Lackanalyse
Ich hoffe das Thema hier richtig eingestellt habe.Das Prob ist folgendes:Nach einem Unfall mit Fahrerflucht konnten wir an unserem Fahrzeug Lackspuren sichern.Wer hat schon mal wo und mit welchem Ergebniss und welchen kosten einen Lack analysieren lassen.Das Gutachten muss natürlich Gerichtsverwertbar sein.
9 Antworten
Hallo,
in der Regel übernimmt die Polizei anhand der Lackspuren die Suche nach dem Täter. Dazu hat die Polizei eine umfassende Datenbank über viele Lackdaten, natürlich nicht alle.
Das hat mir vor gut 10 Jahren geholfen einen flüchtigen heraus zu finden. Die Polizei konnte anhand von zwei ca. 10cm langen und ca. 2cm breiten Streifspuren den Hersteller und dann in der näheren Umgebung den Typen finden.
Es gibt aber auch ein sogenanntes Photospektrometer, oder Colorchecker, die in einigen Lackierereien verwendet werden.
Das sind handliche Geräte zur Farbtonbestimmung.Damit bekommst Du nach der ersten Messung Hersteller und Farbton. Wird allerdings nicht leicht sein eine Lackiererei mit dem Teil zu finden, da die ziemlich teuer sind. Wie groß das Lackteil sein muss weiß ich nicht.
Irgenwie ein kleines bisschen CSI...😰
Viel Glück!
Vielen dank für die Antwort aber das bringt mich im Moment nicht viel weiter.Die Polizei hatte ermittelt und auch das eventuell in Frge kommende Fahrzeug gefunden.(Zeugen haben etwas geholfen).Das Prob ist das der Fahrzeughalter/Fahrer nicht der Unfallverursacher ist laut Autobesitzer.Da aufgrund der Aussage des "Angenommenen"Verursachers er bei der Polizei von seinem Zeugnissverweigerungsrechts gebrauch gemacht hat ist die Sache seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt worden mit den Worten."Es konnte kein Fahrer ermittelt werden"und der Halter natürlich nicht haftet für diese F-Flucht.Läuft ja auch alles schon Anwaltsmässig und die Versicherung hat schon Stellung genommen das sie NICHT bezahlen wollen da es nicht eindeutig ist das das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt gewesen sei.Unfallhöhe und Schadensbilb sind laut Polizeiakten deckungsgleich aber die versicherung nimmt sich nichts davon an.lange Rede kurzer Sinn wir wollen halt versuchen den von uns angenommen zu 99%verantwortlichen Verursacher endlich dran zu kriegen.Deshalb das Lackgutachten im Vorfeld damit wir sicher sein können das eine Klage aussicht auf Erfolg hat.
Ich kann mir nicht vorstellen dass das so einfach geht. Es handelt sich hier um eine Straftat und somit muss der Halter sagen wer der Fahrer ist.
Sollte das nicht der Fall sein, kann jeder Fahrerflüchtige sagen "ich war es nicht". Somit hat jeder Narrenfreiheit.
Ich würde jetzt erstmal mit dem Chef der zuständigen Polizeistation sprechen. Da ich nicht immer brav war weiß ich mit Sicherheit dass die Staatsanwaltschaft nur auf das reagiert was sie von der Polizei präsentiert bekommt. Das heißt, schlechte Ermittlungen mit dem entsprechenden Kommentar des Polizisten und die Staatsanwaltschaft stellt die Sache ein. Ein Weg wäre auch dass Du Dich direkt mit dem zuständigen Staatsanwalt in Verbindung setzt und die Sache erklärst, auch mit der Bemerkung "sollte ich einmal in so eine Situation kommen, weiß ich eben auch nicht mehr wer gefahren ist".
Die Frage ist natürlich auch wie hoch der Schaden ist, wegen ein paar 100 Euro tut die Staatsanwaltschaft nicht lange rum, da wird eingestellt.
