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Kundenfahrzeuge Filmen.

Themenstarteram 2. Dezember 2018 um 0:33

Hallo zusammen,

Mich interessiert, ob man ohne weiteres fremde Fahrzeuge/Kundenfahrzeuge ohne weiteres Filmen und im Netz verbreiten darf (ohne Kennzeichen natürlich) oder ob man dafür die Erlaubnis des Kunden braucht.

P.S : Die Frage passt hier nicht ganz rein, aber ich habe kein passendes Forum dafür gefunden.

Beste Antwort im Thema

...es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache.

Auch wenn es viele nicht wahrhaben wollen, Gegenstände ohne Schöpfungshöhe (also alles was man nicht als Kunstwerk bezeichnen kann) kann man problemlos filmen, photographieren, etc. und die Bilder auch veröffentlichen.

Auch wenn sich beispielsweise Google mit ihrem Street-View durch den öffentlichen Druck dazu hat drängen lassen irgendwelche Häuser, Fahrzeugkennzeichen, etc. zu verpixeln, ein Recht darauf hätten die Eigentümer, Autobesitzer, etc. nicht gehabt.

Selbst Gebäude mit Schöpfungshöhe sind unter der Ausnahme der sog. Panoramafreiheit kein Problem.

Lediglich bei Abbildungen von Personen, die keine sog. Personen der Zeitgeschichte sind wird es schwierig und hängt von der Situation in der das Bild entstanden ist ab, ob eine Veröffentlichung ohne Weiteres möglich ist.

Da solche Probleme bei der Erstellung dieser großen Online-Enzyklopädie von Belang sind gibts dort ein paar Seiten die das Thema Bildrechte, Urheberrechte, usw. ganz gut beleuchten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_Bild_der_eigenen_Sache

https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he

PS: ... Photos und auch Filmmaterial von irgendwelchen Autos und wenn dabei nicht einmal die Kennzeichen sichtbar sind sollten absolut kein Problem darstellen... auch wenn so ein Fahrzeug anhand irgendwelcher Kennzeichen (Aufkleber, bestimmte Umbauten, Felgen, etc.) theoretisch vom Besitzer oder entsprechend nahestehenden Personen zu indentifizieren wäre.

Selbst ein sichbares amtliches Kennzeichen wäre kein Problem - vgl. auch https://de.wikipedia.org/.../Kennzeichen_verpixeln

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Themenstarteram 2. Dezember 2018 um 18:16

Zitat:

@gast356 schrieb am 2. Dezember 2018 um 18:41:40 Uhr:

...es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache.

Auch wenn es viele nicht wahrhaben wollen, Gegenstände ohne Schöpfungshöhe (also alles was man nicht als Kunstwerk bezeichnen kann) kann man problemlos filmen, photographieren, etc. und die Bilder auch veröffentlichen.

Auch wenn sich beispielsweise Google mit ihrem Street-View durch den öffentlichen Druck dazu hat drängen lassen irgendwelche Häuser, Fahrzeugkennzeichen, etc. zu verpixeln, ein Recht darauf hätten die Eigentümer, Autobesitzer, etc. nicht gehabt.

Selbst Gebäude mit Schöpfungshöhe sind unter der Ausnahme der sog. Panoramafreiheit kein Problem.

Lediglich bei Abbildungen von Personen, die keine sog. Personen der Zeitgeschichte sind wird es schwierig und hängt von der Situation in der das Bild entstanden ist ab, ob eine Veröffentlichung ohne Weiteres möglich ist.

Da solche Probleme bei der Erstellung dieser großen Online-Enzyklopädie von Belang sind gibts dort ein paar Seiten die das Thema Bildrechte, Urheberrechte, usw. ganz gut beleuchten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_Bild_der_eigenen_Sache

https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he

PS: ... Photos und auch Filmmaterial von irgendwelchen Autos und wenn dabei nicht einmal die Kennzeichen sichtbar sind sollten absolut kein Problem darstellen... auch wenn so ein Fahrzeug anhand irgendwelcher Kennzeichen (Aufkleber, bestimmte Umbauten, Felgen, etc.) theoretisch vom Besitzer oder entsprechend nahestehenden Personen zu indentifizieren wäre.

Selbst ein sichbares amtliches Kennzeichen wäre kein Problem - vgl. auch https://de.wikipedia.org/.../Kennzeichen_verpixeln

Vielen Dank für die Informationen und die Links. Scheint in der Tat gar kein Problem zu sein. Beim durchlesen kam mir die nächste Frage in Kopf. Wie sieht es mit Markenlogos aus? Klopft nicht ein Hersteller bei mir morgen an der Tür, weil seine Fahrzeuge samt Logos klar und deutlich in meinen Werbevideo zu sehen sind?

Ich denke ein Forum ist da der falsche Frageort, unabhängig von der antwort können ganz schnell sehr hohe Abmahnkosten im Raum stehen ... Geh zu einem Profi/Anwalt und lass dich explizit für dein Vorhaben beraten.

Zitat:

@Nyasty schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:57:18 Uhr:

Zitat:

@Rick_008 schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:02:02 Uhr:

Nun gem. Dem neuen Datenschutz würde ich mal gar nichts filmen was die Privatsphäre anderer betrifft. Um auf der sicheren Seite zu sein , hole Dir die Erlaubnis der Kunden ein. Nur aus Neugier, was willst Du mit dem Filmmaterial machen?

Das Filmmaterial soll für Werbezwecke genutzt werden. Es soll die Arbeit am Fahrzeug präsentiert werden. Also ein vorher - nachher Vergleich.

Das ist ganz einfach: Auf der sicheren Seite bist du nur mit Zustimmung des Kunden.

...nochmal zum Mitmeißeln... es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache, von daher hat der Kunde bzw. Eigentümer / Besitzer eines Fahrzeugs nichts zu melden.

Ein Schutzrecht zu behaupten, das nicht besteht nennt man Schutzrechtsberühmung, was wiederum zu Schadensersatzforderungen führen kann.

@TE, bzgl. der Logos das ist keine urheberrechtliche Sache sondern betrifft das Markenrecht. Da es sich bei einem Werbefilm um eine gewerbliche Verwendung handelt würde ich da zusehen, dass die Logos nicht in Erscheinung treten.

Das Thema Beiwerk betrifft leider nur das Urheberrecht... daher würde ich bei Logos eines Autoherstellers, die irgendwo im Hintergrund zu sehen sind vorsichtig sein.

Hierbei müßte man vom Markeninhaber eine entsprechende Erlaubnis einholen... wobei da wahrscheinlich die einfacheres Variante ist auf Logos durch geschickt angelegte Persepektiven / Aufnahmen zu verzichten.

Ggf. würde ich zum Thema Markenrecht einmal einen Rechtsanwalt, der sich da genau auskennt befragen.

Naja, wenn ich mir überlege, ein Geschäft zu gründen dann überleg ich sicherlich nicht in erster Linie wie ich die Kunden von morgen rechtlich vom Haken halte - die sollen ja nach Möglichkeit wiederkommen und das tun sie in erster Linie, wenn man Sie in solche Pläne einbezieht nicht wenn Sie später auf der Homepage ihr Auto sehen und da nix von wissen - da ist es recht irrelevant, wie rechtlich sicher ich da bin...

Eine sehr Waise Aussage.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 3. Dezember 2018 um 12:12:03 Uhr:

Eine sehr Waise Aussage.

Vollwaise oder Halbwaise?:D

Duck und wech:

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 3. Dezember 2018 um 11:30:00 Uhr:

Naja, wenn ich mir überlege, ein Geschäft zu gründen dann überleg ich sicherlich nicht in erster Linie wie ich die Kunden von morgen rechtlich vom Haken halte - die sollen ja nach Möglichkeit wiederkommen und das tun sie in erster Linie, wenn man Sie in solche Pläne einbezieht nicht wenn Sie später auf der Homepage ihr Auto sehen und da nix von wissen - da ist es recht irrelevant, wie rechtlich sicher ich da bin...

Und wenn bzw. da der TE das ganze möglichst diskret angehen möchte, würde ich mir zunächst mal die Kontaktdaten der Halter notieren und sie später vor Veröffentlichung auf der neuen HP gezielt kontaktieren, informieren, und evtl mit einer Gratiswäsche oder Tankgutschein oder Ähnlichem belohnen .

Gute Referenzadressen ist das A und O bei Neugründungen .

Egal was das Markenrecht oder Recht am Bild vorgibt!:p

Themenstarteram 3. Dezember 2018 um 11:38

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 3. Dezember 2018 um 11:30:00 Uhr:

Naja, wenn ich mir überlege, ein Geschäft zu gründen dann überleg ich sicherlich nicht in erster Linie wie ich die Kunden von morgen rechtlich vom Haken halte - die sollen ja nach Möglichkeit wiederkommen und das tun sie in erster Linie, wenn man Sie in solche Pläne einbezieht nicht wenn Sie später auf der Homepage ihr Auto sehen und da nix von wissen - da ist es recht irrelevant, wie rechtlich sicher ich da bin...

Das ist natürlich klar. Wenn man aber keine Probleme haben möchte, möchte man wissen was eigentlich erlaubt ist und was nicht. Wo ist jetzt das Problem sich über Rechte und Pflichten zu informieren? ;)

Bei _Googlestreetview_ werden auf Anforderung der Eigentümer bzw. Mieter die von der Straße aus gefilmten Häuser komplett unkenntlich gemacht. Und nun denk mal drüber nach, warum so ein großer Konzern das nach vielen Streitverfahren so handhabt. ;)

Üblicherweise gibt man Referenzkunden einen anständigen Preisnachlass dafür, dass man sie in einer vereinbarten Form benennen darf ... (es sei denn, man verkauft Kamine :D) ...

Paul; es sind ja noch nicht seine Kunden... noch sind es --so wie ich es verstanden habe-- die Kunden seines Arbeitgebers... ;) :D

Aber hallo? Ich würde mich nicht in dem Forum um die Rechte und Pflichten informieren....

Hier wird viel falsches erzählt... also hol dir lieber einen Anwalt und frag genau nach.

Falls es vor Gericht gehen würde (gehe ich natürlich nicht aus), dann schießt du dir damit ins eigene Bein, wenn du sagst, dass du dich beim Forum erkundigt hast. (Spreche aus Erfahrung:D)

Ich persönlich würde auch kein zweites Mal in einem Laden auflaufen, der mein Fahrzeug ohne meine Zustimmung für Werbezwecke fotografiert. Egal, ob er das rechtlich darf oder nicht, da wäre schlicht mein Vertrauensverhältnis gestört. Und ich würde den Laden auch nicht weiter empfehlen, ganz im Gegenteil.

Mein Rat daher: IMMER die Zustimmung des Kunden einholen!

Wenn im Bildhintergrund ein neutral gestalteter 0815 Golf zu sehen ist und in der nächsten Einstellung wie ein Mechaniker mit beiden Händen im Motorraum eines Golf an irgendwelchen Leitung rumfummelt ist da nicht viel gegen einzuwenden.

Ein ganz andern Schnack wäre aber den gepimpten, landauf landab als "dem Günni sein Geschoß" bekannten Ludenhobel in Carpornmanier abzulichten.

Für mich wäre die Frage ob ein Aussenstehender auf den dritten Blick ein Fahrzeug einem Besitzer zuordnen könnte.

Themenstarteram 3. Dezember 2018 um 17:12

Zitat:

@McFlyHH schrieb am 3. Dezember 2018 um 13:35:03 Uhr:

Ich persönlich würde auch kein zweites Mal in einem Laden auflaufen, der mein Fahrzeug ohne meine Zustimmung für Werbezwecke fotografiert. Egal, ob er das rechtlich darf oder nicht, da wäre schlicht mein Vertrauensverhältnis gestört. Und ich würde den Laden auch nicht weiter empfehlen, ganz im Gegenteil.

Mein Rat daher: IMMER die Zustimmung des Kunden einholen!

Warum würde dich das denn stören?

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