ForumAutoverkauf
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Mündlich vereinbarter Preis beim privaten Autoverkauf

Mündlich vereinbarter Preis beim privaten Autoverkauf

Themenstarteram 15. Mai 2020 um 12:02

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und konnte zu meinem speziellem Anliegen bzw. Problems leider keine passenden Antworten finden. Folgende Situation:

 

Ich habe vor ca. 1 Monat einen BMW 116D Advantage EZ 2016 für 11.450€ in mobile zum Verkauf eingestellt. Daraufhin hatte mich ein Interessent (privat) angerufen, dem das Auto mit dieser Ausstattung und in der Farbe weiß direkt gefiel und sofort kaufen möchte. Wir haben am Telefon verhandelt und konnten uns auf keinen Preis einigen. Am nächsten Morgen hab ich Ihm ein Angebot per SMS gesendet und zwar: 10.700€. Er rief mich am Abend dann an und meinte der Preis würde jetzt stimmen, Zitat: Ja, der Preis passt." Er wollte sich das Geld von der Bank besorgen und anschließend in ein paar Tagen zu mir fahren und das Auto dann auch direkt mitnehmen. Da er nicht zweimal fahren möchte (ca. 120km Distanz).

Ich habe dann den Kaufvertrag vorbereitet mit dieser Summe: 10.700€. Wie mündlich vereinbart. Als er dann ankam hatte er sofort "bemängelt", (was mir verdächtig geplant erschien) dass laut meinem Inserat der BMW ein Sportfahrwerk hätte und das das Auto es eben nicht hat und versuchte dadurch den Kaufpreis auf 10.500€ runterzudrücken. Ich muss zugeben da ist mir in meinem Inserat tatsächlich oben bei den Ausstattungsmerkmalen ein kleiner Fehler unterlaufen. Der Haken bei Sportfahrwerk war gesetzt obwohl das Auto nur das Serienfahrwerk hat. Allerdings stand es nur oben in der Liste/Aufzählung und nicht in meinem Beschreibungstext unten.

 

Wie dem auch sei. Meine Frage lautet jetzt: Gilt das Angebot mit 10.700€ was er mir mündlich bestätigte, also worauf wir uns die Willenserklärung im Gegenseitigem Einverständnis per Telefon gegeben haben als (mündlicher) Kaufvertrag? Ist es somit rechtlich bindend? Und ist das fehlende Sportfahrwerk ein "Mangel", der dazu berechtigt den vereinbarten Preis runterzusetzen?

 

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin für jede Antwort dankbar. Egal ob sie zu meinem Gunsten ist oder nicht.

 

Freundliche Grüße

Beste Antwort im Thema
am 15. Mai 2020 um 15:05

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 15. Mai 2020 um 16:50:27 Uhr:

Kann der Kaufinteressent das Telefonat belegen? Kann der Verkäufer das Telefonat belegen?

Last uns doch bitte seriös bleiben. Du willst doch wohl den TE doch hier nicht allen Ernstes zu einem (Prozess)Betrug anstiften? Wegen 200,00 €?

Der TE hat den Sachverhalt geschildert. Ob der Sachverhalt daher bewiesen werden kann, spielt bei Rechtstreue der Beteiligten keine Rolle.

24 weitere Antworten
Ähnliche Themen
24 Antworten

@ixtra

ich habe 2 Fragen gestellt - und Du unterläßt es gefälligst, mir irgendetwas zu unterstellen. Du knabberst gerade gewaltig daran, meine Ignore-Liste zu ergänzen.

am 16. Mai 2020 um 12:46

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 16. Mai 2020 um 13:05:01 Uhr:

@ixtra

ich habe 2 Fragen gestellt - und Du unterläßt es gefälligst, mir irgendetwas zu unterstellen. Du knabberst gerade gewaltig daran, meine Ignore-Liste zu ergänzen.

@juri.gagarin

Dann erklär mir bitte, was die frage: "kann der Käufer den Kaufvertrag beweisen?" sonst für einen Hintergrund hat.

Im übrigen habe ich dir nichts unterstellt, sondern sogar gefragt, was denn deine Intention war. In deinen Kopf gucken kann ich ja nun nicht.

Es steht dir aber auch jederzeit frei, den Ignore-Button zu betätigen. Ich bezweifle, dass ich davon überhaupt was mitbekomme

Themenstarteram 16. Mai 2020 um 12:50

Zitat:

@ixtra schrieb am 15. Mai 2020 um 21:53:48 Uhr:

Zitat:

@momo-91 schrieb am 15. Mai 2020 um 21:09:39 Uhr:

 

Gewährleistungsansprüche auch gegenüber einem Privatverkäufer? Ich hab ja nach unserer mündlichen Vereinbarung am Telefon (gegenseitige Willenserklärung) anschließend einen schriftlichen Kaufvertrag mit Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung etc. erstellt. (Diese Klausel)

Hat er den Vertrag denn unterzeichnet?

