Medizinische Untersuchung für Führerscheinverlängerung
Hallo! Da ich ja über 50 bin, ist mein zeitlich begrenzter Führerschein Klasse C1 und C1E vor einem Monat abgelaufen und ich brauche ein medizinische Untersuchung, bevor ich den verlängern lassen kann.
Bei der Führerscheinstelle meinte eine, das sogar Bluthochdruck ein Risiko wäre und dazu dann noch ein teure Facharzt-Untersuchung bräuchte. Aber, die Hälfte der älteren Bevölkerung hat doch Bluthochdruck.
Hat das schon einer von euch gemacht und kann mir näheres dazu sagen? Und auch, was so was kostet?
Danke, Axel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@SurferHermann schrieb am 29. Oktober 2014 um 12:03:05 Uhr:
sei bloß vorsichtig mit solchen Geschichten. Am besten sind Nachweise von regelmäßigen Ärztechecks im Hinblick der Fahrtüchtigkeit und Unbedenklichkeit der Teilnahme am Straßenverkehr. Konstruiert ist gleich was, Aktionismus und Vormundschaften gewisser "De....Zeitgenossen" sind nicht ausgeschlossen.[...]
Häh? Was sollen uns Deine wirren Worte sagen? Hier geht es um die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung zum Erhalt der Fahrerlaubnis C und nichts anderes. Wo ist da das Problem?
37 Antworten
Ja wenn die Klasse C1 u. C1E erworben wurde, so ist die natürlich richtig. Ich nehme aber an, dass diese Klasse doch meistens aus der ehemaligen Klasse stammt und hier greift der Besitzstandsschutz und ist dann nicht limitiert. Der Kostenunterschied von C1(E) zu C(E) ist ja nicht so dramatisch, so vermute ich mal, das der C1(E) seltenst erworben wird.
Gruß
Er würde wohl nicht von einem Ablaufdatum reden, würde keines im Führerschein stehen.
Zitat:
@birscherl schrieb am 29. Oktober 2014 um 16:22:40 Uhr:
Alle LKW-Klassen gelten nur bis zum 50. Lebensjahr.
Nicht generell ALLE LKW-Klassen, Thema Besitzstand. Definitiv aber "C" und "CE"
C1 und C1E fallen nicht unter die Verlängerungspflicht. gilt allerdings nur für die alte Klasse 3.
Gruß
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Zitat:
@Günter schrieb am 29. Oktober 2014 um 18:33:45 Uhr:
C1 und C1E fallen nicht unter die Verlängerungspflicht. gilt allerdings nur für die alte Klasse 3.
Gruß
Falsch. C1 und C1E sind nur bis zum 50.Lebensjahr gültig!
Wer einen alten 3er-Führerschein hat, darf die Fahrzeuge der Klassen C1 und C1E führen, hat aber die Klassen nicht eingetragen. Der 3er gilt unbefristet.
Wer aber seinen alten Schein mit Klasse 3 in einen neuen Kartenführerschein umtauscht, der bekommt die beiden Klassen eingetragen, diese sind dann bis zum 50. Lebensjahr befristet.
Wenn Fahrzeuge der Klassen C / CE nach dem 50. Geburtstag gefahren werden sollen, muss der Führerschein übrigens in einen Kartenführerschein umgetauscht werden.
Zitat:
@birscherl schrieb am 29. Oktober 2014 um 19:48:38 Uhr:
Falsch. C1 und C1E sind nur bis zum 50.Lebensjahr gültig!Wer einen alten 3er-Führerschein hat, darf die Fahrzeuge der Klassen C1 und C1E führen, hat aber die Klassen nicht eingetragen. Der 3er gilt unbefristet.
Wer aber seinen alten Schein mit Klasse 3 in einen neuen Kartenführerschein umtauscht, der bekommt die beiden Klassen eingetragen, diese sind dann bis zum 50. Lebensjahr befristet.
Dann schau dir mal das zuvor eingestellte Foto vom Kartenführerschein an.
Falsch. C1 und C1E sind nur bis zum 50.Lebensjahr gültig!
Wer einen alten 3er-Führerschein hat, darf die Fahrzeuge der Klassen C1 und C1E führen, hat aber die Klassen nicht eingetragen. Der 3er gilt unbefristet.
Wer aber seinen alten Schein mit Klasse 3 in einen neuen Kartenführerschein umtauscht, der bekommt die beiden Klassen eingetragen, diese sind dann bis zum 50. Lebensjahr befristet.
Wenn Fahrzeuge der Klassen C / CE nach dem 50. Geburtstag gefahren werden sollen, muss der Führerschein übrigens in einen Kartenführerschein umgetauscht werden.Also ich hab jetzt extra mal meine Karte geholt. Da ist nur bei CE ein Ablaufdatum eingetragen. Es war vorher der alte graue und umgeschrieben auf Karte wurde ende 2011.
