Kostenvoranschlag - was wird netto ausgezahlt
hallo, ich habe eine frage: auto a wird von auto b beschädigt. auto a macht mit versicherung von auto b aus, dass man kostenvoranschlag macht und diesen mit fotos an versicherung schickt (auswahl laut telefonat mit versicherung: man kann das geld netto bekommen oder reparieren lassen).
kostenvoranschlag gemacht und auto a hat x€ dafür bezahlt, laut diesem beträgt der arbeitswert etwa 75% und das material etwa 25%.
1.wenn auto a das auto auf eigene hand reparieren will und das geld netto bekommen will, sind es dann die vollen 100% + kostenvorschlagskosten (natürlich ohne mwst.), oder zieht die versicherung die arbeitstunden/sonstiges ab und kostenvoranschlag wird auch nicht bezahlt?
2.kann die versichrung auch einen gutachter verlangen? wird der gestellt, oder kann sich auto a diesen selbst aussuchen (und wer zahlt diesen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von KikiNo85
Hallo twelferider,
zunächst vielen Dank für deine Informationen. 🙂was heisst bagatellgrenze?
ja ich hab schon bissle dazu gelesen und wollte nochmal sicher gehen.
benötige ich eigentlich die schadensnummer sofort,
oder kann ich gleich den kostenvoranschlag mit bildern losschicken?
ein wenig Höflichkeit könnte man den Stammusern mal schon zu Teil kommen lassen, wenn die euch hier schon Tipps und Ratschläge geben, die normalerweise bei einem Anwalt richtig Geld kosten........😠
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von KikiNo85
Zitat:
da meint man es gut mit einem und bedankt sich (besser später als nie-ausserdem konnte ich nicht ins forum schauen), und dann kommt sowas.
wie jetzt, wer meint es hier jetzt "gut mit einem"......😕Du, der was "frägt" und sich selber bedankt oder wie oder wer ?.....😕
du brauchst dich jetzt auch nicht auszutoben und denken du brauchst mich hier zu verarschen...du bist genauso mensch wie jeder andere, und dann sollte man sowas lassen. wenn du mitgelesen hättest, dann wüsstest du, dass der kostenvoranschlag bereits bei der versicherung eingegangen ist und im nachhinein diese nachricht von der versicherung gekommen ist. würden sie den schaden regulieren, dann hätten sie es gleich TUN können, z.B. durch Auszahlung der Schadensregulierung.
Ich könnte mir vorstellen, dass du Lehrer bist, weil der "schüler" fertig gemacht wird, wenn er lieber zu viel frägt als zu wenig. Deshalb sagt man ja, dass die Qualität der Bewerber zu schlecht ist für AusbildungsplätzeMöchtest du hier über Bildungspolitik diskutieren ........😕
Was, bitte soll dein sinnfreier Beitrag hier......😕
Vorschlag zur Güte:
Überarbeite deinen Beitrag noch mal in aller Ruhe, du hast zwei Stunden Zeit dafür.
Eventuell kommt dann ja noch etwas sinnvolles dabei heraus, über was wir hier sprechen können/sollten.
Im Moment ist das, wass du hier schreibst irgendwie nur Grütze
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von SLDD320
noch interessanter ist es, wenn es um personenschäden geht. neulich freute sich jemand über 3500 euro schmerzensgeld für ne gebrochene schulter. er wuste nicht, dass er auch 25000 bekommen könnte...
Na sei mal froh, dass Du ihm den Floh nicht ins Ohr gesetzt hast.
Um mit einer "einfachen" Schulterfraktur kommt er nicht einam annähernd in diese Region. Ich kenne natürlich die Akte nicht. Aber Tossy I-III hatte ich schon reichlich auf dem Tisch und soviel hat dafür weder außergerichtlich noch gerichtlich jemand gesehen. Da müsste noch einiges anderes dazu kommen....
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Na sei mal froh, dass Du ihm den Floh nicht ins Ohr gesetzt hast.Zitat:
Original geschrieben von SLDD320
noch interessanter ist es, wenn es um personenschäden geht. neulich freute sich jemand über 3500 euro schmerzensgeld für ne gebrochene schulter. er wuste nicht, dass er auch 25000 bekommen könnte...
Um mit einer "einfachen" Schulterfraktur kommt er nicht einam annähernd in diese Region. Ich kenne natürlich die Akte nicht. Aber Tossy I-III hatte ich schon reichlich auf dem Tisch und soviel hat dafür weder außergerichtlich noch gerichtlich jemand gesehen. Da müsste noch einiges anderes dazu kommen....Gruß
Hafi
Leider kann ich Dir die Akte nicht zeigen. Aber ich schwindele nicht. Und verheimliche auch keine anderen Schäden. Sicher sind von den 25000 etwa 6teuro Beiwerk (Haushalt, Pflege, Fahrzeug etc) aber der Rest ist reines Schmerzensgeld. Erstes Angebot der Versicherung waren 3500, dann wurde auf 6000 erhöht. Dann wurde ein halbes Jahr gewartet --> dann kamen wir auf 25000. (Wegen voraussichtlich dauerhafter MdE 30) Die über 85 jährige Geschädigte hätte sich ohne den überflüssigen Anwalt aber auch über 3500 Euro gefreut und hätte sich auch nicht schlecht behandelt gefühlt.
