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Kurzzeitkennzeichen - Darf ich mit weißen Blinkern fahren?

Themenstarteram 7. April 2013 um 14:05

Moin ,

für Kurzzeitkennzeichen braucht man ja bekanntlich keinen Tüv und darf mit Teilen ohne ABE fahren.

Darf ich also mit folgenden Mängeln fahren? :

- Blinker hinten sind weiß.

-Linkes Bremslicht defekt

-Anschnallgurt hinten fehlt (da fährt eh keiner mit)

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Peuzwe

Na gut , aber was ich alles schon mit Kurzzeitkennzeichen rumfahren hab sehen... (Beispiel: Krach machender , schwarz qualmender Audi 80 (glaub ich) )

 

Bei den Blinklichtern versteh ich nicht wieso die nicht weiß sein dürfen :confused: Man sieht sie doch trotzdem...

 

Und bei den Bremslichtern gibt es doch immernoch das obere und das rechte..

du kannst dich ja beim Gesetzgeber beschweren und eine Eingabe im Bundestag machen.

 

Evtl. ändern die ja die StVZO aufgrund deiner Einwände.

 

Aber vielleicht kannst du ja auch die Polizeibeamten bei der anstehenden Kontrolle von deiner Meinung überzeugen. 

 

Versuch macht ja bekanntlich klug.

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was ist das den für eine Frage......:rolleyes:

Natürlich muss dein Fahrzeug der StVZO entsprechen, wenn du am Strassenverkehr teilnimmst.

Die Blinklichter und die Bremslichter haben ein Funktion.

Nämlich die anderen Verkehrsteilnehmer darüber zu informieren, was du vorhast oder was du gerade durchführst.

Eigentlich logisch oder nicht?

HU und AU sind nicht zwingend für ein Kurzzeitkennzeichen.

Jedoch muss sich das Auto in einen verkehrssicheren Zustand befinden.

Aus der Frage lese ich andere Probleme heraus:

Kurzeitkennzeichen sind nur für Probe- und Überführungsfahrten zulässig, oder um das Kfz zur HU vorzustellen. Mal eben 5 Tage das Auto privat mit Kurzzeitkennzeichen nutzen ist nicht zulässig.

Themenstarteram 7. April 2013 um 14:20

Na gut , aber was ich alles schon mit Kurzzeitkennzeichen rumfahren hab sehen... (Beispiel: Krach machender , schwarz qualmender Audi 80 (glaub ich) )

Bei den Blinklichtern versteh ich nicht wieso die nicht weiß sein dürfen :confused: Man sieht sie doch trotzdem...

Und bei den Bremslichtern gibt es doch immernoch das obere und das rechte..

Themenstarteram 7. April 2013 um 14:23

@ servicetool

Für sowas werden sie ja auch gebraucht. Nämlich auch unter anderem für Fahrten zu Werkstätten um z.B. die Handbremse nachziehen zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Peuzwe

Na gut , aber was ich alles schon mit Kurzzeitkennzeichen rumfahren hab sehen... (Beispiel: Krach machender , schwarz qualmender Audi 80 (glaub ich) )

 

Bei den Blinklichtern versteh ich nicht wieso die nicht weiß sein dürfen :confused: Man sieht sie doch trotzdem...

 

Und bei den Bremslichtern gibt es doch immernoch das obere und das rechte..

du kannst dich ja beim Gesetzgeber beschweren und eine Eingabe im Bundestag machen.

 

Evtl. ändern die ja die StVZO aufgrund deiner Einwände.

 

Aber vielleicht kannst du ja auch die Polizeibeamten bei der anstehenden Kontrolle von deiner Meinung überzeugen. 

 

Versuch macht ja bekanntlich klug.

Themenstarteram 7. April 2013 um 14:39

Na gut , dann werd ich wohl die weißen Brinen gegen verchromte , aber Orangeleuchtende Blinkerbirnen tauschen und das Bremslicht ersetzen..

Aber einen Anschnallgurt hinten links brauche ich doch wirklich nicht für Kurzzeitkennzeichen , wenn da eh niemand hinten mitfährt , oder?

Zitat:

Original geschrieben von Peuzwe

Na gut , dann werd ich wohl die weißen Brinen gegen verchromte , aber Orangeleuchtende Blinkerbirnen tauschen und das Bremslicht ersetzen..

 

Aber einen Anschnallgurt hinten links brauche ich doch wirklich nicht für Kurzzeitkennzeichen , wenn da eh niemand hinten mitfährt , oder?

nein, wegen einem Gurt hinten wird man sicher nichts sagen, wenn du keine Person beförderst. 

 

Aber wenn du mit einem kaputten Rücklicht fährst -so interpretiere ich das- nützt dir auch der Austasch der Blinklichtbirne nichts.

 

Das Rücklich darf nicht gebrochen sein, die Lichtscheiben müssen im ganzen vorhanden sein.

 

Wenn das Rücklicht kaputt ist, kaufe dir besser ein gebrauchtes vom Schrott.

 

(Da sind die Birnen meist auch noch drin ;))

Themenstarteram 7. April 2013 um 14:57

Gut , immerhin^^

 

Nene , das Rücklicht ist nicht kaputt , nur die Birne.

Das Problem mit den weißen Blinkern entstand so: Ich hab die Originalen Rückleuchten gegen andere (mit E-Prüfzeichen) ausgetauscht. Es werden jedoch die Original Leuchtenträger verwendet.

Da die originalen Rückleuchten innen orangenes Plastik haben , waren weiße Birnchen drin. Bei den neuen Rückleuchten ist das Plastik nicht orange und so entstanden die weißen Blinker. :D

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

was ist das den für eine Frage......:rolleyes:

Natürlich muss dein Fahrzeug der StVZO entsprechen, wenn du am Strassenverkehr teilnimmst.

jein! es ist ein himmelweiter unterschied zwischen stvo und verkehrssicher. und letzteres muss der wagen bei kkz eben sein. steht ja auch auf dem zettelchen.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

was ist das den für eine Frage......:rolleyes:

 

Natürlich muss dein Fahrzeug der StVZO entsprechen, wenn du am Strassenverkehr teilnimmst.

jein! es ist ein himmelweiter unterschied zwischen stvo und verkehrssicher. und letzteres muss der wagen bei kkz eben sein. steht ja auch auf dem zettelchen.

stimmt. Es ist ein himmelweiter Unterschied zwischen der stvo und der StVZO.....:D

 

In der stvo stehen die Verkehrsregeln und die Bußgelder gegen Verstöße dagegen.

 

In der StVZO hingegen werden unter anderem die technischen Voraussetzungen erläutert und geklärt, damit ein Kraftfahrzeug am Strassenverkehr überhaupt teilnehmen darf.

 

Und um eine solche Frage geht es hier.......:) 

Hmm, wenn der Leuchtmittelträger nur für normale Leuchtmittel vorgesehen ist, dann werden orange leuchtende nicht ganz so einfach passen da diese 2 Nocken am Sockel nicht genau gegenüberstehen wie bei den weißen.

Grüße

Steini

Themenstarteram 7. April 2013 um 19:31

Danke für den Hinweis , aber ich hab schon passende ;-)

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