Mangel am Gebrauchtwagen - Gewährleistung oder Garantie?

Hallo zusammen,

ich habe mir vor gut 4 Wochen bei einem großen Vertragshändler (ca. 200km vom Wohnort entfernt) einen Gebrauchtwagen mit Garantie gekauft.

Bei meinem lokalen Vertragshändler ist aufgefallen, dass 2 Nockenwellen am Motor defekt seien.

Die Garantie würde die Kosten für die Reperatur wohl übernehmen.

Was ist denn sinnvoller - die Reperatur über die Garantie oder über die Gewährleistung/ Sachmängelhaftung abzuwickeln?

Mein Gedanke war, wenn ich das über die Gewährleistung reparieren lasse, der Fehler erneut auftritt bzw. sich nicht reparieren lässt, ich ggf. den Wagen zurückgeben kann (um keine Folgeschäden zu riskieren)

20 Antworten

Was man noch prüfen sollte ist wie umfangreich die Garantieleistungen sind, denn bei der Gewähr hat der Händler alle Kosten die mit der Rep zusammenhängen zu zahlen, auch die Verbringung des Fahrzeuges zu einer Werkstatt und hier ist es egal ob es die des Händlers oder eine von ihm gewählte ist.

Und da kommt schon der nächste Punkt, bei der Gewähr bestimmt der Händler wo und in welchem Umfang die Rep durchgeführt wird und bei der Garantie muss man lesen was dort an Bedingungen drin steht aber normal darf da der Kunde die Werkstatt wählen solange es die genannten Vertragswerkstätten sind.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 1. Dezember 2020 um 16:51:48 Uhr:


und bei der Garantie muss man lesen was dort an Bedingungen drin steht aber normal darf da der Kunde die Werkstatt wählen solange es die genannten Vertragswerkstätten sind.

Wir sprechen hier von der verlängerten Werksgarantie auf 5 Jahre, welche gleich beim Neuwagenkaufbdazubbestellt wurde.
Damit kann ich in jede x-beliebige Audi Werkstatt fahren und reparieren lassen.

Nochmal: Lass es über die Gewährleistung machen und zwar so, dass der Händler den Gewährleistungsanspruch explizit anerkennt.
Dann fängt die Gewährleistung für die getauschten Teile neu zu laufen.
Umso wichtiger, wenn die Nockenwellen bei dem Motor tatsächlich öfter das zeitliche segnen.

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 1. Dezember 2020 um 17:04:59 Uhr:



Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 1. Dezember 2020 um 16:51:48 Uhr:


und bei der Garantie muss man lesen was dort an Bedingungen drin steht aber normal darf da der Kunde die Werkstatt wählen solange es die genannten Vertragswerkstätten sind.

Wir sprechen hier von der verlängerten Werksgarantie auf 5 Jahre, welche gleich beim Neuwagenkaufbdazubbestellt wurde.
Damit kann ich in jede x-beliebige Audi Werkstatt fahren und reparieren lassen.

ja ist das so, konnte ich bisher so nicht lesen. Aber auch dann sollte man das lesen was drin steht.

Da könnte es auch Pferdefüße geben.

Oder kennst du die Garantie die er genau hat und kennst diese auswendig? Ja, dann bist du der Mann und du sagst ihm was er zu tun und zu lassen hat.

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" Welche Garantie das genau ist muss ich heut Nachmittag mal nachlesen. 5 Jahre ab EZ, keine Selbstbeteiligung. Das weiß ich noch."
Das sind Angaben des TE - also kann sich nur um die Herstellergarantie handeln...

Ist doch schön wenn es so ist. Aber immer noch eine Vermutung.

du hast die Frage aber noch nicht beantwortet ob du die Hersteller bis in kleinste kennst, auch nach den ersten 2 Jahren das du so genau sagen kannst das sich da nix ändert?

Ich kenne da Einschränkungen bei einigen.

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