Schwierige Sache, ich würd auf jedenfall der Sache auf den Grund gehen. Sollte es wirklich so sein dass die Sache eingestellt bleibt, hat in Zukunft jeder einen Freifahrtschein und das kann in Deutschland nicht Recht sein.
Wenn es wirklich so ist, würde ich den Halter wegen Beihilfe zu einer Straftat anzeigen, sagt er dass er nicht weiß wer gefahren ist, kannst Du ihn wegen vernachlässigung der Aufsichtsplicht haftbar machen. Du darfst nähmlich Deine Autoschlüssel nicht unbeaufsichtigt herum liegen lassen.
Da solltest Du Dir aber Deiner Sache sicher sein. Die alleinige Behauptung hilft Dir da nicht. Da brauchst Du schon eindeutige Spuren an seinem Fahrzeug. Die Farbe hilft Dir da wahrscheinlich auch nicht viel weiter da es x Autos mit der Farbe gibt. Ein schönes Bild mit Spuren, wo vielleicht noch der Meterstab wegen der Schadenshöhe hingehalten wird wär da schon eine tolle Sache....
Zitat:
Original geschrieben von Lakky
Ich kann mir nicht vorstellen dass das so einfach geht. Es handelt sich hier um eine Straftat und somit muss der Halter sagen wer der Fahrer ist.
FALSCH! Wenn der Wagen zum Beispiel auf Papa oder Mama zugelassen ist und der Sohn und die Tochter den Wagen regelmäßig fahren, dann haben Papa oder Mama natürlich ein sog. "Zeugnisverweigerungsrecht".Sollte das nicht der Fall sein, kann jeder Fahrerflüchtige sagen "ich war es nicht". Somit hat jeder Narrenfreiheit.
Theoretisch geht das. Ich binmal geblitzt worden und ein Punkt sollte vergeben werden. Ich war es vermutlich auch gewesen allerdings hatte ich keinen roten Blitz gesehen. Als dann die Post kam habe ich in dem Bogen eine Aussage gemacht: "Zu dem gegen mich erhobenen Tatvorwurf erkäre ich, dass außer mir 2 weitere Personen den auf mich zugelassen Pkw regelmäßig nutzen. Im Hinblick auf diese beiden Personen steht mir jedoch ein Zeugnisverweigerungsrecht zu." Was passierte? 3x kam die Polizei nach Hause. Beim dritten mal machte ich dann auch auf und das Foto war so gut.. naja leugnen Zwecklos.Ich würde jetzt erstmal mit dem Chef der zuständigen Polizeistation sprechen. Da ich nicht immer brav war weiß ich mit Sicherheit dass die Staatsanwaltschaft nur auf das reagiert was sie von der Polizei präsentiert bekommt. Das heißt, schlechte Ermittlungen mit dem entsprechenden Kommentar des Polizisten und die Staatsanwaltschaft stellt die Sache ein. Ein Weg wäre auch dass Du Dich direkt mit dem zuständigen Staatsanwalt in Verbindung setzt und die Sache erklärst, auch mit der Bemerkung "sollte ich einmal in so eine Situation kommen, weiß ich eben auch nicht mehr wer gefahren ist".
Die Frage ist natürlich auch wie hoch der Schaden ist, wegen ein paar 100 Euro tut die Staatsanwaltschaft nicht lange rum, da wird eingestellt.Schwierige Sache, ich würd auf jedenfall der Sache auf den Grund gehen. Sollte es wirklich so sein dass die Sache eingestellt bleibt, hat in Zukunft jeder einen Freifahrtschein und das kann in Deutschland nicht Recht sein.
Wenn es wirklich so ist, würde ich den Halter wegen Beihilfe zu einer Straftat anzeigen, sagt er dass er nicht weiß wer gefahren ist, kannst Du ihn wegen vernachlässigung der Aufsichtsplicht haftbar machen. Du darfst nähmlich Deine Autoschlüssel nicht unbeaufsichtigt herum liegen lassen.
