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Leasing, Finanzierung, Barzahlung...der Finanzierungsthread
Hallo zusammen,
da Pedelecs und E-Bikes ja nicht gerade billig sind, lege ich hier mal einen Thread zur Finazierung dieser motorgetriebenen Fahrräder an.
Mittlerweile ist ja das "Job-Leasing" bei E-Bikes und Pedelecs sehr in Mode gekommen. Die Gesellschaften, die so was anbieten, sprießen ja gerade wie Pilze aus dem Boden. :D
Was sind eure Erfahrungen (Arbeitenhemr und auch Arbeitgeber) mit diesen Leasinggesellschaften? Wie habt ihr euer Bike finanziert?
Schreibt es hier rein.
14 Antworten
Ich fange gleich mal an.
Mein erstes Pedelec habe ich 2015 noch klassisch finanziert: ich habe es bar bezahlt. Vorteile des Eigentumbesitzes waren für mich die beliebige Haltedauer (ich entscheide, wann ich das Bike loswerden will) und die Möglichkeiten der Optimierung. So habe ich z. B. eine komplett neue Bremsanlage verbauen lassen, da die Alte zu schwach war.
Da ich aber auch Arbeitgeber bin und eine eigene Firma habe, kam mir immer mal wieder das Theam Bike-Leasing in den Sinn. Speziell mein Betriebsrat hat mich darauf angesprochen, da viele meiner Mitarbeiter mit dem Rad zur Arbeit kommen. Ich habe mich dann mal informiert und die Vorteile für den Arbeitnehmer sind in meinen Augen übersichtlich. Er bekommt vom Arbeitgeber über die Leasing ein Fahrrad gestellt, dass er in der Regel drei Jahre nutzen kann und gibt es dann wieder abgibt oder er tauscht es gegen ein Neues. Die Leasingkosten werden entweder von seinem Bruttogehalt abgezogen (so dass er etwas Steuern und Sozialversicherungbeiträge spart) oder der AG trägt die Kosten quasi als verdeckte Gehaltserhöhung. Vorteil vom AN ist, dass er meist keinen geltwerten Vorteil versteuern muss (im Volksmund 1%-Regel). Aktuell gilt wohl wieder, dass Fahrräder ohne Motor mit 0%, Pedelecs mit 0,25% und E-Bikes mit 0,5% des BLP verstuert werden müssen.
Da ich ebenfalls angestellter GF in meiner Firma bin, habe ich auch die Möglichkeit des Leasings genutzt und mein zweites Pedelec geleast....einfach um es mal zu testen, ob dies auch für den AG wirtschaftlich ist. Mein Fazit: lohnt sich nicht! Die Leasingkosten sind so hoch, dass das Bike nach Ablauf der Vertragslaufzeit voll bezahlt ist. Somit hätte man bzw. die Firma es gleich kaufen können. Weiterer Nachteil beim Leasing ist, dass der Händler das alte Bike nicht in Zahlung nehmen kann und man zum Bike meist noch eine teure Diebstahlversicherung mit abschließen muss.
Ich werde somit das Bike-Leasing nicht im Betrieb einführen, da es sich weder für den AN noch für den AG lohnt. Mein nächstes Bike kaufe ich wieder privat und bezahle es bar.
Besonders böse: Wenn der Arbeitnehmer das Bike später dann übernimmt, hat er den Sachbezug entsprechend zu versteuern.
Zur Versteuerung an sich:
GRUNDSATZ:
Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Dienstrad oder ein E-Bike, das verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen ist, auch zur privaten Nutzung, kann der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung (inkl. Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte) als monatlicher Durchschnittswert mit 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten unverbindlichen Brutto-Preisempfehlung des Herstellers angesetzt werden.