Mein Schwiegervater hat allerdings in seiner Karte gar keine Ablaufdaten drin.
Gilt den jetzt was auf dem Führerschein steht oder im Regelwerk? (Halte ich für warscheinlicher)
Moorteufelchen
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 29. Oktober 2014 um 19:55:18 Uhr:
Dann schau dir mal das zuvor eingestellte Foto vom Kartenführerschein an.
Ja, dann scheint es wirklich vom ursprünglichen Besitz eines 3er-Führerscheins abzuhängen. Hab grad meinen eigenen ausgekramt, da sind die beiden auch nicht beschränkt. Ich hatte heute den Führerschein eines Kollegen in den Händen, wo die Beschränkungen drin stehen. Und da das bei neu ausgestellten sowieso gilt, hab ich’s wohl verwechselt.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 29. Oktober 2014 um 12:35:05 Uhr:
Wenn du in Österr. die Verlängerung des FS verpennst - der "Neue" muß spätestens am Tage des Ablaufes mit der Verlängerung ausgestellt sein - darst ihn neu machen.
Hallo,
das stimmt so nicht, wenn man das Ablaufdatum übersieht ist es nur etwas teurer, man bekommt ihn aber problemlos mit dem ärztlichen Attest (ist mir selbst schon passert,...)
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 29. Oktober 2014 um 16:01:57 Uhr:
Stimmt, hast recht. Nicht die medizinische Untersuchung ist von Nöten, sondern die Nachschulung betreffs Ladungssicherung usw... Aber nur im gewerblichen Einsatz. Für den Privatgebrach bleibt der Führerschein unbefristet. Gut, das ich heute morgen persönlich bei der Führerscheinstelle war.Zitat:
Sorry, aber seit wann ist der C1 und C1E zeitlich begrenzt?
Meiner Ansicht nach betrifft dies nur die Klassen C u. CE, sowie der Teil, der aus der ehemaligen Klasse III über den C1 u. C1E hinausgeht.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 29. Oktober 2014 um 12:41:41 Uhr:
Oder Du gehst zum Arbeitsmediziner (z.B. zum BAD), da kriegst Du alle Untersuchungen bei einem Besuch.Zitat:
@Zoker schrieb am 29. Oktober 2014 um 12:38:35 Uhr:
Du brauchst nicht nur das Ärztliche Gutachten das dir dein Hausarzt bescheinigen kann, sondern auch ein Augenärztliches Gutachten.Also geh erstmal zu deinem Hausarzt und frag ob er die Bescheinigung für LKW-Führerschein ausstellen darf und kann. Aber nicht über die Preise wundern, bei mir hat Augenarzt und Hausarzt zusammen 220€ gekostet.
Bei mir kostet das ganze Programm beim Arbeitsmedizinischen Dienst nur 80 EUR, wenn ohne Personenbeförderung und ohne Gefahrgut.
Kann es sein, dass die Medizinmänner hier gewaltig zulangen?
Ich musste nun auch wegen Erreichen der 50 die Verlängerung für die CE beantragen, und mein Augenarzt (der über ein Ärztliches Abrechnungszentrum abrechnet) stellt allein für die augenärztliche Untersuchung gewaltige EUR 211,31 in Rechnung.
Das ist schon die reine Gebührenschneiderei, allein der Ausdruck des Gutachtens (der als einzelnes Blatt aus dem Computer fällt) wird mit EUR 40,22 berechnet (GOÄ 80 "schriftliche gutaxchterliche Äußerung Führerscheingutachten"😉.
Augenarzt war bei mir damals 80€. Es scheint wohl kein festgelegter Satz für das Gutachten zu geben, das kostet wohl bei jedem Arzt anders.
Wie kommst du denn da drauf, dass die Preise bei Ärzten überall gleich sein sollen?
https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 15. August 2016 um 12:34:47 Uhr:
Wie kommst du denn da drauf, dass die Preise bei Ärzten überall gleich sein sollen?https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)
Müssen sie ja nicht, aber Ärzte rechnen nach der GOÄ ab. Und da gibt es, vor allem, wenn Abrechnungsdienstleister eingeschaltet sind, reichlich "Gestaltungsspielraum", so dass sich die Frage stellt, ab wann eine solche Gestaltung rechtsmißbräuchlich ist.
Gerade wenn Abrechnungsdienstleister eingeschaltet sind, vor allem solche, die im Wege des echten Factoring die abgerecheten Honorare einziehen, erleidet der Arzt ja gegenüber einer Eigenabrechnung eine prozentuale Einbuße, weil der Dienstleister eben einen Anteil nimmt. Und dieser Anteil wird durch entsprechend kreative Abrechnung und Faktorisierung überkompensiert, so dass letztlich beide daran verdienen. Zulasten des Patienten.