Da solltest Du Dir aber Deiner Sache sicher sein. Die alleinige Behauptung hilft Dir da nicht. Da brauchst Du schon eindeutige Spuren an seinem Fahrzeug. Die Farbe hilft Dir da wahrscheinlich auch nicht viel weiter da es x Autos mit der Farbe gibt. Ein schönes Bild mit Spuren, wo vielleicht noch der Meterstab wegen der Schadenshöhe hingehalten wird wär da schon eine tolle Sache....
@ TE
Hat die Polizei an DEINEM Wagen Spurensicherung (Bilder, Messung Fremdlack sichergestellt) betrieben?
Hast Du einen bestimmten Wagen als Unfallgegner im Auge und hast Du an dem Wagen passende Unfallspuren gesehen?
HalterhaftungZitat:
Original geschrieben von bebolus
Zitat:
Original geschrieben von Lakky
Ich kann mir nicht vorstellen dass das so einfach geht. Es handelt sich hier um eine Straftat und somit muss der Halter sagen wer der Fahrer ist.
FALSCH! Wenn der Wagen zum Beispiel auf Papa oder Mama zugelassen ist und der Sohn und die Tochter den Wagen regelmäßig fahren, dann haben Papa oder Mama natürlich ein sog. "Zeugnisverweigerungsrecht".Sollte das nicht der Fall sein, kann jeder Fahrerflüchtige sagen "ich war es nicht". Somit hat jeder Narrenfreiheit.
Theoretisch geht das. Ich binmal geblitzt worden und ein Punkt sollte vergeben werden. Ich war es vermutlich auch gewesen allerdings hatte ich keinen roten Blitz gesehen. Als dann die Post kam habe ich in dem Bogen eine Aussage gemacht: "Zu dem gegen mich erhobenen Tatvorwurf erkäre ich, dass außer mir 2 weitere Personen den auf mich zugelassen Pkw regelmäßig nutzen. Im Hinblick auf diese beiden Personen steht mir jedoch ein Zeugnisverweigerungsrecht zu." Was passierte? 3x kam die Polizei nach Hause. Beim dritten mal machte ich dann auch auf und das Foto war so gut.. naja leugnen Zwecklos.Ich würde jetzt erstmal mit dem Chef der zuständigen Polizeistation sprechen. Da ich nicht immer brav war weiß ich mit Sicherheit dass die Staatsanwaltschaft nur auf das reagiert was sie von der Polizei präsentiert bekommt. Das heißt, schlechte Ermittlungen mit dem entsprechenden Kommentar des Polizisten und die Staatsanwaltschaft stellt die Sache ein. Ein Weg wäre auch dass Du Dich direkt mit dem zuständigen Staatsanwalt in Verbindung setzt und die Sache erklärst, auch mit der Bemerkung "sollte ich einmal in so eine Situation kommen, weiß ich eben auch nicht mehr wer gefahren ist".
Die Frage ist natürlich auch wie hoch der Schaden ist, wegen ein paar 100 Euro tut die Staatsanwaltschaft nicht lange rum, da wird eingestellt.Schwierige Sache, ich würd auf jedenfall der Sache auf den Grund gehen. Sollte es wirklich so sein dass die Sache eingestellt bleibt, hat in Zukunft jeder einen Freifahrtschein und das kann in Deutschland nicht Recht sein.
Wenn es wirklich so ist, würde ich den Halter wegen Beihilfe zu einer Straftat anzeigen, sagt er dass er nicht weiß wer gefahren ist, kannst Du ihn wegen vernachlässigung der Aufsichtsplicht haftbar machen. Du darfst nähmlich Deine Autoschlüssel nicht unbeaufsichtigt herum liegen lassen.
Da solltest Du Dir aber Deiner Sache sicher sein. Die alleinige Behauptung hilft Dir da nicht. Da brauchst Du schon eindeutige Spuren an seinem Fahrzeug. Die Farbe hilft Dir da wahrscheinlich auch nicht viel weiter da es x Autos mit der Farbe gibt. Ein schönes Bild mit Spuren, wo vielleicht noch der Meterstab wegen der Schadenshöhe hingehalten wird wär da schon eine tolle Sache....