AUSNAHME:
Seit 1.1.2019 ist dieser geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads oder E-Bikes lohnsteuerfrei, wenn die Überlassung betrieblicher (Elektro-)Fahrräder zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Die Steuerbefreiung ist befristet bis zum 31.12.2030. Die Steuerfreiheit tritt auch für Fahrräder und E-Bikes ein, die der Arbeitgeber bereits vor 2019 dem Arbeitnehmer unter Beachtung der Zusätzlichkeitsvoraussetzung überlassen hat. Eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale ist nicht vorgesehen. Sie wird gesetzlich auch bei Benutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ausdrücklich ausgeschlossen. Fährt der Arbeitnehmer mit dem vom Arbeitgeber überlassenen (Elektro-)Fahrrad zu seiner ersten Tätigkeitsstätte, kann er zusätzlich zur Steuerfreiheit die Entfernungspauschale in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Die Steuerbefreiung ist nicht auf die Überlassung eines (Elektro-)Fahrrades beschränkt. Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mehrere betriebliche Fahrräder unter Beachtung der Zusätzlichkeitsvoraussetzung, kann er für jedes einzelne Fahrrad und E-Bike die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen.
Zitat:
@knolfi schrieb am 4. Juni 2020 um 09:29:42 Uhr:
Hallo zusammen,
da Pedelecs und E-Bikes ja nicht gerade billig sind, lege ich hier mal einen Thread zur Finazierung dieser motorgetriebenen Fahrräder an.
Mittlerweile ist ja das "Job-Leasing" bei E-Bikes und Pedelecs sehr in Mode gekommen. Die Gesellschaften, die so was anbieten, sprießen ja gerade wie Pilze aus dem Boden. :D
Was sind eure Erfahrungen (Arbeitenhemr und auch Arbeitgeber) mit diesen Leasinggesellschaften? Wie habt ihr euer Bike finanziert?
Schreibt es hier rein.
Passt ja auf den Tag genau....:D
Heute kam die Schlussrechung für mein Jobrad (dem Bild nach habe ich einen Drecksjob)
Ein Specialized MTBike mit Accuantrieb, das ich 3 Jahre geleast habe und nun mit der Schlussrate von 309,-€ in meinen Besitz übergeht.
Erfahrungen: nur gute, einfach und unkompliziert und in der Summe 800,-€ gespart.
Die Diebstahlversicherung übernahm der Betrieb, ob es sich für diesen Rechnete....???
Zitat:
@knolfi schrieb am 4. Juni 2020 um 09:44:14 Uhr:
....
Ich werde somit das Bike-Leasing nicht im Betrieb einführen, da es sich weder für den AN noch für den AG lohnt. Mein nächstes Bike kaufe ich wieder privat und bezahle es bar.
Dieser Meinung schließe ich mich ebenfalls an. Konstellation: Freiberufler mit 1 Angestelltem, für den ich die Anschaffung eines Dienstrades im Auge hatte. Die steuerlichen Gegebenheiten waren auch schnell geklärt.
Dann habe ich begonnen, mir bei den einschlägigen Anbietern Angebote einzuholen und bin auch zu Fahrradhändlern gegangen, die hier mitmachen. Ergebnis: das Leasen eines Dienstrades mit Überlassung an Angestellte zur Privatnutzung ist ein super Geschäft. Aber nicht für den Leasingnehmer (meine Wenigkeit) und auch nicht so recht für den Nutzer.
1. Der Leasingfaktor beträgt in der Regel 3% vom Kaufpreis. Im Vergleich zu Kfz.-Leasing ist das irre hoch und nach 36 Monaten Leasingdauer sind 108% vom Kaufpreis gezahlt, trotzdem verbleibt das Rad im Eigentum des Leasinggebers. Natürlich kann ich mir jetzt einen in die Tasche lügen und mir die Steuerersparnis bei mir oder meinem Angestellten schön rechnen. Aber erst einmal fließt eine aus meiner Sicht zu großer Menge Geld in die Tasche anderer Leute.
2. An dem Leasing-Geschäft sind mir zu viele Parteien beteiligt, von denen wenigstens drei dabei ordentlich Geld verdienen. Es gibt den Händler (der sich die Hände reibt, weil er teure Räder fast zum Listenpreis verkaufen kann), es gibt den Vermittler - Jobrad und wie sie alle heißen - es gibt ferner die eigentliche Leasingbank, dann meine Wenigkeit als Leasingnehmer und den Arbeitnehmer als Nutzer. Alle sind durch entsprechende Verträge miteinander verbunden. Klingt kompliziert, ist es vielleicht nicht wirklich, mir behagt das aber nicht.
3. Oft ist das Leasen mit weiteren teuren Pflichten verbunden: Wartung beim Fachhändler, Erwerb eines besonderen Schlosses, Versicherungspflicht usw.
