LED Beleuchtung
Hallo allesamt,
ich wollte an meinem lancer beleuchtungstechnisch etwas abändern.
und zwar wollte ich die birnen der schlechtwetterscheinwerfer durch diese austauschen:
www.gradert-elektronik.de/.../...ittel-mit-18x-3-Chip-SMD-LED-730.html
und auch die standlichtbirnen durch diese:
www.gradert-elektronik.de/.../...D-LED-Standlicht---W5w---T10-814.html
hat jemand mit denen erfahrungen gemacht in bezug auch leuchtkraft und zuverlässigkeit?
außerdem wollte ich die innenraumbeleuchtung auch mit led-leuchtmitteln austauschen, aber da steht im handbuch nur 8watt ... welche art von birnen sind da verbaut?
10 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von DonMurat
Hallo allesamt,ich wollte an meinem lancer beleuchtungstechnisch etwas abändern.
und zwar wollte ich die birnen der schlechtwetterscheinwerfer durch diese austauschen:
www.gradert-elektronik.de/.../...ittel-mit-18x-3-Chip-SMD-LED-730.htmlund auch die standlichtbirnen durch diese:
www.gradert-elektronik.de/.../...D-LED-Standlicht---W5w---T10-814.htmlhat jemand mit denen erfahrungen gemacht in bezug auch leuchtkraft und zuverlässigkeit?
außerdem wollte ich die innenraumbeleuchtung auch mit led-leuchtmitteln austauschen, aber da steht im handbuch nur 8watt ... welche art von birnen sind da verbaut?
1.: was sind Schlechtwetterscheinwerfer?
2.: LED Leuchtmittel sind in dem Fall nicht zugelassen und Du verlierst den Versicherungssutz samt Straßenzulassung.
3.: für den Innenraum darfste gerne Led Leuchtmittel verbauen.
schlechtwetterscheinwerfer isn synonym für nebelscheinwerfer, weil man sie ja nich nur bei nebel benutzt sondern auch bei starken regen oder schnee 😁
gilt die sache mit der zulassung echt auch bei den standleuchten und anderen zusatzscheinwerfern eine so starke rolle? ich will ja nich das abblendlicht ändern.
Zitat:
Original geschrieben von DonMurat
schlechtwetterscheinwerfer isn synonym für nebelscheinwerfer, weil man sie ja nich nur bei nebel benutzt sondern auch bei starken regen oder schnee 😁gilt die sache mit der zulassung echt auch bei den standleuchten und anderen zusatzscheinwerfern eine so starke rolle? ich will ja nich das abblendlicht ändern.
Die Sache mit der Zulassung gilt für sämtliche Außenbeleuchtung. Weil Die Beleuchtung samt Blinker ect. aussließliech zugelassen und geprüft wurden mit den dafür gedachten Leuchtmitteln...
Da nutzt es auch nichts, wenn die LED Teile eine E-Prüfnummer haben sollten. Denn die gilt für die Led Teile an sich, aber nicht in Verbindung mit den am Wagen eingebauten Lampenträgern.
Deshalb darf man ja auch keine e-geprüften Xenon Brenner in e-geprüfte Halogen Scheinwerfer einbauen... Und Deine Scheinwerfer sind zugelassen und gfeprüft für entsprechende Glühbirnen, und nicht für Xenon, LED, Teelichte oder sonstiges...😉
Zitat:
Original geschrieben von m.p.flasch
2.: LED Leuchtmittel sind in dem Fall nicht zugelassen und Du verlierst den Versicherungssutz samt Straßenzulassung.
Nein. Den Versicherungsschutz verlierst du nicht. Du verwendest lediglich ein nicht zugelassenes Leuchtmittel und begehst damit (vorsätzlich) eine Ordnungswidrigkeit, die eine entsprechende Behandlung bei den zuständigen Stellen nach sich ziehen kann.
Die Versicherung interessiert es herzlich wenig welche Lampe oder welchen Auspuff du verbaut hast, wenn du jemandem bei Glatteis hinten drauf rutscht.
Wird dir allerdings nachgewiesen, dass du durch eine richtige Beleuchtung den Unfall hättest vermeiden können (weil du dann das Hindernis eher erkennen könntest), wird dich deine Versicherung (zu Recht) in Regress nehmen und das wird dann nicht wirklich billig (für dich).
Ich halte von solchen Bastellösungen nichts. Dazu werden in vielen Foren abvibrierte LED-Lampen gezeigt, was mit den originalen Halogenlampen nicht passiert.
Ich würde es nicht machen.
