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LuR bei Autovermietungen?

Themenstarteram 15. März 2015 um 1:51

Hallo, wie beurteilt ihr folgende Situation bzgl. der LuR: Firma Autovermietung lässt regelmäßig ihre eigenen Lkws an Kunden zustellen bzw. zwischen Filialen hin- und herfahren. Dazu setzt sie sowohl eigene Mitarbeiter als auch Fremdpersonal ein. Weder die eigenen Mitarbeiter noch das Fremdpersonal nutzt für die Fahrten mit den Lkws Fahrerkarten. Außerdem hat keiner der Mitarbeiter die Kennzahl 95 eingetragen.

Bei dem Fremdpersonal handelt es sich um Fahrer der Firma Autoüberführung. Diese Firma beschäftigt freiberufliche Fahrer, welche auch weder eine Fahrerkarte noch den Eintrag der Kennziffer 95 besitzen.

Das macht die Firma bundesweit und in großem Stil. Ist das nicht ein massiver und vorsätzlicher Verstoß gegen die LuR?

16 Antworten
am 26. März 2015 um 14:47

Nein, bitte genau lesen. Bei Leerfahrten von Autovermietungen brauchen die Fahrer keine 95 im Führerschein. aber wenn es sich um eine Leerfahrt = Überführungsfahrt handelt und das Fahrzeug ist ab 3,5 t, dann ist die Karte zu stecken!

Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz hat nichts mit der EG-Sozalverordnung zu tun. (noch mal zur Verdeutlichung, Bleifussxxx hat´s schon klar gestellt.)

Themenstarteram 26. März 2015 um 21:19

Genau. Auch bei Leerfahrten gelten die LuR und du musst deine Fahrerkarte stecken. Du brauchst nur die Kennzahl 95 nicht.

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