändler fragen. Es scheint mir möglich, eine Ausfuhrerklärung beim Kauf zu machen. Leider, soll ich dann den Bruttopreis akzeptieren. Vom Brutto zahle ich Nettopreis dem Händler und Mwst als Kaution.

Beim Ausfuhr muss ich dann meine Ausfuhrerklärung vom Zoll abstempeln lassen und das Original dem Händler übergeben. Dann erstattet mir der Händler die Mwst auf mein Konto zurück.

Wie sicher ist dieses Vorgehen?

An sich ist das schon sicher. Als Händler bzw. gewerblicher Verkäufer würde ich es auch so machen.

Wenn Dir der Händler nämlich den Bus zum Nettopreis mitgibt und Du ihm die entsprechenden Nachweise nicht nachlieferst bleibt er auf der Summe für die Mwst sitzen.

MFG Sven

Ich finde den Thread  ( Kaufberatung  ? )  nicht wieder  , aber vor kurzen war da

einer , der läuft seiner Mwst. als Kaut. hinterher. War alles ein bischen undurchsichtig.

 

Deine Antwort
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. MwSt an Privatperson beim Reisebusausfuhr