Grüße
sadfa
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es gibt meines wissens LED-Lösungen, die erlaubt sind, aber nicht die
denn dein lampenträger muss dafür ausgelegt sein, da diese LED-leuchtmittel eine andere streuwirkung haben und dafür seltenst die wöllbung der normalen spiegel passt
um sicher zugehen einfach mal den DÜV fragen, die müssen es eigentl wissen
es gibt für einige hersteller beispielsweise LED-Hauptscheinwerfer
die ersten zu teuer sind, 2. extra gekühlt werden müssen, 3. bei defekt von einzelnen dioden komplett getauscht werden müssen und 3. nur 4-5jahre halten und in der zeit sich die mehrkosten nicht rentieren
PS:Schlechtwetterlampen
Wofür braucht man die?
ist ernst gemeint, ich habe welche und ich habe sie weder bei schnee, regen schon garnet und nebel auch net
ich will doch nicht sehen was 2cm vor meiner stoßstange ist, sondern was weiter weg ist
bei schnee und nebel scheint man die weiße wand nur nochmehr an(am besten bisher mit normalen ABL)
und regen bevor ich die entfernung nicht mehr seh, bekomm ich probleme das wasser von der scheibe zu schaffen(also auch unsinnig)
um am tage wie wir alle wissen unsinnig und absolut überflüssig, genau wie TFL
@ hunterdbloodlust
kann es sein, dass Du im Grunde genommen aus Franken kommst? :-)
Zitat:
Original geschrieben von sadfa
Wird dir allerdings nachgewiesen, dass du durch eine richtige Beleuchtung den Unfall hättest vermeiden können (weil du dann das Hindernis eher erkennen könntest), wird dich deine Versicherung (zu Recht) in Regress nehmen und das wird dann nicht wirklich billig (für dich).Zitat:
Original geschrieben von m.p.flasch
2.: LED Leuchtmittel sind in dem Fall nicht zugelassen und Du verlierst den Versicherungssutz samt Straßenzulassung.Ich halte von solchen Bastellösungen nichts. Dazu werden in vielen Foren abvibrierte LED-Lampen gezeigt, was mit den originalen Halogenlampen nicht passiert.
Ich würde es nicht machen.
Grüße
sadfa
Na ich sage doch, dann ist der Versicherungsschutz weg.... Besoffen Auto fahren ist auch so lange "erlaubt" bis man erwischt wird...🙄
der deutsche gesetzeswahn nervt ...
mein empfinden is, das gerade bei stärkeren schneefall die nebelscheinwerfer die sicht verbessern. außerdem ist es mir lieber, wenn die straßenränder wesentlich besser ausgeleuchtet sind, denn bei uns laufen zuviele rehe und wölfe rum.
und warum is deiner meinung nach ein tfl überflüssig?
das die led-leuchteinheiten komplett getauscht werden müssen is ja auch bei den heckleuchten der fall
Bei starken Schneefall darfst du ja auch die Nebler anmachen. Du darfst dann halt nur noch der Sichtweite angemessen schnell fahren, lernt man alles in der Fahrschule.
Es gibt m. W. n. sogar eine Regelung, dass du mit Neblern und STANDlicht zusammen fahren darfst, ohne das Fahrlicht anzuhaben. Dann darfst du aber wirklich nur noch schleichen.
@m.p.:
Wer die falschen Lampen und die Möglichkeit den Versicherungsschutz zu verlieren (weil der Unfall vermeidbar hätte sein können, wenn das Licht richtig gewesen wäre) mit besoffen fahren gleich setzt sollte meiner Meinung nach direkt den Führerschein abgeben.
An den Regeln und Gesetzen ist schon was dran, die sind nicht alle hirnlos hingeschrieben worden.
Grüße
sadfa
Zitat:
Original geschrieben von sadfa
Bei starken Schneefall darfst du ja auch die Nebler anmachen. Du darfst dann halt nur noch der Sichtweite angemessen schnell fahren, lernt man alles in der Fahrschule.Es gibt m. W. n. sogar eine Regelung, dass du mit Neblern und STANDlicht zusammen fahren darfst, ohne das Fahrlicht anzuhaben. Dann darfst du aber wirklich nur noch schleichen.
@m.p.:
Wer die falschen Lampen und die Möglichkeit den Versicherungsschutz zu verlieren (weil der Unfall vermeidbar hätte sein können, wenn das Licht richtig gewesen wäre) mit besoffen fahren gleich setzt sollte meiner Meinung nach direkt den Führerschein abgeben.
An den Regeln und Gesetzen ist schon was dran, die sind nicht alle hirnlos hingeschrieben worden.
Grüße
sadfa
Klugscheißer.
Hast mich schon verstanden. Wer meint, alles sei erlaubt, so lange man nicht erwischt wird, dem gehört die Fahrerlaubniss entzogen.