@sldd320
Vorliegend geht es aber nicht um eine gebrochene Schulter, sondern um einen Blechschaden, der noch dazu so gering ist, dass die Versicherung nicht mal ein Gutachten fordert, sondern es mit einem Kostenvoranschlag erledigt ist.
Von daher: Was soll das jetzt?
Willst du hier eine Grundsatzdiskussion anzetteln??
Aber wenn du möchtest - gern!
Ja - richtig - bei einem grösseren Personenschaden sollte man einen Anwalt aufsuchen!
Prima oder?
Wolltest du das jetzt hören?? - Bitteschön, gern geschehen!
Nur........für den vorliegenden Fall leider Thema verfehlt (Begründung siehe oben).
@ Delle
Danke, aber lass gut sein.
Der TE hat für diesen "Beitrag" schon 24 Stunden gebraucht (gelesen hat er mein Posting schon gestern).
Wie lange bräuchte er für einen Beitrag mit korrekter Rechtschreibung und Grammatik😕, den noch dazu jemand beim ersten Lesen versteht.
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Entschuldigung, wenn ich als Laie hier mal etwas Frage........😕
Die AS ist 85 (!) Jahre alt.
Hat das "Schmerzensgeld" nicht auch irgend etwas mit der Lebenserwartung und ich sage mal mit dem "Allgemeinzustand" des Patienten zu tun ?
Das ist jetzt sicher nicht abwertend gemeint, ich meine nur, bei einem- sagen wir mal 35-jährigen- würde das Schmerzensgeld doch sicherlich nicht so hoch ausfallen oder ?
Danke schon mal für die Antworten.
Gruß
Delle
Nein, das Schmerzensgeld soll eine Genugtuungsfunktion ausüben bzw. darstellen.
Es bemisst sich also nicht nach der Lebenserwartung des Geschädigten, sondern allein nach dem Umfang und der Schwere der Verletzungen.
Es gibt auch Fälle, wo einem Toten posthum noch Schmerzensgeld zugesprochen wurde - was dann natürlich an die Erben geflossen ist.
@twelferider
entschuldige bitte, dass ich hier deiner meinung nach nich dass passende schreibe. obwohl ich den objektiven wert deiner beiträge auch in dem einen oder anderen absatz vermisse.
und wenn du denkst bei kleinen blechschäden nimmst du die 500 euro laut kv und verzichtest auf die ca 80 euro drum herum: bitte.
ich kenne viele leute die sich darüber freuen.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Nein, das Schmerzensgeld soll eine Genugtuungsfunktion ausüben bzw. darstellen.
Es bemisst sich also nicht nach der Lebenserwartung des Geschädigten, sondern allein nach dem Umfang und der Schwere der Verletzungen.
Es gibt auch Fälle, wo einem Toten posthum noch Schmerzensgeld zugesprochen wurde - was dann natürlich an die Erben geflossen ist.
vielen Dank für die Antwort.
Das wusste ich (wirklich) noch nicht.
Man lernt eben nie aus........🙂
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von SLDD320
entschuldige bitte, dass ich hier deiner meinung nach nich dass passende schreibe.
Schon vergeben - Schwamm drüber!
Zitat:
Original geschrieben von SLDD320
obwohl ich den objektiven wert deiner beiträge auch in dem einen oder anderen absatz vermisse.
Subjektive Wahrnehmung!
Bitte bei den Fakten bleiben, danke.
Zitat:
Original geschrieben von SLDD320
und wenn du denkst bei kleinen blechschäden nimmst du die 500 euro laut kv und verzichtest auf die ca 80 euro drum herum: bitte.
OHA! Ein "drum herum" gibt es also auch noch.
Gut zu wissen.
Und ich dachte immer mit meinem laienhaften Verständnis, dass es nur berechtigte Ansprüche gibt - aber man lernt hier jeden Tag dazu.
Zitat:
Original geschrieben von SLDD320
ich kenne viele leute die sich darüber freuen.
Ich freue mich auch - nur mal angemerkt an dieser Stelle🙂
kussi zurück 😉
und mit drum herum meine ich keine unberechtigten ansprüche...
wieso denkt ihr das immer von mir?
Zitat:
Original geschrieben von SLDD320
und mit drum herum meine ich keine unberechtigten ansprüche...
wieso denkt ihr das immer von mir?
wir doch nicht.........nein nein........😁😉
ihr müßt jetzt glaub ich ins bett.
wo du Recht hast.........😁
Gruß vom Wegelagerer 😉
Morgen hab ich wieder 4 geile Gutachten, alles viel teuer........😎
Des eine Leid, des andern Freud......😛
Gut`s Nächtle
sagt der Delle
wie erwartet. brief von der versicherung: das geld wir überwiesen, jedoch wird ein anteil von ca. 25% nicht erstattet.
sie haben den kostenvoranschlag geprüft und sind z.b. beim lohn, bei den lakierkosten und ersatzteilen auf niedrigere preise gekommen, und diese differenz wird nicht ersattet.
darf das die versicherung machen bzw. kann der rest auch eingefordert werden?