Zitat:

@ixtra schrieb am 15. Mai 2020 um 21:53:48 Uhr:

Zitat:

@momo-91 schrieb am 15. Mai 2020 um 21:04:49 Uhr:

Was ist mit Prozessbetrug genau gemeint? Ich verstehe nicht.

Das bewusste Lügen vor Gericht stellt einen Betrugsversuch bzw. bei Gelingen einen Betrug dar, da du damit den/die Richter zum wirtschaftlichen Nachteil der anderen Partei täuschen willst.

Wenn der Käufer also vor Gericht sagt, dass es einen Kaufvertrag gab, musst Du dich zunächst dazu erklären. Wenn Du es bestreitest - also sagst: "nee, geeinigt haben wir uns nie" -, müsste in der Tat der Verkäufer das beweisen und würde im Zweifel allein deshalb das Verfahren verlieren. Wobei es hier neben der mündlichen Absprache auch mit dem elektronischen Schriftverkehr weitere Beweismittel gibt.

Nur: Wenn Du den mündlichen Vertragsschluss bestreiten würdest, wäre das ja eine bewusste Lüge. Du weist ja genau, dass es den gegeben hat.

Natürlich wird vor Gericht ständig gelogen, oft auch ohne Konsequenzen. Aber eben nicht immer, und dazu raten sollte man schon garnicht.

Die offensiv suggestive Frage, ob der andere den von dir bereits geschilderten Sachverhalten denn beweisen kann, halte ich persönlich für problematisch.

Ja, am Ende hat er den Vertrag unterschrieben und danke für die ausführliche Erklärung zum Prozessbetrug.

Themenstarteram 16. Mai 2020 um 12:59

Zitat:

@ixtra schrieb am 16. Mai 2020 um 12:31:20 Uhr:

Zitat:

@momo-91 schrieb am 15. Mai 2020 um 21:13:12 Uhr:

 

PS. Es wurde abgemacht, dass ich es angemeldet verkaufe. Kosten für Kurzzeitkennzeichen und evb-nummer entstanden somit nicht. Ob es richtig war, sei mal dahingestellt. Ist ein anderes Thema.

Dann hättest Du dich mit einer Anfechtung relativ kostengünstig lösen können.

Sofern Du im persönlichen Gespräch gesagt hast, dass das Anklicken ein Fehler war und Du dich von dem Vertrag daher lösen möchtest, dürfte das als Anfechtung auslegbar sein.

Ganz praktisch: Wie seid ihr denn verblieben? Ist der im guten - wenn auch ohne Auto weggegangen - oder glaubst Du, da könnte noch was kommen? Ich habe bei solchen Geschichten immer die Befürchtung, dass der Käufer nur darauf wartet, dass Du den Wagen jetzt an einen anderen verkaufst und dann mit Schadensersatzforderungen um die Ecke kommt... aber so muss es ja nicht sein.

Wir haben uns auf 10.550€ geeinigt. Er wollte ja das Auto unbedingt und die Sache mit dem Sportfahrwerk war offensichtlich nur ein Vorwand um den Preis zu drücken. Bei unseren Verhandlungen war es nie Thema (von den Ausstattungsmerkmalen). Alles andere am Auto hat Ihm gefallen. Ich hab den Kaufvertrag mit der neuen Summe überarbeitet und er hat ihn unterschrieben.

am 16. Mai 2020 um 13:01

Zitat:

@momo-91 schrieb am 16. Mai 2020 um 14:59:01 Uhr:

 

Wir haben uns auf 10.550€ geeinigt. Er wollte ja das Auto unbedingt und die Sache mit dem Sportfahrwerk war offensichtlich nur ein Vorwand um den Preis zu drücken. Bei unseren Verhandlungen war es nie Thema (von den Ausstattungsmerkmalen). Alles andere am Auto hat Ihm gefallen. Ich hab den Kaufvertrag mit der neuen Summe überarbeitet und er hat ihn unterschrieben.

Alles richtig gemacht. Die 150,00 € Lehrgeld waren billig. Trink ein Bier und ärger dich nicht weiter.

Nächstes mal machst Du es wie gesagt besser: Unverbindliche Annonce, sauberer Kaufvertrag vor Ort nach Besichtigung und Preisverhandlung.

 

... und das war´s dann erst mal, bis sich der Kollege von der Bereichmoderation darum kümmern kann

Temporär geschlossen

Mit freundlichen Grüßen

NoGolf

MT-Team | Moderation

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Mündlich vereinbarter Preis beim privaten Autoverkauf