@ TE
Hat die Polizei an DEINEM Wagen Spurensicherung (Bilder, Messung Fremdlack sichergestellt) betrieben?
Hast Du einen bestimmten Wagen als Unfallgegner im Auge und hast Du an dem Wagen passende Unfallspuren gesehen?
Der Begriff der Halterhaftung wird üblicherweise in zwei Zusammenhängen verwendet, nämlich bei Schadensverursachung durch Gebrauch eines Kraftfahrzeugs und durch Tiere:
Der Halter eines Kraftfahrzeugs haftet für Unfallschäden, die durch den Betrieb seines Fahrzeugs entstehen. Das gilt unabhängig davon, ob er selbst gefahren ist und ob ihn oder den Fahrer ein Verschulden trifft (§ 7 Abs. 1 StVG). Man spricht daher auch von Gefährdungshaftung. Die Ersatzpflicht ist nur ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht worden ist.
Von Halterhaftung spricht man untechnisch auch im Bußgeldverfahren in Zusammenhang mit Parkverstößen. Kann mit angemessenem Aufwand von der Behörde nicht festgestellt werden, welcher Fahrer den Parkverstoß begangen hat, werden dem Halter des Fahrzeugs die Kosten des Verwaltungsverfahrens, die durch die Verfolgung des Parkverstoßes entstanden sind, auferlegt (§ 25 a StVG).
nun?
nicht einfach irgendwelch Behauptungen aufstellen die anderen viel Geld kosten können. das ist nicht mehr als blabla.
Ach ja, das mit dem Zeugnisverweigerungsrecht stimmt, aber ändert das was an der Halterhaftung bei Unfällen???
So.. einmal bitte kurz runterfahren..
Ich hab' absichtlich nichts von der Versicherungsgeschichte gesagt, weil ich davon keine Ahnung habe. Ich habe lediglich behauptet, dass der Halter sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann, wenn der Fahrer zum Beispiel ein Familienangehöriger war. Die Polizei wird mit Sicherheit ein Strafverfahren gegen unbekannt eingeleitet haben. Der Halter wird dann als Zeuge vernommen. Ist dem Halter/Zeugen der Täter bekannt und handelt es sich dabei um einen näheren Verwandten des Halter/Zeugen kann er zu 100% die Aussage dazu verweigern. Das ist in Deutschland so. (und wenn Du in Deutschland ein Beschuldigter eines Strafverfahrens bist, dann darfst Du sogar lügen.. bis sich die Balken biegen..)
Deine Geschichte mit der Halterhaftung bezieht sich vermutlich auf meine Story vom Blitzen und dem Punkt. Ich gebe Dir soweit recht, dass in meinem Fall ich als Halter die Verfahrenskosten und das Bußgeld hätte bezahlen müssen, selbst wenn tatsächlich mein Bruder die Ordnungswidrigkeit verursacht hätte. Den Punkt hätte ich mir allerdings nicht eingefangen.. darauf wollte ich hinaus. (hab ich aber vermutlich nicht klar genug ausgedrückt)
Was war jetzt genau an meiner Aussage im vorherigen Beitrag Blabla? Das hab ich noch nicht ganz verstanden..
ich meinte damit dass Du jemanden durch Deine Story verunsicherst und abrätst dass er was machen soll weil er ja keine Chance hat.
und zu Deiner Blitzerstory, das hab ich mal genauso gemacht wie Du beschrieben hast, was dabei rauskam war dass ich 9 Monate ein Fahrtenbuch führen musste. Da hätte ich leichter den Punkt kassiert, denn die Strafe musste ich so oder so bezahlen.
ok, so weit so gut.
Im Zweifelsfalle einfach mal kurz in die Suchmaschine eingeben.
