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Mautpflicht?

Themenstarteram 23. Oktober 2006 um 18:11

Hallo,

wenn ein 11,9 Tonner kein Mautgerät verbaut hat, ist es denn automatisch Mautpflichtig?

Es handelt sich um ein Mietfahrzeug, gewerbliche Nutzung.

15 Antworten

bis 12 Tonnen gilt keine Mautpflicht.

gugst Du hier: www.toll-collect.de

Themenstarteram 23. Oktober 2006 um 19:37

Ich kenn mich nicht so aus, weiß nur das es sich um einen MAN 12.224 (?) handelt......

Ausschlaggebend ist hier das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges.

Themenstarteram 23. Oktober 2006 um 21:28

Keine Ahnung wie viel so ein LKW wiegt.

Ich dachte man kann was mit der Bezeichnung anfangen

MAN 12.224

Ich kenne leider die Daten nicht..... Darum frage ich hier ja mal nach der mich aufklären könnte

Das 12.224 heißt lediglich, dass der als 12-Tonner gebaut ist und 220 PS hat.

Der ist auf 12 Tonnen gebaut, auf was er schlussendlich zugelassen ist, siehst du nur in der Zulassungsbescheinigung. Den kann man auf 12 Tonnen, 11,99 Tonnen, 11,50 Tonnen etc. zulassen. Die Höhe der Tonnage hat meistens steuerliche Gründe.

Aber zu 99% kann man sagen, dass ein auf 12 Tonnen gebauter LKW auf 11,99 Tonnen zugelassen ist, um sich die Maut zu sparen. allerdings würde ich mich nicht erwischen lassen, mit so einem LKW ein paar Kilo zuviel aufgeladen zu fahren.

HI,

 

fahr so´n Dingens im Moment jeden Tag...wenn du solo unterwegs bist (und nicht überladen hast ,HÖHÖ)dann kannste losfahren.Solltest du irgendeine Art von Anhänger dahinter mit führen (egal ob beladen oder nicht )wärst du über 12to wech,also "Mautpflichtig".......

....und dann kein Mautgerät zu haben macht schon ordentlich Spass...beim Suchen nach dem nächstgelegendem Terminal ...mitten inne Nacht ,irgendwo inne Pampa.....

 

Gruss Detlef

...nächstgelegendem Terminal ...mitten inne Nacht ,irgendwo inne Pampa.....

Schon gewußt, dass mann sich auch Telefonisch

einbuchen kann?

 

Aber gerade im Zweifelsfall-würde ich auch hier eine

OBU empfehlen, da mann diese auch einstellen kann-

ob mann schwerer oder leichter wie 12t/+Hänger ist.

Dieses Feature hat jedenfalls mein Siemens Gerät

Softwareversion 2.0;)

Und bei Private genutzen Fahrzeugen über 12 Tonnen ??

Meines Wissens nach muß man bei rein Privatlicher Nutzung weder Fahrtenleser noch dieses andere Gerät einbaun auch über 7,50 Tonnen.

Zitat:

Original geschrieben von Autark

Und bei Private genutzen Fahrzeugen über 12 Tonnen ??

Meines Wissens nach muß man bei rein Privatlicher Nutzung weder Fahrtenleser noch dieses andere Gerät einbaun auch über 7,50 Tonnen.

Du musst dir auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kein Gerät einbauen lassen, bist dann allerdings, genauso wie der private Nutzer, ein ständiger Besucher der Mautterminals.

Mönsch, alle Fahrer sind gleich:D

Gruß,

Frank

@Voller75

.....mehr Info über diese Hotline.....da hätt ja tatsächlich das Suchen ein Ende...obwohl,hab mir von den Jungs der BAG einen Mautatlas geben lassen ,da steht selbst die kleinste Klitsche drin wo ein Terminal steht...

Gruss Detlef

lt. Toll Collect fällt die Maut für den "gewerblichen Güterkraftverkehr" an.

D.h. Omnibusse und andere Fahrzeuge über 12 Tonnen (schwere Wohnmobile etc...) müssen keine Maut bezahlen, rein theoretisch auch eine Privatfahrt mit dem LKW nicht, nur wie Privatfahrt definiert ist und wie du das nachweist wüsst ich jetzt nicht.

Zitat:

Original geschrieben von dartom

lt. Toll Collect fällt die Maut für den "gewerblichen Güterkraftverkehr" an.

D.h. Omnibusse und andere Fahrzeuge über 12 Tonnen (schwere Wohnmobile etc...) müssen keine Maut bezahlen, rein theoretisch auch eine Privatfahrt mit dem LKW nicht, nur wie Privatfahrt definiert ist und wie du das nachweist wüsst ich jetzt nicht.

Laut §1 Abs. 2 des ABMG wird dann aber wieder eine Mautpflicht bejaht, ausser du gehörst hier zu einer, in den Unterabsätzen genannten, Gruppen an.

Danke an Inserv für den Hinweis. Hier steht folgendes:

Zitat aus dem ABMG:

"(1) Für die Benutzung der Bundesautobahnen mit Fahrzeugen im Sinne des Artikels 2 Buchstabe d der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (ABl. EG Nr. L 187 S. 42) ist eine Gebühr im Sinne des Artikels 2 Buchstabe b der genannten Richtlinie zu entrichten (Maut)."

Richtlinie 62/1999 Art.2 Buchstabe d definiert das Fahrzeug:

"d) "Fahrzeug" ein Kraftfahrzeug oder eine Fahrzeugkombination, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 t beträgt;"

Die Ausnahmen werden im ABMG im Absatz 2 genannt.

da in der EU Richtlinie nur steht "für den Güterkraftverkehr bestimmt" ohne den Zusatz "gewerblich" fällt wohl eine Privatfahrt mit dem LKW auch unter die Mautpflicht. Weiß nicht mehr wo ich den Zusatz "gewerblich" mal gelesen habe...

Der "gewerbliche" Begriff kommt wirklich von der BAG bzw. Toll-Collect, da diese so engstirnig arbeiten, dass sie sich nichts anderes mehr vorstellen können. Ich erinnere mich auch, dass ich da mal so etwas gelesen habe.

Hypothetisch würden mich allerdings die 15ct/km auch nicht kümmern, denn wenn ich schon ein WoMo mit einem Preis über 100k€ bezahlen kann, dann kümmern mich (a) die Kraftstoffkosten nicht und (b) bin ich dann auch in der Lage die minimalen Kosten für die Maut aufzubringen.

Fragen tue ich mich allerdings, warum immer noch die KOM von der Mautpflicht ausgenommen sind....

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