Leasingrückgabe Opel Kratzer
Hallo zusammen,
ich habe neulich meinen Astra K bei Opel nach 3 Jahren Leasing zurückgegeben. Am Kotflügel ist ein ca 30 cm langer Kratzer, der mit jetzt mit einem Minderwert in Höhe von 416,50€ brutto (350€ netto) in Rechnung gestellt werden soll. Das Protokoll habe ich noch nicht unterschrieben.
Mit stellen sich nun 2 Fragen:
1) Handelt es sich bei dem Minderwert nicht um einen steuerneutralen Posten? In dem Fall müsste ich doch nur die 350€ bezahlen, oder?
2) Allgemein finde ich den Minderwert ( brutto, wie Netto) etwas überzogen. Oder täusche ich mich da?
Liebe Grüße
38 Antworten
Interessant, dass hier teilweise eine klar rechtswidrige Abrechnungspraxis des Leasinggebers (Abrechnung von Minderwerten auf Bruttobasis) hingenommen werden soll, nur weil die Ermittlung des Minderwerts an sich ordnungsgemäß ist.
Ich schlage dann in Zukunft auch die angebliche USt. auf die Miete meiner Mieter drauf und vereinnahme sie für mich. Sollen sie sich mal nicht so anstellen, die Miete an sich ist ja fair und ich muss ja auch von was leben.
Die Berechnung ist nicht ordnungsgemäß sondern dem Schadenbild entsprechend deutlich zu niedrig angesetzt. Jetzt kann man natürlich ein Fass auf machen als Oberlehrer…und riskieren das irgendwer auf die Idee kommt doch noch mal genauer hinzuschauen oder man bezahlt den Betrag und freut sich über ein Schnapper 🙄
Zitat:
@BMW320ie46 schrieb am 20. Juli 2022 um 16:12:01 Uhr:
Die Berechnung ist nicht ordnungsgemäß sondern dem Schadenbild entsprechend deutlich zu niedrig angesetzt. Jetzt kann man natürlich ein Fass auf machen als Oberlehrer…und riskieren das irgendwer auf die Idee kommt doch noch mal genauer hinzuschauen oder man bezahlt den Betrag und freut sich über ein Schnapper 🙄
Warum? Der Gutachter hat den Minderwert doch in dieser Höhe festgestellt. Warum soll er nun auf einmal höher sein und wie soll das begründet werden?
Ich würde den Nettobetrag überweisen bzw. in einem kurzen Anschreiben mitteilen, dass das Gutachten in Höhe des Nettobetrags anerkannt wird und auf die versehentliche Berechnung des Bruttowertes nett hinweisen.
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Klar, auch das ist eine Möglichkeit. Nettowert überwiesen und abwarten. Aber das Gutachten würde ich nich zurückweisen.
Ich verstehe nicht warum du dich so an der Bereifung aufhängst. Es ging hier um den Kratzer am Kotflügel, nicht die Winterräder auf Stahlfelge.
Mir dann auch noch unterstellen zu wollen das ich nicht den Unterschied zwischen Alufelgen und Stahlfelgen kenne, toppt das ganze.
Du kennst weder den Zeitpunkt des Fotos, noch die Umstände warum ich die Reifen noch nicht gewechselt hatte.