4. Die Preise für beliebte Rad-Kategorien sind gesalzen. Bei uns ging es um ein 20"-Klapprad und es widerstrebte sowohl mir als auch dem Angestellten, hier unter dem Deckmantel "günstiges Leasing" 3000 Euro brutto für ein Fahrrad auszugeben, dass nur für kleinere und bestenfalls mittellange Strecken taugt. Bitte keine Diskussion über Klappräder, es war hier aus nachvollziehbaren Gründen gewünscht.
Unsere Lösung sah deswegen so aus, dass ich von einem günstigen Hersteller (NCM) ein Klapprad für 1100 Euro brutto erworben habe, es bei mir abschreibe und der Angestellte es mit entsprechend weniger Steuerlast nutzen kann. Warten werden wir das Rad nach Bedarf und wann und wo wir wollen.
Für meinen Eigenbedarf habe ich von selbigem Hersteller inzwischen ein ganze 999 Euro teures MTB erworben, das bei meinem Fahrprofil (kein Hardcore Stock-und-Stein, eher 60% Straße, sanftes Gelände / Wald) und meiner Fahrleistung trotz kleiner Detailschwächen einen guten Job macht. Dieses Rad habe ich ebenfalls gekauft, schreibe es aber nicht ab, da es wirklich rein privaten Zwecken dient.
Soweit meine Erfahrungen bisher.
Grüße
SpyderRyder
Zitat:
@Buchener74722 schrieb am 4. Juni 2020 um 12:48:45 Uhr:
Die Diebstahlversicherung übernahm der Betrieb, ob es sich für diesen Rechnete....???
Nein, rechnet sich für den Betrieb nicht...siehe Post von @SpyderRyder, der genau meine Erfahrungen wieder gibt.
Und ein LF von 3,0 hat man heute höchstens, wenn man einen Aston Martin, Ferrari oder Lamborghini least.
Gut, km-Leasing gibt es beim Fahrradleasing nicht, nur Restwertleasing. Und das ist so ausglegt, dass der Restwert nach drei Jahren 0€ beträgt. Man hat also das Bike innerhalb von drei Jahren mehr als komplett bezahlt, obwohl es noch einen (stattlichen) Restwert hat.
Hinzu kommt die Verpflichtung der Diebstahlversicherung (die die Leasinggeber auch noch gleich anbietet) und ein hochwertiges Fahhradschloss (in meinem Fall musste das mindestens 50€ kosten, das Alte im Wert von 30€ durfte ich nicht mit übernehmen). Anbeiteile müssen mit ins Leasing einberechnet werden, oder nach Ende des Leasings wieder demontiert werden (in meinem Fall war es ein Ständer).
Aktuell überlege ich, bei meinem Bike andere Griffe montieren zu lassen, da sich Serienmäßigen mir zu wenig griffig sind (gerade wenn man schwitzt). Das müsste ich wohl erst mit dem Leasinggeber abstimmen und/oder nach Ende des Leasings die Alten wieder montieren lassen.
Beim Kauf des gleichen Bikes hätte ich mind. 10% Rabatt auf das Bike bekommen und den gleichen Betrag ungefähr nochmals als Inzahlungnahme meines Alten. Bei meinem hochwertigen Bike wären das rd. 1.800€ gewesen. So warte ich bis heute noch, dass der Händler endlich mein alte Bike auf Kommission verkauft bekommt.
Ich als Arbeitgeber hatte auch mal darüber nachgedacht, mein Dienstpedelec zu leasen. Die Angebote dazu waren leider abenteuerlich hoch (dafür lease ich gerade einen Polo GTI), sodass ich es bar gekauft habe und es über die AfA-Tabelle abschreibe. Meine Mitarbeiter wollen nicht mit dem Pedelec fahren. Gründe sind entweder die Entfernung oder die Nutzung vom Motorrad. Dann gibt es eben einen Tankgutschein.
Privat würde ich auch immer das Fahrrad (Pedelecs sind für mich Fahrräder) bar bezahlen, denn ich kann nicht garantieren, dass es am Ende der Leasingzeit noch existiert oder sogar makellos ist. Gerade wenn man in Bikeparks unterwegs ist, leidet das Material doch recht stark. Ich würde mit einem geleasten Porsche auch nicht jedes Wochenende auf letzter Rille die Nordschleife unsicher machen.
