max. Kennzeichenlänge
Hallo, mal die häufige Frage in anderer Version, wieviel Buchstaben und Ziffern darf ein Kennzeichen maximal haben, da gibt es doch bestimmt eine Grenze, wäre zB. HH AB 1234 E möglich? Und gibt es in den einzelnen Zulassunsbereichen Unterschiede?
15 Antworten
Soweit ich weiß, können die Kennzeichen inkl. der Zusatzkennung wie "E" oder "H" nicht mehr als 8 Zeichen haben. Das von dir genannten Kennzeichen dürfte daher nicht funktionieren.
Edit: Einer war schneller.
Das steht auf der Internetseite sämtlicher Zulassungsstellen, kann man problemlos und einfach googeln.
Zu deiner Anfrage: das geht nicht, max. 8 Stellen dürfen Kennzeichen lang sein. Dann gibt es auch noch Einschränkungen, welche Kombinationen nicht genehmigt werden, wie z. B. SA, SS, HJ und ähnliche.
Dann gibt es Einschränkungen, wonach bestimmte Kenzeichenlängen nicht allen Fahrzeugen zugeordnet sollen, wie einstellige Zahlen sollen nur an Krafträder und Fahrzeuge vergeben werden werden, bei denen keine längeren Kennzeichen angebracht werden können. Das ist vielen nicht bekannt, steht aber in den Anordnungen. Wer also ein A 5 an seinem PKW hat, muss damit rechnen, dass das wieder aberkannt wird, um an einem Motorrad angebracht zu werden.
Wenn ein Motorradfahrer drauf besteht und einen PKW weiß, an dem so ein Kennzeichen angebracht ist, kann er das durchsetzen (ist hier jedenfalls so gelaufen, obwohl der PKW-Halter sich heftig dagegen gewehrt hat).
Zitat:
@Roadrunner-07 schrieb am 9. September 2024 um 16:33:30 Uhr:
Wer also ein A 5 an seinem PKW hat, muss damit rechnen, dass das wieder aberkannt wird, um an einem Motorrad angebracht zu werden.
Wie kommst Du auf das schmale Brett?
Das Kraftradkennzeichen Anlage 4, Abschnitt 1, 2.a. ist mindestens 180mm breit.
Da passen grundsätzlich 4 stellige Erkennungsnummern drauf, auf die maximale breite von 220 sogar 5, unabhängig ob noch Saison dazu kommt oder nicht, die wandert in die Mitte.
Es gibt überhaupt keinen sachlichen Grund einem Kraftrad eine 2 stellige Erkennungsnummer zuzuteilen und diese einen anderen Halter zu entziehen.
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Zitat:
remarque4711 schrieb am 9. September 2024 um 16:24:59 Uhr:
Acht Zeichen inkl. Zusätzen ist das Maximale.
Die genannte Kombi geht nicht.
geregelt übrigens in FZV Anlage 4, Absatz 4. "Ergänzungsbestimmungen"
Zitat:
4. Ergänzungsbestimmungen
Mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 9. September 2024 um 17:31:13 Uhr:
Zitat:
@Roadrunner-07 schrieb am 9. September 2024 um 16:33:30 Uhr:
Wer also ein A 5 an seinem PKW hat, muss damit rechnen, dass das wieder aberkannt wird, um an einem Motorrad angebracht zu werden.Wie kommst Du auf das schmale Brett?
Das Kraftradkennzeichen Anlage 4, Abschnitt 1, 2.a. ist mindestens 180mm breit.
Da passen grundsätzlich 4 stellige Erkennungsnummern drauf, auf die maximale breite von 220 sogar 5, unabhängig ob noch Saison dazu kommt oder nicht, die wandert in die Mitte.
Es gibt überhaupt keinen sachlichen Grund einem Kraftrad eine 2 stellige Erkennungsnummer zuzuteilen und diese einen anderen Halter zu entziehen.
Das ist kein "schmales Brett".
Für mich sind Wunschkennzeichen Ansichtssache, ich lege keinen Wert drauf, ich habe auch keine.
In unserer Motorradgruppe war aber ein Mitglied, das auf ein kurzes Wunschkennzeichen bestand und wusste, dass bereits ein PKW mit diesem Kennzeichen unterwegs war.
Die Zulassungsstelle wollte ihm natürlich dieses Kennzeichen nicht noch mal zuordnen.
Bei der Zulassungsstelle müssen Infos ausgelegen haben, die auf diese Einschränkungen hingewiesen haben.
Er hat sich dann mit dem Amt unter Hinweis auf deren eigene Info angelegt und musste seine BMW erstmal deswegen bis zur Klärung stehen lassen.
Ergebnis: er hat sein Wunschkennzeichen gekriegt, dem PKW musste ein anderes Kennzeichen zugeordnet werden. Der PKW-Halter hatte sich zunächst gewehrt, weil das auch sein Wunschkennzeichen gewesen war, aber erfolglos.
Über Sinn und Unsinn solcher Aktionen kann man streiten, man muss aber nicht alles verstehen. Es war aber spannend, zu verfolgen, wie das ausgeht.
Glaubst Du diese Story eigentlich selbst?
Zitat:
@stefan.gts schrieb am 10. September 2024 um 20:24:32 Uhr:
Geschichten aus dem Paulaner Garten....
War auch mein erster Gedanke 🙂
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 10. September 2024 um 20:18:18 Uhr:
@Roadrunner-07Glaubst Du diese Story eigentlich selbst?
Muss ich nicht glauben, das habe ich selbst so in der Gruppe erlebt.
Weshalb sollte ich sonst so etwas schreiben?
Ich gehöre auch nicht zu den Prof. Drs. Besserwisser, die alles besser wissen und andere anzweifeln, wenn die etwas berichten, was die Drs. Besserwisser sich nicht vorstellen können!
Natürlich kann und muss jeder selbst wissen, was er glaubt oder auch nicht glaubt ...
Von mir aus kann auch jeder von sich auf andere schließen ...
Eigentlich wollte ich darauf nicht mehr eingehen, hat mich aber neugierig gemacht.
An die Zweifler: Googelt mal beim ADAC zu den Kennzeichenlängen.
Aha. Dann stelle mal einen Link ein, aus dem sich ergibt, dass unter bestimmten Umständen ein Kennzeichen entzogen wird, um es jemanden anderen zuzuteilen.
Zitat:
@Roadrunner-07 schrieb am 10. September 2024 um 20:52:07 Uhr:
Eigentlich wollte ich darauf nicht mehr eingehen, hat mich aber neugierig gemacht.An die Zweifler: Googelt mal beim ADAC zu den Kennzeichenlängen.
Dafür braucht es nicht den unsäglichen ADAC
Alles relevante zur Vergabe von Kennzeichen und den entsprechenden Größen steht in der FZV.
Dass einem PKW ein Kennzeichen entzogen wird, weil ein Moped Fahrer dieses begehrt, obwohl es nicht nötig ist, weil 4 Stellen auf das kleinste mögliche Kraftradkennzeichen passen, ist eine Story, die vielleicht dem feuchten Holz am Lagerfeuer der Biker geschuldet ist.