Das ging jetzt nicht direkt gegen Dich, ich mag es nur nicht wenn Halbwissen verbreitet wird.
Zitat:
Original geschrieben von Lakky
ich meinte damit dass Du jemanden durch Deine Story verunsicherst und abrätst dass er was machen soll weil er ja keine Chance hat.und zu Deiner Blitzerstory, das hab ich mal genauso gemacht wie Du beschrieben hast, was dabei rauskam war dass ich 9 Monate ein Fahrtenbuch führen musste. Da hätte ich leichter den Punkt kassiert, denn die Strafe musste ich so oder so bezahlen.
ok, so weit so gut.
Im Zweifelsfalle einfach mal kurz in die Suchmaschine eingeben.
Das ging jetzt nicht direkt gegen Dich, ich mag es nur nicht wenn Halbwissen verbreitet wird.
Das hat nichts mit Halbwissen zu tun.
Ein Geschwindigkeitsverstoß ist in der Regel eine Ordnungswidrigkeit und da kann die Polizei in dem Maße ermitteln, wie sie das für richtig hält.
Eine Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ist eine Straftat. Da gelten dann die "Spielregeln" der Strafprozessordnung (StPO). Bei einer Straftat muss die Polizei ermitteln.
Erklär mir noch mal das Blabla.. was war an meiner Kommentierung inhaltlich nicht richtig?
Also es war wie folgt😁er von uns als Unfallgegner "vermutete"Wagen wurde noch in der Nacht von der Polizei beim Halter zu Hause ausfindig gemacht.Auf das klingeln der Polizei wurde NICHT geöffnet.Die P.hat Fotos gemacht und das Fahrzeug vermessen.Es wurde ein Deckungsgleicher Schaden festgestellt allerdings nur "minimal".Unser Auto ist Schrott.Nissan Micra 13Jahre alt Wert ca.1500 EUS.Unfallschaden ca.1200EUS.Kurze Zeit später wurde der Halter von der Polizei angeschrieben auf der Wache zu erscheinen wegen einer"ZEUGENAUSSAGE"da mann ja in der Nacht des Unfalls nicht mehr rausfinden konnte wer gefahren ist.Der Halter hat von seinem Zeugnissverweigerungsrecht gebrauch gemacht und JA SO EINFACH IST DAS damit war die Sache für die Polizei und Staatsanwaltschaft zu Ende da kein Unfallgegner ermittelt werden konnte.Selbst unser Anwalt sagt das das eben so der Fall ist wenn jemand zig Tage später entweder nichts sagt oder behauptet mann wüsste nicht wer mit dem Auto gefahren sei da mann es" angeblich"an 30 Personen verliehen hatte.Die Versicherung will nicht zahlen da sie ja nichts bezahlen muss da es ja "NOCH" nicht feststeht das das Fahrzeug tatsächlich in einen Unfall verwickelt gewesen war.Der Schaden am anderen Auto auch wenn er zu 90%Prozent deckungsgleich ist kann auch von einer" Parkhauswand" sein.Der Schaden ist auch leider "zu gering"als das mann 100%sagen kann dieses und nur dieses Auto kommt in Frage.Der Anstoss ist eher ein Zurücksetzen gewesen und hat unsere Tür so stark "eingedrückt das noch nicht einmal der Lack abgeplatzt ist.Jetzt lackiert mann als Verursacher noch das Auto schnell neu und dann ist mann fast aus der Nummer raus.AUSSER mann hat wie wir genügend Lackabrieb sicherstellen können das mann jetzt versuchen muss dem Gegner auf die Schliche zu kommen.Also Leutz streitet euch bitte nicht um die rechtliche Frage da es sowieso noch vor Gericht geht.Hin oder her wie auch immer der ein oder andere seine Meinung hat hilft hier im Moment nicht.Natürlich sind alle eure Tipps und antworten auf ihre Art und Weise hilfreich und dafür auch nochmal danke aber ich muss wissen von welchem Auto der Lack ist und was es kostet und wer mir damit helfen kann...........