Maximale Gespannmasse

Frage:

Die max. zulässige Gespannmasse laut COC meint die eingetragenen, max. zulässigen Massen - richtig?

Also nicht so, wie bei der zul. Anhängelast.

Ich könnte also einen Anhänger mit. zul. Gesamtmasse 2.200 kg (kein Wohnwagen), der damit zu einer erheblichem Überschreitung führen würde, auch dann nicht ziehen, wenn er beladen nur 1.400 kg auf die Waage brächte (dann wären die Summen im Limit).

Zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug: 1.800 kg
Max. Anhängelst: 1.500 kg
Max. Gespannmasse: 3.300 kg

Korrekt?

Gruß situ

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von herrhausk


Kontolliere die Tuschtasse intensiev auf Brüche / Risse und schau dir auch den Unterboden, eben besonders unterm Bad an. Mein Nachbar hat nen Knaus vom selben Baujahr und mitlerweile die dritte Tuschtasse.....

Man sollte nicht während des Tuschens surfen ... 😉

25 weitere Antworten
25 Antworten

Zitat:

[Die "Stützlast" ist die Last, die abgestützt wird.

Richtig.

Sie errechnet sich auf der Erde durch Multiplikation der abzustützenden Masse mit der Erdbeschleunigung. Letztere wirkt zum Erdmittelpunkt. Bei dem begrenzten Horizont, dem man bei dieser Betrachtung einem Camper ruhig unterstellen darf, kann die Krümmung der Erdkugel vernachlässigt und somit postuliert werden, dass die Stützlast (oder zu stützende Last) senkrecht auf die Aufstandsfläche wirkt.

Die Zerlegung der Kräfte über das berühmte Kräfteparallelogramm für den Fall, dass die Kraft nicht direkt (also senkrecht) abgeleitet wird, ist - soweit mich meine etwas länger zurück liegende Zeit, in welcher derartige Betrachtungen mein täglich Brot waren - nicht im Stich lässt, eine andere Spielwiese. Das wäre in etwa so, als wenn man unterscheiden würde, ob ein Auto von - sagen wir mal - 2 t auf der Straße steht oder sich gerade an einen schiefen Baum lehnt.

Ich möchte aber das Thema - nur von meiner Seite, selbstredend - abschließen, da mir eigentlich nur die Aussage eines wissenden Bürokraten weiterhilft - Physik erklärt vieles, aber keine Vorschriften (jedenfalls häufig nicht).

Und was ist dir noch nicht klar?

@situ:

Zitat:
[Die "Stützlast" ist die Last, die abgestützt wird.

Zitat:

Richtig.
Sie errechnet sich auf der Erde durch Multiplikation der abzustützenden Masse mit der Erdbeschleunigung

.

Eigentlich falsch, wenn sie sich aus Masse mal Beschleunigung errechnen würde, denn Stützlast ist ja ein "Bürokratenbegriff" und unter "Stützlast" wird offiziell eine Masse in die Papiere eingetragen (in kg) und keine Kraft (in N).

Vielleicht sollten wir dann Oeteken entgegen kommen, und statt des Kräfteparallelogramms dann auch ein Massenparallelogramm in die Physik einführen, damit seine schrägen Stützmassen irgendwie verarbeitet werden können.

Aber sind wir doch glücklich, dass der steinige Weg ein Ziel gefunden hat und in den Kfz-Papieren nach langem Abwägen nun das kg wenigsten statt mit dem Gesamtgewicht wieder mit der Gesamtmasse vereinigt wurde.

Aber ernsthaft: Ob man nun die Masse , welche auf der Erde eben mit einem definierten Gewicht - einer Kraft - verknüpft ist oder gleich diese Kraft benennt: In der Betrachtung geht es doch um die Aufnahme bzw. Ableitung von Kräften.

Ähnliche Themen

Bevor jetzt jemand seinen früheren Mathe Lehrer behelligt möchte ich noch anmerken, dass die netten Damen und Herren vor einer Wiegeaktion mit eine Kelle oder anderen Zeichen den geneigten Gespannfahrer zum anhalten bewegen. Mithin sind alle Kräfte und Gewichte nur noch zum Erdmittelpunkt wirksam.
Bei mit hatten sie vor lauter Rechnerei (Tandem) die Stützlast nicht gewogen. Als der Beamte dann mit dem Ergebnis kam meint er: Sie haben 80kg zuviel, gute Fahrt.
Vermutlich hatten die mit unseren Nachbarn aus NL soviel zutun, dass ich ungeschoren davon kam.
Interessanterweise räumten bei allen Gespannen nur die Damen um.

Kontolliere die Tuschtasse intensiev auf Brüche / Risse und schau dir auch den Unterboden, eben besonders unterm Bad an. Mein Nachbar hat nen Knaus vom selben Baujahr und mitlerweile die dritte Tuschtasse.....

Zitat:

Original geschrieben von herrhausk


Kontolliere die Tuschtasse intensiev auf Brüche / Risse und schau dir auch den Unterboden, eben besonders unterm Bad an. Mein Nachbar hat nen Knaus vom selben Baujahr und mitlerweile die dritte Tuschtasse.....

Man sollte nicht während des Tuschens surfen ... 😉

Da ist wohl was schief gelaufen und der Beitrag gehört auch garnicht hier hin....

Hatte ich mir schon gedacht. War auch nicht böse gemeint.

Umpf, Vielen Dank an die EU-Bürokratenidioten.

Die Stützlast wird in kg angegeben, weil die Erdbeschleunigung auf der Erde annähernd konstant ist und somit aus der Rechnung irrelevant wird.
Ob da jetzt 75kg Mensch, Birnen, Äpfel oder Anhängerdeichsel abzustützen sind, ist der Masse egal. 75kg sind 75kg.
Aber richtig ist, dass diese auf die Zuladung des Autos gehen und nicht auf die Masse des Anhängers.

Und das mit dem Anhängergewicht ist so eine Sache.
Die technisch zulässige Anhängelast die in den KFZ-Papieren steht bezieht sich tatsächlich auf die tatsächliche Masse des Anhängers. Der kann 3500kg technisch zulässige Gesamtmasse haben, solange er aber TATSÄCHLICH nur in diesem Moment 1000kg wiegt, kann man ihn mit einem Fahrzeug mit 1000kg zulässiger Anhängelast ziehen.

Das heißt aber noch lange nicht, dass man ihn auch mit jeder Führerscheinklasse ziehen darf.
In der Führerscheinklasse B heißt es eindeutig unter Fahrzeugkombinationen über Anhänger "mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt"
Hab extra nochmal nachgeschlagen und nachgefragt.
Hier ist die technisch zulässige Gesamtmasse des Anhängers gemeint.
Das heißt, wenn das Fahrzeug 1600kg tzGG hat und 1000kg ziehen darf und man sich einen 3500kg Anhänger leiht und diesen nur auf 1000kg belädt, ist es mit FS B trotzdem fahren ohne Fahrerlaubnis, weil die technisch zulässige Gesamtmasse der Kombination bei 5100kg liegt.
Das ist FS BE, wegen der technisch zulässigen Gesamtmasse der Kombination.

Zugesamtgewicht in den KFZ-Papieren bezieht sich auf die tatsächlichen Massen. Tatsächliches Gesicht des Autos plus tatsächliches Gewicht des Anhängers dürfen das Zuggesamtgewicht nicht überschreiten.
Bei den meisten Herstellern ist es die Summe aus tzGG Auto plus maximale Anhängelast bei 12% Steigung.
Bei fast allen Franzosen ist es das nicht. Im schlimmsten Fall (war bei unserem Laguna damals so) ist es die Summe aus Leergewicht Auto plus max. Anhängelast. Voller Hänger plus Mein Vater und Ich gleich Überladen.

Das kann ich nicht bestätigen:
Bei meinem Trafic hatte ich bei voller Zuladung noch Luft nach oben.
Norbert

Deine Antwort
Ähnliche Themen