Zitat:
@knolfi schrieb am 4. Juni 2020 um 14:09:10 Uhr:
Bei meinem hochwertigen Bike wären das rd. 1.800€ gewesen. So warte ich bis heute noch, dass der Händler endlich mein alte Bike auf Kommission verkauft bekommt.
Na das kann aber dauern und dann kommt einer und bietet maximal 900 € an.
Zitat:
@knolfi schrieb am 4. Juni 2020 um 14:09:10 Uhr:
Gut, km-Leasing gibt es beim Fahrradleasing nicht, nur Restwertleasing. Und das ist so ausglegt, dass der Restwert nach drei Jahren 0€ beträgt. Man hat also das Bike innerhalb von drei Jahren mehr als komplett bezahlt, obwohl es noch einen (stattlichen) Restwert hat.
Und an dem Punkt schlägt noch mal die Steuer und auch die Sozialversicherung zu, wenn der Arbeitnehmer das Rad übernimmt. Entweder nach einer pauschalen Methode (40% vom ursprünglichen Listen nach 36 Monaten Leasing; wenn ich nicht irre) oder es muss ein Gutachten zur Wertbestimmung her.
Zitat:
@PIPD black schrieb am 4. Juni 2020 um 14:57:12 Uhr:
Zitat:
@knolfi schrieb am 4. Juni 2020 um 14:09:10 Uhr:
Gut, km-Leasing gibt es beim Fahrradleasing nicht, nur Restwertleasing. Und das ist so ausglegt, dass der Restwert nach drei Jahren 0€ beträgt. Man hat also das Bike innerhalb von drei Jahren mehr als komplett bezahlt, obwohl es noch einen (stattlichen) Restwert hat.
Und an dem Punkt schlägt noch mal die Steuer und auch die Sozialversicherung zu, wenn der Arbeitnehmer das Rad übernimmt. Entweder nach einer pauschalen Methode (40% vom ursprünglichen Listen nach 36 Monaten Leasing; wenn ich nicht irre) oder es muss ein Gutachten zur Wertbestimmung her.
Nö, bei meinem Vertrag übernimmt die Leasinggesellschaft dieses, da es ein Altvertrag war und es danach eine Änderung wie du beschreibst gab.
Für mich hat sichs gelohnt
Ja, es gibt die Möglichkeit, dass der LG die Steuer nach §37b übernimmt. Dann war sie aber auch schon vorher in den Leasingraten berücksichtigt. Ob das die Ausnahme oder die Regel ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Hier hat sich das Modell des Fahrradleasings noch nicht etabliert.
Die Unternehmen kalkulieren mit spitzem Bleistift.
Hallo,
ich trete als knapp 60jähriger noch ausschließlich selbst/alleine in die Pedale. Das wird sich aber sicherlich in den nächsten Jahren ändern. Daher habe ich hier mal ein paar Fragen, die hier so noch nicht beantwortet/behandelt wurden:
Der Freund meiner Tochter hat sich gerade ein "Dienstfahrrad" über Job-Bike geleast. Dafür zahlt er bei einem Kaufpreis von ca. 3.400 € eine Rate von 52 €. Nach 36 Monaten hat er also das Fahrrad keineswegs komplett abgezahlt, sondern eher gut die Hälfte.
Die Premiumversicherung (Verschleiß, Eigenunfall, Teilediebsstahl und Komplettdiebstahl) ist darin enthalten.
Die spannende Frage wäre nun, wie hoch die Restkaufsumme wäre, wenn er das Bike anschließend erwerben möchte. Da fehlen noch sämtliche Erfahrungswerte.
Hat da schon jemand Erfahrungen mit gemacht und das gesamte Procedere durch?
PS. Dass der Fahrradhändler sich die Hände reibt, ist mir dabei vollkommen wurscht, denn das würde ja nicht ich als Leasingnehmer zahlen.
Ist der Restkaufwert denn nicht vertraglich fixiert?
Eben nicht. Und das ist ja die/meine Krux an diesen Leasingverträgen.
Sollte die Restkaufsumme im "grünen Bereich" liegen, würde ich ein solches Rad sofort über meine Lebenspartnerin leasen.
Dann schau doch mal hier rein: