Kündigen bei vorübergehender.stillegung
Hab mein Auto übern Winter abgemeldet!
Muss ich die Vers.trotzdem Kündigen wenn das Auto abgemeldet is? und ich nächstes Jahr zu ner anderen Vers. will?
Hab gehört das das nur bei nem Halterwechsel geht,(Tageszulassung) und dann wieder auf mich!?
21 Antworten
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kündigen bei vorübergehender.stillegung
Zitat:
Original geschrieben von Gott78
Das würde ja bedeuten, dass die Frage beim Autokauf irrelevant ist, ist sie aber nicht.
Bei meinem Audi A4 lagen zwischen erster Hand und zweiter immerhin 850,00 Euro im Händlerankauf.
Wird man da als dummer Kunde etwa beschissen ?
Christo
Da hast Du dich ja selber um 850 Euronen beschissen, wenn der Wert durch Deinen Kauf (3. Halter) um weitere 850,- € gesunken wäre/ist. Ergo hättest Du einen Nachlass von 1.700,- € erhalten müssen, um nicht beschissen zu werden.
Gruß, Günni.
PS. ICH hätte den Händler mit solchen "Verkaufargumenten" darauf festgenagelt. Gut, dass Die einen nicht bescheißen 🙄.
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kündigen bei vorübergehender.stillegung
Zitat:
Original geschrieben von güntherdortmund
Da hast Du dich ja selber um 850 Euronen beschissen, wenn der Wert durch Deinen Kauf (3. Halter) um weitere 850,- € gesunken wäre/ist. Ergo hättest Du einen Nachlass von 1.700,- € erhalten müssen, um nicht beschissen zu werden.
Gruß, Günni.
Zum Glück habe ich den Wagen erste Hand gekauft und diesen dann mit meinem Smart weggeschleppt. Ich schrieb dies mal in einem anderen Thread.😉 Hab diesen also ohne Verlust 1. Hand weiterverkauft.
Aber warum wird die Frage dann gestellt ? Und warum verdreht jeder Käufer die Augen wenn man schon der 3. ist ? Taktik ???
Christo
Re: Re: Re: Re: Re: Kündigen bei vorübergehender.stillegung
Zitat:
Original geschrieben von güntherdortmund
😁 Spreewaldgurken mit Rädern?
Danke für den Hinweis auf 1000ende 😉.
Aber ich frage mich immer noch, warum ein Auto durch Halterwechsel an Wert verlieren sollte. Wenn das so wäre, würde doch keiner mehr einen Gebrauchtwagen kaufen, weil er durch den Kauf (Halterwechsel) den Wert seiner gekauften "Ware" sogleich verringern würde!?
Da bescheißen sich die Leute selber, wenn sie ein Auto kaufen? Glaub ich so nicht.
Der Wert definiert sich aus Faktoren wie Alter, Laufleistung und Ausstattung. Halterwechsel, wenn sie nicht auf Mängel zurückzuführen sind, haben keinen Einfluss auf den Wert.
Gruß, Günni.
Ist halt so, eine wirkliche Begründung fällt mir dafür auch nciht ein, aber allein dadurch, das ein Fahrzeug von mehreren Haltern gehalten wurde, veriliert es recht stark an Wert.
Ich könnte mir vorstellen, das man davon ausgeht, das diese Halter unterschiedlich mit dem Fahrzeug umgehen...
Wobei man sich auch denken könnte, das häufiger Halterwechsel = unzufrieden mit Fahrzeug...
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kündigen bei vorübergehender.stillegung
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Ist halt so, eine wirkliche Begründung fällt mir dafür auch nciht ein, aber allein dadurch, das ein Fahrzeug von mehreren Haltern gehalten wurde, veriliert es recht stark an Wert.
Ich könnte mir vorstellen, das man davon ausgeht, das diese Halter unterschiedlich mit dem Fahrzeug umgehen...
Wobei man sich auch denken könnte, das häufiger Halterwechsel = unzufrieden mit Fahrzeug...
Du hast recht. Es kommt definitiv auf die "Wechselgründe" an. Der Grund "Papas Versicherung ist billiger" wird von jedem akzeptiert. Der Grund "Die Karre hatte nicht genug Power" schreckt eher ab.
Ändert zwar nichts am "Wert", schmälert aber die Aussicht auf interessierte Kundschaft.
Wenn ich ein Auto kaufe, kennen meistens bei mehreren Besitzern alle Gründe der Veräußerung. Dann wägt man ab, ob die Gründe schlüssig waren. Wenn ja, sind 10 okay, wenn nein ist 1 zuviel. Der Wert steht (es sei denn, der Motor ist "verheizt"😉.
Gruß, Günni.
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kündigen bei vorübergehender.stillegung
Zitat:
Original geschrieben von güntherdortmund
Wenn ich ein Auto kaufe, kennen meistens bei mehreren Besitzern alle Gründe der Veräußerung. Dann wägt man ab, ob die Gründe schlüssig waren. Wenn ja, sind 10 okay, wenn nein ist 1 zuviel. Der Wert steht (es sei denn, der Motor ist "verheizt"😉.
Aber der Händler kauft lieber ein Auto vom ersten Halter als vom zehnten. Der will sich schließlich nicht die gesamte Lebensgeschichte von allen seinen Fahrzeugen merken/aufschreiben, also zahlt er weniger, wenn der Wagen mehr Vor-Halter hatte, denn er bekommt auch weniger, weil sich die potentiellen Käufer eben denken, der Wagen wäre aus Unzufriedenheit so oft wieder verkauft worden.
Dabei glaube ich aber, dass das überschätzt wird, gerade bei älteren Autos - viel wichtiger wäre z.B. ein ordentliches Öl und keine 15W40-Mineral-Plörre über die gesamte Lebensdauer...
MfG, HeRo
...dem sein Auto, wenn es 1000de an Wert verloren hätte durch die 3 statt 1 Einträge im Brief, schon kostenlos gewesen wäre...
edit: Wobei ich mal denke, dass bei gleichen Nachnamen oder sogar gleichen Namen (wegen zwischenzeitlicher Stilllegung) der Wert kaum sinken dürfte - allenfalls durch die Überlegung "Vater->Sohn - da ist ein Fahranfänger mit unterwegs gewesen" Und irgendwann ist der Brief eh voll *g*
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kündigen bei vorübergehender.stillegung
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
............Aber der Händler kauft lieber ein Auto vom ersten Halter als vom zehnten................
Nach Schwacke-Liste?
Gruß, Günni.
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kündigen bei vorübergehender.stillegung
Zitat:
Original geschrieben von güntherdortmund
Nach Schwacke-Liste?
Gruß, Günni.
Schwacke minus 1000ende pro Halter !😁
Theorie und Realität gehen manchmal dunkle Wege.
So is gut jetzt.
Christo